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Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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Seite 1 von 16

Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 12.02.2018

-Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrstrecke 12

Beginn: Hopsten L 504 Landesgrenze zu Niedersachsen Ende: bis BAB 30 AS Rheine

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Seite 2 von 16 Vorbemerkung:

Die Streckenbeschreibung beginnt an der Landesgrenze. Die länderspezifischen Re- gelungen in Niedersachsen bleiben von dieser Streckenbeschreibung unberührt.

Fahrstreckenbeschreibung:

Der GST fährt in Niedersachsen auf der L57, die in ihrem Verlauf zur L504 (NRW) wird.

Bis zur Ortslage Hopsten befindet sich der GST auf der bevorrechtigten Fahrbahn.

Es münden einzelne Einmündungen auf die kurvenreiche Landstraße, die allesamt aufgrund vorfahrtregelnder Verkehrszeichen untergeordnet sind.

In der Ortslage Hopsten biegt der GST in einem Kreisverkehr nach rechts auf die L593 ab. Nach ca. 800m folgt ein zweiter Kreisverkehr der vom GST geradeaus überfahren werden kann.

Ab der Ortslage Hopsten führt die Strecke über die L593 durch die Ortslage Dreier- walde bis zur BAB 30 AS Rheine.

Auf der Strecke befindet sich der GST auf der bevorrechtigten Fahrbahn.

Es münden einzelne Einmündungen auf die Landstraßen, die allesamt aufgrund vor- fahrtregelnder Verkehrszeichen untergeordnet sind.

Lediglich in der Ortslage Dreierwalde muss der GST einmal nach rechts auf eine be- vorrechtigte Straße abbiegen.

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Seite 3 von 16 Allgemeine Auflage:

Sobald GST die Landesgrenze zu NRW auf der L504 erreicht, sind nachfolgend be- schriebene Streckenauflagen (A-F) zwingend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ih- rer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen.

Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt wer- den, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

Streckenauflagen:

A: L57 (Nds) / L504 (NRW) Beginn kurvenreiche Strecke

Nach Erreichen L57 durch den GST:

Bfz1 fährt über die kurvenreiche Strecke ca. 3 km in Rtg. Ortslage Hopsten voraus und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerk- sam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schrift- zug „Schwertransport“.

Hat Bfz1 den Kreisverkehr in der Ortslage Hopsten erreicht, meldet er diesen Standort über Funk.

Bfz1 sperrt am Kreisverkehr L504 / L593 den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in FR Schapen und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

(4)

Seite 4 von 16 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zu- letzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Ortslage Hopsten Kreisverkehr L504 / L593.

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefah- renstelle) im Wechsel, entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schrift- zug „Schwertransport“.

(5)

Seite 5 von 16 Bfz3 folgt dahinter und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschrie-

bene Vorbeifahrt rechts vorbei).

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schrift- zug „Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“ am Fzg. Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

GST befindet sich auf der Vorfahrtstraße.

Hat GST die Ortslage Hopsten / Kreisverkehr L504/L593 erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.

Bfz3 stoppt unmittelbar vor GST und sichert diesen während der Standzeit nach vorne ab.

Bfz2 übernimmt die Sperre des Bfz1 und sperrt am Kreisverkehr die Einfahrt in die L504 in Richtung Schapen, und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für Kfz aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteil- nehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Auf der Mittelinsel der L593 in FR Dreierwalde müssen VZ durch einen Montagewagen demontiert und nach Passieren des GST wieder montiert werden.

(6)

Seite 6 von 16 B: Kreisverkehr L 504/L 593 bis Kreisverkehr L 593/L 833

Sobald GST den Kreisverkehr erreicht hat und die VZ demontiert wurden, über- nimmt Bfz2 die Sperre von Bfz1.

Bfz1 fährt über die L 593 ca. 0,8 km in Rtg. Ortslage Dreierwalde voraus und schaltet VZ 274 (40 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 den Kreisverkehr L593/L833 erreicht, meldet er diesen Standort über Funk.

Bfz1 sperrt am Kreisverkehr L593/ L833 den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in FR Hopsten und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer, als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit

(7)

Seite 7 von 16 Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz 2, Bfz 3 und Bfz 4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz 1 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Kreisverkehr L593/L833.

Dieser Kreisverkehr bietet eine Überfahrungsmöglichkeit für GST

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefah- renstelle) im Wechsel, entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 folgt dahinter und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschrie- bene Vorbeifahrt rechts vorbei).

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“ am Fzg. Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST den Kreisverkehr erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.

Bfz3 stoppt unmittelbar vor GST, sperrt bis zur Weiterfahrt den Fahrstreifen für Ver- kehrsteilnehmer in Rtg. Ortslage Hopsten und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrenstelle) im Wechsel.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteil- nehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Bfz1 fährt ca. 200 m auf der L593 in FR Dreierwalde und sperrt den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in FR Hopsten und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 fährt im Kreisverkehr zur Einmündung der L833 und sperrt den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in FR Hopsten und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

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Seite 8 von 16 Bfz1 und Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hin- weise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg.-Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers und der Demon- tage der VZ auf dem Kreisverkehr fährt GST über den Kreisverkehr L593/L833.

Nach Überqueren des Kreisverkehrs stoppt GST am rechten Fahrbahnrand (Höhe Bushaltestelle „Breischen“).

Bfz2 und Bfz3 stoppen unmittelbar vor GST und schalten VZ 101 (Gefahrstelle), VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommende Verkehrsteil- nehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

An dieser Örtlichkeit besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(9)

Seite 9 von 16 C: Ortslage Dreierwalde L 593 (Hopstener Str.) / K 14 (Speller Str.)

