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Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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Kreispolizeibehörde Steinfurt Steinfurt, 04.12.2018 -Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrstrecke 36

Beginn: B54 ab Kreisgrenze oder BAB 31 Anschlussstelle Ochtrup/Gronau

Ende: B70 Landesgrenze Niedersachsen oder A30 AS Rheine-Nord

(2)

Vorbemerkung:

Ausgangspunkt des GST ist die Bereichsgrenze zum Kreis Borken oder die Abfahrt von der BAB 31 am Kreuz B54/BAB 31.

Die GST fahren in Einzelfahrt oder im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Länge: ca. 35 Kilometer

Die Begleitstrecke beginnt auf der B54, an der Bereichsgrenze zum Kreis Borken oder an der Ab- fahrt der BAB 31, Anschlussstelle Gronau/Ochtrup.

Sie führt zunächst über die B54 in Richtung Münster bis zur Abfahrt von der B54 zur B 70 in Fahrt- richtung Rheine.

Sie führt nun ausnahmslos über die B70, vorbei an den Ortslagen Wettringen, Neuenkirchen und Rheine bis zur Landesgrenze Niedersachsen.

Die B70 ist einspurig in jeder Richtung und ohne Mehrzweckstreifen ausgebaut. Die Gesamtfahr- bahnbreite beträgt 7,60 Meter. Die Fahrbahnbreite lässt in diesen Bereichen keinen Gegenver- kehr zu.

Allgemeine Auflage:

Sobald GST die BAB verlässt, sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen (A-G) zwin- gend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz 1, Bfz 2, Bfz 3, GST, Bfz 4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ihrer Funkti- onalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutau- schen.

Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweich- möglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt werden, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

(3)

Streckenauflagen:

A: von B54 Kreisgrenze bzw. Ausfahrt BAB 31 AS Gronau Ochtrup bis B54 Abfahrt zur B 70

GST fährt von der BAB 31 kommend auf die B54 auf bzw. aus Richtung Niederlande kommend über die B54 in den Bereich des Kreises Steinfurt ein.

Bfz1 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug

„Schwertransport“.

Bfz2 fährt hinter Bfz1 und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug

„Schwertransport“.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorge- schriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug

„Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art).

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug

„Schwertransport“.

Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

(4)

B: von der Abfahrt B54 / B70

bis Kreuzung B70 / L510 /Ochtruper Straße (Engelskreuzung) Länge: ca. 1,5 km

GST verlässt die B54 an der Abfahrt zur B 70.

Bfz1 fährt sobald es die Verkehrslage zulässt auf der B70 1,5 km bis zur Kreuzung B70 / L510 / Ochruper Str. voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz2 biegt bei Grünlicht nach rechts ab und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung Wett- ringen. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Hat Bfz1 die Kreuzung B70 / L510 / Ochtruper Str. erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

(5)

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz 2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Be- stätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST sobald es die Verkehrslage und unter Beachtung, dass unter der Brücke kein Gegenverkehr herrscht bis zur Kreuzung B70/L510-Ochtruper Straße.

Bfz2 hebt seine Sperre auf und führt den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 folgt hinter Bfz2 und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteil- nehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen!

Haben GST und seine Begleitfahrzeuge den Kreuzung B70 / L510 / Ochtruper Straße erreicht, halten sie vor der Kreuzung am rechten Fahrbahnrand an.

(6)

C: von der Kreuzung B70 / L510 / Ochtruper Straße (Engelskreuzung) bis zum Kreisverkehr L567 / B70

Länge: ca. 4,5 km

Bfz 1 und Bfz 2 fahren voraus und sperren die B 70

(7)

Bfz1 fährt 4,5 km voraus bis zum Kreisverkehr B 70/ L 567, schaltet VZ 274 (60 km /h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Metelen bzw. GST. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(8)

Bfz2 folgt Bfz1 ca. 3 km und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen bis zur Einmündung B 70/ K 61.

Hat Bfz2 die Einmündung erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Metelen bzw. GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz1, Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zu- letzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestäti- gung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Kreisverkehr B 70/ L 567

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vor- geschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

(9)

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald GST die Einmündung erreicht hat und setzt sich an die Spitze des Konvois, schaltet VZ 101(Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art).

Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST den Kreisverkehr erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Bfz3 übernimmt ggfs. die Sperrmaßnahme des Bfz1

D: vom Kreisverkehr L567 / B70

bis zum Kreisverkehr B70 / L580 (Burgsteinfurter Damm) Länge: ca. 4,5 km

(10)

Bfz1 fährt ca. 4,5 km voraus bis zum Kreisverkehr B 70/ L580, schaltet VZ 274 (60 km /h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Metelen bzw. GST. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz2 folgt Bfz1 ca. 1,5 km und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen bis zur Kreuzung B 70/ L 567/K 61(Sofienstraße).

