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Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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Academic year: 2022

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Seite 1 von 25 Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 15.05.2019

-Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrstrecke 55

Die Fahrstrecke darf von der AS Ladbergen bis zur AS Ibbenbüren nur in der Zeit von 22:00 - 02:00 Uhr befahren werden!

Von der AS Ibbenbüren bis zur AS Laggenbeck darf der Transport bis 06.00 Uhr weiterfahren!

Beginn: Ladbergen, B475, AS BAB 1

Ende: Ibbenbüren, L594, AS Laggenbeck BAB 30

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Seite 2 von 25 Vorbemerkung:

Ausgangspunkt der GST ist die Abfahrt von der BAB 1 AS Ladbergen.

Die GST fahren in Einzelfahrt oder im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Die Fahrtstrecke beginnt auf der B475 an der Anschlussstelle Ladbergen der BAB 1.

Von dort führt die Strecke zunächst über den Dortmund-Ems-Kanal. Unmittelbar da- hinter wird der Kreisverkehr zum Flughafen Münster/Osnabrück (K9) passiert und es geht geradeaus weiter auf der B475 bis zur Auffahrt nach links zur B219.

Von der Auffahrt B475/B219 geht es ca. 12 km in Richtung Ibbenbüren. Im Verlauf der Strecke wird in Dörenthe die Brücke über den Dortmund-Ems-Kanal passiert.

Hinter der Ortschaft Dörenthe erfolgt eine Steigung mit kurvenreicher Verkehrsfüh- rung.

Anschließend wird die Stadt Ibbenbüren über die B219/L832 und Gutenbergstr durch- fahren.

Sie führt dann über die L 504 in Rtg. Tecklenburg und weiter über die K 24 in Rtg.

Ibbenbüren-Laggenbeck

Die Fahrtstrecke endet an der BAB 30 AS Laggenbeck/L594.

Länge der begleitungspflichtigen Strecke: ca. 25 km

Allgemeine Auflage:

Sobald GST sich in Bewegung setzt sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen zwingend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ih- rer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen.

Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

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Seite 3 von 25 Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt wer- den, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben, ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

Streckenauflagen:

A: von der B475 AS BAB 1 bis zum Kreisverkehr K9 Länge: ca. 1400 m

GST verlässt die BAB 1 und bleibt nach dem Abbiegevorgang bis zur Übernahme durch private Schwertransportbegleitfahrzeuge am rechten Fahrbahnrand ste- hen.

GST wird an der BAB 1, AS Ladbergen auf der B475 übernommen.

Nach der Übernahme fährt GST bis vor die Kanalbrücke.

Die B475 ist hier breit ausgebaut mit Mehrzweckstreifen und bietet sowohl für entge- genkommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST ausreichende Ausweichmög- lichkeiten.

Bfz1 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

Bfz2 folgt dahinter und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

Bfz3 fährt unmittelbar vor dem GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei).

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

(4)

Seite 4 von 25 Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“. Dabei fährt er seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Kanalbrücke erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Die B475 hat hier einschließlich Mehrzweckstreifen eine Breite von 11 Metern.

Bfz4 positioniert sich bei Bedarf so hinter GST, dass ein Überholen ankom- mender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

GST stoppt vor der Kanalbrücke

B: von der Kanalbrücke bzw. Kreisverkehr B475/K9 geradeaus auf der B475 bis zur Auffahrt B475 auf die B219 in Fahrtrichtung Ibbenbüren Länge: 5000 m

Bfz1 fährt die B475 in Richtung Saerbeck bis zur Einmündung der B475 auf die B219 und schaltet dabei VZ 274 (60km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die B219/Abfahrt B475 erreicht, meldet er seinen Standort über Funk oder Telefon und sperrt die Fahrbahn der B475 in Richtung Ladbergen.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel.

(5)

Seite 5 von 25 Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz2 fährt die B475 in Richtung Saerbeck bis zur Einmündung Hüttruper Straße (K9) und schaltet dabei VZ 274 (60km/h) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 die Einmündung erreicht, meldet er seinen Standort über Funk oder Telefon und sperrt die Fahrbahn der B475 in Richtung Ladbergen.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel.

