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Streckenauflagen Fahrstrecke 4 Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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Seite 1 von 3 Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 08.08.2017 -Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrstrecke 4

Beginn: B54 Bereichsgrenze zum Kreis Borken oder Kreuz B54/BAB 31 (Gronau-Ochtrup)

Ende: Gebietsgrenze Steinfurt/Münster Höhe Abschnitt 150.1 KM 2,1 der B 54

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Seite 2 von 3 Vorbemerkung:

Ausgangspunkt des GST ist die Bereichsgrenze zum Kreis Borken oder die Abfahrt von der BAB 31 am Kreuz B54/BAB 31.

Die GST fahren in Einzelfahrt oder im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Länge: ca. 40 Kilometer

Die Fahrtstrecke führt von der BAB 31 am Kreuz B54/BAB 31 (Gronau/Ochtrup) bzw.

von der Bereichsgrenze zum Kreis Borken bei Gronau über die B54 bis zur Gebiets- grenze Kreis Steinfurt und der Stadt Münster. Der GST befährt dabei durchgängig die B 54.

Die B54 ist eine Kraftfahrstraße. Ab der Bereichsgrenze zum Kreis Borken bis Alten- berge sind die Fahrtrichtungen durch doppelte Verkehrszeichen 295 aus § 41 StVO voneinander getrennt.

Ab Altenberge bis zur BAB 1 AS Münster Nord sind Fahrbahnteiler aus Beton instal- liert.

Die B54 ist wechselseitig zweispurig ausgebaut.

Die Fahrstreifen sind im einspurigen Bereich mit Mehrzweckstreifen ausgebildet und lassen damit Gegenverkehr zu.

Allgemeine Auflage:

Sobald GST die BAB verlässt, sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen zwin- gend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ih- rer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen.

Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt wer- den, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

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Seite 3 von 3 Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

Streckenauflagen:

GST fährt von der BAB 31 kommend auf die B54 auf bzw. aus Richtung Nie- derlande kommend über die B54 in den Bereich des Kreises Steinfurt ein und bleibt anschließend bis zur Übernahme durch private Schwertrans- portbegleitfahrzeuge am Fahrbahnrand stehen.

Bfz1 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende

Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug „Schwertransport“.

Bfz2 fährt hinter Bfz1 und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Ver- kehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug „Schwertransport“.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel. Am

Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug „Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahr- zeuge aller Art).

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug „Schwertransport“.

Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen!

Mit Erreichen der Kreisgrenze Steinfurt/Münster Höhe Abschnitt 150.1, KM 2,1 endet die Streckenführung des Kreises Steinfurt.

Referenzen

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