Seite 1 von 19 Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 16.10.2017
-Direktion Verkehr-
Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten
Streckenauflagen Fahrtstrecke 40
Beginn: B70 ab Landesgrenze zu Niedersachsen (Unterhalb der Brücke BAB 30)
bzw. an der Abfahrt Rheine-Nord/A30 über L 580
Ende: Gebietsgrenze Steinfurt/Münster Höhe Abschnitt 150.1 KM 2,1 der B 54
Seite 2 von 19 Vorbemerkung:
Ausgangspunkt des GST ist die B70 in Höhe der Landesgrenze zu Niedersachsen, bzw. an der Abfahrt Rheine Nord/A 30.
Die länderspezifischen Regelungen in Niedersachsen bleiben von dieser Streckenbeschrei- bung unberührt.
Die GST fahren in Einzelfahrt oder im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.
Fahrstreckenbeschreibung:
Länge: ca. 52 Kilometer
Die Begleitstrecke beginnt auf der B70 unterhalb der Brücke der BAB 30 Anschlussstelle Rheine-Nord.
Sie führt zunächst über die B70, vorbei an der Ortslage Neuenkirchen bis zur Ortslage Wett- ringen, über die L567 und L580 in Richtung Steinfurt und weiter über die B 54 Richtung BAB 1, AK Münster Nord.
Die B70 ist einspurig in jede Richtung und überwiegend ohne Mehrzweckstreifen ausgebaut.
Die Gesamtfahrbahnbreite beträgt 7,60 Meter. Die Fahrbahnbreite lässt in diesen Berei- chen keinen Gegenverkehr zu.
Vom Kreisverkehr B70/L567 bis zur Auffahrt auf die B54 sind die L567 und im weiteren Verlauf die L580 auf einer Länge von ca. 5 Kilometern durchgängig breit mit Mehrzweck- streifen ausgebaut und lassen Gegenverkehr zu.
Die B54 ist eine Kraftfahrtstraße und wechselseitig zweispurig ausgebaut.
Die Fahrstreifen sind im einspurigen Bereich mit Mehrzweckstreifen ausgebildet und lassen damit Gegenverkehr zu.
Allgemeine Auflage:
Sobald GST sich in Bewegung setzt sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen zwingend zu beachten.
Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mo- biltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.
Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ihrer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.
Seite 3 von 19 Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszu- tauschen.
Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Aus- weichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, oder aber für GST zwingend vorhanden sein.
Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt werden, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Ne- bel, Glatteis) zu überprüfen.
Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben, ist GST an ge- eigneter Stelle abzustellen.
Streckenauflagen:
A1: von B70 Landesgrenze Niedersachsen (unter der Brücke BAB 30) bis B70, Rheine, Abfahrt Neuenkirchen
Länge ca. 6700 m
GST bleibt ggf. bis zur Übernahme durch private Begleitfirmen für den Zuständig- keitsbereich der KPB Steinfurt unterhalb der Brücke der BAB 30 stehen.
Seite 4 von 19 Bfz1 fährt auf der B70 bis zur Abfahrt auf die Neuenkirchener Straße voraus, schal- tet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegen- kommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.
Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild
„Schwertransport“.
Hat Bfz1 die Abfahrt Neuenkirchener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.
Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.
Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.
Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).
Bfz2 fährt auf der B70 bis zur Auf-/Abfahrt auf die B481/Salzbergener Straße ca.
3,3 km voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wech- sel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.
Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild
„Schwertransport“.
Hat Bfz2 die Auffahrt Salzbergener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.
Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.
Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.
Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).
Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Be- stätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.
Seite 5 von 19 GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST
bis zur Abfahrt von der B70 auf die Neuenkirchener Straße.
Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.
Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild
„Schwertransport“.
Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.
Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilneh- mer zu verhindern.
Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Auf-/Abfahrt Salzbergener Straße erreicht und führt nun den Konvoi an.
Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.
Hat GST die Abfahrt von der B70 auf die Neuenkirchener Straße erreicht, stoppt dieser in der Abfahrt am rechten Fahrbahnrand.
Im Bereich der Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.
