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Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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Academic year: 2022

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Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 13.06.2017 -Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrstrecke 7

Beginn: Ladbergen, K 11-Am Kanal 31, Fa. Oelrich Ende: Ladbergen B 475/AS BAB A1

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Seite 2 von 9 Vorbemerkung:

Ausgangspunkt des GST ist das Betriebsgelände der Firma Oelrich in Ladbergen.

Die GST fahren in Einzelfahrt oder im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Länge: ca. 2300 m

Die Fahrtstrecke beginnt auf dem Betriebsgelände der Oelrich in Ladbergen, Am Kanal 31.

Vom Betriebsgelände führt die Strecke nach rechts in die K11/Am Kanal und erreicht nach ca. 1100 m die Auffahrt zur B475 in Richtung BAB 1.

Der Streckenverlauf geht nach rechts auf die B475 und endet nach ca. 1200 m an der BAB 1 - AS Ladbergen in Fahrtrichtung Münster.

Allgemeine Auflage:

Sobald GST sich in Bewegung setzt sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen (A-C) zwingend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ih- rer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen.

Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt wer- den, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben, ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

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Streckenauflagen:

A: vom Betriebsgeländer der Fa. Oelrich, K11/Am Kanal 31, bis zur Auf- fahrt K11/Saerbecker Straße (Am Kanal) auf die B475 in Fahrtrich- tung BAB 1

Länge: 1100 m

GST wird auf dem Betriebsgelände der Fa. Oelrich übernommen.

Bfz1 fährt 1100 m über die K11/Am Kanal bis zur bis zur Auffahrt K11/Saerbe- cker Straße/B475 und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Ver- kehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwer- transport“.

Hat Bfz1 die Auffahrt erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der K11-Saerbecker Straße in Richtung Fa. Oelrich.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

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Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv zu auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

An der Auffahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz2 fährt 900 m über die K11/Am Kanal bis zur Ausfahrt der B475 aus Rich- tung BAB auf die K11 und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60km/h) und VZ 101 (Gefahrenstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwer- transport“.

Hat Bfz2 die Ausfahrt erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Ausfahrt B475/K 11 in Richtung Fa. Oelrich.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv zu auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

An der Ausfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit

Bfz 3 sperrt nun die K11 an der Betriebsausfahrt der Fa. Oelrich und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Am Fahrzeug befindet sich zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwer- transport“.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Auffahrt auf die B 475.

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Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen.

Bfz3 hebt die Sperrung auf, sobald der GST auf die K11 auffährt und setzt sich vor den GST. Er schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt nach Einfahrt des GST auf die K11 direkt hinter dem GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art) und zeigt den Hinweis

„Schwertransport“.

Dabei fährt er seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Mit Erreichen der Auffahrt K11/B475 Fahrtrichtung BAB 1 stoppt GST am rechten Fahr- bahnrand vor der Auffahrt.

Bfz3 stoppt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für Kfz aller Art) und VZ 101 (Gefahrenstelle) im Wechsel.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Ver- kehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer, als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

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Seite 6 von 9 B: von der Auffahrt der K11/B475

bis zur Auffahrt B475 auf die BAB 1 in Richtung Münster Länge: 1200 m

Bfz1 fährt 1200 m über die B475 bis zur Auffahrt BAB 1 Fahrtrichtung Münster und schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Auffahrt der BAB 1 (Bremen) auf die B475 erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn vor der Auffahrt in Richtung Saerbeck.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wech- sel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv zu auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Bfz2 fährt 300 m die Auffahrt zur B475. Er schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteil- nehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

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Hat Bfz2 die Ausfahrt der B475 aus Richtung Saerbeck auf die K11 erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B475 vor der Ausfahrt in Rich- tung BAB A1.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wech- sel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv zu auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zu- letzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Auffahrt auf die BAB.

Bfz2 Nachdem GST auf die B475 aufgefahren ist, hebt Bfz2 die Sperre auf und fährt vor Bfz3 und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel bis zur Auffahrt auf die BAB.

Bfz3 fährt vor dem GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahr- zeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

GST Mit Erreichen der Auffahrt BAB A1 stoppt GST am rechten Fahrbahnrand vor der Auffahrt.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer, als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz 3 stoppt unmittelbar vor GST, schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für Kfz aller Art) und VZ 101 (Gefahrenstelle) im Wechsel.

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Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Ver- kehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

C: Auffahrt auf die BAB 1

Bfz2 fährt in die Auffahrt der BAB bis zum Scheitelpunkt und sperrt den von der BAB 1 kommenden Verkehr aus Richtung Bremen.

Hat Bfz2 den Scheitelpunkt der Ausfahrt BAB 1 aus Richtung Bremen erreicht, meldet er seinen Standort über Funk, sperrt die Fahrbahn vor der Ausfahrt in Richtung BAB 1 und schaltet dabei VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

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Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz1, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz2 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers biegt GST nach links auf die Auffahrt der BAB 1 in Fahrtrichtung Münster ab.

Mit Erreichen der BAB endet die begleitungspflichtige Strecke.

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