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Archiv "Ärzte verlassen sich auf die Wissenschaft" (25.01.1979)

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Bericht und Meinung PRESSESTIMMEN

Ärzte verlassen sich auf die Wissenschaft

„. . Daß Clofibrat den erhöhten Blutfettspiegel senkt, ist unbestrit- ten. Ob es aber geeignet ist, der Entwicklung einer Arteriosklerose und dem Auftreten eines Herzin- farktes vorzubeugen, ist durch ei- ne breit angelegte Studie an engli- schen, tschechoslowakischen und ungarischen Kliniken fraglich ge- worden, die Ende November die- ses Jahres durch eine englische Fachzeitschrift bekannt wurde.

Die Nachricht hierüber und der da- mit verbundene Verdacht, das Me- dikament könne vielleicht sogar schädlich sein, haben die Ärzte ebenso wie ihre Patienten durch

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die Presse mitgeteilt bekommen.

Es war die Nachricht, das Bundes- gesundheitsamt habe verfügt, clo- fibrathaltige Arzneimittel ab 15. 1.

1979 aus dem Handel zu ziehen.

Es ist im Augenblick nicht zu beur- teilen, ob diese mit den Mitteln einer Notbremsung vollzogene Handlungsweise wirklich notwen- dig war. Vier Wochen Schonfrist für ein schädliches Medikament zu gewähren, ist immerhin merkwür- dig. Was die Ärzteschaft aber ebenso unverständlich wie empö- rend findet, ist: Drei Wochen ging das Bundesgesundheitsamt mit diesem Entschluß schwanger, oh- ne die Ärzteschaft und ihre Arznei- mittelkommissionen zu informie- ren und zu Rate zu ziehen. Der Erfolg dieses merkwürdigen Ver- haltens einer Staatsbehörde war eine Verunsicherung der Patien- ten wie der Ärzte . . . [Der Arzt] war zunächst nicht einmal in der Lage zu beurteilen, ob es sich nicht viel- leicht um eine Zeitungsente han- delt. Der Vorfall zeigt — nunmehr schon zum zweiten Mal — wie man- gelhaft das Bundesgesundheits- amt mit der ihm anvertrauten Macht umgeht. Die Ärzte be- unruhigt diese Kostprobe einer zentral verwalteten Medizin aufs äußerste." Dr. Hege, KV Bayerns

VEREINIGTE STAATEN

Kartellamt bedroht die Weiterbildung

In den Vereinigten Staaten von Amerika spielt sich zur Zeit der erste Akt eines Schauspiels ab, das sich zu einer Tragödie entwik- keln kann — zu einer Tragödie im klassisch-griechischen Sinne, bei der eine Rechtsidee das Lebendi- ge mit grausamer Konsequenz vernichtet.

Die Rechtsidee wird dabei verkör- pert durch die „Federal Trade Commission" (FTC), die ähnliche Funktionen besitzt wie das Bun- deskartellamt in Berlin (und von dort kennen wir in der Bundesre- publik Deutschland ja auch man- cherlei für die freien Berufe be- denkliche Tendenzen). Die FTC verwaltet und verfolgt mit allen ju- ristischen Mitteln die Idee und das Rechtsinstitut des freien Wettbe- werbs in der Wirtschaft. Seit eini- ger Zeit hat sie in ihre Betrach- tungsfelder auch die freien Berufe einbezogen, darunter insbesonde- re die Ärzte. Eine Schlacht um das in der Berufsordnung der Ameri- can Medical Association enthalte- ne Werbeverbot für Ärzte ist schon so gut wie verloren; die ärztlichen Organisationen müssen sich jetzt darauf konzentrieren, die nach An- sicht der Wettbewerbsjuristen nicht verbietbare Werbung wenig- stens in geordnete Bahnen zu lenken.

Der neueste Angriff der FTC je- doch kann nicht nur für ein paar Paragraphen der Berufsordnung gefährlich werden, sondern im wahrsten Wortsinne lebensgefähr- lich für die Patienten. Bekanntlich ist das Spezialistensystem in den Vereinigten Staaten (wie schon in Großbritannien) mit Hilfe von wis- senschaftlichen Gesellschaften organisiert. Diese Gesellschaften verleihen an Bewerber, die eine Weiterbildung nachweisen und ei- ne Prüfung bestehen, ihre Mit- gliedschaft; diese Mitgliedschaft ist gleichbedeutend mit einer Ge-

AUS ALLER WELT

bietsbezeichnung bei uns. Im

„New England Journal of Medi- cine" (28. Dezember 1978) berich- tet nun der Präsident einer kleinen Fachgesellschaft für Plastische und Wiederherstellungs-Chirur- gie, Dr. Peter Randall, daß die Kar- tellbehörde gegen diese Gesell- schaft geklagt habe. Die Kosten der medizinischen Versorgung, so heißt es in der Anzeige der Behör- de, würden dadurch hochgetrie- ben, daß der Wettbewerb unter den plastischen und Wiederher- stellungs-Chirurgen durch die ho- hen Anforderungen an die Mit- gliedschaft eingeschränkt sei. Ko- stensenkung • durch Niveausen- kung heißt also die Parole.

Die FTC hat sich diese verhältnis- mäßig kleine Spezialität wohl als Experimentierobjekt herausge- sucht. In der Tat gibt es im Bereich der Schönheitsoperationen, der Busen- und Facelifter, mancherlei Quacksalberei und Unseriosität.

