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Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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Seite 1 von 19 Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 05.12.2018

-Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrtstrecke 34

Beginn: B70 ab Landesgrenze zu Niedersachsen (Unterhalb der Brücke BAB 30)

bzw. an der Abfahrt Rheine-Nord/A30

Ende: B54 bis Kreisgrenze oder BAB 31 Anschlussstelle Ochtrup/Gronau

(2)

Seite 2 von 19 Vorbemerkung:

Ausgangspunkt des GST ist die B70 in Höhe der Landesgrenze zu Niedersachsen, bzw. an der Abfahrt Rheine Nord/A 30.

Die länderspezifischen Regelungen in Niedersachsen bleiben von dieser Streckenbe- schreibung unberührt.

Die GST fahren in Einzelfahrt oder im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Länge: ca. 32 Kilometer

Die Begleitstrecke beginnt auf der B70 unterhalb der Brücke der BAB 30 Anschluss- stelle Rheine-Nord.

Sie führt zunächst über die B70, vorbei an den Ortslagen Neuenkirchen und Wettrin- gen und schließlich auf die B54 in Richtung BAB 31, Anschlussstelle Gronau/Ochtrup bzw. bis zur Kreisgrenze zum Kreis Borken im Zuge der B54.

Die B70 ist einspurig in jede Richtung und ohne Mehrzweckstreifen ausgebaut. Die Gesamtfahrbahnbreite beträgt 7,60 Meter. Die Fahrbahnbreite lässt in diesen Be- reichen keinen Gegenverkehr zu.

Die B54 ist eine Kraftfahrtstraße und wechselseitig zweispurig ausgebaut.

Die Fahrstreifen sind im einspurigen Bereich mit Mehrzweckstreifen ausgebildet und lassen damit Gegenverkehr zu.

Allgemeine Auflage:

Sobald GST sich in Bewegung setzt sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen zwingend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ih- rer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen.

(3)

Seite 3 von 19 Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt wer- den, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben, ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

Streckenauflagen:

A1: von B70 Landesgrenze Niedersachsen (unter der Brücke BAB 30) bis B70, Rheine, Abfahrt Neuenkirchen

Länge ca. 6700 m

GST bleibt ggf. bis zur Übernahme durch private Begleitfirmen für den Zustän- digkeitsbereich der KPB Steinfurt unterhalb der Brücke der BAB 30 stehen.

(4)

Seite 4 von 19 Bfz1 fährt auf der B70 bis zur Abfahrt auf die Neuenkirchener Straße voraus,

schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Hat Bfz1 die Abfahrt Neuenkrichener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Bfz2 fährt auf der B70 bis zur Auf-/Abfahrt auf die B481/Salzbergener Straße ca. 3,3 km voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Hat Bfz2 die Auffahrt Salzbergener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

(5)

Seite 5 von 19 GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt

GST bis zur Abfahrt von der B70 auf die Neuenkirchener Straße.

Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vor- beifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Auf- /Abfahrt Salzbergener Straße erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat GST die Abfahrt von der B70 auf die Neuenkirchener Straße erreicht, stoppt dieser in der Abfahrt am rechten Fahrbahnrand.

Im Bereich der Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(6)

Seite 6 von 19 A2: von B70/AS Rheine Nord BAB 30 Fahrtrichtung Osnabrück

bis B70, Rheine, Abfahrt Neuenkirchen Länge ca. 6700 m

GST bleibt ggf. bis zur Übernahme durch private Begleitfirmen für den Zustän- digkeitsbereich der KPB Steinfurt in der Abfahrt der BAB 30 stehen.

Bfz1 fährt auf der B70 bis zur Abfahrt auf die Neuenkirchener Straße voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Hat Bfz1 die Abfahrt Neuenkirchener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

(7)

Seite 7 von 19 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf

das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Bfz2 fährt auf der B70 bis zur Auf-/Abfahrt auf die Salzbergener Straße ca. 3,3 km voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Hat Bfz2 die Auffahrt Salzbergener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers biegt GST bei Grünlicht nach rechts ab und folgt bis zur Abfahrt von der B70 auf die Neuenkirchener Straße.

Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vor- beifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

(8)

Seite 8 von 19 Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Auf-

/Abfahrt Salzbergener Straße erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat GST die Abfahrt von der B70 auf die Neuenkirchener Straße erreicht, stoppt dieser in der Abfahrt am rechten Fahrbahnrand.

Im Bereich der Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(9)

Seite 9 von 19 A3: von B70/AS Rheine Nord BAB 30 Fahrtrichtung Amsterdam

bis B70, Rheine, Abfahrt Neuenkirchen Länge ca. 6700 m

GST biegt in NDS bei Grünlicht nach links auf die B70 ab und bleibt unter der Brücke an der Landesgrenze stehen.

Es gilt nun die Streckenauflage A1

Für den Fall, dass der GST an der Einmündung auf die B70 „englisch“ über die Rechtsabbiegespur des Gegenverkehrs abbiegen muss:

Bfz1 sperrt auf der B70 an der Kreuzung B 70/Venhauser Damm den Fahr- streifen Richtung Lingen bzw. GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

(10)

Seite 10 von 19 Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz 2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers biegt GST bei Grünlicht nach links „englisch“ über die Abbiegespur des Ge- genverkehrs ab.