Bfz1, Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

An den Einmündungen besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

Bfz3 sperrt nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers am Kreisverkehr B 475/ K 9 (Hüttruper Heide) die B 475 in Fahrtrichtung GST um die Alleinfahrt über die Kanalbrücke des GST zu gewährleisten.

(6)

Seite 6 von 25 GST folgt nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers

bis zur Einmündung B475/B219.

Bfz 3 hebt seine Sperre auf sobald GST den Kreisverkehr erreicht hat und fährt unmittelbar vor GST, schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vor- geschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 muss vor der Kanalbrücke den Abstand zum GST so groß halten, dass der GST in Alleinfahrt die Brücke befahren kann.

Nach Überqueren der Kanalbrücke fährt Bfz 4 direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art).

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperrung auf, sobald GST die Sperrstelle erreicht und setzt sich vor Bfz3. Dabei schaltet er VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Hat GST die Einmündung erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Die Fahrbahn der B475 hat hier eine Breite von 10,50 Metern.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Ver- kehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

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Seite 7 von 25 C: von der Auffahrt B475/B219 auf die B219 in Richtung Ibbenbüren

bis zur Einmündung Boschstraße/B 219 Länge: 3000 m

Bfz1sperrt die Abfahrt von der B 219 aus Rtg. Ibbenbüren Bfz2 sperrt die Abfahrt von der B219 aus Rtg. Greven

Bfz 3 sicher1 GST nach vorn,Bfz4 sichert GST nach hinten ab

Bfz1 fährt nach links in die Auffahrt zur B219 und sperrt die Linksabbiegerspur der B219 aus Richtung Ibbenbüren. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 fährt nach links in die Auffahrt zur B219 und sperrt die Abfahrt der B219 aus Richtung Greven. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1, Bfz2 melden mit Einnahme der Sperrpunkte ihren Standort über Funk und teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Einmündung B 219 und bleibt am rechten Fahrbahnrand stehen.

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Seite 8 von 25 Bfz3 stoppt unmittelbar vor GST, sperrt bis zur Weiterfahrt den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer, die die Auf- Abfahrt der B219 nutzen wollen und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für Kfz aller Art) sowie VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Ver- kehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz1 fährt ca. 2900m über die B219 in Richtung Ibbenbüren voraus bis vor die Einmündung B219/Boschstraße, schaltet dabei VZ 274 (60km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteil- nehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Einmündung B219/Boschstraße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B219 in Richtung Greven.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und das VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

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Seite 9 von 25 An der Einmündung Boschstraße sind Ausweichmöglichkeiten für alle Verkehrsteil- nehmer vorhanden.

Bfz2 fährt ca. 2200m über die B219 in Richtung Ibbenbüren bis zur Auffahrt B219/Ibbenbürener Straße voraus, schaltet dabei VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteil- nehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 die Auffahrt Saerbeck, Ibbenbürener Straße/B219 erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Auffahrt B219 in Richtung Greven.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

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Seite 10 von 25 GST fährt nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers nach rechts in die B219 ein und folgt dieser bis zur Einmündung B219/Boschstraße.

Bfz3 hebt nach dem Abbiegevorgang des GST die Sperrung auf, setzt sich vor den GST und führt den Konvoi bis vor die Einmündung B 219/Bosch- straße an. Dabei schaltet er VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vor- geschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz2 hebt seine Sperrung auf, sobald GST die Auffahrt B475 auf die B219 er- reicht und setzt sich vor Bfz3. Dabei schaltet er VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahr- zeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Einmündung Boschstraße erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahn- rand.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

D: von der B219/Boschstraße

bis vor die Kanalbrücke Dortmund-Ems-Kanal, Kreuzung Im Brook Länge: 3500 m

Bfz1 fährt die B219 ca. 3500 m in Richtung Ibbenbüren, schaltet dabei VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 den Dortmund-Ems-Kanal erreicht, hält er ca. 300 m vor dem Kanal an, mel- det seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B219 in Richtung Greven.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

(11)

Seite 11 von 25 An der Örtlichkeit besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis ca.

