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Archiv "Niederlande: Euthanasie-Gesetz in Kraft" (27.06.1994)

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Academic year: 2022

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Spendenbitten

Jährlich fährt eine Gruppe von St. Petersburger Päd- iatern in die unterversorgte Region von Wologda, um die dort lebenden Kinder zu untersuchen und zu behan- deln. Um auch in diesem Sommer die Betreuung der Kinder gewährleisten zu können, bittet die Deutsche Ärz- tegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit um me- dizinische Geräte und Instrumente. Auch Geldspenden sind willkommen. Informationen: Deutsche Arztege- meinschaft für medizinische Zusammenarbeit, Prenz- lauer Allee 90, 10409 Berlin, Tel und Fax 0 30/4 21 38 28. Bankverbindung: Berliner Volksbank, Konto 140 24 24 7, BLZ 100 900 00, Kennwort: Wo- logda.

Zur ärztlichen Betreuung der bosnischen Flüchtlinge und der einheimischen Bevölkerung hat Care Deutsch- land 25 Ambulatorien im kroatisch-bosnischen Grenzge- biet und in entlegenen Gebieten Kroatiens eingerichtet.

Dafür bittet die Organisation um Spenden. Kontakt- adresse: Care Deutschland e.V., Herbert-Rabius-Straße 26, 53225 Bonn, Tel 02 28/9 75 63-0, Fax 9 75 63-51.

Bankverbindung: Konto 33 33 33, alle Bonner Geldinsti- tute, Deutsche Apotheker- und Ärztebank Düsseldorf, Landesbank Mainz, Postbank Köln.

Der Arbeitskreis Hilfe für Tschernabyl-geschädigte weißrussische Kinder sammelt medizinische Geräte und Instrumente für Ärzte in Weißrußland. Ansprechpart- ner: Arbeitskreis Hilfe für Tschernobyl-geschädigte weißrussische Kinder, Marion Remsperger, Am Hasen- berg 2, 65719 Hofheim-Lorsbach, Tel 0 62 91/64 77, Fax 210 42. EB

Die Redaktion des Deutschen Ärzteblattes kann keine Verantwortung für die Angaben übernehmen, da sie auf Informationen der genannten Organisationen beruhen.

POLITIK NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Herzklappen:

Niedriger Höchstpreis empfohlen

SIEGBURG. Die Arbeits- gemeinschaft der Spitzenver- bände der Krankenkassen hat den Krankenkassen empfoh- len, künftig nur noch einen Preis in Höhe von höchstens 3 300 DM je Herzklappe zu akzeptieren. Soweit in ver- traglichen Vereinbarungen über Sonderentgelte und Fallpauschalen für Herzope- rationen Kosten für eine Herzklappe von mehr als 3 300 DM kalkuliert worden sind, sollen die Zahlungen des darüber hinausgehenden Betrages ab sofort unter Vor- behalt erfolgen. Zur Zeit wird den Krankenkassen für me- chanische Herzklappen (rund 90 Prozent Marktanteil) ein Durchschnittspreis von 6 300 DM berechnet. Die Kranken- kassen kündigten an, daß sie zu Jahresende 1994 entspre- chend der Zahl der Implanta- tionen „zu hoch gezahlte"

Herzklappenpreise verrech- nen werden.

Die Krankenkassen haben sich darüber verständigt, mit den Vertriebsfirmen von Herzklappen „schnellstmög- lich" in direkte Preisverhand- lungen einzutreten. Die Krankenhausträger und Krankenhausverwaltungsdi- rektoren wurden aufgefor- dert, den Krankenkassen mit- zuteilen, ob im Zusammen- hang mit dem Kauf von Herz- klappen Naturalrabatte ein- geräumt und/oder Spenden- gelder auf Drittmittelkonten gezahlt wurden. EB

Gesundheitsbelange im Städtebau

KÖLN. Nahezu alle Ge- sundheitsämter, aber nur ein Drittel der Stadtplanungsäm- ter halten eine Gesundheits- verträglichkeitsprüfung in der Stadtplanung für erforder- lich. Bereits heute werden fast alle Gesundheitsämter an der Bauleitplanung beteiligt, wenn auch derzeit nur wenige

dieser Ämter ihre Vorstellun- gen bereits in einer frühen Planungsphase einbringen können. Dies ergab eine Be- fragung der zuständigen Äm- ter deutscher Großstädte mit über 100 000 Einwohnern, die der Fachbereich Architektur der TU Berlin in Zusammen- arbeit mit dem dortigen „For- schungsverbund Public Health" durchführte.

