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Archiv "Körperliche Aktivität: Ökonomische Ursache" (12.09.2014)

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A 1520 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 37

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12. September 2014

Leserbriefe können per E-Mail an die Adresse leserbriefe@aerzteblatt.de gerichtet werden. Sie können nur veröffentlicht werden, wenn sie ausdrücklich als „Leserbrief“

bezeichnet sind. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht nur die E-Mail-Adresse). Die Redaktion behält sich ohne weitere Mit teilung vor,

Leserbriefe zu kürzen.

E-MAIL

sundheit des Deutschen Olympischen Sportbundes macht er auch deutlich, dass Bewegungsmangel ursächlich nicht allein dem persönlichen Verantwortungsbereich jedes Einzelnen zugeschrieben werden darf, sondern aktiv und konstruktiv ange- gangen werden sollte. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines verstärkten Enga- gements der verschiedenen medizinischen Fachdisziplinen. Die Belange der körperli- chen Aktivität in der Ausbildung und Wei- terbildung der Ärzte, im Arbeitsleben, in Schulwesen und Stadtplanung, also in möglichst vielen relevanten Bereichen sind verstärkt einzufordern und attraktive Kompensationen für bewegungsarme Tä- tigkeiten anzubieten. Verhältnisprävention ist die Grundlage für die Verhaltensprä- vention, beide bedingen sich gegenseitig.

In diesem Sinne sind Ausbau von Radwe- gen und barrierefreien Zugängen zu woh- nungsnahen Spielplätzen, Möglichkeiten zum Freizeitsport, Bewegungsanreize und -angebote für Kinder im Wohngebiet und schließlich Förderprojekte zum Beispiel des BMBF zur Verbesserung des Bewe- gungsverhaltens in den unterschiedlichen Lebenssituationen weiterhin unbedingt er- forderlich . . . Im Bemühen der Ärzteschaft um Gesundheit und Heilung sollte der körperlichen Aktivität ein deutlich größe- rer Stellenwert eingeräumt werden.

Prof. Dr. med. Hartmut Dunkelberg, 37242 Bad Sooden-Allendorf

Ökonomische Ursache

Vielen Dank an Prof. Löllgen für seine klare eindeutige Stellungnahme.

Ich befürchte jedoch, sie wird nicht so sehr im Gedächtnis bleiben. Nur wenige Seiten zuvor ist eine ganzseitige, bunte Werbeanzeige für ein antidepressives Me- dikament zu sehen. Jeder kluge Arzt weiß zwar, dass eine regelmäßige tägliche Sporteinheit den Serotoninspiegel des De- pressiven mindestens so gut steigert wie die Antidepressiva mit der besten Effekt- stärke. Selbst das tägliche Gassigehen mit einem Hund ist nach der Studie von Ser- van-Schreiber der Antidepressivamedika- tion deutlich überlegen . . .

Das „Nebenwirkungsprofil“ körperli- cher Aktivität ist eine bessere Herz- Kreislauf- und Lungenfunktion, gele- gentlich kommen Sportverletzungen vor.

Das Nebenwirkungsprofil der Antide- pressiva ist in der Roten Liste nachzule- sen . . .

Dr. med. Ralf Cüppers, 24943 Flensburg

VERTRAGSARZT

Das Wesen des Vertragsarztseins sollte aus theoriegeleiteter Perspektive analysiert werden (DÄ 29–30/2014: „Vertragsärztliches System − Teil I: Von Eros und Ethos des Vertragsarzt- seins“ von Marcus Siebolds).

Nicht der Königsweg

Wenn man diesen Artikel liest, dann ge- winnt man den Eindruck, dass das deut- sche Vertragsarztmodell der Königsweg für die ambulante Versorgung einer Bevöl- kerung darstellt. Das Dasein als Vertrags- arzt wird als klares Privileg bezeichnet.

Als Privileg wird die Freiheit angesehen, sich dem Patienten professionell und im Sinne eines klinisch-hermeneutischen Handelns zuzuwenden . . . Folgerichtig werden mit diesem Privileg verschiedene Pflichten verbunden . . .

Vergleicht man die Situation in unseren europäischen Nachbarländern, dann ist man nach dem Lesen dieses Artikels ver- wundert, warum dort von der Politik ande- re Entscheidungen getroffen wurden, um die jeweiligen Bürger gesundheitlich zu versorgen . . .

Die meisten Länder in Europa haben sich für ein staatliches Gesundheitssystem zur Absicherung der wirtschaftlich angemesse- nen, wirklich notwendigen und zweckmä- ßigen Gesundheitsversorgung (WANZ) entschieden. Dabei wird gleichzeitig die Verantwortung dafür übernommen, was ge- nau darunter zu verstehen ist. Alle darüber hinausgehenden Wünsche der Bürger zum gesundheitlichen Wohlergehen müssen pri- vat abgesichert (zusätzliche private Kran- kenversicherung) oder ganz privat bezahlt werden. Dort haben sich die entsprechen- den Politiker nicht vor der Verantwortung gedrückt, obwohl auch sie sich regelmäßig zur Wahl stellen müssen. Ein Vergleich Finnland/Deutschland wäre interessant.

Dort, wo sich die Politik für eine ambu- lante Versorgung durch selbstständige nie-

dergelassene Ärzte entschieden hat (zum Beispiel Österreich, Schweiz), werden diesen Vertragsärzten erheblich weniger Pflichten aufgebürdet, als dies in Deutsch- land der Fall ist . . .

