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Archiv "Satzung der Bundesärztekammer: „Vertane Chance“" (02.06.2000)

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P O L I T I K KOMMENTARE

ie Bundesärztekammer ist die Arbeitsgemeinschaft der Lan- desärztekammern zum Zweck des ständigen Erfahrungsaustauschs und der gegenseitigen Abstimmung der Ziele und Tätigkeiten der Lan- desärztekammern – nicht

mehr, aber auch nicht weni- ger. Dies folgt zwangsläufig aus dem Umstand, dass das ärztliche Berufsrecht Län- dersache ist und die Länder zu dessen Ausgestaltung und Vollzug die Landesärzte- kammern als Körperschaf- ten des öffentlichen Rechts errichtet haben. Dies scheint aus einer Reihe von Grün- den manchmal in Vergessen-

heit zu geraten, wie sich etwa an den Ansätzen des Bundesgesundheitsmi- nisteriums zeigt, seinen – gesetzlich beschränkten – Aktionsradius auf dem Gebiet des ärztlichen Berufs- rechts durch Indienstnahme der Bun- desärztekammer zu erweitern.

Keine gleichberechtigte Teilhabe aller Ärzte

Ein gewichtetes Stimmrecht der Präsidenten der Landesärztekam- mern im Vorstand der Bundesärzte- kammer würde die Rückbindung der Bundesärztekammer an ihre genuine Aufgabe als Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern verdeutlichen.

Im Zusammenschluss von 17 Körper- schaften des öffentlichen Rechts be- steht ihre Stärke, nicht in ihrer Eigen- schaft als nicht rechtsfähiger Verein.

Dass es Bayern nicht an einer Schwächung der Bundesärztekammer gelegen ist, sondern im Gegenteil an einer Stärkung im richtig verstande- nen Sinne, beweist der zweite Teil des von uns vorgelegten Satzungsände- rungsantrages, der sich mit der Verla- gerung des Sitzes der Bundesärzte- kammer nach Berlin befasst. Die

Bayerische Landesärztekammer ist an einer effektiven Interessenvertre- tung der deutschen Ärzte am Regie- rungssitz interessiert. Der bayerische Satzungsänderungsantrag hat hierfür die Diskussion eröffnet und mit seiner

Verabschiedung auch die notwendige Planungssicherheit gebracht.

Die Präsidenten der Landesärz- tekammern äußern im Vorstand der Bundesärztekammer nicht irgend- welche unverbindlichen persönlichen Meinungen, sondern sie vertreten dort letztlich die Pflichtmitglieder ih- rer jeweiligen Kammern. Der Grund-

satz der gleichen demokratischen Teilhabe aller Mitglieder des ärztli- chen „Teil-Volks“ an der Willensbil- dung ihrer Selbstverwaltungsinstitu- tion ist durchbrochen, wenn die Ärzte zwar nach diesem fundamentalen de- mokratischen Prinzip an der Willensbildung und der Or- ganbildung ihrer jeweiligen Kammer gleichmäßig betei- ligt sind, jedoch die Teilha- berechte und -möglichkei- ten ihrer Repräsentanten im Dachverband diese Gewich- tung in der Zahl der Reprä- sentierten nicht mehr wider- spiegelt*. Natürlich könnte an dieser Stelle eingewendet werden, dass es im Deut- schen Ärztetag ja eine gewichtete Sitzverteilung gibt. Dies ist zwar rich- tig, ändert aber nichts an der Notwen- digkeit, auch die Stimmverteilung im Vorstand entsprechend der Zahl der repräsentierten Ärzte zu regeln: Vie- le und wesentliche Entscheidungen während des Jahres fallen dort, und auch die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages werden im Vorstand von der Geschäftsführung der Bundesärz- tekammer vorbereitet.

