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Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 12.10.2017 -Direktion Verkehr-

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Seite 1 von 26

Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 12.10.2017

-Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrstrecke 32

Die Fahrstrecke darf nur in der Zeit von 00:00 - 04:00 Uhr befahren werden.

Beginn: BAB 30 AS Rheine Nord oder B70 Landesgrenze zu Niedersachsen

Ende: bis 48369 Saerbeck, Schuldamm, WP Sinninger Feld und 48477 Hörstel-Riesenbeck Jacksonweg, WP Lager Feld

(2)

Seite 2 von 26 Vorbemerkung:

Ausgangspunkt des GST ist die B70 in Höhe der Landesgrenze zu Niedersachsen, bzw. an der Abfahrt Rheine Nord/A 30.

Die länderspezifischen Regelungen in Niedersachsen bleiben von dieser Streckenbeschreibung unberührt.

Die GST fahren in Einzelfahrt oder im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Die Fahrtstrecke führt ab der BAB AS Rheine-Nord auf die bevorrechtigte B70. Nach ca. 3,3 km fahren die Transporte nach links in die Abfahrt zur B481 ab. Am Ende der Abfahrt wird ein Kreisverkehr im Gegenverkehr durchfahren.

Die B70 hat in diesem Bereich eine Breite von 7,60 m und verfügt nicht über einen Mehrzweckstreifen. Die Fahrt mit Gegenverkehr ist somit nicht möglich.

Auf einer Länge von 16,3 km fährt der GST auf der B481 zunächst durch die Ortslage Rheine. Vom Kreisverkehr Salzbergener Straße bis zur Kreuzung Konrad-Adenauer- Ring/Schleupestraße lässt die Salzbergener Straße ebenfalls keinen Gegenverkehr zu.

Ab dieser Kreuzung ist die B481 bis zur Kreuzung zunächst zweispurig in jede Richtung und später breit mit Mehrzweckstreifen ausgebaut und lässt bis Emsdetten Gegenverkehr zu. In der Ortslage Emsdetten biegt GST an der ersten Ampelkreuzung nach links in die B475 ab. Nach 1,7 km biegen die Transporte nach links in die L590 (Veltrup) ab.

Nach dem Abbiegevorgang auf die B475 bis zum Windpark ist kein Gegenverkehr möglich.

Bis zur K r e u zu n g mit der L593/L590 befindet sich der GST auf der bevorrechtigten Fahrbahn.

Es münden einzelne Einmündungen auf die Landstraße, die allesamt aufgrund vorfahrtregelnder Verkehrszeichen untergeordnet sind.

Nach ca. 3,2 km fährt der GST an der abknickenden Vorfahrt geradeaus in die L590 ein.

Der GST bleibt auf einer S t r e c k e von 3,6 km auf der L590 bis zur Einmündung nach rechts in den Jacksonweg.

Nach ca. 1,7 km erfolgt die Einfahrt des GST nach links in den Lager Damm zum WP Lager Damm. Nach ca. 800 m ab der Kreuzung mit dem Lager Damm fährt der GST nach rechts in den Schuldamm ein – Zufahrt zum WP Saerbeck, Sinninger Feld. Zufahrt über einen Feldweg zum Wöltendamm.

(3)

Seite 3 von 26 Allgemeine Auflage:

Sobald GST die BAB A 30 verlässt, sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen (A-G) zwingend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ih- rer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen.

Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt werden, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

(4)

Seite 4 von 26 Streckenauflagen:

A1: von B70 Landesgrenze Niedersachsen (unter der Brücke BAB 30) bis B70, Rheine, Abfahrt Salzbergener Straße (Naturzoo)

Länge ca. 3300 m

GST bleibt ggf. bis zur Übernahme durch private Begleitfirmen für den Zuständigkeitsbereich der KPB Steinfurt unterhalb der Brücke der BAB 30 stehen.