Bfz1 fährt über die L593 ca. 8,1 km in Rtg. Ortslage Dreierwalde voraus und schaltet VZ 274 (60 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Ortslage Dreierwalde Höhe K 14 erreicht, meldet er diesen Standort über Funk.

Bfz1 sperrt an der Einmündung L593/K14 den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in FR Hopsten und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Ortslage Dreierwalde Einmündung, L593/K14.

Der GST befindet sich auf der bevorrechtigten Straße. Alle Einmündungen sind Wirt- schaftswege.

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefah- renstelle) im Wechsel, entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 folgt dahinter und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschrie- bene Vorbeifahrt rechts vorbei).

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“ am Fzg. Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

(10)

Seite 10 von 16 Hat GST die Ortslage Dreierwalde erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.

Bfz2 und Bfz3 stoppen unmittelbar vor GST, sperren bis zur Weiterfahrt den Fahr- streifen für Verkehrsteilnehmer aus Rtg. Ortslage Dreierwalde kommend und schalten VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteil- nehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

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Seite 11 von 16 D: Ortslage Dreierwalde Einmündung L593 (Hauptstraße) / K14 (Uthui-

ser Str.)

Bfz1 fährt über die L593 ca. 0,7 km durch die Ortslage Dreierwalde voraus und schal- tet VZ 274 (40 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Ortslage Dreierwalde L593 (Hauptstr.) Höhe K14 (Uthuiser Str.) erreicht, meldet er diesen Standort über Funk.

Bfz1 sperrt an der Einmündung L593/K14 den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in FR Hopsten und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Ortslage Dreierwalde Einmündung L593 (Haupstr.) / K 14 (Uthuiser Str.).

Der GST befindet sich weiter auf der bevorrechtigten Straße. Es folgen einige innerört- liche Einmündungen.

Bfz2 fährt ca. 100 m vor dem GST und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel und warnt VT an den Einmündungen.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

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Seite 12 von 16 Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Bfz 4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Einmündung L593 (Hauptstr.) / K14 (Uthuiser Str) erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.

Bfz 2 übernimmt die Sperre von Bfz 1 und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz3 stoppt unmittelbar vor GST

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteil- nehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

An der Einmündung müssen ggfs. VZ auf der Mittelinsel in FR Rheine durch ei- nen Montagewagen demontiert und nach Passieren der GST wieder montiert werden.

Bfz1 fährt ca. 200 m bis in Höhe der Bußhaltestelle „Abzweig Hörstel“ in die L593 Rtg. Rheine ein.

Bfz1 sperrt dort den Verkehr aus FR. Rheine kommend und schaltet dabei VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

An der Örtlichkeit besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz2 sperrt an der Einmündung L593 / K14 den Verkehr aus FR. Hörstel kommend (K14) und schaltet dabei VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel sowie den Hinweis „Schwertransport“ am Fzg.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

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Seite 13 von 16 An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zu- letzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers biegt GST nach rechts auf die L 593 in Rtg. Rheine ab.

Der GST befindet sich weiter auf der bevorrechtigten Straße. Es folgen zunächst einige innerörtliche Einmündungen und anschließend Einmündungen von Wirtschaftswegen.

Bfz1, Bfz2 und Bfz3 fahren unmittelbar vor GST und schalten dabei VZ 274 (60 km/h) durch Bfz 1, VZ 274 (40 km/h) durch Bfz 2 mit VZ 101 (Gefahrenstelle) im Wechsel und durch Bfz 3, VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-90 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefah- renstelle) im Wechsel, entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 folgt dahinter und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschrie- bene Vorbeifahrt rechts vorbei).

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“ am Fzg. Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Die L593 ist hier breit ausgebaut mit einem Seitenstreifen und bietet sowohl für entge- genkommende Verkehrsteilnehmer, als auch für GST ausreichende Ausweichmöglich- keiten.

Nach ca. 3,0 km wird die BAB 30 AS Rheine Auffahrt Rtg. Amsterdam und nach 3,4 km die Auffahrt Rtg. Osnabrück erreicht.

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Seite 14 von 16 E: BAB 30 / AS Rheine Auffahrt Rtg. Amsterdam

Bfz1 und Bfz2 sperren an der Auffahrt den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer aus Rtg. Rheine kommend und schalten VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefah- renstelle) im Wechsel, entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 folgt dahinter und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschrie- bene Vorbeifahrt rechts vorbei).

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“ am Fzg. Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

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Seite 15 von 16 Die GST biegen nun auf der Gegenfahrbahn ausholend nach rechts auf die BAB ab.

Mit dem Auffahren der GST auf die BAB 30 endet die begleitungspflichtige Stre- cke

F: BAB 30 / AS Rheine Auffahrt Rtg. Osnabrück

GGfs. muss an dieser Örtlichkeit das VZ 222-20 „Rechts vorbei“ auf der Mittelin- sel der Autobahnauffahrt durch einen Montagewagen demontiert und nach Pas- sieren des GST wieder montiert werden.

Bfz1 und Bfz2 sperren an der Auffahrt den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer aus Rtg. Rheine kommend und schalten VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel sowie den Hinweis „Schwertransport“ am Fzg.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

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Seite 16 von 16 Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefah- renstelle) im Wechsel, entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 folgt dahinter und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschrie- bene Vorbeifahrt rechts vorbei).

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“ am Fzg. Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

GST biegt nun nach links auf die BAB ab.

Mit dem Auffahren der GST auf die BAB 30 endet die begleitungspflichtige Stre- cke.

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