Bayern schlägt fairen Kompromiss vor

Eine Stimmgewichtung im Vor- stand der Bundesärztekammer kann auf verschiedene Art und Weise vor- genommen werden: Dem Ideal eines bundesweit gleichen Stimmgewichtes jeden Arztes via Präsident der Lan- desärztekammer im Vorstand ent- spräche eine Regelung, die die Stim- men der Präsidenten im Vorstand der Bundesärztekammer streng propor- tional zu den Mitgliederzahlen vertei- len würde. So haben es die Bundes-

A-1506 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 22, 2. Juni 2000

Satzung der Bundesärztekammer

„Vertane Chance“

Der Antrag der Bayerischen Landesärztekammer auf Einführung des gewichteten Stimmrechts im Vorstand der Bundesärztekammer wurde von den Delegierten des Deutschen Ärztetages mit Nichtbefassung beschieden. Das Deutsche Ärzteblatt

(Heft 20, S. A-1368) berichtete kurz unter der Überschrift „Abgewatscht“ darüber.

Der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer nimmt dazu Stellung.

D

Bemängelt in seinem Kommentar, dass die Delegier- ten nicht einmal über den bayerischen Antrag auf Satzungsänderung diskutieren wollten: der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. med. Koch.

* H. J. Papier, Stimmrechtsverteilung in der Bundesrechtsanwaltskammer. NJW 1987 Seite 1308

Foto: Archiv/Bernhard Eifrig

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zahnärztekammer und der Länder- ausschuss der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung geregelt. Der bayeri- sche Vorschlag hätte gegenüber einer solchen Regelung die „kleinen“ Kam- mern deutlich besser gestellt. Der Vorschlag zielte nämlich – in Anleh- nung an die Stimmverteilung im Bun- desrat – auf die Schaffung von vier Größenklassen ab: Mindestens zwei Stimmen für jeden Präsidenten, für Präsidenten von Landesärztekam- mern mit mehr als 10 000 Ärzten drei Stimmen, mit mehr als 20 000 Ärzten vier Stimmen und mit mehr als 30 000 Ärzten fünf Stimmen. Jeder, der un- voreingenommen die Spannweite der Mitgliederzahlen der Landesärzte- kammern betrachtet (von 3 851 in Bremen zu 58 299 in Bayern), wird konstatieren müssen, dass der bayeri- sche Vorschlag einen fairen Kompro- miss zwischen dem Ziel einer Rück- führung des Stimmenungleichgewich- tes und einem Minderheitenschutz für die kleinen Kammern darstellt.

Das gewichtete Stimmrecht bei der Beschlussfassung über den Haus- halt der Bundesärztekammer brachte, was die Berichterstattung über die Haushaltsdebatte des 103. Deutschen Ärztetages schamhaft verschweigt, die notwendige Zweidrittelmehrheit nur äußerst knapp zusammen. Bereits die Ablehnung durch eine weitere mittelgroße Kammer hätte zur Ableh- nung des gesamten Haushalts geführt.

Es liegt also durchaus im Auge des Beschauers, wer „abgewatscht“

wurde. Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident des Deutschen Ärz- tetages und der Bundesärztekammer, erläuterte nach der Abstimmung über die Nichtbefassung, dass man im Vor- stand über die Satzung reden werde.

Dabei muss ich aber in Erinnerung ru- fen, dass die Bayerische Landesärzte- kammer vor genau einem Jahr bereits den Antrag auf Einsetzung eines Sat- zungsausschusses gestellt hatte, der vom Plenum an den Vorstand über- wiesen wurde.

Wenn auf dem nächsten Deut- schen Ärztetag die Abgeordneten der Kammern über den Haushalt be- schließen oder erneut Satzungsfragen erörtern, wird man vielleicht der ver- tanen Chance nachtrauern und sich dann fragen, wer wen „abgewatscht“

hatte. Dr. med. Hans Hellmut Koch A-1508

P O L I T I K KOMMENTARE

Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 22, 2. Juni 2000

ie gesetzliche Pflegeversiche- rung entfacht zuweilen heftigen Streit zwischen Politikern, aber auch zwischen den Selbstver- waltern der Pflegekassen und den Fi- nanziers (vor allem den Arbeitgebern).