Bfz1 fährt auf der B70 bis zur Abfahrt auf die Salzbergener Straße voraus, biegt dort nach links ab bis zum Kreisverkehr an der Auffahrt auf die B 70. Dabei schaltet er VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Auffahrt auf die B70.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

(5)

Seite 5 von 26 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Bfz2 fährt auf der B70 bis zur Abfahrt auf die Salzbergener Straße voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Hat Bfz2 die Abfahrt Salzbergener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung BAB 30 bzw. GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bei Grünlicht der LZA bis zum Kreisverkehr am Ende der Abfahrt von der B70 auf die Salzbergener Straße.

Bfz3 führt den Konvoi an, fährt unmittelbar vor GST und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi seine Sperre erreicht hat und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

(6)

Seite 6 von 26 Hat GST den Kreisverkehr an der Abfahrt von der B70 auf die B481 (Salzbergener Straße) erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Bfz3 übernimmt ggfs. Die Sperre von Bfz1

Im Bereich des Kreisverkehres besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(7)

Seite 7 von 26 A2: von B70/AS Rheine Nord BAB 30 Fahrtrichtung Osnabrück

bis B70, Rheine, Abfahrt Salzbergener Straße (Naturzoo) Länge ca. 3300 m

GST bleibt ggf. bis zur Übernahme durch private Begleitfirmen für den Zuständigkeitsbereich der KPB Steinfurt in der Abfahrt der BAB 30 stehen.

Bfz1 fährt auf der B70 bis zur Abfahrt auf die Salzbergener Straße voraus, biegt dort nach links ab bis zum Kreisverkehr an der Auffahrt auf die B 70. Dabei schaltet er VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Auffahrt auf die B70.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

(8)

Seite 8 von 26 Bfz2 fährt auf der B70 bis zur Abfahrt auf die Salzbergener Straße voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Hat Bfz2 die Abfahrt Salzbergener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung BAB 30 bzw. GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bei Grünlicht der LZA bis zum Kreisverkehr am Ende der Abfahrt von der B70 auf die B481 (Salzbergener Straße).

Bfz3 führt den Konvoi an, fährt unmittelbar vor GST und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi seine Sperre erreicht hat und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat GST den Kreisverkehr an der Abfahrt von der B70 auf die B481 (Salzbergener Straße) erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Im Bereich des Kreisverkehres besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(9)

Seite 9 von 26 A3: von B70/AS Rheine Nord BAB 30 Fahrtrichtung Amsterdam

bis B70, Rheine, Abfahrt Salzbergener Straße (Naturzoo) Länge ca. 3300 m

GST biegt in NDS bei Grünlicht nach links auf die B70 ab und bleibt unter der Brücke an der Landesgrenze stehen.

Es gilt nun die Streckenauflage A1

Für den Fall, dass der GST an der Einmündung auf die B70 „englisch“ über die Rechtsabbiegespur des Gegenverkehrs abbiegen muss:

Bfz1 sperrt auf der B70 an der Kreuzung B 70/Venhauser Damm den Fahrstreifen Richtung Lingen bzw. GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz 2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

(10)

Seite 10 von 26 GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers biegt GST bei Grünlicht nach links „englisch“ über die Abbiegespur des Gegenverkehrs ab.

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 folgt hinter Bfz2 und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Kreuzung der B70/Venhauser Damm erreicht, stoppt dieser vor der Kreuzung am rechten Fahrbahnrand.

In diesem Bereich besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Ab hier gilt die Streckenauflage A1

(11)

Seite 11 von 26 B: von B70, Rheine, Abfahrt zur B481 = Salzbergener Straße (Naturzoo)

bis Kreuzung B481 (Salzbergener Straße) / L593 (Konrad-Adenauer-Ring / Schleupestraße Länge ca. 1800 m

Bfz1 hebt seine Sperre auf und fährt durch den Kreisverkehr an der 2.

Ausfahrt auf die Salzbergener Straße und auf dieser voraus bis zur Kreuzung Konrad-Adenauer-Ring/Schleupestraße.

