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Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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Seite 1 von 17 Kreispolizeibehörde Steinfurt Steinfurt, 17.04.2019

-Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrstrecke 35

Beginn: Gebietsgrenze Steinfurt/Münster Höhe Abschnitt 150.1 KM 2,1 der B54

Ende: B70 Landesgrenze Niedersachsen oder A30 AS Rheine-Nord

(2)

Seite 2 von 17 Vorbemerkung:

Ausgangspunkt des GST ist die Gebietsgrenze Steinfurt/Münster Höhe Abschnitt 150.1 KM 2,1 der B 54.

Die GST fahren in Einzelfahrt oder im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Länge: ca. 52 Kilometer

Die Begleitstrecke im Kreis Steinfurt beginnt an der Gebietsgrenze zwischen dem Kreis Steinfurt und der Stadt Münster. Der GST fährt über die B54 in Richtung Niederlande bis zur Abfahrt von der B54 auf die L 580 in Fahrtrichtung Wettringen.

Nach 5 km wird der Kreisverkehr B70 / L567 erreicht. Der GST verlässt den Kreisverkehr an der 1.

Ausfahrt und fährt in die B70 ein.

Auf der B70 fährt der GST ca. 24 km bis zur Landesgrenze Niedersachsen, dabei werden die Ortslagen Neuenkirchen und Rheine passiert.

Allgemeine Auflage:

Sobald GST die Gebietsgrenze Münster/Steinfurt erreicht Höhe Abschnitt 150.1 KM 2,1, sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen zwingend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz 1, Bfz 2, Bfz 3, GST, Bfz 4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ihrer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen.

Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt werden, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

(3)

Seite 3 von 17 Streckenauflagen:

A: von der Gebietsgrenze Steinfurt/Münster Höhe Abschnitt 150.1 KM 2,1 der B 54 bis B54 Abfahrt zur L 580

Länge: ca. 23 km

GST fährt von der BAB 1 kommend über die B54 in den Bereich des Kreises Steinfurt ein.

Bfz1 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug

„Schwertransport“.

Bfz2 fährt hinter Bfz1 und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug

„Schwertransport“.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel. Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug „Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art).

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug „ Schwertransport“.

Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

(4)

Seite 4 von 17 B: von der Abfahrt B 54/L 580

bis zum Kreisverkehr L 567/B 70 Länge: ca. 5 km

GST verlässt die B54 an der Abfahrt zur L 580.

Bfz1 biegt sobald es die Verkehrslage erlaubt nach rechts in die L 580 ab. Er hält nach ca. 100 Metern an und sperrt die Fahrbahn der L 580 in Richtung Steinfurt.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 biegt sobald es die Verkehrslage erlaubt nach links ab und sperrt die Fahrbahn der L 580 in Richtung Wettringen. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

GST biegt sobald es die Verkehrslage zulässt nach rechts in die L 580 ab.

Bfz2 hebt seine Sperre auf und setzt sich vor Bfz3.

Bfz1 hebt seine Sperre auf und führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

(5)

Seite 5 von 17 Bfz1 fährt ca. 200 m vor dem GST und warnt ggf. VT an den Einmündungen.

Bfz2 fährt ca. 100 m hinter Bfz1 und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen!

Die L580 und im weiteren Verlauf die L 567 sind breit ausgebaut mit einem Seitenstreifen und bietet sowohl für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, als auch für GST, ausreichende Ausweichmöglichkeiten

Es werden eine beampelte Einmündung und ein Kreisverkehr passiert.

Haben GST und seine Begleitfahrzeuge den Kreisverkehr L 567/B 70 erreicht, halten sie vor der Einmündung am rechten Fahrbahnrand an.

(6)

Seite 6 von 17 C: vom Kreisverkehr L 567/ B 70

bis zum Kreisverkehr B 70/L580 (Burgsteinfurter Damm) Länge: ca 4,5 km

Bfz1 und Bfz 2 fahren voraus und sperren die B70

(7)

Seite 7 von 17

Bfz1 fährt 5 km voraus bis zum Kreisverkehr B 70/ L 580, schaltet VZ 274 (60 km /h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Wettringen bzw. GST. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(8)

Seite 8 von 17

Bfz2 folgt Bfz1 und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen bis zur Kreuzung B 70/ L 567/K 61(Sofienstraße).

