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Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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Seite 1 von 15 Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 17.07.2018

-Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrstrecke 18

Die Fahrstrecke darf nur in der Zeit von 22:00 - 02:00 Uhr befahren werden!

Beginn: Ladbergen, B475, AS BAB 1

Ende: Ibbenbüren, BAB A30, AS Ibbenbüren/B219

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Seite 2 von 15 Vorbemerkung:

Ausgangspunkt der GST ist die Abfahrt von der BAB 1 AS Ladbergen.

Die GST fahren in Einzelfahrt oder im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Die Fahrtstrecke beginnt auf der B475 an der Anschlussstelle Ladbergen der BAB 1.

Von dort führt die Strecke zunächst über den Dortmund-Ems-Kanal. Unmittelbar da- hinter wird der Kreisverkehr zum Flughafen Münster/Osnabrück (K9) passiert und es geht geradeaus weiter auf der B475 bis zur Auffahrt nach links zur B219.

Von der Auffahrt B475/B219 geht es ca. 12 km in Richtung Ibbenbüren. Im Verlauf der Strecke wird in Dörenthe die Brücke über den Dortmund-Ems-Kanal passiert.

Hinter der Ortschaft Dörenthe erfolgt eine Steigung mit kurvenreicher Verkehrsfüh- rung.

An der jeweiligen Auffahrt zur BAB 30 endet die Strecke.

Länge der begleitungspflichtigen Strecke: ca. 19 km

Allgemeine Auflage:

Sobald GST sich in Bewegung setzt sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen (A-F) zwingend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ih- rer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen.

Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt wer- den, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben, ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

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Seite 3 von 15 Streckenauflagen:

A: von der B475 AS BAB 1 bis zum Kreisverkehr K9 - Länge: ca. 1400 m

GST verlässt die BAB 1 und bleibt nach dem Abbiegevorgang bis zur Übernahme durch private Schwertransportbegleitfahrzeuge am rechten Fahrbahnrand ste- hen.

GST wird an der BAB 1, AS Ladbergen auf der B475 übernommen.

Nach der Übernahme fährt GST bis vor die Kanalbrücke.

Die B475 ist hier breit ausgebaut mit Mehrzweckstreifen und bietet sowohl für entge- genkommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST ausreichende Ausweichmög- lichkeiten.

Bfz1 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

Bfz2 folgt dahinter und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

Bfz3 fährt unmittelbar vor dem GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei).

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“. Dabei fährt er seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Kanalbrücke erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Die B475 hat hier einschließlich Mehrzweckstreifen eine Breite von 11 Metern.

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Seite 4 von 15 Bfz4 positioniert sich bei Bedarf so hinter GST, dass ein Überholen ankom-

mender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

GST stoppt vor der Kanalbrücke

B: von der Kanalbrücke bzw. Kreisverkehr B475/K9 geradeaus auf der B475 bis zur Auffahrt B475 auf die B219 in Fahrtrichtung Ibbenbüren - Länge: 5000 m

Bfz1 fährt die B475 in Richtung Saerbeck bis zur Einmündung der B475 auf die B219 und schaltet dabei VZ 274 (60km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die B219/Abfahrt B475 erreicht, meldet er seinen Standort über Funk oder Telefon und sperrt die Fahrbahn der B475 in Richtung Ladbergen.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz2 fährt die B475 in Richtung Saerbeck bis zur Einmündung Hüttruper Straße (K9) und schaltet dabei VZ 274 (60km/h) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

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Seite 5 von 15 Hat Bfz2 die Einmündung erreicht, meldet er seinen Standort über Funk oder Telefon und sperrt die Fahrbahn der B475 in Richtung Ladbergen.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel.

Bfz1, Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

An den Einmündungen besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

Bfz3 sperrt nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers am Kreisverkehr B 475/ K 9 (Hüttruper Heide) die B 475 in Fahrtrichtung GST um die Alleinfahrt über die Kanalbrücke des GST zu gewährleisten.