Dabei schaltet er VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Kreuzung Konrad-Adenauer-Ring/Schleupestraße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der Salzbergener Straße in Richtung GST. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

(12)

Seite 12 von 26 Bfz2 folgt Bfz1 auf der Salzbergener Straße ca. 700m bis zur Ampelkreuzung

Berbomstiege/Freiherr-von-Beust-Straße.

Dabei schaltet er VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 die Kreuzung Salzbergener Straße/Berbomstiege/Freiherr-von-Beust-Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der Salzbergener Straße in Richtung GST. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 setzt seine Sperre erst, wenn Bfz1 seinen Standort erreicht hat.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers durchfährt GST den Kreisverkehr in Gegenrichtung und verlässt diesen an der Ausfahrt B481 (Salzbergener Straße) in Richtung Zentrum.

Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Kreisverkehr sperrt er kurzzeitig den Verkehr vor der Ausfahrt Salzbergener Straße in Richtung Zentrum, damit GST gefahrlos

„englisch“ abbiegen kann.

(13)

Seite 13 von 26 Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller

Art).

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Kreuzung Berbomstiege/Freiherr-von-Beust-Straße erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat GST die Kreuzung Salzbergener Straße/Konrad-Adenauer-Ring/Schleupestraße erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

In diesem Bereich besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(14)

Seite 14 von 26 C: von der Kreuzung Salzbergener Straße/Konrad-Adenauer-Ring/

Schleupestraße

bis zur Kreuzung B481-Münsterlanddamm/Staelskottenweg Länge ca. 2400 m

Ab der Kreuzung Salzbergener Straße/Konrad-Adenauer-Ring/Schleupestraße ist die B481 zunächst zweispurig in jede Richtung ausgebaut.

Zwischen der Kreuzung B481/Hafenbahn und der Kreuzung B481/Staelskottenweg verfügt die B481 über einen Mehrzweckstreifen.

Bis zur Kreuzung B481/Staelskottenweg ist somit Gegenverkehr zulässig.

GST befindet sich durchgängig auf der Vorfahrtstraße und fährt nun unter Beachtung der LZA-Regelungen als Konvoi bis zur Kreuzung B481/Staelskottenweg.

Bfz1 schaltet dabei VZ 274 (40 km/h innerhalb der geschlossenen Ortschaft, außerhalb 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

(15)

Seite 15 von 26 Bfz3 schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene

Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Hat GST die Kreuzung B481/Staelskottenweg erreicht, stoppt er davor am rechten Fahrbahnrand.

An der Kreuzung mit Lichtsignalanlage besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer, als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

D: von der Kreuzung B481-Münsterlanddamm/Staelskottenweg bis B481, Einmündung Am Bauhof

Länge ca. 830 m

(16)

Seite 16 von 26 Bfz1 fährt auf der B481 bis zur Einmündung Am Bauhof voraus. Dabei schaltet er VZ 274 (40 km/h i.g.O und 60 km/h a.g.O) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Einmündung Am Bauhof erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B481 in Richtung Rheine bzw. GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Einmündung Am Bauhof.

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 folgt hinter Bfz2 und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art).

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Einmündung Am Bauhof erreicht, hebt Bfz1 seine Sperre auf und führt nun den Konvoi an.

(17)

Seite 17 von 26 E: von der B481, Einmündung Am Bauhof

bis zur Kreuzung B481/B475-Sinninger Straße/Elbersstraße Länge ca. 11 km

Zwischen der Einmündung B481/Am Bauhof und der Kreuzung B481/B475- Elbersstraße in der Ortslage Emsdetten verfügt die B481 durchgängig über einen Mehrzweckstreifen und lässt somit auf der Strecke Gegenverkehr zu.

GST befindet sich durchgängig auf der Vorfahrtstraße und fährt nun unter Beachtung der LZA-Regelungen als Konvoi bis zur Kreuzung B481/B475-Elbersstraße.

Bfz1 schaltet dabei VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz3 schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Hat GST die Kreuzung B481/B475-Elbersstraße in Emsdetten erreicht, stoppt er davor am rechten Fahrbahnrand.

