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Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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Academic year: 2022

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Seite 1 von 27 Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 04.12.2018

-Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrtstrecke 33

Beginn: B70 ab Landesgrenze zu Niedersachsen (Unterhalb der Brücke BAB 30)

bzw. an der Abfahrt Rheine-Nord/A30

Ende: B70, Kreisgrenze zwischen Borken und Steinfurt

(2)

Seite 2 von 27 Vorbemerkung:

Ausgangspunkt des GST ist die B70 in Höhe der Landesgrenze zu Niedersachsen, bzw. an der Abfahrt Rheine-Nord/A 30.

Die länderspezifischen Regelungen in Niedersachsen bleiben von dieser Streckenbe- schreibung unberührt.

Die GST fahren in Einzelfahrt oder im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Länge: ca. 32 Kilometer

Die Begleitstrecke beginnt auf der B70 unterhalb der Brücke der BAB 30, Anschluss- stelle Rheine-Nord.

Sie führt ausnahmslos über die B70, vorbei an den Ortslagen Neuenkirchen, Wettrin- gen und Metelen bis zur Kreisgrenze Borken bei der Ortschaft Heek.

Die B70 ist einspurig in jeder Richtung und ohne Mehrzweckstreifen ausgebaut. Die Gesamtfahrbahnbreite beträgt 7,60 Meter. Die Fahrbahnbreite lässt in diesen Be- reichen keinen Gegenverkehr zu.

Allgemeine Auflage:

Sobald sich GST in Bewegung setzt sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen (A-H) zwingend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ih- rer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen.

Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

(3)

Seite 3 von 27 Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt wer- den, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben, ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

Streckenauflagen:

A1: von B70 Landesgrenze Niedersachsen (unter der Brücke BAB 30) bis B70, Rheine, Abfahrt Neuenkirchen

Länge ca. 6700 m

GST bleibt ggf. bis zur Übernahme durch private Begleitfirmen für den Zustän- digkeitsbereich der KPB Steinfurt unterhalb der Brücke der BAB 30 stehen.

(4)

Seite 4 von 27 Bfz1 fährt auf der B70 bis zur Abfahrt auf die Neuenkirchener Straße voraus,

schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Hat Bfz1 die Abfahrt Neuenkirchener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Bfz2 fährt auf der B70 bis zur Auf-/Abfahrt auf die Salzbergener Straße ca.

3,3km voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Hat Bfz2 die Auffahrt Salzbergener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

(5)

Seite 5 von 27 GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt

GST bis zur Abfahrt von der B70 auf die Neuenkirchener Straße.

Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vor- beifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Auf- /Abfahrt Salzbergener Straße erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat GST die Abfahrt von der B70 auf die Neuenkirchener Straße erreicht, stoppt dieser in der Abfahrt am rechten Fahrbahnrand.

Im Bereich der Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(6)

Seite 6 von 27 A2: von B70/AS Rheine Nord BAB 30 Fahrtrichtung Osnabrück

bis B70, Rheine, Abfahrt Neuenkirchen Länge ca. 6700 m

GST bleibt ggf. bis zur Übernahme durch private Begleitfirmen für den Zustän- digkeitsbereich der KPB Steinfurt in der Abfahrt der BAB 30 stehen.

Bfz1 fährt auf der B70 bis zur Abfahrt auf die Neuenkirchener Straße voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Hat Bfz1 die Abfahrt Neuenkirchener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

(7)

Seite 7 von 27 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf

das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Bfz2 fährt auf der B70 bis zur Auf-/Abfahrt auf die B481/Salzbergener Straße ca. 3,3km voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Hat Bfz2 die Auffahrt Salzbergener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers biegt GST bei Grünlicht nach rechts ab und folgt bis zur Abfahrt von der B70 auf die Neuenkirchener Straße.

Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vor- beifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

(8)

Seite 8 von 27 Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Auf-

/Abfahrt Salzbergener Straße erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat GST die Abfahrt von der B70 auf die Neuenkirchener Straße erreicht, stoppt dieser in der Abfahrt am rechten Fahrbahnrand.

Im Bereich der Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(9)

Seite 9 von 27 A3: von B70/AS Rheine Nord BAB 30 Fahrtrichtung Amsterdam

bis B70, Rheine, Abfahrt Neuenkirchen Länge ca. 6700 m

GST biegt in NDS bei Grünlicht nach links auf die B70 ab und bleibt unter der Brücke an der Landesgrenze stehen.