GST folgt nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers bis zur Einmündung B475/B219.

Bfz 3 hebt seine Sperre auf sobald GST den Kreisverkehr erreicht hat und fährt unmittelbar vor GST, schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vor- geschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

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Seite 6 von 15 Bfz4 muss vor der Kanalbrücke den Abstand zum GST so groß halten, dass

der GST in Alleinfahrt die Brücke befahren kann.

Nach Überqueren der Kanalbrücke fährt Bfz 4 direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art).

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperrung auf, sobald GST die Sperrstelle erreicht und setzt sich vor Bfz3. Dabei schaltet er VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Hat GST die Einmündung erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Die Fahrbahn der B475 hat hier eine Breite von 10,50 Metern.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Ver- kehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

C: von der Auffahrt B475/B219 auf die B219 in Richtung Ibbenbüren bis zur Einmündung Boschstraße/B 219

- Länge: 3000 m

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Seite 7 von 15 Bfz1sperrt die Abfahrt von der B 219 aus Rtg. Ibbenbüren

Bfz2 sperrt die Abfahrt von der B219 aus Rtg. Greven

Bfz 3 sicher1 GST nach vorn,Bfz4 sichert GST nach hinten ab

Bfz1 fährt nach links in die Auffahrt zur B219 und sperrt die Linksabbiegerspur der B219 aus Richtung Ibbenbüren. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 fährt nach links in die Auffahrt zur B219 und sperrt die Abfahrt der B219 aus Richtung Greven. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1, Bfz2 melden mit Einnahme der Sperrpunkte ihren Standort über Funk und teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Einmündung B 219 und bleibt am rechten Fahrbahnrand stehen.

Bfz3 stoppt unmittelbar vor GST, sperrt bis zur Weiterfahrt den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer, die die Auf- Abfahrt der B219 nutzen wollen und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für Kfz aller Art) sowie VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

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Seite 8 von 15 Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Ver-

kehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz1 fährt ca. 2900m über die B219 in Richtung Ibbenbüren voraus bis vor die Einmündung B219/Boschstraße, schaltet dabei VZ 274 (60km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteil- nehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Einmündung B219/Boschstraße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B219 in Richtung Greven.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und das VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

An der Einmündung Boschstraße sind Ausweichmöglichkeiten für alle Verkehrsteil- nehmer vorhanden.

Bfz2 fährt ca. 2200m über die B219 in Richtung Ibbenbüren bis zur Auffahrt B219/Ibbenbürener Straße voraus, schaltet dabei VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteil- nehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 die Auffahrt Saerbeck, Ibbenbürener Straße/B219 erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Auffahrt B219 in Richtung Greven.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

(9)

Seite 9 von 15 Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

GST fährt nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers nach rechts in die B219 ein und folgt dieser bis zur Einmündung B219/Boschstraße.

Bfz3 hebt nach dem Abbiegevorgang des GST die Sperrung auf, setzt sich vor den GST und führt den Konvoi bis vor die Einmündung B 219/Bosch- straße an. Dabei schaltet er VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vor- geschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz2 hebt seine Sperrung auf, sobald GST die Auffahrt B475 auf die B219 er- reicht und setzt sich vor Bfz3. Dabei schaltet er VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahr- zeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Einmündung Boschstraße erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahn- rand.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

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Seite 10 von 15 D: von der B291/Boschstraße

bis vor die Kanalbrücke Dortmund-Ems-Kanal, Kreuzung Im Brook - Länge: 3500 m

Bfz1 fährt die B219 ca. 3500 m in Richtung Ibbenbüren, schaltet dabei VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 den Dortmund-Ems-Kanal erreicht, hält er ca. 300 m vor dem Kanal an, mel- det seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B219 in Richtung Greven.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

An der Örtlichkeit besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis ca.

300 m vor der Kanalbrücke.