Aktuelles Beispiel: das Orakel, ob der Pflegeversicherung mittelfristig finanzielle Probleme drohen und der Beitragssatz in Höhe von 1,7 Prozent des versicherungspflichtigen Entgelts gesichert sei. War es im letzten Jahr noch das finanzielle Polster von mehr als neun Milliarden DM, das die Pfle- gekassen mittlerweile thesauriert hat-

ten und den Ruf nach Beitragssatzsen- kung laut werden ließen, ist es jetzt das 1999 erstmals „eingefahrene“ Defizit in Höhe von 77 Millionen DM. Nach Prognosen des Bundesversicherungs- amtes wird dieses Defizit in diesem Jahr voraussichtlich auf über eine Mil- liarde DM wachsen. Aufgefangen wird dieses Loch durch die Rücklagen, die 1999 um 77 Millionen DM gegen- über 1998 abgeschmolzen werden mussten. Gesetzlich vorgesehen ist al- lerdings nur eine Rücklage von etwas mehr als vier Milliarden DM.

TTa auusscchhg geesscchhä äffttee

Alles, was darüber hinausgeht, müsse als Schwankungsreserve unan- getastet bleiben und diene der mit- telfristigen Beitragssatzstabilisierung, so der Präsident des Bundesversi- cherungsamtes, Dr. Rainer Dauben- büchel. Für Leistungsausweitungen und andere Experimente – etwa Ver- schiebung von Finanzierungslasten von einem Sozialleistungsträger auf den anderen – gebe es keinen Grund und keine finanzielle Manövriermas- se. Dennoch betreibt die Bundesre- gierung eine Leistungsausweitung, um die Versorgung von Demenzkran-

ken mit Pflegeleistungen zu verbes- sern und mit den übrigen Pflegebe- dürftigen gleichzuziehen. Auch die Pflegequalität soll angehoben wer- den. Mehr sei aber nicht drin, so die Direktiven der Politik. Auch werde es kurzfristig keine Anhebung oder Dy- namisierung der Geldleistungen ge- ben; schließlich sei die Pflegeversiche- rung ursprünglich angetreten, das Pflegerisiko nur teilweise abzu- decken. Erhebliche Zuzahlung der zu Pflegenden und das Einspringen der Sozialhilfe für sozial Schwache könn- ten kaum suspendiert werden.

Ein Tauschgeschäft zwischen Pflegeversicherung und Gesetzlicher Krankenversicherung mit einem Aus- gabenvolumen von 1,5 Milliarden DM per annum zulasten der GKV strebt dagegen ein Gesetzentwurf Bayerns an. Begründung: Die Krankenpflege bei stationärer Unterbringung von Pflegebedürftigen (vor allem in Hei- men) müsse wie bereits im Bereich der ambulanten Krankenpflege Pflegebe- dürftiger einheitlich von den Kran- kenkassen übernommen werden. Zu- dem sei es den Pflegebedürftigen nicht zuzumuten, dass sie in diesen Fällen immer höhere Eigenbeträge leisten müssen und dass die öffentliche Hand als Sozialleistungsträger mit immer höheren Geldmitteln zuschießen muss.

Ungeachtet des Richtungsstreites und der Forderungen und Wünsche, auch an Geldtöpfe heranzukom- men, hat Bundesgesundheitsministe- rin Andrea Fischer verkündet: „Die Pflegeversicherung steht auf solider fi- nanzieller Basis. Bis zum Jahr 2005 bleibt der Beitrag stabil.“ Nicht er- wähnt wurde allerdings, dass die aktu- ellen Defizite wesentlich durch das Sparpaket der Bundesregierung mit- verursacht werden. Die Bundesanstalt für Arbeit zahlt seit Anfang dieses Jahres 400 Millionen DM weniger an Beiträgen für Arbeitslose an die Pfle- gekassen. Die Zahl der Pflegefälle ist von 1,55 Millionen Personen im Jahr 1996 auf 1,76 Millionen Ende 1999 ge- wachsen. Andererseits soll nach den Vorausschätzungen der Arbeitsgrup- pe „Gesamtwirtschaftliche Entwick- lung“ die Zahl der Beschäftigten im Jahr 2000 um fünf Prozent und im Jahr 2001 um ein weiteres Prozent, in den Jahren 2002 bis 2004 um je 0,5 Prozent steigen. Dr. rer. pol. Harald Clade

Pflegeversicherung

Zankapfel

D

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