Länge ca. 1,5 km

Hat Bfz2 die Kreuzung erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Wettringen bzw. GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Kreuzung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz1, Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Kreisverkehr B 70/ L580 (Burgsteinfurter Damm).

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

(9)

Seite 9 von 17

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald GST die Kreuzung erreicht hat und setzt sich an die Spitze des Konvois, schaltet VZ 101(Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art).

Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST den Kreisverkehr erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Bfz3 übernimmt ggfs. die Sperrmaßnahme des Bfz1

Bfz 1 und Bfz 2 fahren voraus und sperren die B 70

(10)

Seite 10 von 17 D: vom Kreisverkehr B 70 / L 580

bis zur Auf-/Abfahrt B 70 / K 66 (Bauerschaftsstraße) Länge ca. 3,5 km

Bfz1 fährt 3,5 km voraus bis zur Auf-/Abfahrt B 70/ K 66, schaltet VZ 274 (60 km /h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Auf-/Abfahrt erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Wettringen bzw. GST. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Auf-/Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(11)

Seite 11 von 17

Bfz2 folgt Bfz1 und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen bis zur Auf-/Abfahrt B 70/L 593 (Emsdettener Straße)

Länge ca. 500m

Hat Bfz2 die Auf-/Abfahrt erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Wettringen bzw. GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Auf-/Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz1, Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Auf-/Abfahrt B 70/ K 66 (Bauerschaftstraße)

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

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Seite 12 von 17

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald GST die Auf-/Abfahrt erreicht hat und setzt sich an die Spitze des Konvois, schaltet VZ 101(Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art).

Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Auf-/Abfahrt erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Bfz1 und Bfz2 fahren voraus und sperren die B 70

(13)

Seite 13 von 17 E: von Auf-/Abfahrt B 70 / K 66 (Bauerschaftsstraße)

bis zur Auf-/Abfahrt B 70 / B 481 (Salzbergener Straße) Länge ca. 5,8 km

Bfz1 fährt 5,8 km voraus bis zur Auf-/Abfahrt B 70/ B 481 (Salzbergener Straße), schaltet VZ 274 (60 km /h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Auf-/Abfahrt erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Wettringen bzw. GST. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Auf-/Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(14)

Seite 14 von 17

Bfz2 folgt Bfz1 und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen bis zur Auf-/Abfahrt B 70/K 60 (Neuenkirchener Straße) Länge ca. 2,5 km

Hat Bfz2 die Auf-/Abfahrt erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Wettringen bzw. GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Auf-/Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz1, Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

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Seite 15 von 17

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Auf-/Abfahrt B 70/ B 481 (Salzbergener Straße)

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald GST die Auf-/Abfahrt erreicht hat und setzt sich an die Spitze des Konvois, schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art).

Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Auf-/Abfahrt erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

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Seite 16 von 17 F: von Auf-/Abfahrt B 70/ / B 481 (Salzbergener Straße)

bis zur Kreuzung B 70/Auffahrt AS Rheine Nord A 30 Länge: ca. 3 km

Bfz1 und Bfz2 fahren 3 km voraus bis zur Kreuzung B70 / Auf-/Abfahrt AS Rheine-Nord A30, schalten VZ 274 (60 km /h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Haben Bfz1 und Bfz2 die Kreuzung erreicht, melden sie ihren Standort über Funk und sperren die Fahrbahn der B 70 in Richtung Wettringen bzw. GST. Dabei schalten sie VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Kreuzung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

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Seite 17 von 17

Bfz1, Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Kreuzung B 70/Auffahrt AS Rheine Nord A 30

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art).

Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die beampelte Kreuzung erreicht, überquert er diese bei Grünlicht.

Bfz 1 und Bfz2 heben ihre Sperren auf, sobald GST die Auf-/Abfahrt erreicht hat und setzen sich an die Spitze des Konvois, schalten VZ 101(Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

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Seite 18 von 17

Mit Überqueren der Kreuzung bei Grünlicht und Erreichen der Landesgrenze NRW/NDS endet die Streckenführung des Kreises Steinfurt.

Alternativ

Mit Abbiegen bei Grünlicht nach links in die Auffahrt der AS Rheine-Nord Richtung Hannover/Osnabrück bzw. nach rechts Richtung Bad Bentheim endet die Streckenführung des Kreises Steinfurt.

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