300 m vor der Kanalbrücke.

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteil- nehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art).

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Hat GST die Kreuzung erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.

Bfz1 sperrt die B219 in Fahrtrichtung Greven,

Bfz2, Bfz3, GST und Bfz3 stoppen am rechten Fahrbahnrand

(12)

Seite 12 von 25 E: von der B219/Dortmund-Ems-Kanal

bis zur Einmündung B219/L591 - Riesenbecker Straße Länge: 2700 m

Bfz1 sperrt die B 219 vor der Einmündung zur Riesenbecker Straße Bfz3, GST und Bfz4 folgen und stoppen vor der Einmündung

Bfz1 fährt die B219 in Richtung Ibbenbüren, schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteil- nehmer auf den GST aufmerksam zu machen und hält nach 2700 m vor der Einmündung B219/L591 Riesenbecker Straße an.

Hat Bfz1 die B219/Riesenbecker Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B219 in Richtung Greven.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

(13)

Seite 13 von 25 Bfz2 fährt die B219 bis zur Einmündung B219/L591 Brochterbecker Straße (ca. 2000 m), schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 die B219/Brochterbecker Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der Brochterbecker Straße auf die B219 in Richtung Greven.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Einmündung B219/L591 Riesenbecker Str.

(14)

Seite 14 von 25 Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ

222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Im Bereich der Kanalbrücke schaltet Bfz3 kurzzeitig für die Überfahrt der Brücke VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel.

Nach dem Passieren der Kanalbrücke bis zur Einmündung B219/L591 Riesenbecker Str. schaltet das Bfz3 wieder VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz2 hebt seine Sperrung auf, sobald GST die Sperrstelle erreicht und setzt sich vor Bfz3. Dabei schaltet er VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“. Bfz4 fährt dabei seitlich ver- setzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Das Bfz4 muss vor der Kanalbrücke den Abstand zum GST so groß hal- ten, dass der GST in Alleinfahrt die Brücke befahren kann.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Hat GST die Einmündung erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.

Ausweichmöglichkeiten für ankommende Verkehrsteilnehmer sind vorhanden.

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Seite 15 von 25 F: von der Einmündung B219/L591 - Riesenbecker Straße

bis zur BAB 30, FR Hannover Länge: ca. 2900 m

Auffahrt Hannover: Bfz1 sperrt die B219 vor der Ausfahrt aus Fahrtrichtung Niederlande in Richtung Greven

Bfz1 fährt die B219 geradeaus, schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen und hält nach ca. 2800 m vor der Einmündung B219/BAB 30 aus Richtung Niederlande an.

Hat Bfz1 die B219/BAB 30 erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B219 in Richtung Greven.

Bfz1 schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

(16)

Seite 16 von 25 Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Auffahrt auf die BAB.

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteil- nehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“. Bfz4 fährt dabei seitlich ver- setzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

GST passiert die Lichtzeichenanlage an der Auffahrt BAB 30/ Rtg. Osnabrück. Bei Grünlicht und bleibt hinter der Auffahrt am rechten Fahrbahnrand stehen.

G: BAB 30 AS Ibbenbüren über B 219/L 832 (Münsterstraße) bis zum Kreisverkehr Gutenbergstr./Tecklenburger Damm

Die B219 ist im Bereich der beiden Auffahrten und Kreisverkehre breit ausgebaut und bietet sowohl für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, als auch für GST ausrei- chende Ausweichmöglichkeiten.

(17)

Seite 17 von 25 Bfz1 fährt über die B219/L832 (Münsterstraße) und Gutenbergstraße ca. 1,5 km vo-

raus und schaltet VZ 274 (40 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um ent- gegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen und hält am Kreisverkehr Gutenbergstr./Tecklenburger Damm an.

Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er diesen Standort über Funk.

Bfz1 sperrt an dem Kreisverkehr den Fahrstreifen in Rtg. GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(18)

Seite 18 von 25 Bfz2 fährt über die B 219/L 832 (Münsterstraße) bis zum Kreisverkehr L 832 (Müns-

terstraße) / Gutenbergstraße / Bypass auf die Gutenbergstr.

