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Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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Seite 1 von 9 Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 20.06.2017 -Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrstrecke 23

Beginn: 48341 Altenberge, Kreisgrenze zwischen Münster und Steinfurt, Höhe Einmündung Rüschhausweg / Klosterweg (K1) / Waltrup (K71) Ende: Kreisgrenze zum Kreis Coesfeld, Ortslage Temming, L 506, ca. 550

Meter hinter Kreisverkehr K71/L506/L874

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Seite 2 von 9 Vorbemerkung:

Ausgangspunkt des GST auf dem Kreisgebiet Steinfurt ist die Grenze zur Stadt Müns- ter im Stadtteil Nienberge.

Die GST fahren in Einzelfahrt oder im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Länge: ca. 6,5 km

Die Begleitstrecke im Kreis Steinfurt beginnt an der Kreisgrenze zwischen dem Kreis Steinfurt und der Stadt Münster an der Einmündung Rüschhausweg/Klosterweg (K1)/Waltrup (K71).

GST steht bei der Übernahme auf dem Rüschhausweg, vor der Einmündung zur K71.

Nach dem Abbiegen nach rechts folgt GST dem Verlauf der K71, geradeaus durch den Kreisverkehr K71/L874/L506. Die K71 wird ab dem Kreisverkehr zur L506.

Nach ca. 600 Metern auf der L506 befindet sich die Kreisgrenze zum Kreis Coesfeld.

Allgemeine Auflage:

Sobald GST sich in Bewegung setzt sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen (A-C) zwingend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ih- rer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen.

Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

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Seite 3 von 9 Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt wer- den, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben, ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

Streckenauflagen:

A: von der K1, Höhe Einmündung Rüschhausweg / Klosterweg (K1) / Waltrup (K71).

bis Einmündung K50 Richtung Hohenholte Länge: ca. 4300 m

GST wird auf der K1, Einmündung zur K71, an der Kreisgrenze zwischen der Stadt Münster und dem Kreis Steinfurt übernommen.

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Seite 4 von 9 Bfz1 fährt 4300 m auf der K71 voraus bis zur Einmündung K50 Richtung Ho-

henholte und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteil- nehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug „Schwertransport“,

Hat Bfz1 die Einmündung K50 erreicht, meldet er seinen Standort über Funk oder Telefon und sperrt die Fahrbahn der K71 in Richtung Münster-Nienberge.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und das VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz2 fährt 2600 m auf der K71 voraus bis zur Kreuzung K51 und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug „Schwertransport“,

Hat Bfz2 die Kreuzung K71/K51 erreicht, meldet er seinen Standort über Funk oder Telefon und sperrt an der Kreuzung den Fahrstreifen der K71 in Richtung Münster- Nienberge.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und das VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung der Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

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Seite 5 von 9 GST setzt sich nach Passieren des zuletzt gemeldeten Fahrzeuges in Bewe-

gung und biegt nach rechts in die K71 ab.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug „Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahr- zeuge aller Art).

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Hinweis „Schwertransport“.

Dabei fährt Bfz4 seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperrung auf, sobald GST die Kreuzung K71/K51 erreicht und setzt sich vor Bfz3. Dabei schaltet er VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

GST Mit Erreichen der Einmündung K71/K50 hält GST davor am rechten Fahr- bahnrand an.

Bfz3 übernimmt die Position des Bfz1 und sperrt die Fahrbahn in Richtung Münster Nienberge. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und das VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz4 sichert GST während der Standzeit nach hinten ab und schaltet dabei VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art).

Er steht seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

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Seite 6 von 9 B: von der Einmündung K71/K50

bis Kreisverkehr K71/L874/L506 Länge: 1500 m

Bfz1 hebt die Sperrung auf und fährt über die K71 bis zum Kreisverkehr K71/L874/L506, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen.

Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der K71 in Richtung Münster-Nienberge.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und das VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen!

An dem Kreisverkehr besteht für ankommende Verkehrsteilnehmer ausreichende Aus- weichmöglichkeit.

Bfz2 fährt 180 m auf der K71 voraus bis zur Einmündung Kümper und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegen- kommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 die Einmündung erreicht, meldet er seinen Standort über Funk oder Telefon und sperrt die Einmündung Kümper.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Bfz1, Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung der Durchsage des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

GST und die Begleitfahrzeuge setzen sich nach dem Passieren des zuletzt gemeldeten Fahrzeuges in Bewegung und fahren bis zum Kreisverkehr.

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Seite 7 von 9 Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ

222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahr- zeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperrung auf, sobald GST die Einmündung Kümper erreicht und setzt sich vor Bfz3. Er schaltet VZ 274 (40km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Eine Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen!

GST Mit Erreichen des Kreisverkehres hält dieser davor am rechten Fahr- bahnrand.

C: vom Kreisverkehr K71/L874/L506 bis zur Einmündung L506/K72 Länge: 1250 m

Bfz1 fährt voraus bis K72, Bfz2 sperrt L874 (1. Ausfahrt) Bfz3 sperrt im Kreisverkehr in Fr. K 71 Bfz4 sichert nach hinten ab

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Seite 8 von 9 Bfz3 übernimmt die Sperrung des Bfz1 und sperrt im Kreisverkehr die K71 in Richtung Münster-Nienberge. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) sowie das VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 nimmt im Kreisverkehr die erste Ausfahrt und sperrt die L874 für Ver- kehrsteilnehmer aus Richtung Altenberge kommend in Richtung Kreis- verkehr. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) sowie das VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz4 sichert GST während der Standzeit nach hinten ab und schaltet dabei VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art).

Er steht seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Bfz1 fährt geradeaus durch den Kreisverkehr 1250 m über die L506 bis zur Einmündung K72. Dabei schaltet er VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Einmündung K72 erreicht, meldet er seinen Standort und sperrt die Fahr- bahn der K72 in Richtung Münster-Nienberge.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) sowie das VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen!

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung der Durchsage des Bfz1 zu erfolgen.

GST setzt sich nach dem Passieren des zuletzt gemeldeten Fahrzeuges in Bewegung, durchfährt den Kreisverkehr um anschließend geradeaus auf der L506 weiter zu fahren. Nach dem Durchfahren des Kreisverkehres hält GST zunächst rechts am Fahrbahnrand an.

Bfz3 hebt seine Sperre auf, sobald GST in den Kreisverkehr einfährt und setzt sich vor GST, schaltet VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

(9)

Seite 9 von 9 Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald GST die erste Ausfahrt erreicht hat und setzt sich vor Bfz3, schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahr- zeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Bfz2 führt den Konvoi an und fährt bis zur Einmündung K72.

Eine Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen!

Nach ca. 600 m auf der L506 wird die Kreisgrenze zwischen den Kreisen Coes- feld und Steinfurt erreicht.

GST und seine Begleitfahrzeuge fahren bis zur K72 weiter, da im Bereich der Kreis- grenze keine geeigneten Anhaltemöglichkeiten bestehen.

Mit Erreichen der K72 endet die Streckenführung auf dem Gebiet des Kreises Steinfurt.

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