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Archiv "Bekanntmachungen: Gesamtnovelle 2005 der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 TFG" (25.11.2005)

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Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Bekanntmachungen: Gesamtnovelle 2005 der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 TFG" (25.11.2005)"

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(1)

Vertragsärzte und Vertragspsychothera- peuten (Psychologische Psychotherapeu- ten sowie Kinder- und Jugendichenpsycho- therapeuten) bilden, gegebenenfalls als Teilgruppe (z. B. nach Therapiemethode).

Als Fachgebiete zum Zweck der Bildung von Stichprobengruppen können auch be- stimmte Zusammensetzungen bestimmt werden, z. B. fachübergreifende und funk- tionsübergreifende Gemeinschaftspraxen, Medizinische Versorgungszentren.

12. Leistungsmerkmale gemäß § 106 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbs. SGB V:

Aus der patientenbezogenen Tätigkeit herleitbare Behandlungs- und Teilbehand- lungsschritte, die – auch fachgebietsüber- greifend (z. B. psychosomatische Leistun- gen) – zur Bildung von Stichprobengrup- pen geeignet sind.

Anlage 2

Prüfkriterien

Die aufgeführten Prüfkriterien dienen der Konkretisierung der Beurteilungskri- terien; sie enthalten keine Unwirtschaft- lichkeitsvermutung.

(1)Ausgewertet werden können nach Verfügbarkeit insbesondere:

a) Häufigkeit abgerechneter GO-Zif- fern je Behandlungsfall im Zusammen- hang mit festzulegenden Diagnosen oder Diagnosegruppen bei einem Leistungser- bringer der Stichprobe und ggf. bei dem Durchschnitt der Vergleichsgruppe,

b) Zahl/Anteil von Abrechnungsfällen eines Leistungserbringers mit alleiniger Abrechnung der Ordinationsgebühr, Zahl/

Anteil von Abrechnungsfällen eines Lei- stungserbringers mit alleiniger Abrech- nung der Ordinationsgebühr über meh- rere Quartale, Diagnosen bei den Versi- cherten mit alleiniger Abrechnung der Ordinationsgebühr,

c) Anzahl und Anteil der Behandlungs- fälle, die quartalsüberschreitend abge- rechnet werden, an den gesamten Behand- lungsfällen eines Arztes/ Psychotherapeu- ten oder ärztlich geleiteten Einrichtung,

d) Anteil der Behandlungsfallzahl mit veranlasster Krankenhaus-Einweisung (KH), Anteil der Kurzlieger an den ver- anlassten KH-Fällen, Diagnosen der Be- handlungsfälle mit veranlasster KH-Ein- weisung, ambulante Behandlungsdoku- mentation der veranlassten Kurzlieger- fälle, Anteil der Behandlungsfallzahl mit veranlasster Überweisung im vertragsärzt- lichen Bereich,

e) Anzahl und Anteil der Behand-

lungsfälle mit Arbeitsunfähigkeit (AU) an allen Behandlungsfällen, durchschnitt- liche AU-Dauer je Behandlungsfall,

f) Arzneimittelverordnungen, aggre- giert, unter Berücksichtigung der Versi- cherten- und Versorgungsstruktur sowie der Arztgruppe in der jeweiligen Region und nach Wirkstoffgruppen – nach Ver- fügbarkeit der Datenlieferung durch Krankenkassen –

aa) nach ATC-Gruppen und dort sor- tiert nach Anzahl der verordneten Packun- gen, nach nachweisbarem Einsparpoten- zial und nach Arzneimittelumsatz,

bb) nach Häufigkeit und Umsatz der häufigsten verordneten Einzelmedika- mente,

cc) nach Behandlungsfall.

(2) Als weitere Kriterien können, ins- besondere nach Verfügbarkeit aller Da- tengrundlagen nach § 297 Abs. 2 und 3 SGB V, hinzugezogen werden

a) die Vollständigkeit der Behand- lungsdokumentation gemäß den Allge- meinen Bestimmungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes,

b) die angegebene Diagnose(-gruppe) in Bezug auf abgerechnete, erbrachte und veranlasste Leistungen sowie die Häufig- keit von Multimorbiditäten,

c) Spektrum und Häufigkeit der abge- rechneten Leistungen, z. B.:

aa) Gesprächs-, Beratungs- und Erör- terungsleistungen,

bb) medizinisch-technischen Leistun- gen (z. B. CT, MRT),

cc) Leistungen, die außerhalb der re-

gulären Sprechstundenzeiten erbracht wurden, z. B. Leistungen im organisierten Notfalldienst und Leistungen bei unvor- hersehbarer Inanspruchnahme,

dd) Verhältnis von probatorischen Leistungen zu Leistungen der Richtlini- en-Psychotherapie,

ee) Verhältnis von Einzel- zu Grup- penbehandlungen;

d) behandlungs- und kostenintensive Fälle.

Protokollnotiz

1. Regelungen zur Zufälligkeitsprüfung der von Hochschulambulanzen, Hoch- schulambulanzen an psychologischen Uni- versitätsinstituten und der Ambulanzen an Ausbildungsstätten nach § 6 Psycho- therapeutengesetz selbst erbrachten, ver- ordneten und veranlassten Leistungen, können zwischen den Vertragspartnern auf Landesebene vereinbart werden.

2. Falls die nach § 10 (5) des Vertrages über den Datenträgeraustausch gefor- derten Daten im Jahre 2005 nicht regel- mäßig und nicht bundesweit zum Zwecke der Durchführung von Prüfungen nach

§ 106 SGB V bereitgestellt worden sind, so sind diese für die Prüfungen nach die- sen Richtlinien für Prüfquartale des Jah- res 2005 nicht nachträglich bereitzustel- len. Für Prüfquartale ab dem Jahre 2006 ist der vollständige Datenaustausch nach

§ 10 (5) des Vertrages über den Datenträ- geraustausch sicherzustellen. ) B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 47⏐⏐25. November 2005 AA3291

B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R

Bekanntmachungen

Gesamtnovelle 2005 der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung

von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 TFG

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 10. Juni 2005 auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats die Gesamtnovelle 2005 der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) ge- mäß §§ 12 und 18 Transfusionsgesetz (TFG) beschlossen. Das Einvernehmen der zuständigen Bundesoberbehörde erklärte der Präsident des Paul-Ehrlich- Instituts mit Schreiben vom 13. Juli 2005.

Die Richtlinien wurden entsprechend

§ 12 Abs. 1 Satz 3 bzw. § 18 Abs. 1 Satz 3 TFG im Bundesanzeiger [BAnz 209a/

2005 vom 5. November 2005] bekannt gemacht und sind am 6. November 2005 in Kraft getreten.

[Hinweis: Der Wortlaut der Richtlinien ist abrufbar unter http://www.bundesaerz tekammer.de/30/Richtlinien/Richtidx/Blut produkte2005Nov/index.html. Die Richt- linien werden auch unter der ISBN 3-7691-1221-0 als Broschüre im Deut- schen Ärzte-Verlag erscheinen.]

Korrespondenzanschrift:

Bundesärztekammer Dezernat VI

Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin

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