• Keine Ergebnisse gefunden

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten"

Copied!
22
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Seite 1 von 22 Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 25.10.2021

-Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrstrecke 46

Die Fahrstrecke darf von der AS Ladbergen bis zur AS Ibbenbüren nur in der Zeit von 22:00 - 02:00 Uhr befahren werden!

Von der AS Ibbenbüren bis zur AS Laggenbeck darf der Transport bis 06.00 Uhr weiterfahren!

Beginn: Ladbergen, B475, AS Ladbergen BAB 1 Ende: Ibbenbüren, L594, AS Laggenbeck BAB 30

(2)

Seite 2 von 22 Vorbemerkung:

Ausgangspunkt der GST ist die Abfahrt von der BAB 1 AS Ladbergen.

Die GST fahren in Einzelfahrt oder im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Die Fahrtstrecke beginnt auf der B475 an der Anschlussstelle Ladbergen der BAB 1.

Von dort führt die Strecke zunächst über den Dortmund-Ems-Kanal. Unmittelbar da- hinter wird der Kreisverkehr zum Flughafen Münster/Osnabrück (K9) passiert und es geht geradeaus weiter auf der B475 bis zur Auffahrt nach links zur B219.

Von der Auffahrt B475/B219 geht es ca. 12 km in Richtung Ibbenbüren. Im Verlauf der Strecke wird in Dörenthe die Brücke über den Dortmund-Ems-Kanal passiert.

Hinter der Ortschaft Dörenthe erfolgt eine Steigung mit kurvenreicher Verkehrsfüh- rung. Anschließend wird die Stadt Ibbenbüren über die B219/L832 und L594 durchfah- ren. Die Fahrtstrecke endet an der BAB 30 AS Laggenbeck/L594.

Länge der begleitungspflichtigen Strecke: ca. 25 km

Allgemeine Auflage:

Sobald GST sich in Bewegung setzt sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen zwingend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ih- rer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen.

Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt wer- den, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben, ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

Besondere Auflage:

Während der gesamten Streckenbegleitung ist eine Gefährdung anderer Ver- kehrsteilnehmender definitiv auszuschließen.

(3)

Seite 3 von 22 Streckenauflagen:

A: von der B475 AS BAB 1 bis zum Kreisverkehr K9 Länge: ca. 1400 m

GST verlässt die BAB 1 und bleibt nach dem Abbiegevorgang bis zur Übernahme durch private Schwertransportbegleitfahrzeuge am rechten Fahrbahnrand stehen.

GST wird an der BAB 1, AS Ladbergen auf der B475 übernommen.

Nach der Übernahme fährt GST bis vor die Kanalbrücke.

Die B475 ist hier breit ausgebaut mit Mehrzweckstreifen und bietet sowohl für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST ausreichende Ausweich- möglichkeiten.

Bfz1 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

Bfz2 folgt dahinter und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

Bfz3 fährt unmittelbar vor dem GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei).

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“. Dabei fährt er seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Kanalbrücke erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Die B475 hat hier einschließlich Mehrzweckstreifen eine Breite von 11 Metern.

(4)

Seite 4 von 22 Bfz4 positioniert sich bei Bedarf so hinter GST, dass ein Überholen

ankommender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

GST stoppt vor der Kanalbrücke

B: von der Kanalbrücke bzw. Kreisverkehr B475/K9 geradeaus auf der B475

bis zur Auffahrt B475 auf die B219 in Fahrtrichtung Ibbenbüren Länge: 5000 m

Bfz1 fährt die B475 in Richtung Saerbeck bis zur Einmündung der B475 auf die B219 und schaltet dabei VZ 274-60 im Wechsel mit VZ 101, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die B219/Abfahrt B475 erreicht, meldet er seinen Standort über Funk oder Telefon und sperrt die Fahrbahn der B475 in Richtung Ladbergen.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) im Wechsel mit VZ 101.

Bfz2 fährt die B475 in Richtung Saerbeck bis zur Einmündung Hüttruper Straße (K9) und schaltet dabei VZ 274-60 im Wechsel mit VZ 101, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 die Einmündung erreicht, meldet er seinen Standort über Funk oder Telefon und sperrt die Fahrbahn der B475 in Richtung Ladbergen.