Seite 6 von 19 A2: von B70/AS Rheine Nord BAB 30 Fahrtrichtung Osnabrück
bis B70, Rheine, Abfahrt Neuenkirchen Länge ca. 6700 m
GST bleibt ggf. bis zur Übernahme durch private Begleitfirmen für den Zuständig- keitsbereich der KPB Steinfurt in der Abfahrt der BAB 30 stehen.
Bfz1 fährt auf der B70 bis zur Abfahrt auf die Neuenkirchener Straße voraus, schal- tet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegen- kommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.
Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild
„Schwertransport“.
Hat Bfz1 die Abfahrt Neuenkirchener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.
Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.
Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.
Seite 7 von 19 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das
zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).
Bfz2 fährt auf der B70 bis zur Auf-/Abfahrt auf die Salzbergener Straße ca. 3,3 km voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.
Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild
„Schwertransport“.
Hat Bfz2 die Auffahrt Salzbergener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.
Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.
Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.
Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).
Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Be- stätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.
GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers biegt GST bei Grünlicht nach rechts ab und folgt bis zur Abfahrt von der B70 auf die Neu- enkirchener Straße.
Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.
Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild
„Schwertransport“.
Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.
Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilneh- mer zu verhindern.
Seite 8 von 19 Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Auf-/Abfahrt
Salzbergener Straße erreicht und führt nun den Konvoi an.
Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.
Hat GST die Abfahrt von der B70 auf die Neuenkirchener Straße erreicht, stoppt dieser in der Abfahrt am rechten Fahrbahnrand.
Im Bereich der Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.
Seite 9 von 19 A3: von B70/AS Rheine Nord BAB 30 Fahrtrichtung Amsterdam
bis B70, Rheine, Abfahrt Neuenkirchen Länge ca. 6700 m
GST biegt in NDS bei Grünlicht nach links auf die B70 ab und bleibt unter der Brücke an der Landesgrenze stehen.
Es gilt nun die Streckenauflage A1
Für den Fall, dass der GST an der Einmündung auf die B70 „englisch“ über die Rechtsabbiegespur des Gegenverkehrs abbiegen muss:
Bfz1 sperrt auf der B70 an der Kreuzung B 70/Venhauser Damm den Fahrstreifen Richtung Lingen bzw. GST.
Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.
Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild
„Schwertransport“.
Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).
Seite 10 von 19 Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz 2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.
GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers biegt GST bei Grünlicht nach links „englisch“ über die Abbiegespur des Gegenverkehrs ab.
Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilneh- mer auf den GST aufmerksam zu machen.
Bfz3 folgt hinter Bfz2 und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.
Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.
Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilneh- mer zu verhindern.
Hat GST die Kreuzung der B70/Venhauser Damm erreicht, stoppt dieser vor der Kreuzung am rechten Fahrbahnrand.
In diesem Bereich besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.
Ab hier gilt die Streckenauflage A1
Seite 11 von 19 B: von B70 Abfahrt Rheine, Neuenkirchener Straße / Rheiner Straße
bis B70 Abfahrt Neuenkirchen, Emsdettener Straße Länge ca. 5200 m
Bfz1 fährt auf der B70 die 5,2 km bis zur Abfahrt auf die Emsdettener Straße bei Neuenkirchen voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerk- sam zu machen.
Hat Bfz1 die Abfahrt Neuenkrichener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.
Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.
Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.
Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).
Abfahrt Emsdettener
Straße
Seite 12 von 19 Bfz2 fährt auf der B70 bis zur Auf-/Abfahrt auf die Bauerschaftsstraße-Mesumer
Straße ca. 2,5 km voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen.
Hat Bfz2 die Auffahrt Bauerschaftsstraße-Mesumer Straße erreicht, meldet er seinen Stand- ort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.
Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.
Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.
Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).
Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Be- stätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.
GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Abfahrt von der B70 auf die Emsdettener Straße.
Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.
Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.
Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilneh- mer zu verhindern.
Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Abfahrt Bau- erschaftsstraße-Mesumer Straße erreicht und führt nun den Konvoi an.
Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.
Seite 13 von 19 Hat GST die Abfahrt von der B70 auf die Emsdettener Straße erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.
In diesem Bereich besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.
C: von B70 Abfahrt Neuenkirchen, Emsdettener Straße bis Wettringen, Kreuzung B70 / Sofienstraße
Länge ca. 3600 m
Bfz1 fährt auf der B70 die 3,6 km bis zur Kreuzung Sofienstraße voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.