Es gilt nun die Streckenauflage A1

Für den Fall, dass der GST an der Einmündung auf die B70 „englisch“ über die Rechtsabbiegespur des Gegenverkehrs abbiegen muss:

Bfz1 sperrt auf der B70 an der Kreuzung B 70/Venhauser Damm den Fahr- streifen Richtung Lingen bzw. GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild „Schwertransport“.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz 2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

(10)

Seite 10 von 27 GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers biegt

GST bei Grünlicht nach links „englisch“ über die Abbiegespur des Ge- genverkehrs ab.

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 folgt hinter Bfz2 und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegen- kommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Hat GST die Kreuzung der B70/Venhauser Damm erreicht, stoppt dieser vor der Kreu- zung am rechten Fahrbahnrand.

In diesem Bereich besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Ab hier gilt die Streckenauflage A1

(11)

Seite 11 von 27 B: von B70 Abfahrt Rheine, Neuenkirchener Straße / Rheiner Straße

bis B70 Abfahrt Neuenkirchen, Emsdettener Straße Länge ca. 5200 m

Bfz1 fährt auf der B70 die 5,2 km bis zur Abfahrt auf die Emsdettener Straße bei Neuenkirchen voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Abfahrt Emsdettener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Abfahrt Emsdettener

Straße

(12)

Seite 12 von 27 Bfz2 fährt auf der B70 bis zur Auf-/Abfahrt auf die Bauerschaftsstraße / Mesu- mer Straße ca. 2,5 km voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 die Auffahrt Bauerschaftsstraße / Mesumer Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Abfahrt von der B70 auf die Emsdettener Straße.

Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vor- beifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Abfahrt Bauerschaftsstraße-Mesumer Straße erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

(13)

Seite 13 von 27 Hat GST die Abfahrt von der B70 auf die Emsdettener Straße erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.

In diesem Bereich besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

C: von B70 Abfahrt Neuenkirchen, Emsdettener Straße bis Wettringen, Kreuzung B70 / Sofienstraße

Länge ca. 3600 m

Bfz1 fährt auf der B70 die 3,6 km bis zur Kreuzung Sofienstraße voraus, schal- tet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Hat Bfz1 die Kreuzung Sofienstraße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Wettringen, Sofienstraße

(14)

Seite 14 von 27 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf

das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Bfz2 fährt auf der B70 die 550 m bis zum Kreisverkehr Burgsteinfurter Damm voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 den Kreisverkehr erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Ausfahrt des Kreisverkehres in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Kreuzung B70 / Sofienstraße.

Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vor- beifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi den Kreis- verkehr erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

(15)

Seite 15 von 27 Hat GST die Kreuzung B70 / Sofienstraße erreicht, stoppt dieser am rechten Fahr- bahnrand.

In diesem Bereich besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

D: von Wettringen, Kreuzung B70 / Sofienstraße

bis Wettringen, B70 / K61 (Abfahrt Richtung Metelener Straße) Länge ca. 3200 m

Bfz1 fährt auf der B70 die 2,6 km bis zur Einmündung K61 voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Einmündung K61 erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

K61

(16)

Seite 16 von 27 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf

das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Bfz2 fährt auf der B70 die 1,6 km bis zum Kreisverkehr Burgsteinfurter Straße voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 den Kreisverkehr erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Ausfahrt des Kreisverkehres in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Kreuzung B70 / K61.

Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vor- beifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi den Kreis- verkehr erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

(17)

Seite 17 von 27 Hat GST die Einmündung B70/K61 erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

E: von Wettringen, B70 / K61

bis zur Auffahrt B 54 / B 70 Rtg. Gronau Länge ca. 5 km

Bfz1 fährt auf der B70 5 km bis zur Auffahrt B 70 / B 54 Rtg. Gronau voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Auffahrt B 70 / B 54 Rtg. Gronau erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Bfz2 fährt auf der B70 die 3,5 km bis zur Kreuzung B70 / L510 / Ochtruper Straße voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen.

Hat Bfz2 die Kreuzung B70 / L510 / Ochtruper Straße erreicht, meldet er seinen Stand- ort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

(18)

Seite 18 von 27 Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und Bfz 2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST zunächst bis zur Kreuzung B70 / L510 / Ochtruper Straße, überquert die Kreuzung bei Grünlicht und fährt weiter bis zur Auffahrt B 70 / B54 Rtg. Gronau

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Kreu- zung erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 folgt hinter Bfz2 und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegen- kommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilneh- mer zu verhindern.

