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Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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Academic year: 2022

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Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 03.03.2020 -Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrstrecke 21

Beginn: Osnabrück, L88-Eversburger Straße, BAB 1, AS Osnabrück- Hafen

Ende: Lotte, L597-Zum Habichtswald, BAB 30, AS Lotte

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Seite 2 von 12 Vorbemerkung:

Ausgangspunkt der GST ist die Abfahrt von der BAB 1 AS Osnabrück-Hafen.

Die GST fahren im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Die Fahrtstrecke beginnt an der Anschlussstelle BAB 1, Osnabrück-Hafen und führt zunächst über die L88-Eversburger Straße in Richtung Westerkappeln.

An der Kreuzung Eversburger Straße/Wersener Straße/Poststraße geht die Fahrt links ab in Richtung Lotte.

Im Gewerbegebiet Lotte biegt der GST nach rechts auf den Hansaring ab und folgt diesem bis zum Kreisverkehr Hansaring/Ibbenbürener Straße/Zum Habichtswald.

Der GST fährt geradeaus durch den Kreisverkehr in die Straße Zum Habichtswald (L597).

Nach ca. 1000 Metern fährt der GST schließlich an der Anschlussstelle Lotte auf die BAB 30 auf.

Die Gesamtlänge der Strecke beträgt ca. 8 Kilometer.

Allgemeine Auflage:

Sobald der GST die BAB 1 verlassen hat, sind nachfolgend beschriebene Strecken- auflagen zwingend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ih- rer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen.

Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt wer- den, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

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Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

Streckenauflagen:

A: BAB 1, AS Osnabrück-Hafen bis Kreuzung Eversburger Straße/Wersener Straße/Poststraße

- Länge ca. 900 Meter

GST wird an der BAB 1, AS Osnabrück-Hafen übernommen.

GST biegt bei Grünlicht der LZA von der BAB 1 nach links auf die L88/L595-Evers- burger Straße ab und bleibt nach dem Abbiegevorgang bis zur Übernahme durch private Schwertransportbegleitfahrzeuge am rechten Fahrbahnrand ste- hen.

Nach der Übernahme fährt GST bis zur Kreuzung Eversburger Straße/Wersener Straße/Poststraße.

Die L88/L595 ist hier breit ausgebaut mit einem Seitenstreifen und bietet sowohl für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST ausreichende Ausweich- möglichkeiten.

Bfz1 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

Bfz2 folgt dahinter und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

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Bfz3 fährt unmittelbar vor dem GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

Im Bereich der Brücke über die Düte im Zuge der L595 (Eversburger Straße), Abschnitt 19, BW-Nr. 3613507, schaltet Bfz3 kurzzeitig für die Überfahrt der Brücke durch den GST VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Nach dem Passieren der Brücke durch den GST schaltet das Bfz3 wieder VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“. Dabei fährt er seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Das Bfz4 muss vor der Brücke über die Düte im Abschnitt 19, BW-Nr. 3613507 der L595 (Eversburger Straße) den Abstand zum GST so groß halten, dass der GST in Alleinfahrt die Brücke befahren kann.

GST biegt bei Grünlicht nach links in die L597 (Wersener Straße) ab und hält nach ca. 100 Metern rechts in der Bucht der dortigen Bushaltestelle.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Im Bereich der Bushaltestelle besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

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Seite 5 von 12 GST bleibt an Bushaltestelle stehen

Bfz3 und Bfz4 sperren bei Bedarf den Standort in beide Richtungen Bfz1 fährt vor bis Bahnhofstraße/Hansaring und sperrt dort

Bfz2 fährt vor bis Einmündung Bahnhofstraße und sperrt dort

B: Kreuzung L88/L595 - Eversburger Straße/Wersener Straße/Poststraße bis Lotte, Bahnhofstraße, Einmündung Hansaring

- Länge ca. 3200 Meter

Die kurvenreiche L597 (Wersener Straße) hat eine Fahrbahnbreite von 7,20 Metern.