Dabei schaltet er VZ 250 im Wechsel mit VZ 101.

(5)

Seite 5 von 22 Bfz1, Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

An den Einmündungen besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

Bfz3 sperrt nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers am Kreisverkehr B475/K9 (Hüttruper Heide) die B475 in Fahrtrichtung GST um die Alleinfahrt über die Kanalbrücke des GST zu gewährleisten.

Dabei schaltet er VZ 250 im Wechsel mit VZ 101.

GST folgt nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers bis zur Einmündung B475/B219.

Bfz3 hebt seine Sperre auf sobald GST den Kreisverkehr erreicht hat und fährt unmittelbar vor GST, schaltet VZ 101 im Wechsel mit VZ 222-20, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 muss vor der Kanalbrücke den Abstand zum GST so groß halten, dass der GST in Alleinfahrt die Brücke befahren kann.

Nach Überqueren der Kanalbrücke fährt Bfz 4 direkt hinter GST, schaltet VZ 276.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

(6)

Seite 6 von 22 Bfz2 hebt seine Sperrung auf, sobald GST die Sperrstelle erreicht und setzt

sich vor Bfz3. Dabei schaltet er VZ 274-40 im Wechsel mit VZ 101.

Hat GST die Einmündung erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Die Fahrbahn der B475 hat hier eine Breite von 10,50 Metern.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Ver- kehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

C: von der Auffahrt B475/B219 auf die B219 in Richtung Ibbenbüren bis zur Einmündung Boschstraße/B219

Länge: 3000 m

Bfz1 sperrt die Abfahrt von der B219 aus Rtg. Ibbenbüren Bfz2 sperrt die Abfahrt von der B219 aus Rtg. Greven

Bfz 3 sichert GST nach vorn, Bfz4 sichert GST nach hinten ab

Bfz1 fährt nach links in die Auffahrt zur B219 und sperrt die Linksabbiegerspur der B219 aus Richtung Ibbenbüren. Dabei schaltet er VZ 250 im Wechsel mit VZ 101.

Bfz2 fährt nach links in die Auffahrt zur B219 und sperrt die Abfahrt der B219 aus Richtung Greven. Dabei schaltet er VZ 250 im Wechsel mit VZ 101.

(7)

Seite 7 von 22 Bfz1, Bfz2 melden mit Einnahme der Sperrpunkte ihren Standort über Funk und

teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Einmündung B219 und bleibt am rechten Fahrbahnrand stehen.

Bfz3 stoppt unmittelbar vor GST, sperrt bis zur Weiterfahrt den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer, die die Auf-/Abfahrt der B219 nutzen wollen und schaltet VZ 250 im Wechsel mit VZ 101.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Ver- kehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Bfz1 fährt ca. 2900 m über die B219 in Richtung Ibbenbüren voraus bis vor die Einmündung B219/Boschstraße, schaltet dabei VZ 274-60m im Wechsel mit VZ 101, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Einmündung B219/Boschstraße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B219 in Richtung Greven. Dabei schaltet er VZ 250 im Wechsel mit VZ 101.

(8)

Seite 8 von 22 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

An der Einmündung Boschstraße sind Ausweichmöglichkeiten für alle Verkehrsteil- nehmer vorhanden.

Bfz2 fährt ca. 2200 m über die B219 in Richtung Ibbenbüren bis zur Auffahrt B219/B475 Ibbenbürener Straße voraus, schaltet dabei VZ 274-60 im Wechsel mit VZ 101, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 die Auffahrt Saerbeck, B475 Ibbenbürener Straße/B219 erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Auffahrt B219 in Richtung Greven.

Dabei schaltet er VZ 250 im Wechsel mit VZ 101.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(9)

Seite 9 von 22 GST fährt nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers nach rechts in die B219 ein und folgt dieser bis zur Einmündung B219/Boschstraße.

Bfz3 hebt nach dem Abbiegevorgang des GST die Sperrung auf, setzt sich vor den GST und führt den Konvoi bis vor die Einmündung B219/Bosch- straße an. Dabei schaltet er VZ 101 im Wechsel mit VZ 222-20.