Hat GST die Auffahrt B70/B54 erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

(19)

Seite 19 von 27 F: von der B54, Abfahrt B70-Metelen über die B70

bis Metelen, Einmündung Wettringener Straße Länge ca. 3,5 km

Bfz1 hebt seine Sperrung auf und fährt über die B70 in Richtung Metelen bis zur Einmündung B70/Wettringer Str. und schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteil- nehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Einmündung B70/Wettringer Str. erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung Wettringen.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Dabei ist die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen!

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

(20)

Seite 20 von 27 Bfz2 fährt auf der B70 ca. 1300 m bis zur Kreuzung B70/Industriestr./Vogel- parkstr. voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen.

Hat Bfz2 die Kreuzung erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die B70 in Richtung GST.

Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung der Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

(21)

Seite 21 von 27 GST und die Begleitfahrzeuge setzen sich nach Passieren des zuletzt gemel- deten Fahrzeuges und wenn im Bereich der Ausfahrten kein Gegenver- kehr herrscht in Bewegung und folgen Bfz1.

Bfz3 führt zunächst den Konvoi an, schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222- 20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Ver- kehrsteilnehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Sperr- stelle des Bfz2 erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (40 km/h), um entgegenkommende Verkehrs- teilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat GST die Einmündung B70/Wettringer Straße erreicht, stoppt dieser davor am rech- ten Fahrbahnrand.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz4 positioniert sich bei Bedarf so hinter GST, dass ein Überholen ankom- mender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen!

(22)

Seite 22 von 27 G: von der B70, Metelen, Höhe Wettringener Straße

bis B70, Metelen, Kreisverkehr Schöppingener Straße Länge ca. 2100 m

Bfz1 fährt auf der B70 die 2,1 km bis zum Kreisverkehr Schöppingener Straße voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 den Kreisverkehr Schöppingener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Ausfahrt des Kreisverkehres in Richtung Wettringen.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Metelen, Wettringener

Straße

(23)

Seite 23 von 27 Bfz2 fährt auf der B70 die 1,1 km bis zur Kreuzung Leerer Straße voraus,

schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 die Kreuzung erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die B70 in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Kreisverkehr Schöppingener Straße.

Bfz3 führt zunächst den Konvoi an, schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222- 20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Ver- kehrsteilnehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Leerer Straße erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat GST den Kreisverkehr Schöppingener Straße erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

(24)

Seite 24 von 27 Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Ver- kehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

H: von B70, Metelen, Höhe Kreisverkehr Schöppingener Straße bis B70, Kreuzung Buschen Erbe

Länge ca. 4000 m

Bfz1 fährt bis zur Kreuzung „Buschen Erbe“ voraus Bfz2 fährt bis zur Einmündung „Spakenbaum“ voraus

Die Kreisgrenze zum Kreis Borken vor der Ortslage Heek wird nach ca. 2800 m erreicht. Da die B70 im Bereich der Kreisgrenze keinen geeigneten Abstellort aufweist, fährt GST bis zur Kreuzung Buschen Erbe. Hier ist die B70 breit aus- gebaut und der GST kann dort im Bedarfsfall bis zu einer weiteren Übernahme am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden.

(25)

Seite 25 von 27 Bfz1 hebt seine Sperrmaßnahme am Kreisverkehr auf und fährt geradeaus

durch den Kreisverkehr weiter ca. 4 km auf der B70 in Richtung Heek.

Dabei schaltet er VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wech- sel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerk- sam zu machen.

Hat Bfz1 die Kreuzung Buschen Erbe erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

(26)

Seite 26 von 27 Bfz2 fährt auf der B70 die 2,0 km bis zur Einmündung Spakenbaum voraus,

schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 die Einmündung erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die B70 in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz3 übernimmt die Sperrmaßnahme des Bfz1 und sperrt die B70 ab Kreis- verkehr in Richtung Wettringen. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

(27)

Seite 27 von 27 Bfz1und Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei

Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kenn- zeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren der zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmer fährt GST in den Kreisverkehr Richtung Heek (B70) ein.

Bfz3 hebt seine Sperre auf und setzt sich vor GST und schaltet dabei VZ 222- 20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Ver- kehrsteilnehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi seine Sperre erreicht hat und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat GST den Kreuzungsbereich Buschen Erbe erreicht, stoppt dieser ggf. davor am rechten Fahrbahnrand.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Kreuzung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Mit Erreichen der Kreisgrenze zum Kreis Borken endet die Streckenführung des Kreises Steinfurt.

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