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Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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Seite 1 von 6 Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 09.08.2017

-Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrstrecke 14

Beginn: 48624 Schöppingen, Kreisgrenze zwischen Borken und Steinfurt, L579, Höhe Windpark Kilometer 1,2

Ende: Gebietsgrenze Steinfurt/Münster Höhe Abschnitt 150.1 KM 2,1 der B54

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Seite 2 von 6 Vorbemerkung:

Ausgangspunkt des GST auf dem Kreisgebiet Steinfurt ist die Grenze zum Kreis Bor- ken bei Schöppingen.

Die GST fahren im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Länge: ca. 24 km

Die Begleitstrecke im Kreis Steinfurt beginnt an der Kreisgrenze zwischen den Kreisen Borken und Steinfurt auf der L579 in Höhe Windpark, Kilometer 1,2 (Wegweiser Kunst- objekt).

Die L579 ist ab der Kreisgrenze Borken bis zum Kreisverkehr in der Ortslage Laer durchgängig breit mit Mehrzweckstreifen ausgebaut und lässt Gegenverkehr zu.

Ab dem Kreisverkehr in der Ortslage Laer bis zur Auffahrt auf die B54 vor Altenberge hat die L 579 eine Fahrbahnbreite von ca. 6,70 Meter. Ein Mehrzweckstreifen ist hier nicht vorhanden.

Gegenverkehr ist in diesem Streckenabschnitt nicht möglich.

Die B54 ist eine Kraftfahrstraße. Von der Gebietsgrenze Kreis Steinfurt und der Stadt Münster bis zur AS Altenberge sind Fahrbahnteiler aus Beton installiert.

Allgemeine Auflage:

Sobald GST sich in Bewegung setzt sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen zwingend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ih- rer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen.

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Seite 3 von 6 Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt wer- den, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben, ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

Streckenauflagen:

A: L579 von der Kreisgrenze Borken

bis Ortslage Laer, Kreisverkehr Altenberger Straße/Münsterdamm /Terup

Länge ca. 8,8 km

GST wird auf der L579 an der Kreisgrenze zwischen den Kreisen Borken und Steinfurt übernommen.

Bfz1 schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h, ab Ortstafel VZ 310 in Laer 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, mit dem Schild

„Schwertransport“ zu allen Seiten am Fahrzeug, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz2 fährt hinter Bfz1 und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, mit dem Schild „Schwertransport“

zu allen Seiten am Fahrzeug, um entgegenkommende Verkehrsteilneh- mer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel. Am

Fahrzeug befindet sich zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertrans- port“.

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Seite 4 von 6 Bfz4 fährt direkt hinter dem GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahr-

zeuge aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“.

Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen!

Vor dem Kreisverkehr in der Ortslage Laer hält GST am rechten Fahrbahnrand.

An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

B: von der Ortslage Laer, Kreisverkehr Altenberger Straße/Münster- damm/Terup

bis Altenberge, Auffahrt B54 in Richtung Münster Länge: ca. 5,7 km

Bfz1 fährt durch den Kreisverkehr geradeaus weiter über die L579 (Altenber- ger Straße, im weiteren Verlauf Laerstraße) in Richtung Altenberge, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Ausfahrt der B54 aus Richtung Steinfurt erreicht, meldet er seinen Stand- ort über Funk und sperrt die Fahrbahn der L579 in Richtung Laer.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

An der Stelle besteht für ankommende Verkehrsteilnehmer eine Ausweichmöglich- keit.

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Seite 5 von 6 Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge, Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST über die L579 bis zur Auffahrt auf die B54.

Bfz2 fährt ca. 200 m voraus und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteil- nehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Ver- kehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Auffahrt zur B54 in Richtung Münster erreicht, hebt Bfz1 seine Sperrung auf und setzt sich vor den Bfz2. Der Konvoi fährt auf die B54 auf.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

C: von Altenberge, Auffahrt B54 in Richtung Münster

zur Gebietsgrenze Kreis Steinfurt und der Stadt Münster.

Länge ca. 7,5 km

Bfz1 schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

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Seite 6 von 6 Bfz2 fährt hinter Bfz1 und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahr- zeuge aller Art). Er fährt seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Ver- kehrsteilnehmer zu verhindern.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Mit Erreichen der Gebietsgrenze Steinfurt/Münster Höhe Abschnitt 150.1, KM 2,1 endet die Streckenführung des Kreises Steinfurt.

Referenzen

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