Bfz2 hebt seine Sperrung auf, sobald GST die Auffahrt B475 auf die B219 er- reicht und setzt sich vor Bfz3. Dabei schaltet er VZ 274-40 im Wechsel mit VZ101.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276. Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Einmündung Boschstraße erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahn- rand.

D: von der B219/Boschstraße

bis vor die Kanalbrücke Dortmund-Ems-Kanal, Kreuzung Im Brook Länge: 3500 m

Bfz1 fährt die B219 ca. 3500 m in Richtung Ibbenbüren, schaltet dabei VZ 274-60 im Wechsel mit VZ 101, um entgegenkommende Verkehrs- teilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 den Dortmund-Ems-Kanal erreicht, hält er ca. 300 m vor dem Kanal an, meldet seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B219 in Richtung Greven. Dabei schaltet er VZ 250 im Wechsel mit VZ 101.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

An der Örtlichkeit besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis ca.

300 m vor der Kanalbrücke.

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 274-40 im Wechsel mit VZ 101, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen.

(10)

Seite 10 von 22 Bfz3 schaltet VZ 101 im Wechsel mit VZ 222-20, um entgegenkommende Ver-

kehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Hat GST die Kreuzung erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.

Bfz1 sperrt die B219 in Fahrtrichtung Greven,

Bfz2, Bfz3, GST und Bfz3 stoppen am rechten Fahrbahnrand

(11)

Seite 11 von 22 E: von der B219/Dortmund-Ems-Kanal

bis zur Einmündung B219/L591 - Riesenbecker Straße Länge: 2700 m

Bfz1 sperrt die B219 vor der Einmündung zur Riesenbecker Straße Bfz3, GST und Bfz4 folgen und stoppen vor der Einmündung

Bfz1 fährt die B219 in Richtung Ibbenbüren, schaltet VZ 274-40 im Wechsel mit VZ 101, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen und hält nach 2700 m vor der Einmündung B219/L591 Riesenbecker Straße an.

Hat Bfz1 die B219/L591 Riesenbecker Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B219 in Richtung Greven.

Dabei schaltet er VZ 250 im Wechsel mit VZ 101.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

(12)

Seite 12 von 22 Bfz2 fährt die B219 bis zur Einmündung B219/L591 Brochterbecker Straße (ca. 2000 m), schaltet dabei VZ 274-40 im Wechsel mit VZ101, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 die B219/Brochterbecker Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der Brochterbecker Straße auf die B219 in Richtung Greven.

Dabei schaltet er VZ 250 im Wechsel mit VZ 101.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Einmündung B219/L591 Riesenbecker Str.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 im Wechsel mit VZ 222-20.

Im Bereich der Kanalbrücke schaltet Bfz3 kurzzeitig für die Überfahrt der Brücke VZ 250 im Wechsel mit VZ 101.

Nach dem Passieren der Kanalbrücke bis zur Einmündung B219/L591 Riesenbecker Str. schaltet das Bfz3 wieder VZ 101 im Wechsel mit VZ 222-20.

(13)

Seite 13 von 22 Bfz2 hebt seine Sperrung auf, sobald GST die Sperrstelle erreicht und setzt

sich vor Bfz3. Dabei schaltet er VZ 274-40 im Wechsel mit VZ101.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276. Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Das Bfz4 muss vor der Kanalbrücke den Abstand zum GST so groß halten, dass der GST in Alleinfahrt die Brücke befahren kann.

Hat GST die Einmündung erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.

Ausweichmöglichkeiten für ankommende Verkehrsteilnehmer sind vorhanden.

F: von der Einmündung B219/L591 - Riesenbecker Straße bis zur BAB 30, FR Hannover

Länge: ca. 2900 m

Auffahrt Hannover: Bfz1 sperrt die B219 vor der Ausfahrt aus Fahrtrichtung Niederlande in Richtung Greven

Bfz1 fährt die B219 geradeaus, schaltet dabei VZ 274-40 im Wechsel mit VZ 101, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen und hält nach ca. 2800 m vor der Einmündung B219/BAB 30 aus Richtung Niederlande an.