Die Ergebnisse deuten im- merhin auf ein relativ breites Gesundheitsverständnis aller beteiligten Ämter im Städte- bau hin. Vorhanden ist offen- bar überall das Bewußtsein, daß im Rahmen städtebauli- cher Planung viele gesund- heitsbezogene Belange tan- giert werden. Wenn diese Dinge noch nicht genügend berücksichtigt werden, so liegt das aus der Sicht der Verwaltungsmitarbeiter hauptsächlich an der Aufga- benzuständigkeit und dem

Ressortzuschnitt der beteilig- ten Ämter. In der Mehrzahl der Städte ist heute eine eige- ne Gesundheitsverträglich- keitsprüfung noch nicht ein- geführt. Die Planungsämter weisen darauf hin, daß ein solches Instrument nicht un- bedingt zu verbesserten Lö- sungen führe, das Problem liege im unzureichenden Ein- satz bereits vorhandener Möglichkeiten.

Die in Deutschland seit 1990 vorgeschriebene Um- weltverträglichkeitsprüfung ist eine dieser Rechtsgrundla- gen. Sie soll die Auswirkun- gen privater und öffentlicher Vorhaben auf die Umwelt vor ihrer Realisierung prognosti- zieren und bewerten. Obwohl im Gesetz der Mensch aus- drücklich an erster Stelle ge- nannt wird, ist die Berück- sichtigung gesundheitlicher Belange in solchen Prüfungen bisher unzureichend. IW

Ausland

Aufruf zum Boykott von

Hoechst-Produkten

WASHINGTON. Mehre- re Organisationen von Ab- treibungsgegnern in den USA haben zum Boykott von Pro- dukten des deutschen Phar- ma-Konzerns Hoechst und seiner französischen Tochter- gesellschaft Roussel Uclaf aufgerufen. Sie reagierten da- mit auf die geplante Einfüh- rung der Abtreibungspille RU 486 in den Vereinigten Staa- ten, die von Roussel Uclaf hergestellt wird. Das Unter- nehmen hatte mitgeteilt, daß es dem amerikanischen Popu- lation Council alle Rechte auf RU 486 für den US-Markt überlassen werde. Die Ab- treibungspille soll zunächst in klinischen Studien erprobt werden.

Der Population Council ist eine international tätige, gemeinnützige Organisation.

Sie unterstützt auch die Ent- wicklung von Methoden zur Familienplanung. Das über- regionale Büro und biomedi- zinische Labors liegen in New York City. Darüber hinaus gibt es 16 Büros in aller Welt.

1992 standen der Organisa- tion 40 Millionen US-Dollar zur Verfügung. Finanziert wird der Council von den Vereinten Nationen, Regie- rungen, Stiftungen, nicht- staatlichen Organisationen und Einzelspendern. afp/th

Niederlande:

Euthanasie-Gesetz in Kraft

DEN HAAG. Nach mehr als 20jähriger Debatte ist in den Niederlanden ein neues Gesetz zur Regelung der Sterbehilfe in Kraft getreten.

Mit dem neuen Gesetz wer- den die Ärzte verpflichtet, Sterbehilfe für einen Patien- ten in einem komplizierten Verfahren zu beantragen.

Ärzte, die sich nicht an dieses Verfahren halten, müssen mit mehrjährigen Gefängnisstra- fen rechnen. afp A-1786 (22) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 25/26, 27. Juni 1994

Referenzen

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