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Streckenauflagen Fahrstrecke 3 Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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Seite 1 von 3 Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 08.08.2017 -Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrstrecke 3

Beginn: Gebietsgrenze Steinfurt/Münster Höhe Abschnitt 150.1 KM 2,1 der B 54

Ende: Kreisgrenze zwischen Borken und Steinfurt

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Seite 2 von 3 Vorbemerkung:

Ausgangspunkt des GST ist die Gebietsgrenze zwischen dem Kreis Steinfurt und der Stadt Münster.

Die GST fahren in Einzelfahrt oder im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Länge: ca. 40 Kilometer

Die Begleitstrecke im Kreis Steinfurt beginnt an der Gebietsgrenze zwischen dem Kreis Steinfurt und der Stadt Münster. Der GST befährt dabei durchgängig die B 54.

Die B 54 ist eine Kraftfahrstraße. Von der AS Münster Nord bis Altenberge sind Fahr- bahnteiler aus Beton installiert.

Ab Altenberge bis zur Bereichsgrenze zum Kreis Borken sind die Fahrtrichtungen durch doppelte Verkehrszeichen 295 aus § 41 StVO voneinander getrennt.

Die B 54 ist wechselseitig zweispurig ausgebaut.

Die Fahrstreifen sind im einspurigen Bereich mit Mehrzweckstreifen ausgebildet und lassen damit Gegenverkehr zu.

Allgemeine Auflage:

Sobald GST die Gebietsgrenze Münster/Steinfurt erreicht Höhe Abschnitt 150.1 KM 2,1, sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen zwingend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz 1, Bfz 2, Bfz 3, GST, Bfz 4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ih- rer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen.

Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

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Seite 3 von 3 Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt wer- den, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

Streckenauflagen:

GST fährt auf der B 54.

Bfz1 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende

Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug „Schwertransport“.

Bfz2 fährt hinter Bfz1 und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Ver- kehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug „Schwertransport“.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug „Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahr- zeuge aller Art).

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug „Schwertransport“.

Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteil- nehmer zu verhindern.

Die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen!

Mit Erreichen der Kreisgrenze zum Kreis Borken oder Auffahren auf die BAB 31 endet die Streckenführung des Kreises Steinfurt.

Referenzen

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