Hat Bfz1 die Kreuzung Sofienstraße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.
Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.
Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.
Wettringen, Sofienstraße
Seite 14 von 19 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das
zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).
Bfz2 fährt auf der B70 die 550 m bis zum Kreisverkehr Burgsteinfurter Damm vo- raus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.
Hat Bfz2 den Kreisverkehr erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Ausfahrt des Kreisverkehres in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.
Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.
Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.
Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).
Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Be- stätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.
GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Kreuzung B70/Sofienstraße.
Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.
Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.
Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilneh- mer zu verhindern.
Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi den Kreisver- kehr erreicht und führt nun den Konvoi an.
Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.
Seite 15 von 19 Hat GST die Kreuzung B70/Sofienstraße erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.
In diesem Bereich besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.
D: von Wettringen, Kreuzung B70 / Sofienstraße
bis Wettringen, Kreisverkehr B70 / L 567 (Richtung Steinfurt) Länge ca. 1600 m
Bfz1 fährt auf der B70 die 1,6 km bis zum Kreisverkehr Burgsteinfurter Straße vo- raus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.
Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.
Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.
Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.
Seite 16 von 19 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das
zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).
Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.
GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Kreisverkehr B70/L567.
Bfz2 führt den Konvoi an.
Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.
Bfz3 fährt unmittelbar vor GST schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.
Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.
Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilneh- mer zu verhindern.
Hat GST den Kreisverkehr B70/L567 erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.
Bfz3 übernimmt ggfs. die Sperre von Bfz1
An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.
Seite 17 von 19 E von Wettringen, Kreisverkehr B70 / L567 (Richtung Steinfurt)
bis zu der Gebietsgrenze Steinfurt/Münster Höhe Abschnitt 150.1 KM 2,1 der B 54
Ab dem Kreisverkehr B70/L567 ist die L567 und im weiteren Verlauf die L580 mit Mehr- zweckstreifen ausgebaut und lässt somit Gegenverkehr zu. Dieses gilt ebenfalls für die B54.
GST und seine Begleitfahrzeuge durchfahren einen Kreisverkehr, biegen nach ca.
5km in der Ortslage Steinfurt rechts auf die B54 ab und fahren weiter in Richtung BAB1 - AK Münster-Nord
Je nach Breite bzw. Länge des GST:
1.Alternative
Bfz1 hebt seine Sperre auf.
GST fährt wenn es die Verkehrslage zulässt in Kreisverkehr nach rechts ein und verlässt diesen an der dritten Ausfahrt (L567)
Bfz1 führt den Konvoi an, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerk- sam zu machen.
Bfz1 fährt ca. 200 m vor dem GST und warnt ggf. VT an den Einmündungen.
Bfz2 fährt ca. 100 m hinter Bfz1 und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.
Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.
Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrs- teilnehmer zu verhindern.
Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.
Seite 18 von 19 2. Alternative
Bfz3 übernimmt die Sperre von Bfz1
Bfz1 fährt sobald es die Verkehrslage erlaubt um den Kreisverkehr in die L 567 ein. Er hält nach ca. 200 Metern an und sperrt die Fahrbahn der L 567 in Rich- tung Wettringen.
Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.
Bfz2 fährt in den Kreisverkehr B70/L567 ein bis hinter die Ausfahrt B70 Rtg. Mete- len, sobald Bfz1 seinen Sperrpunkt eingenommen hat,
Er sperrt im Kreisverkehr die Fahrbahn in Rtg. GST und schaltet dabei VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.
GST biegt sobald die Sperrpunkte eingenommen sind „englisch“ über die Gegen- fahrbahn nach links in die L 567 ab.
Bfz1 und Bfz2 heben ihre Sperren auf.
Seite 19 von 19 Bfz1 führt den Konvoi an, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im
Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerk- sam zu machen.
Bfz1 fährt ca. 200 m vor dem GST und warnt ggf. VT an den Einmündungen.
Bfz2 fährt ca. 100 m hinter Bfz1 und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.
Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.
Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrs- teilnehmer zu verhindern.
Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.
Mit Erreichen der Gebietsgrenze Steinfurt/Münster Höhe Abschnitt 150.1 KM 2,1 der B 54 endet die Streckenführung des Kreises Steinfurt.