Hat Bfz1 die B219/BAB 30 erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B219 in Richtung Greven.

(14)

Seite 14 von 22 Bfz1 schaltet VZ 250 im Wechsel mit VZ 101.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zu- letzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Auffahrt auf die BAB.

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 274-40 im Wechsel mit VZ 101, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen.

Bfz3 schaltet VZ 101 im Wechsel mit VZ 222-20, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276. Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

GST passiert die Lichtzeichenanlage an der Auffahrt BAB 30/ Richtung Osnabrück. Bei Grünlicht und bleibt hinter der Auffahrt am rechten Fahrbahnrand stehen.

G: von der Auffahrt BAB 30, FR Hannover

bis zur Kreuzung Münsterstr. / Ledder Str. / Weberstr.

Länge: ca. 900 m

Die B219 ist im Bereich der beiden Auffahrten und Kreisverkehre breit ausgebaut und bietet sowohl für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, als auch für GST ausreichende Ausweichmöglichkeiten.

Die Münsterstr. ist bis zur Kreuzung Werthmühlenstr./Tecklenburger Damm (L504) breit ausgebaut mit einem Parkstreifen und einem Radweg. Ohne den Parkstreifen verbleibt eine Restfahrbahnbreite von 8,50m.

In diesem Streckenabschnitt ist eine Konvoifahrt mit Gegenverkehr mit Ausnahme von GST mit Überbreite möglich.

Von dieser Kreuzung bis zur Kreuzung Münsterstr./Ledder Str ist die Münsterstr. breit ausgebaut. In diesem Streckenabschnitt ist eine Konvoifahrt mit Gegenverkehr möglich.

(15)

Seite 15 von 22 GST durchfährt den Kreisverkehr Ausfahrt BAB 30/Münsterstr./Maybachstr. der

BAB 30 und bleibt kurz am rechten Fahrbahnrand stehen.

VZ 250 nur bei Fahrzeugen mit erkennbarer Überbreite

(16)

Seite 16 von 22 Bfz1 fährt über die B219/L832 ca. 0,9 km voraus und schaltet VZ 274-40 im Wechsel mit VZ 101, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerk- sam zu machen und hält an der Kreuzung Münsterstr./Wertmühlenstr./Tecklen- burger Damm.

Hat Bfz1 die Einmündung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk.

Bfz1 sperrt an der Einmündung den Fahrstreifen in Rtg. GST nur für Verkehrsteilneh- mer mit Überbreite in FR Saerbeck und schaltet VZ 250 im Wechsel mit VZ 101.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer, als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

Bfz2 führt den Konvoi unter Beachtung geltenden Verkehrsregeln an und schaltet VZ 274-40 im Wechsel mit VZ 101, um entgegenkommende Verkehrsteilneh- mer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor dem GST und schaltet dabei VZ 101 im Wechsel mit VZ 222-20.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 im Wechsel mit VZ 276. Dabei fährt er seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Nach Passieren der Sperrstelle des Bfz1 durch GST setzt sich Bfz1 vor Bfz2 und schaltet VZ 274-40 im Wechsel mit VZ 101.

Hat GST die Kreuzung Münsterstr./Ledder Str./Weberstr. erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

(17)

Seite 17 von 22 H: von der Kreuzung Münsterstraße/Ledder Str./Weberstraße

bis zum Kreisverkehr Ledder Str./Am Wittenbrink/Droste-Hülshoff- Str.

Bfz 1 und Bfz 2 fahren voraus

Bfz1 fährt die Ledder Str. in Richtung Ibb.-Laggenbeck bis zum Kreisverkehr Ledder Str./Am Wittenbrink/Droste-Hülshoff-Str. voraus und schaltet VZ 274-40 im Wechsel mit VZ 101, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. - ca. 2,2 km

(18)

Seite 18 von 22 Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz1 sperrt den Kreisverkehr in Richtung Münsterstraße (Standort des GST) und schaltet VZ 250 im Wechsel mit VZ 101.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz2 fährt die Ledder Str. in Richtung Ibb.-Laggenbeck bis zum Kreisverkehr Ledder Str./Ostring/Dörnebrink voraus und schaltet VZ 274-40 im Wechsel mit VZ 101, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. - ca. 1,8 km

Hat Bfz2 den Kreisverkehr erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz2 sperrt die Ledder Str. in Richtung GST und schaltet VZ 250 im Wechsel mit VZ 101.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(19)

Seite 19 von 22 Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2, zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers biegt GST sobald es die Verkehrslage zulässt nach rechts ab und folgt bis zum Kreisverkehr Ledder Str./Am Wittenbrink/Droste-Hülshoff-Str.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 im Wechsel mit VZ 222-20.