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteil- nehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art).

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

(11)

Seite 11 von 15 Hat GST die Kreuzung erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.

Bfz1 sperrt die B219 in Fahrtrichtung Greven,

Bfz2, Bfz3, GST und Bfz3 stoppen am rechten Fahrbahnrand

E: von der B219/Dortmund-Ems-Kanal

bis zur Einmündung B219/L591 - Riesenbecker Straße - Länge: 2700 m

Bfz1 sperrt die B 219 vor der Einmündung zur Riesenbecker Straße Bfz3, GST und Bfz4 folgen und stoppen vor der Einmündung

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Seite 12 von 15 Bfz1 fährt die B219 in Richtung Ibbenbüren, schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteil- nehmer auf den GST aufmerksam zu machen und hält nach 2700 m vor der Einmündung B219/L591 Riesenbecker Straße an.

Hat Bfz1 die B219/Riesenbecker Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B219 in Richtung Greven.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz2 fährt die B219 bis zur Einmündung B219/L591 Brochterbecker Straße (ca. 2000 m), schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 die B219/Brochterbecker Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der Brochterbecker Straße auf die B219 in Richtung Greven.

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Seite 13 von 15 Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Einmündung B219/L591 Riesenbecker Str.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Im Bereich der Kanalbrücke schaltet Bfz3 kurzzeitig für die Überfahrt der Brücke VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel.

Nach dem Passieren der Kanalbrücke bis zur Einmündung B219/L591 Riesenbecker Str. schaltet das Bfz3 wieder VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz2 hebt seine Sperrung auf, sobald GST die Sperrstelle erreicht und setzt sich vor Bfz3. Dabei schaltet er VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahr- stelle) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“. Bfz4 fährt dabei seitlich ver- setzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Das Bfz4 muss vor der Kanalbrücke den Abstand zum GST so groß hal- ten, dass der GST in Alleinfahrt die Brücke befahren kann.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Hat GST die Einmündung erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.

Ausweichmöglichkeiten für ankommende Verkehrsteilnehmer sind vorhanden.

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Seite 14 von 15 F 1: von der B 219/Riesenbecker Straße

bis zur Auffahrt BAB 30, FR: Hannover - Länge: ca. 2900 m

Auffahrt Hannover: Bfz1 sperrt die B219 vor der Ausfahrt aus Fahrtrichtung Niederlande in Richtung Greven

Bfz1 fährt die B219 geradeaus, schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen und hält nach ca. 2800 m vor der Einmündung B219/BAB 30 aus Richtung Niederlande an.

Hat Bfz1 die B219/BAB 30 erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B219 in Richtung Greven.

Bfz1 schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Auffahrt auf die BAB.

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Seite 15 von 15 Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteil- nehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“. Bfz4 fährt dabei seitlich ver- setzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Hat GST die Einmündung erreicht, biegt er bei grün zeigender Lichtzeichenanlage nach 2900 m links auf die BAB 30 in Fahrtrichtung Hannover ab.

Mit dem Auffahren des GST auf die BAB 30 endet die begleitungspflichtige Stre- cke.

F 2: von der Auffahrt BAB 30, FR Hannover bis zur Auffahrt BAB 30, FR Amsterdam Länge: ca. 300 m

Die B219 ist im Bereich der beiden Auffahrten breit ausgebaut mit einem Seitenstreifen und bietet sowohl für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, als auch für GST aus- reichende Ausweichmöglichkeiten.

Bfz1 hebt seine Sperre auf und setzt sich, wenn die Verkehrslage es zulässt, vor den ankommenden Konvoi.

Dabei schaltet er VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat GST die Auffahrt FR Amsterdam erreicht, biegt er im Kreisverkehr nach rechts auf die Auffahrt zur BAB A30 in Fahrtrichtung Amsterdam ab.

Mit dem Auffahren des GST auf die BAB A30 endet die begleitungspflichtige Strecke.

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