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Streckenauflagen Fahrstrecke 2 Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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Seite 1 von 7 Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 09.08.2017 -Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrstrecke 2

Beginn: Gebietsgrenze Steinfurt/Münster Höhe Abschnitt 150.1 KM 2,1 der B 54 über die B 54 bis Altenberge, Abfahrt auf die L 579, über Laer und Horstmar Ende: Bereichsgrenze zum Kreis Borken

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Seite 2 von 7 Vorbemerkung:

Ausgangspunkt des GST ist die Gebietsgrenze Steinfurt/Münster Höhe Abschnitt 150.1 KM 2,1 der B 54

Die GST fahren in Einzelfahrt oder im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Länge: ca. 22 Kilometer

Die Fahrtstrecke führt zunächst von derGebietsgrenze Steinfurt/Münster Höhe Ab- schnitt 150.1 KM 2,1 der B 54 über die B54 bis zur 2. Abfahrt Altenberge. An der Abfahrt fährt der GST auf die L579 in Richtung Laer auf. Der GST fährt durch die Orts- lage Laer und an der Ortslage Horstmar vorbei durchgängig auf der L579 bis zur Kreis- grenze Borken vor Schöppingen.

Die B54 ist eine Kraftfahrstraße. Von der AS Münster Nord bis Altenberge sind Fahr- bahnteiler aus Beton installiert.

Die L579 hat zwischen Altenberge und Laer eine Fahrbahnbreite von ca. 6,70 Meter.

Ein Mehrzweckstreifen ist hier nicht vorhanden.

Ab dem Kreisverkehr zu Beginn der Ortslage Laer ist die L579 breit ausgebaut verfügt bis zur Kreisgrenze Borken durchgängig über einen Mehrzweckstreifen. In diesem Be- reich ist Begegnungsverkehr möglich.

Allgemeine Auflage:

Sobald GST die BAB verlässt, sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen (A-C) zwingend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ih- rer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen.

Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt wer- den, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

(3)

Seite 3 von 7 Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

Streckenauflagen:

A: von der Gebietsgrenze Steinfurt/Münster Höhe Abschnitt 150.1 KM 2,1 der B 54

bis Altenberge, 2. Abfahrt in Richtung Laer Länge ca. 10,5 km

GST fährt von der BAB 1 kommend über die B54 in den Bereich des Kreises Steinfurt ein.

Bfz1 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende

Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug „Schwertransport“.

Bfz2 fährt hinter Bfz1 und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Ver- kehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug „Schwertransport“.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug „Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahr- zeuge aller Art).

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug „Schwertransport“.

Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen!

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Seite 4 von 7 B: von der B54 Abfahrt Altenberge/Laer über L579

bis Laer, Kreisverkehr Altenberger Straße/Münsterdamm/Terup Länge ca. 5,5 km

GST fährt von der B54 ab und hält zunächst in der Abfahrt an.

Bfz1 biegt nach rechts auf die L579 ab und fährt bis zur Ausfahrt der B54 aus Richtung Steinfurt. Hier sperrt er die Ausfahrt in Richtung Altenberge so- wie den Fahrstreifen der L579 in Richtung Altenberge.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 biegt nach links auf die L579 ab und sperrt den Fahrtstreifen der L579 in Richtung Laer.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

GST biegt auf die L579 ab, sobald Bfz1 und Bfz2 ihre Positionen eingenom- men haben und die Verkehrslage dieses zulässt.

Nach dem Abbiegevorgang hält GST am rechten Fahrbahnrand an.

Bfz2 hebt seine Sperrposition auf und setzen sich vor den Bfz3.

(5)

Seite 5 von 7 Bfz1 hebt seine Sperrposition auf und fährt über die L579 (Laerstraße, im wei-

teren Verlauf Altenberger Straße) in Richtung Laer, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 den Kreisverkehr zu Beginn der Ortslage Laer erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der L579 in Richtung Altenberge.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wech- sel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge, Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Kreisverkehr Altenberger Straße/Münsterdamm/Terup.

Bfz2 fährt voran und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Ver- kehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST den Kreisverkehr erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

C: über die L 579 von Laer, Kreisverkehr Altenberger Straße/Münster- damm/Terup

bis Schöppingen, Kreisgrenze Borken

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Seite 6 von 7 Bfz1 fährt durch den Kreisverkehr geradeaus in den Münsterdamm und sperrt

vor dem Kreisverkehr den Münsterdamm in Richtung Altenberge.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Bfz2 fährt in den Kreisverkehr ein und sperrt die 3. Ausfahrt (Straße Terup).

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Alle Fahrzeuge haben untereinander Sichtkontakt.

Bfz3 fährt vor GST in den Kreisverkehr ein und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Ver- kehrsteilnehmer zu verhindern.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 Nachdem der GST den Kreisverkehr durchfahren hat hebt Bfz2 die Sperre auf und setzt sich vor Bfz3.

Bfz1 hebt seine Sperre auf und setzt sich vor Bfz2.

GST setzt sich nun in Bewegung und fährt über die L 579 weiter in Richtung Schöp- pingen.

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Seite 7 von 7 Bfz1 schaltet VZ 274 (i.g.O. 40 km/h, a.g.O. 60 km/h) und VZ 101 (Gefahr-

stelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz1 fährt ca. 200 m vor dem GST und warnt ggf. VT an den Einmündun- gen und Zufahrten.

Bfz2 fährt ca. 100 m hinter Bfz1 und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um ent- gegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahr- zeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Hat GST die Kreisgrenze zum Kreis Borken vor Schöppingen erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.

Bfz4 positioniert sich hinter GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im Wechsel, um Verkehrsteilnehmer zu warnen, die den stehenden GST überholen möchten.

GST bleibt bis zur Übernahme durch die Polizei Borken am rechten Fahrbahn- rand stehen.

Bfz1 Mindestens ein Bfz sichert den GST nach vorne ab und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im Wechsel, um Verkehrs- teilnehmer zu warnen, die den GST in Richtung Laer passieren möchten.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Mit Erreichen der Kreisgrenze zum Kreis Borken endet die Streckenführung des Kreises Steinfurt.

Referenzen

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