VON SCHRÄG UNTEN
Hilfe
Thomas Böhmeke
G
renzenlose Hingabe in jeder erdenklichen Situati- on – so wird es von einem guten Doktor gefordert.Leider wird dies von unseren Schutzbefohlenen schon mal sehr wörtlich genommen, der Doktor als gute Gele- genheit gesehen, nicht nur vor Heiserkeit und Husten zu schützen, sondern auch finanziell unter die Arme zu grei- fen. Schmerzensgeldforderungen gehören mit zuneh- mender Häufung zum ärztlichen Alltag. So ist der Patient, der seinen treuen Hausarzt vor ein Gericht zerrt, weil er unter Schilddrüsenhormonsubstitution bei Hypothyreose an Gewicht zugelegt hat, leider kein Einzelfall mehr.
„Über eine halbe Stunde habe ich in Ihrem Wartezim- mer sitzen müssen! Damit wir zwei Brüder uns richtig verstehen: Das lasse ich mir nicht gefallen, ich zerre Sie vor die Ärztekammer, ich will Schmerzensgeld!“ Leider setzt aufgrund dieser sachlichen Inkorrektheit mein aner- zogener medizinischer Erläuterungszwang ein: Zwar be- fasst sich die Ärztekammer beziehungsweise die Gutach- terkommission durchaus mit Fragen ärztlichen Fehlver- haltens und Behandlungsfehlern, sie hat jedoch nicht über Schmerzensgeld oder Schadensersatzforderungen und deren Höhe zu befinden. Dies sei Sache . . . „Das ist mir schon klar, dass eine Krähe der anderen kein Auge aus- hackt! Aber ich, ich hole mir den besten Rechtsanwalt, damit wir Ihnen das Fell über die Ohren ziehen!“ Bedau- erlicherweise kann ich meinen über Jahrzehnte antrai- nierten Patientenschutzreflex nicht unterdrücken: Er kön- ne zwar durchaus bei dem besten Rechtsanwalt der Stadt vorstellig werden, falls dieser jedoch nicht durch eine fundierte Argumentation vor Gericht glaubhaft machen könne, dass ein Schmerzensgeldanspruch einzuklagen sei, könnte er wiederum Gefahr laufen, dass sein Recht- schutzversicherer nicht für die entstehenden Kosten auf- komme. Er habe in einem solchen Fall damit zu rechnen, dass . . . „Ich rechne fest damit, dass Sie dem Richter schon klarmachen, dass die Wartezeit unzumutbar war.
Wozu sind Sie sonst Arzt meines Vertrauens?“ Mein ärzt- lich verankerter Erklärungstrieb ist leider nicht suppri- mierbar, also erläutere ich ihm, dass im Fall einer Klage die Berufshaftpflichtversicherung mir einen versierten Rechtsanwalt zur Seite stellen wird. Dieser würde mir aber mit Sicherheit davon abraten, ein positives Gutach- ten für die Gegenseite zu erstellen. Zumal diese ja beab- sichtigen würde, wie soeben lautstark zu vernehmen war, die anatomische Integrität meiner Haut und meiner Ohren nachhaltig zu zerstören. Er sollte aber auch bedenken, dass derartige Streitigkeiten nicht nur nachteilige Auswir- kungen auf Körperoberflächen und Hörorgane haben können. Ich als sein behandelnder Arzt muss ihn, meiner Sorgfaltspflicht folgend, darauf hinweisen, dass solche, auch gerichtlich ausgetragenen Prozesse sich durchaus über einen langen nervenzehrenden Zeitraum erstrecken können, die dem Wohlbefinden wenig zuträglich sind.
„Also hören Sie mal, Herr Doktor: Für mein Recht und mein Geld sind mir keine Zeit und keine Gesundheit zu schade!“
[84] Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 21⏐⏐25. Mai 2007
Dr. med. Thomas Böhmeke ist niedergelassener Kardiologe in Gladbeck.