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Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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Seite 1 von 10 Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 11.01.2019 -Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrstrecke 13

Beginn: 48624 Schöppingen, Kreisgrenze zwischen Borken und Steinfurt, L582, Höhe Einmündung Samberg/Haverbeck 48-52 (KM 1,8 Ab- schnitt 12,1)

Ende: B54, Anschlussstelle Gronau/Ochtrup, BAB 31 bzw. Kreisgrenze Steinfurt/Borken

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Seite 2 von 10 Vorbemerkung:

Ausgangspunkt des GST auf dem Kreisgebiet Steinfurt ist die Grenze zum Kreis Bor- ken bei Schöppingen.

Die GST fahren im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Länge: ca. 19 km

Die Begleitstrecke im Kreis Steinfurt beginnt an der Kreisgrenze zwischen den Kreisen Borken und Steinfurt auf der L582 in Höhe der Einmündung Samberg/Haverbeck.

Die Strecke führt zunächst ca. 2 km über die L582 bis zum Kreisverkehr Schöppinge- ner Straße/B70.

Am Kreisverkehr führt der Verlauf nach rechts auf die B70. Nach 5,7 km auf der B70 wird die Auffahrt zur B54 in Richtung Gronau erreicht.

Nach Auffahren auf die B54 in Richtung Gronau führt der Streckenverlauf 11 km bis zum Kreuz B54/BAB 31 bzw. bis zur Kreisgrenze zum Kreis Borken im Zuge der B54.

Allgemeine Auflage:

Sobald GST sich in Bewegung setzt sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen (A-D) zwingend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ih- rer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen.

Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt wer- den, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben, ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

(3)

Seite 3 von 10 Streckenauflagen:

A: von der L582, Höhe Einmündung Samberg/Haverbeck bis zum Kreisverkehr Schöppingener Straße/B70 Länge ca. 2000 m

GST wird auf der L582 an der Kreisgrenze zwischen den Kreisen Borken und Steinfurt übernommen.

Bfz1 fährt 2000 m die L582-Schöppingener Straße bis zum Kreisverkehr Schöppingener Straße/B70, schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug „Schwertransport“,

Hat Bfz1 den Kreisverkehr Schöppingener Straße/B70 erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn in Fahrtrichtung Schöppingen.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art).

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung der Durchsage des Bfz1 zu erfolgen.

GST und die Begleitfahrzeuge setzen sich nach Passieren des zuletzt gemel- deten Fahrzeuges in Bewegung.

Bfz2 schaltet VZ 274 (40km/h), um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

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Seite 4 von 10 Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ

222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahr- zeuge aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“.

Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

GST Mit Erreichen des Kreisverkehres stoppt GST davor am rechten Fahr- bahnrand.

Die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen!

Am Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz3 übernimmt bei Bedarf die Sperre des Bfz1 und sichert GST dann wäh- rend der Standzeit nach vorne ab.

Bfz4 sichert GST bei Bedarf nach hinten ab. Dabei schaltet er in diesem Fall VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art).

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Seite 5 von 10 B: vom Kreisverkehr Schöppingener Straße/B70

bis zur Einmündung B70/Wettringener Straße Länge: 2100 m

Bfz1 hebt seine Sperrung auf und fährt über die B70 in Richtung Wettringen bis zur Einmündung B70/Wettringener Straße und schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Einmündung B70/Wettringener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung Kreisverkehr Schöppingener Straße/B70.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art).

Dabei ist die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen!

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Bfz2 fährt auf der B70 ca. 1000 m bis zur Kreuzung Leerer Straße voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 die Kreuzung erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die B70 in Richtung GST.

Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung der Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

(6)

Seite 6 von 10 GST und die Begleitfahrzeuge setzen sich nach Passieren des zuletzt gemel-

deten Fahrzeuges in Bewegung, nehmen die erste Ausfahrt des Kreis- verkehres und fahren auf der B 70 in Richtung Wettringer Straße.

Bfz3 führt zunächst den Konvoi an, schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222- 20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Ver- kehrsteilnehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Leerer Straße erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (40 km/h), um entgegenkommende Verkehrs- teilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat GST die Einmündung Wettringener Straße erreicht, stoppt dieser davor am rech- ten Fahrbahnrand.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz4 positioniert sich bei Bedarf so hinter GST, dass ein Überholen ankom- mender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen!

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Seite 7 von 10 C: von der Einmündung B70/Wettringener Straße

bis zur Auffahrt auf die B54 in Richtung Gronau Länge: 3600 m

Bfz1 hebt seine Sperrung auf und fährt über die B70 in Richtung Wettringen bis zur Einmündung B70/B54 und schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Einmündung B70/B54 erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung Metelen.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art).

Dabei ist die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen!

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

(8)

Seite 8 von 10 Bfz2 fährt auf der B70 ca. 1300 m bis zur Kreuzung B70/Industriestr./Vogel-

parkstr. voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen.

Hat Bfz2 die Kreuzung erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die B70 in Richtung GST.

Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung der Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

GST und die Begleitfahrzeuge setzen sich nach Passieren des zuletzt gemel- deten Fahrzeuges in Bewegung und folgen Bfz1.

Bfz3 führt zunächst den Konvoi an, schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222- 20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

(9)

Seite 9 von 10 Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Ver- kehrsteilnehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Sperr- stelle des Bfz2 erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (40 km/h), um entgegenkommende Verkehrs- teilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat GST die Einmündung B70/B54 erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahn- rand.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz4 positioniert sich bei Bedarf so hinter GST, dass ein Überholen ankom- mender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen!

(10)

Seite 10 von 10 D: von der Auffahrt B54 in Richtung Gronau

bis B54/BAB 31, Anschlussstelle Gronau/Ochtrup bzw. B54, Be- reichsgrenze zum Kreis Borken

Länge 11 km

Bei Erreichen der Auffahrt zur B54 fahren der GST und seine Begleitfahrzeuge bei Grünlicht der LZA nach rechts auf die B54 in Richtung Gronau ab und folgen dem Verlauf der B54 bis zum Autobahnkreuz B54/BAB 31 bzw. der Bereichsgrenze zum Kreis Borken im Zuge der B54.

Bfz1 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (60 km/h), um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz2 fährt hinter Bfz1 und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahr- zeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen!

Mit Erreichen der Auffahrt auf die BAB 31 an der AS Gronau/Ochtrup endet die Streckenführung des Kreises Steinfurt.

Alternativ:

Mit Erreichen der Kreisgrenze zum Kreis Borken im Zuge der B54 endet die Stre- ckenführung des Kreises Steinfurt.

Referenzen

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