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 folgt hinter Bfz2 und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegen- kommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Hat GST die Kreuzung der B70/Venhauser Damm erreicht, stoppt dieser vor der Kreu- zung am rechten Fahrbahnrand.

In diesem Bereich besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Ab hier gilt die Streckenauflage A1

(11)

Seite 11 von 19 B: von B70 Abfahrt Rheine, Neuenkirchener Straße-Rheiner Straße

bis B70 Abfahrt Neuenkirchen, Emsdettener Straße Länge ca. 5200 m

Bfz1 fährt auf der B70 die 5,2 km bis zur Abfahrt auf die Emsdettener Straße bei Neuenkirchen voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Abfahrt Neuenkrichener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Abfahrt Emsdettener

Straße

(12)

Seite 12 von 19 Bfz2 fährt auf der B70 bis zur Auf-/Abfahrt auf die Bauerschaftsstraße / Mesu- mer Straße ca. 2,5 km voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 die Auffahrt Bauerschaftsstraße / Mesumer Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Abfahrt von der B70 auf die Emsdettener Straße.

Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vor- beifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Abfahrt Bauerschaftsstraße / Mesumer Straße erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

(13)

Seite 13 von 19 Hat GST die Abfahrt von der B70 auf die Emsdettener Straße erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.

In diesem Bereich besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

C: von B70 Abfahrt Neuenkirchen, Emsdettener Straße bis Wettringen, Kreuzung B70 / Sofienstraße

Länge ca. 3600 m

Bfz1 fährt auf der B70 die 3,6 km bis zur Kreuzung Sofienstraße voraus, schal- tet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Hat Bfz1 die Kreuzung Sofienstraße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Wettringen, Sofienstraße

(14)

Seite 14 von 19 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf

das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Bfz2 fährt auf der B70 die 550 m bis zum Kreisverkehr Burgsteinfurter Damm voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 den Kreisverkehr erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Ausfahrt des Kreisverkehres in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Kreuzung B70 / Sofienstraße.

Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vor- beifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi den Kreis- verkehr erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

(15)

Seite 15 von 19 Hat GST die Kreuzung B70 / Sofienstraße erreicht, stoppt dieser am rechten Fahr- bahnrand.

In diesem Bereich besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

D: von Wettringen, Kreuzung B70 / Sofienstraße

bis Wettringen, B70 / K61 (Abfahrt Richtung Metelener Straße) Länge ca. 3200 m

Bfz1 fährt auf der B70 die 2,6 km bis zur Einmündung K61 voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Einmündung K61 erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

K61

(16)

Seite 16 von 19 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf

das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Bfz2 fährt auf der B70 die 1,6 km bis zum Kreisverkehr Burgsteinfurter Straße voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 den Kreisverkehr erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Ausfahrt des Kreisverkehres in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Kreuzung B70 / K61.

Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vor- beifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi den Kreis- verkehr erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

(17)

Seite 17 von 19 Hat GST die Kreuzung B70 / K61 erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

E: von Wettringen, B70 / K61

bis B54/BAB 31, Anschlussstelle Gronau/Ochtrup bzw. B54, Be- reichsgrenze zum Kreis Borken

Länge ca. 17 km

Bfz1 fährt auf der B70 5 km bis zur Auffahrt B 70 / B 54 Rtg. Gronau voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Auffahrt B 70 / B 54 Rtg. Gronau erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Bfz2 fährt auf der B70 die 3,5 km bis zur Kreuzung B70 / L510 / Ochtruper Straße voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen.

Hat Bfz2 die Kreuzung B70 / L510 / Ochtruper Straße erreicht, meldet er seinen Stand- ort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

(18)

Seite 18 von 19 Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf

das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und Bfz 2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST zunächst bis zur Kreuzung B70 / L510 / Ochtruper Straße, überquert die Kreuzung bei Grünlicht und fährt weiter bis zur Auffahrt B 70 / B54 Rtg. Gronau

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Kreu- zung erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 folgt hinter Bfz2 und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegen- kommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Ab der Einmündung B 54 / B 70 lässt die B 54 Gegenverkehr zu.

GST und seine Begleitfahrzeuge fahren bei Grünlicht der LZA nach links auf die B54 auf und weiter in Richtung Norden - BAB 31.

(19)

Seite 19 von 19 Bfz1 führt den Konvoi an, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle)

im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz1 fährt ca. 200 m vor dem GST und warnt ggf. VT an den Einmündun- gen.

Bfz2 fährt ca. 100 m hinter Bfz1 und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222- 20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahr- zeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Mit Erreichen der Auffahrt auf die BAB 31 an der AS Gronau/Ochtrup endet die Streckenführung des Kreises Steinfurt.

Alternativ:

Mit Erreichen der Kreisgrenze zum Kreis Borken im Zuge der B54 endet die Stre- ckenführung des Kreises Steinfurt.

B54 Rtg.

BAB 31

Referenzen

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Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald GST die Auf-/Abfahrt erreicht hat und setzt sich an die Spitze des Konvois, schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im

Bfz2 fährt hinter Bfz1 und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den

Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer

Seite 8 von 22 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller,

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) und VZ 101 Gefahrstelle im Wechsel. Er fährt dabei seitlich versetzt, um

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe). Dabei ist