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Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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Academic year: 2022

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Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 12.05.2021 -Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrtstrecke 61

Beginn: B70 ab Landesgrenze zu Niedersachsen zwischen Landkreis Emsland und Kreis Steinfurt (Unterhalb der Brücke BAB 30) Ende: L501 (Salzbergener Straße), ab Landesgrenze L39 (Rheiner Straße)

Landesgrenze zu Niedersachsen zwischen Kreis Steinfurt und Landkreis Emsland

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Seite 2 von 10 Vorbemerkung:

Ausgangspunkt des GST ist die B70 in Höhe der Landesgrenze zu Niedersachsen, zwischen Landkreis Emsland und Kreis Steinfurt, unterhalb der Brücke der BAB 30, AS Rheine Nord.

Die länderspezifischen Regelungen in Niedersachsen bleiben von dieser Streckenbeschreibung unberührt.

Die GST fahren in Einzelfahrt oder im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Gesamtlänge: ca. 6 Kilometer

Die Begleitstrecke beginnt auf der B70 unterhalb der Brücke der BAB 30, Anschlussstelle Rheine-Nord.

Sie führt zunächst über die B70 bis zur ersten Abfahrt Rheine, Salzbergen, Naturzoo. Hier verlässt der GST die B70 und fährt nach Passieren des Kreisverkehres Salzbergener Straße auf die L501 (Salzbergener Straße) in Richtung Salzbergen auf.

An der Landesgrenze Niedersachsen/NRW zum Landkreis Emsland endet die Streckenführung des Kreises Steinfurt.

Die B70 und L501 sind einspurig in jeder Richtung und ohne Mehrzweckstreifen ausgebaut. Die Fahrbahnbreiten lassen in diesen Bereichen keinen Gegenverkehr zu.

Allgemeine Auflage:

Sobald sich GST in Bewegung setzt sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen (A-C) zwingend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ihrer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen.

Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

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Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt werden, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben, ist der GST an geeigneter Stelle abzustellen.

Besondere Auflage:

Während der gesamten Streckenbegleitung ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender definitiv auszuschließen.

Streckenauflagen:

A: von B70 Landesgrenze Niedersachsen, zwischen Landkreis Emsland und Kreis Steinfurt (unter der Brücke BAB 30) bis B70, Rheine, Abfahrt L501 (Salzbergener Straße) / Naturzoo Länge ca. 3500 m

GST bleibt ggf. bis zur Übernahme durch private Begleitfirmen für den Zuständigkeitsbereich der KPB Steinfurt unterhalb der Brücke der BAB 30 stehen.

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Bfz1 fährt auf der B70 bis zur Abfahrt L501 (Salzbergener Straße) voraus, schaltet VZ 274-60 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Hat Bfz1 die Abfahrt L501 (Salzbergener Straße) erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei stellt er sich so auf, dass Fahrzeuge von der L501 (Salzbergener Straße) kommend nach links auf die B70 in Richtung Neuenkirchen auffahren können und auf der B70 aus Richtung Neuenkirchen ankommende Fahrzeuge an der Abfahrt Salzbergener Straße abfahren können.

Bfz1 schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

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GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bei Grünlicht für seine Fahrtrichtung bis zur Abfahrt von der B70 auf die L501 (Salzbergener Straße).

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 274-60 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Bfz3 folgt dahinter und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

GST Hat GST die Abfahrt von der B70 auf die L501 (Salzbergener Straße) erreicht, stoppt dieser zunächst davor am rechten Fahrbahnrand.

Im Bereich der Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

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Bfz1 hebt seine Sperre auf und fährt über die Abfahrt der B70 bis zum Kreisverkehr L501 (Salzbergener Straße)/B481.

Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Ausfahrt des Kreisverkehres in Richtung GST. Dabei schaltet er VZ 250 und VZ 101 im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug.