Die Fachgesellschaft kontrolliert deshalb alle Anzeigen, die in ihrer Fachzeitschrift erscheinen sollen, und läßt nur solche Anzeigen zu, bei denen sie von der Seriosität der Auftraggeber überzeugt ist.

Auch diese Praxis will die Kartell- behörde verboten sehen, die Ge- sellschaft verpflichten, alle Anzei- gen ohne Rücksicht auf ihren In- halt aufzunehmen. Auch hier ist in der Begründung von dem „unan- gemessen hohen Standard" der plastischen Chirurgie in den USA die Rede.

Dr. Peter Randall zeichnet die zu befürchtenden folgenden Akte der Tragödie auf: Wenn es bei den Schönheitschirurgen gelingt, das Weiterbildungs- und Anerken- nungssystem zu zerstören, dann ist der nächste Schritt die Beseiti- gung des die Qualität der ärztli- chen Tätigkeit in allen Fachgebie- ten in ähnlicher Weise regelnden Qualifikationssystems. Eine gere- gelte Weiterbildung ist dann über- haupt nicht mehr möglich; jeder Arzt kann sich dann nach Ab- schluß seiner Grundausbildung je- des beliebige Arztschild an die Tür hängen. Dann wird auch das Qua-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 4 vom 25. Januar 1979 197

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Die Information:

Bericht und Meinung

USA: Kartellamt bedroht Weiterbildung

lifikationssystem und die gesamte Personalpolitik der Krankenhäu- ser, die mit den Zertifikaten der Fachgesellschaften zusammen- hängen, nicht mehr zu halten sein.

Das Groteske bei dem ganzen Vor- gang aber ist, daß er den Bestre- bungen aller möglichen anderen Stellen innerhalb und außerhalb der Regierung entgegenläuft, die Qualifikationsnachweise sogar noch zu intensivieren: Seit Jahren bemüht man sich darum, regelmä- ßige Wiederholungszertifikate vor- zuschreiben, um sicherzustellen, daß der einmal zugelassene Ge- bietsarzt (um deutsches Vokabular anzuwenden) auch auf der Höhe der Entwicklung in seinem Gebiet bleibt. Letztendlich und bis zu En- de gedacht würde aber jegliche ärztliche Qualifikation dem Götzen Wettbewerb geopfert — wozu braucht man dann überhaupt noch qualifiziert aus- und weiter- gebildete Ärzte?

Dr. Randall hofft allerdings darauf, daß es auch noch vernünftige Juri- sten gibt, und er zitiert in,diesem Zusammenhang den höchsten amerikanischen Richter, Chief Ju- stice Warren E. Burger, der im Fe- bruar vorigen Jahres in einer Rede vor der Rechtsanwaltsvereinigung eine besondere Weiterbildung, Qualifikation und Prüfung für die- jenigen Anwälte gefordert hat, die vor Gericht auftreten wollen. Da-

bei bezog er sich als Beispiel für solche anwaltliche Weiterbildung ausdrücklich auf die Weiterbil- dung der Ärzte in den USA: „Wenn man die bloße Zulassung zur An- waltschaft als einen Freibrief an- sieht, jeden Fall jedweder Art vor jedwedem Gericht zu vertreten, dann macht das genausoviel Sinn, als wenn man sagen würde, der Abschluß einer medizinischen Hochschule würde den Inhaber des Diploms dazu berechtigen, je-

-ZITAT

Weder Vollstrecker noch Funktionär

„Der Arzt ist nicht Vollstrek- ker eines gesellschaftlichen Auftrages und darf sich nicht zum Funktionär der Gesell- schaft machen lassen, gleichgültig ob diese kom- munistisch, marktwirtschaf- lich oder kapitalistisch strukturiert ist."

Prof. Dr. med. Richard Toell- ner, Direktor des Instituts für Theorie und Geschichte der Medizin an der Universität Münster, anläßlich der Bun- deshauptversammlung 1978 des Verbandes der niederge- lassenen Ärzte Deutschlands

de Art Chirurgie auszuüben. Wir Bürger sind davor dadurch ge- schützt, daß die Krankenhäuser so etwas nicht zulassen."

Die plastischen und Wiederher- stellungs-Chirurgen müssen nun nicht nur publizistisch um ihr Fach kämpfen. Die Aktion der Kartellbe- hörde hat den Verband vors Ge- richt gezerrt, und das kostet Geld.

Deshalb mußte die Gesellschaft ih- re Mitglieder um einen Sonderbei- trag bitten — immerhin 400 Dollar pro Mitglied, und die meisten ha- ben ihn auch sehr schnell bezahlt.

Und zwischen den Zeilen ist zu lesen, daß vielleicht noch mehr Geld nötig sein wird — einige ande- re Fachgesellschaften haben be- reits Hilfe angeboten.

Was aber die Anzeigen in den Fachzeitschriften betrifft: Könnte, wenn die Kartellbehörde sich durchsetzt, das Gesundheitsmini- sterium dann noch die sicherlich auch wettbewerbsbeschränken- den, weil den Arzneimittelstandard und die Arzneimittelsicherheit hochtreibenden Vorschriften für die pharmazeutische Werbung aufrechterhalten? Das Gesund- heitsministerium ist ja nicht zu un- recht stolz auf diesen Standard, der dazu geführt hat, daß pharma- zeutische Anzeigen in den USA seit einiger Zeit durchweg nicht nur Werbung, sondern auch Infor- mation enthalten. bt

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198 Heft 4 vom 25. Januar 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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