Zweifelsfrei sind Ärzte bei der Gründung des KV-Systems vor vielen Jahrzehnten einmal freiwillig gewisse Verpflichtungen eingegangen. Allerdings hat der Gesetzge- ber dafür gesorgt, dass eine größere Zahl von Ärzten dieses System nicht mehr ge- meinsam verlassen darf, ohne mit gravie- renden Sanktionen rechnen zu müssen. Ei- ne solche Maßnahme ist nur dann nach- vollziehbar, wenn die allgemeinen Bedin- gungen bei der vertragsärztlichen Versor- gung so schlecht sind, dass mit einer Mas- senflucht gerechnet werden muss. Ein sol- ches Gesetz erinnert an die ehemalige DDR, wo das System später zusammen- brach. Dann noch von einem Privileg bei der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zu sprechen, überrascht den Leser doch. Vor diesem Hintergrund wer- den die jetzt im System befindlichen Ärzte wohl bis zum Ende ihres Berufslebens

„durchhalten“ und hoffen, dass es schon nicht so schlimm kommen wird. Ganz of- fensichtlich haben die jungen Kollegen dieses Problem erkannt. Nachvollziehbar weigern sie sich, Vertragsarzt zu werden.

Letztlich wird die Politik wohl mittelfris- tig zu einer Änderung gezwungen werden.

Junge Kollegen werden wohl zunehmend nur noch dann bereit sein, in der ambulan- ten ärztlichen Versorgung tätig zu sein, wenn sie als angestellte Ärzte mit einem normalen Arbeitsvertrag, mit normalen Arbeitszeiten, mit einem festen Gehalt und ohne Regress tätig sein dürfen. Gege- benenfalls werden dann die Kommunen die Praxen betreiben müssen und Ärzte sind dann wie im kommunalen Kranken- haus abhängig tätig. Zu behaupten, dass Ärzte dann nicht mehr hermeneutisch han- deln können, ist wenig plausibel, weil man überhaupt nur so vernünftige Medizin be-

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treiben kann und im Krankenhaus wohl trotz aller Ökonomie noch betreibt . . .

Dr. med. Uwe Wittig, 01277 Dresden

Erhellend

Dem Verfasser ist zunächst für das bloße Innehalten zu danken, das sein in jeder Hinsicht erhellender Artikel auf so strin- gente wie fundierte Weise erzeugt . . . Ob die Herunterdelegierung der Verantwor- tung durch die Gremien (Legislative, Exe- kutive, Judikative, G-BA, IQWiG, KBV, Krankenversicherungen) an die „Front“ das auf Dauer richtige und nachhaltige Konzept ist oder ob es sich hier um ein eingefahre- nes „divide et impera“, Verzettelung der Verantwortung, handelt, darf zumindest diskutiert werden, und auch die Frage „cui bono“ muss weiteres Denken anregen. Was hier die zu Recht gelobte und priorisierte Freiheit meines Berufes ist, bleibt abzuwar- ten. So erreichen mich Lob und Tadel im DIN-A4-Format; die AOK teilt mir mit,

meine Rabattquote bei Medikamenten be- laufe sich auf stolze 92,8 Prozent, während ich mein Heilmittelbudget um gefährliche 19,8 Prozent überzogen habe. Hier darf ich also erneut priorisieren und quasi triagie- ren, wie viel Budget für wen bleibt, gerade wenn es um die Behandlung chronisch Kranker geht, deren Erkrankungen jedoch nicht im G-BA-Katalog jener Erkrankun- gen stehen, die nach § 8 Heilmittelrichtlinie und § 32 Abs. 1 a SGB V genehmigungs - fähige Heilmittelverordnungsgründe sind.

In diesen Fällen trage ich erneut das Morbi- ditätsrisiko allein. – Die KV teilt mir mit, mein Fallwert sei im 4. Quartal 2013 von 62 auf 45 Euro gesunken, weil ich gut 300 Patienten über Regelleistungsvolumen be- handelt habe. Mein Potenzial an Hausarzt- verträgen (versus freie Arztwahl?) sei nicht ausgeschöpft. Die Pharmaindustrie schil- dert mir die Vorteile neuer Therapien und kämpft so stetig um deren Verordnung – durch mich. Mit Spannung erwarte ich fer- ner auch die Richtungsvorgaben der Poli-

tik, darunter das neue Präventionsgesetz, und verfolge parallel die Cochrane-Re- views, die derzeit übereinstimmend keiner- lei Überlebensvorteil für diejenigen zeigen, die regelmäßige ärztliche Prävention wahr- nehmen. Alle diese Dinge haben unmittel- bare Auswirkungen auf Patientenannahme, Terminvergabe und Rezeptierungsverhal- ten, denn als Freiberufler führe ich ein klei- nes mittelständisches Unternehmen mit ins- gesamt fünf Angestellten – ich bin also, ge- nau wie die Kliniken, eingebunden in wirt- schaftliche Rahmenbedingungen, die sich sehr wohl (und nach meinem Eindruck zu- nehmend) auf Eros und Ethos auszuwirken beginnen. Diese „zentrale Bürde“ spüre ich nicht nur, ich kann sie auch sehr wohl „ver- balisieren“ – und stimme dem Verfasser zu:

Genau das ist das „Haupthemmnis zur Übernahme einer Vertragsarztpraxis“, näm- lich empathische und hermeneutische „Ge- sundheitsdienstleistungen“ erbringen zu sollen, die mir das Hauptrisiko der Morbi- dität und ihrer gesamtwirtschaftlichen Aus-

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Referenzen

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