Bfz1 fährt ca. 3200 m die L597 (Wersener Straße – Bahnhofstraße) in Richtung In- dustriegebiet Lotte voraus bis zur Einmündung Hansaring. Dabei schaltet er VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Einmündung Hansaring erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

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Bfz1 sperrt an der Einmündung den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in Richtung GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Bfz2 fährt ca. 2500m die L597 (Wersener Straße) in Richtung Industriegebiet Lotte voraus bis zur Einmündung Bahnhofstraße. Die Einmündung befindet sich links- seitig hinter dem Brückenbauwerk über die Bahnstrecke. Dabei schaltet er VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 die Einmündung Bahnhofstraße erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz2 sperrt an der Einmündung den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in Richtung GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Er sperrt erst dann, wenn Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST auf der Wersener Straße - Bahnhofstraße bis zur Einmündung Hansaring. GST befindet sich durchgängig auf der Vorfahrtstraße.

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Bfz3 führt den Konvoi an, fährt unmittelbar vor GST und schaltet dabei VZ 101 (Ge- fahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperrung auf, sobald GST die Einmündung Bahnhofstraße erreicht und setzt sich vor Bfz3. Dabei schaltet er VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat GST die Einmündung Hansaring erreicht, stoppt dieser davor auf der Abbiegespur.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

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Seite 8 von 12 C: Einmündung Bahnhofstraße/Hansaring

bis Kreisverkehr Hansaring/Ibbenbürener Straße/ Zum Habichtswald - Länge ca. 1900 Meter

Bfz1 fährt voraus bis Kreisverkehr Hansaring/Ibbenbürener St./Zum Habichtswald und sperrt dort

Bfz2 sperrt den Hansaring in Richtung GST

GST und die Bfz3 und Bfz4 folgen, sobald die Strecke durch Bfz1 und Bfz2 gesperrt und frei gegeben ist

Bfz1 fährt den Hansaring in Richtung Westen bis zum Kreisverkehr Ibbenbürener Straße/Zum Habichtswald voraus und schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz1 sperrt den Kreisverkehr in Richtung Hansaring, Gewerbegebiet Lotte und schal- tet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) sowie VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

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Seite 9 von 12

Bfz2 fährt den Hansaring bis zur Kreuzung Lotter Straße -Cappelner Straße voraus und schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um ent- gegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz2 die Kreuzung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz2 sperrt den Hansaring in Richtung GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durch- fahrt) sowie VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Kreuzung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2, zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Kreisverkehr.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Im Bereich der Brücke über den Bach im Zuge der L597 (Hansaring), Abschnitt 14, Station 0,749, BW-Nr. 3713547, schaltet Bfz3 kurzzeitig für die

Überfahrt der Brücke durch den GST VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Nach dem Passieren der Brücke durch den GST schaltet das Bfz3 wieder VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz2 setzt sich ab der Kreuzung Hansaring/Lotter Straße/Cappelner Straße vor den Bfz3 und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wech- sel.

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Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Das Bfz4 muss vor der Brücke über den Bach im Abschnitt 14 der L597 (Han- saring) den Abstand zum GST so groß halten, dass der GST in Alleinfahrt die Brücke befahren kann.

Hat GST den Kreisverkehr erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

D: Kreisverkehr Hansaring/Ibbenbürener Straße/Zum Habichtswald bis BAB 30, AS Lotte

- Länge ca. 1000 Meter

Bfz1 hebt seine Sperre auf und fährt über die Straße Zum Habichtswald bis zur BAB 30, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um ent- gegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

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Seite 11 von 12

Hat Bfz1 die Auffahrt der BAB 30 erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz1 sperrt ab der Auffahrt in Richtung Amsterdam die Fahrbahn der Straße Zum Habichtswald in Richtung GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) so- wie VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Auffahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

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Seite 12 von 12

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Kreisverkehr.

GST fährt, wenn die Verkehrslage dieses zulässt, angeführt von Bfz2 und Bfz3 in den Kreisverkehr ein und anschließend weiter bis zur BAB 30, Auffahrt in Rich- tung Amsterdam.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Mit dem Auffahren des GST auf die BAB 30 in Richtung Amsterdam endet die begleitungspflichtige Strecke.

Auffahrt auf die BAB 30 in Richtung Hannover:

Die Straße „Zum Habichtswald“ ist im Bereich der beiden Auffahrten breit ausgebaut und bietet sowohl für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, als auch für GST aus- reichende Ausweichmöglichkeiten.

Bfz1 hebt seine Sperre auf und setzt sich vor den ankommenden Konvoi.

Dabei schaltet er VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Mit dem Auffahren des GST auf die BAB 30 in Richtung Hannover endet die be- gleitungspflichtige Strecke.

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