Bfz2 setzt sich ab dem Kreisverkehr Ledder Str./Ostring/Dörnebrink vor den Bfz3 und schaltet dabei VZ 274-40 im Wechsel mit VZ 101.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276. Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST den Kreisverkehr erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

I: vom Kreisverkehr Ledder Str. / Am Wittenbrink / Droste-Hülshoff- Str.

bis zum Kreisverkehr Ledder Str. / Ibbenbürener Str. / Steinbrink- heide

Bfz1 fährt die Ledder Str. in Richtung Ibb.-Laggenbeck bis zum Kreisverkehr Ledder Str./Ibbenbürener Str./Steinbrinkheide voraus und schaltet VZ 274-60 im Wechsel mit VZ 101, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. - ca. 1,7 km

(20)

Seite 20 von 22 Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz1 sperrt den Kreisverkehr in Richtung Ibbenbüren (Standort des GST) und schaltet VZ 250 im Wechsel mit VZ 101.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Kreisverkehr Ledder Str./Ibbenbürener Str./Steinbrinkheide.

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274-40 im Wechsel mit VZ 101, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor dem GST und schaltet dabei VZ 101 im Wechsel mit VZ 222-20.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276. Dabei fährt er seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST den Kreisverkehr erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Bfz3 übernimmt bei Bedarf die Sperre des Bfz1.

(21)

Seite 21 von 22 J: vom Kreisverkehr Ledder Straße/Ibbenbürener Straße/Steinbrinkheide

bis zur Auffahrt auf die BAB 30 Richtung Osnabrück – AS Laggenbeck Länge ca. 400 Meter

Bfz1 hebt seine Sperre auf, fährt in den Kreisverkehr ein und verlässt diesen an der ersten Ausfahrt. Bfz1 fährt voraus bis zur Auffahrt auf die BAB 30 in Richtung Osnabrück. Dabei schaltet er VZ 274-60 im Wechsel mit VZ 101, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Auffahrt erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz1 sperrt die Ledder Straße in Richtung Standort des GST und schaltet VZ 250 im Wechsel mit VZ 101.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Bfz2 fährt in den Kreisverkehr ein und verlässt diesen an der ersten Ausfahrt. Bfz2 fährt voraus bis zur Auffahrt auf die BAB 30 in Richtung Amsterdam. Dabei schaltet er VZ 274-60 im Wechsel mit VZ 101, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz2 sperrt nach Passieren des letzten von Bfz1 durchgegebenen Fahrzeuges die Ledder Straße in Richtung Standort des GST und schaltet VZ 250 im Wechsel mit VZ 101.

(22)

Seite 22 von 22 Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Fahrzeuges folgt GST bis zur Auffahrt auf die BAB 30.

Bfz3 fährt in den Kreisverkehr ein und verlässt diesen an der ersten Ausfahrt. Dabei schaltet er VZ 222-20 im Wechsel mit VZ 101.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276. Dabei fährt er seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Mit dem Auffahren des GST auf die BAB 30 in Richtung Osnabrück endet die begleitungspflichtige Strecke.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bfz4 fährt nach Einfahrt des GST in die Straße Gewerbepark Antrup direkt hinter dem GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art) und zeigt den

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).. 3,3km

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe).. Bfz2 fährt

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald GST die Auf-/Abfahrt erreicht hat und setzt sich an die Spitze des Konvois, schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im

Bfz2 fährt hinter Bfz1 und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den

Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) und VZ 101 Gefahrstelle im Wechsel. Er fährt dabei seitlich versetzt, um

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe). Dabei ist