Bfz2 sperrt nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Fahrzeuges die B70 in Richtung BAB 30 vor der Abfahrt und schaltet VZ 250 und VZ 101 im Wechsel.

Bfz4 sperrt die Fahrbahn und die Linksabbiegerspur der B70 in Richtung Neuenkirchen und schaltet VZ 276.

GST biegt, sobald dieses gefahrlos möglich ist nach links auf die Abfahrt zum Kreisverkehr ab.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 222-20 und VZ 101 im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276.

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GST stoppt in der Abfahrt vor dem Kreisverkehr.

Bfz2 sobald der GST die B70 verlassen hat, hebt Bfz2 seine Sperre auf, fährt an dem stehenden GST vorbei und übernimmt die Sperrstelle des Bfz1

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B: Durchfahrung Kreisverkehr Salzbergener Straße, L501

Bfz1 fährt in den Kreisverkehr ein und verlässt diesen an der ersten Ausfahrt in Richtung Salzbergen. Nach ca. 100 Metern hält er an und sperrt die L501 (Salzbergener Straße) in Fahrtrichtung Rheine/Kreisverkehr.

Bfz1 schaltet VZ 250 und VZ 101 im Wechsel.

Bfz1 teilt GST und den Bfz2-4 die Passierbarkeit der Strecke mit.

Bfz2 fährt nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Fahrzeuges in den Kreisverkehr ein, setzt seine Sperre vor der Ausfahrt auf die B70 und schaltet VZ 250 und VZ 101 im Wechsel.

GST fährt sobald dieses gefahrlos möglich in den Kreisverkehr ein und verlässt diesen an der ersten Ausfahrt.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 222-20 und VZ 101 im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276.

GST: nach Verlassen des Kreisverkehrs stoppt GST zunächst am rechten Fahrbahnrand der L501 (Salzbergener Straße) im Bereich der Sperrfläche unterhalb der Brücke der B70.

Bfz3 hält vor GST und schaltet VZ 222-20 und VZ 101 im Wechsel.

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Bfz4 hält hinter GST und schaltet VZ 276. Dabei steht er seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, fährt an GST vorbei und setzt sich vor Bfz3.

Bfz2 schaltet während der Standzeit VZ 222-20 und VZ 101 im Wechsel.

C: von Kreisverkehr Salzbergener Straße, L501 bis Landesgrenze Niedersachsen, L39

Länge ca. 2500 Meter

Bfz1 hebt seine Sperre auf und fährt bis zur Landesgrenze. ca.

2,5 Kilometer auf der L501 (Salzbergener Straße) voraus, schaltet VZ 274-60 und VZ 101 im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Landesgrenze zu Niedersachsen (Schild am rechten Fahrbahnrand weist darauf hin) erreicht, meldet er diesen Standort über Funk.

In diesem Bereich besteht für ankommende Verkehrsteilnehmer keine Ausweichmöglichkeit.

Bfz1 sperrt die Fahrbahn der L39/L501 in Höhe der Landesgrenze in Richtung Rheine/GST und schaltet VZ 250, VZ 101 im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers fährt GST auf der L501 (Salzbergener Straße) bis zur Landesgrenze.

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 274-60 und VZ 101 im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 folgt dahinter und schaltet dabei VZ 222-20 und VZ 101 im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Landesgrenze zu Niedersachsen erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand. Dabei nutzt er den asphaltierten Radweg und den asphaltierten

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Die Restfahrbahnbreite ist ausreichend breit, sodass der Verkehr in Richtung NRW ungehindert fließen kann.

Bfz1 hebt seine Sperre auf und lässt den Verkehr in Richtung NRW laufen.

Bfz4 schaltet im Bedarfsfall VZ 276 und positioniert sich so hinter GST, dass ein Vorbeifahren ankommender Verkehrsteilnehmer mit Fahrtrichtung Salzbergen auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Mit Erreichen der Landesgrenze NRW/Niedersachsen endet die Strecken- führung des Kreises Steinfurt.

Referenzen

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