An der Kreuzung mit Lichtsignalanlage besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer, als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(18)

Seite 18 von 26 F: von der Kreuzung B481/B475-Sinninger Straße/Elbersstraße

bis zur Einmündung B475-Sinninger Straße/L590 (Veltrup)

Länge ca. 1750 m

Bfz1 biegt nach links in die B475-Sinninger Straße ab und fährt anschließend voraus bis zur Einmündung L590.

Dabei schaltet er VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Einmündung L590 erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der Sinninger Straße in Richtung GST. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

(19)

Seite 19 von 26 GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers biegt

GST bei Grünlicht für Linksabbieger ab.

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 folgt hinter Bfz2 und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art).

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Einmündung B475-Sinninger Straße/L590 erreicht, stoppt dieser vor der Kreuzung am rechten Fahrbahnrand.

In diesem Bereich besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(20)

Seite 20 von 26 G: von der Einmündung B475-Sinninger Straße/L590 (Veltrup)

bis zur abknickenden Vorfahrt L590/L593

Länge ca. 3200 m

Bfz1, Bfz2 fahren über die L590 ca. 3,2 km voraus und schalten VZ 274 (60 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen und halten an der Einmündung L593/L590.

Haben Bfz1 und Bfz2 die Einmündung L593/L590 erreicht, melden sie diesen Standort über Funk.

Bfz1 und Bfz2 sperren an der Einmündung L593/L590 den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in FR Emsdetten/Saerbeck und schalten VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz1 und Bfz 2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers biegt GST bei freier Fahrt von der B475 nach links in die L590 ab folgt dieser bis zur Einmündung L590/L593.

Der GST befindet sich auf der bevorrechtigten Straße.

(21)

Seite 21 von 26 Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art).

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Einmündung L590/L593 erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Bfz3 stoppt unmittelbar vor GST, sperrt bis zur Weiterfahrt den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in Rtg. Emsdetten/Saerbeck und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Dabei schaltet er VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist dabei definitiv auszuschließen.

(22)

Seite 22 von 26 H: von der abknickenden Vorfahrt L590/L593

bis L593, Einmündung Jacksonweg /Münsterdamm = Zuwegung Windparks

Länge ca. 3500 m

Bfz1 fährt über die L 590 ca. 3,5 km voraus und schaltet VZ 274 (60 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen und hält an der Einmündung L590/Jacksonweg.

Hat Bfz1 die Einmündung L590/Jacksonweg erreicht, meldet er diesen Standort über Funk.

Bfz1 sperrt an der Einmündung L 590/Jacksonweg den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in Richtung GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

(23)

Seite 23 von 26 Bfz2 fährt über die L590 ca. 2,1 km bis zur Einmündung L590/K70 Riesenbecker Straße voraus und schaltet VZ 274 (60 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen und hält an der Einmündung L590/K70 Riesenbecker Straße.

Hat Bfz2 die Einmündung L590/K70 Riesenbecker Straße erreicht, meldet er diesen Standort über Funk.

Bfz2 sperrt an der Einmündung L590/K70 Riesenbecker Straße den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in Richtung GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 sperrt erst, wenn der Bfz1 seinen Standort eingenommen hat.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Einmündung L590/Jacksonweg. Der GST befindet sich auf der bevorrechtigten Straße.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art).

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Bfz2 setzt sich vor den Bfz3, sobald GST die Einmündung L590/K70 Riesenbecker Straße erreicht und schaltet VZ 274 (40 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

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Seite 24 von 26 An der Einmündung Jacksonweg eingetroffen biegt GST nach rechts in den Jacksonweg bzw. nach links in den Münsterdamm ab und folgen dieser bis zur jeweiligen Windkraftanlage

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Seite 25 von 26 I: von der Einmündung L590/Jacksonweg-Münsterdamm

bis zur jeweiligen Windkraftanlage

Bfz1 fährt ca. 200 m vor dem GST und schaltet dabei VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel und warnt VT an den Einmündungen.

Bfz2 fährt ca. 100 m vor dem GST und schaltet dabei VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel und warnt VT an den Einmündungen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

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