Hat Bfz2 den Kreisverkehr erreicht, meldet er diesen Standort über Funk.

Bfz2 sperrt an dem Kreisverkehr den Fahrstreifen der Gutenbergstr. in Rtg. Tecklen- burger Damm und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

(19)

Seite 19 von 25 Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2, zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST sobald es die Verkehrslage zulässt, fährt über den Bypass am Kreisverkehr Münsterstr. / Gu- tenbergstr. bis zum Kreisverkehr Tecklenburger Damm / Gutenbergstr.

Bfz3 führt den Konvoi zunächst an und fährt unmittelbar vor GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie

VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz2 setzt sich ab dem Kreisverkehr Münsterstr./ Gutenbergstr. vor den Bfz3 und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST den Kreisverkehr erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Bfz3 übernimmt ggfs. die Sperre von Bfz 1

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Seite 20 von 25 C: Kreisverkehr Tecklenburger Damm / Gutenbergstr bis zum Kreis-

verkehr L 504 (Tecklenburger Damm / K 24 (Bocketaler Str.)

Bfz 1 und Bfz 2 fahren voraus

Bfz1 fährt den Tecklenburger Damm in Richtung Tecklenburg bis zum Kreisverkehr Tecklenburger Damm / K 24 (Bocketaler Str.) voraus und schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Ver- kehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

ca. 2,7 km

Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz1 sperrt den Kreisverkehr in Richtung Ibbenbüren (Standort des GST) und schal- tet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und ggfs VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

(21)

Seite 21 von 25 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz2 fährt den Tecklenburger Damm. in Richtung Tecklenburg bis zur Einmündung Lengericher Str. voraus und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

ca. 0,1 km

Hat Bfz2 die Einmündung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz2 sperrt den Tecklenburger Damm in Richtung GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

(22)

Seite 22 von 25 Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2, zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers biegt GST sobald es die Verkehrslage zulässt im Kreisverkehr nach rechts ab und folgt bis zum Kreis- verkehr Tecklenburger Damm / K 24 (Bocketaler Str.).

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz2 setzt sich ab der Einmündung Tecklenburger Damm / Lengericher Str. vor den Bfz3 und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wech- sel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST den Kreisverkehr Tecklenburger Damm / K 24 (Bocketaler Str.) erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

(23)

Seite 23 von 25 D: Kreisverkehr L 504 (Tecklenburger Damm) / K 24 (Bocketaler Str.)

bis zur BAB 30 AS Laggenbeck ca. 2,3 km.

Je nach Breite bzw. Länge des GST:

1.Alternative

Bfz1 hebt seine Sperre auf.

GST fährt, wenn es die Verkehrslage zulässt in Kreisverkehr nach rechts ein und verlässt diesen an der dritten Ausfahrt (K24).

Bfz1 führt den Konvoi an, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz2 folgt Bfz1 und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222- 20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahr- zeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

(24)

Seite 24 von 25 2. Alternative

Bfz3 übernimmt die Sperre von Bfz1

Bfz1 fährt sobald es die Verkehrslage erlaubt um den Kreisverkehr in die K24 ein. Er hält nach ca. 100 Metern an und sperrt die Fahrbahn der K24 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 fährt in den Kreisverkehr ein bis hinter die 2. Ausfahrt Tecklenburger Damm. sobald Bfz1 seinen Sperrpunkt eingenommen hat.

Er sperrt im Kreisverkehr die Fahrbahn in Rtg. GST und schaltet dabei VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

(25)

Seite 25 von 25 GST biegt sobald die Sperrpunkte eingenommen sind „englisch“ über die

Gegenfahrbahn nach links in die K 24 ab.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz1 und Bfz2 heben ihre Sperren auf.

Bfz1 hebt seine Sperre auf und führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstge- schwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegen- kommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz2 folgt dahinter und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor dem GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei).

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu ver- hindern.

An der Auffahrt BAB 30 AS Laggenbeck biegt der GST sobald es die Verkehrslage zulässt nach links auf die BAB 30 ab.

Mit dem Auffahren des GST auf die BAB 30 in Richtung Osnbrück endet die be- gleitungspflichtige Strecke.

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