Hat Bfz2 die Kreuzung erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Metelen bzw. GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Kreuzung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Aus- weichmöglichkeit.

Bfz1, Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zu- letzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

(11)

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestäti- gung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Kreisverkehr B70 / L580 (Burgsteinfurter Damm).

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vor- geschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald GST die Kreuzung erreicht hat und setzt sich an die Spitze des Konvois, schaltet VZ 101(Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im Wech- sel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art).

Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST den Kreisverkehr erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Bfz3 übernimmt ggfs. die Sperrmaßnahme des Bfz1.

Bfz 1 und Bfz 2 fahren voraus und sperren die B 70

(12)

E: vom Kreisverkehr B70 / L580

bis zur Auf-/Abfahrt B70 / K66 (Bauerschaftsstraße) Länge ca. 3,5 km

Bfz1 fährt 3,5 km voraus bis zur Auf-/Abfahrt B 70 / K 66, schaltet VZ 274 (60 km /h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Auf-/Abfahrt erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Wettringen bzw. GST. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Auf-/Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(13)

Bfz2 folgt Bfz1 und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen bis zur Auf-/Abfahrt B 70/L 593 (Emsdettener Straße); Länge ca. 500m.

Hat Bfz2 die Auf-/Abfahrt erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Wettringen bzw. GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Auf-/Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz1, Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zu- letzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestäti- gung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Auf-/Abfahrt B70 / K66 (Bauerschaftsstraße)

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorges chriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

(14)

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald GST die Auf-/Abfahrt erreicht hat und setzt sich an die Spitze des Konvois, schaltet VZ 101(Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art).

Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Auf-/Abfahrt erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Bfz1 und Bfz2 fahren voraus und sperren die B 70

(15)

F: von Auf-/Abfahrt B70 / K66 (Bauerschaftsstraße) bis zur Auf-/Abfahrt B70 / B481 (Salzbergener Straße) Länge ca. 5,8 km

Bfz1 fährt 5,8 km voraus bis zur Auf-/Abfahrt B70 / B481 (Salzbergener Straße), schaltet VZ 274 (60 km /h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Auf-/Abfahrt erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Wettringen bzw. GST. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Auf-/Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(16)

Bfz2 folgt Bfz1 ca. 2,5 km und schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen bis zur Auf-/Abfahrt B 70/K 57 (Neuenkirchener Straße).

Hat Bfz2 die Auf-/Abfahrt erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Wettringen bzw. GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Auf-/Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz1, Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zu- letzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestäti- gung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen.

(17)

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Auf-/Abfahrt B 70 / B481 (Salzbergener Straße).

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vor- geschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald GST die Auf-/Abfahrt erreicht hat und setzt sich an die Spitze des Konvois, schaltet VZ 101(Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im Wech- sel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art).

Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Auf-/Abfahrt erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

(18)

G: von Auf-/Abfahrt B70 / B481 (Salzbergener Straße) bis zur Kreuzung B70 / Auffahrt AS Rheine Nord A 30 Länge: ca. 3 km

Bfz1, Bfz2 fahren 3 km voraus bis zur Kreuzung B70 / Auf-/Abfahrt AS Rheine-Nord A30, schalten VZ 274 (60 km /h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Haben Bfz1 und Bfz2 die Kreuzung erreicht, melden sie ihren Standort über Funk und sperren die Fahrbahn der B 70 in Richtung Wettringen bzw. GST. Dabei schalten sie VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Kreuzung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Aus- weichmöglichkeit.

Bfz1, Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zu- letzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestäti- gung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Kreuzung B 70/Auffahrt AS Rheine Nord A 30.

(19)

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorge- schriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art).

Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die beampelte Kreuzung erreicht, überquert er diese bei Grünlicht.

Bfz1 und Bfz2 heben ihre Sperren auf, sobald GST die Auf-/Abfahrt erreicht hat und setzen sich an die Spitze des Konvois, schalten VZ 101(Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Mit Überqueren der Kreuzung bei Grünlicht und Erreichen der Landesgrenze NRW/NDS endet die Streckenführung des Kreises Steinfurt.

Alternativ

Mit Abbiegen bei Grünlicht nach links in die Auffahrt der AS Rheine-Nord Richtung Hannover/Osnab- rück bzw. nach rechts Richtung Bad Bentheim endet die Streckenführung des Kreises Steinfurt.

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