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Archiv "Dr. Karsten Vilmar: Gesundheitsund Sozialpolitik im vereinten Deutschland und in Europa" (16.05.1991)

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Dr. Karsten Vilmar

Gesundheits-

und Sozialpolitik im vereinten

Deutschland und in Europa

Referat des Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages

bei der Eröffnung des 94. Deutschen Ärztetages

Bei der Eröffnungsveranstaltung im Großen Festsaal des Rathauses der Freien und Hansestadt Hamburg trug Dr. Karsten Vilmar, Präsident der Bun- desärztekammer und des Deutschen Ärztetages, sein Referat zu Tagesord- nungspunkt I des Ärztetages in abge- kürzter Fassung vor. Es wird hier erst- mals im vollen Wortlaut veröffentlicht

1

n der nunmehr 118jährigen Geschichte Deutscher Arzte- tage nimmt der 94. Deutsche Ärztetag schon jetzt eine Son- derstellung ein: erstmals nach 60 Jahren — seit dem 50. Deutschen Ärztetag 1931 in Köln, nach Über- windung nationalsozialistischer und sozialistischer Diktaturen und nach Aufhebung der als Folge des Zusam- menbruchs des Deutschen Reichs im Jahre 1945 bestehenden Teilung Deutschlands — können 38 rede-, an- trags- und stimmberechtigte Dele- gierte aus den Ärztekammern der neuen Bundesländer unter den ins- gesamt 250 Delegierten des Deut- schen Ärztetages als gewählte Re- präsentanten von nunmehr rund 280 000 Ärztinnen und Ärzten aus ganz Deutschland am Meinungsbil- dungsprozeß in diesem obersten Be- schlußgremium der deutschen Ärzte- schaft mitwirken. Gemeinsam wer- den wir uns bemühen, die Folgen ideologischer Verblendung und der

Teilung Deutschlands zu überwin- den.

Was vor zwei Jahren bei der Er- öffnung des 92. Deutschen Ärzteta- ges 1989 im Reichstagsgebäude in Berlin angesichts der Mauer für lan- ge Zeit unerreichbar schien, konnte 1990 in wenigen Monaten vor allem durch entschlossenes Handeln der Bundesregierung realisiert werden.

Unvergessen sind dabei die mu- tigen politischen Entscheidungen in Ungarn und Polen, die zunächst zur Öffnung des Eisernen Vorhangs führten und eine entscheidende Weichenstellung zur Überwindung der widernatürlichen Teilung Deutschlands und Europas bewirk- ten. Mit der Ratifizierung der „Zwei- plus-vier"-Verhandlungsergebnisse durch die Parlamente wurde endlich nach mehr als 45 Jahren die staatli- che Souveränität Deutschlands wie- derhergestellt. Dafür gebührt allen Beteiligten unser Dank.

Trotz Überwindung der lange für unlösbar gehaltenen starren und spannungsvollen Konfrontation zwi- schen Ost und West ist mit dem Eini- gungs- und Erneuerungsprozeß in Deutschland eine Fülle von Schwie- rigkeiten verbunden — viele ungeahn- te Probleme sind jetzt erst sichtbar geworden. Die uns alle auch mensch- lich außerordentlich berührenden Entwicklungen, vor allem die starke

Zunahme der Arbeitslosigkeit, sind jedoch nicht Folge des Einigungspro- zesses, sondern das Ergebnis jahr- zehntelanger sozialistischer Plan- und Mißwirtschaft. Die alten Macht- haber konnten die von ihnen herbei- geführten verheerenden Zustände nur lange kaschieren; die zentralisti- schen Kommandostrukturen führten dennoch in allen Ländern des frühe- ren Ostblocks — und nicht nur in der DDR — unaufhaltsam in den Staats- bankrott. So ist doch wohl jetzt für die Deutschen in Ost und West, für ganz Europa und die gesamte Welt- öffentlichkeit der früher immer wie- der propagierte „Wettstreit der Sy- steme" sicher ebenso eindeutig wie endgültig entschieden.

Die jetzt nach über vier Jahr- zehnten erste, vermutlich aber auch letzte Chance, die Teilung Deutsch- lands und Europas zu überwinden, erfordert mutige Entscheidungen.

Angst und Resignation sind nicht an- gebracht. Mit Zielstrebigkeit und Zähigkeit muß vielmehr die Hinter- lassenschaft sozialistischer Diktatu- ren in Deutschland und in Europa gründlich beseitigt werden. Das er- fordert oftmals eine Radikalkur;

doch ebenso wie in der Medizin wäre es falsch, lediglich Schmerzen zu be- täuben, es müssen vielmehr die Ursa- chen der Krankheit kausal angegan- gen werden — auch wenn es bei der Dt. Ärztebl. 88, Heft 20, 16. Mai 1991 (27) A-1751

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Abkehr vom Sozialismus ähnlich wie beim Rauschgift zu Entzugssyndro- men kommt Der „real existierende Sozialismus" hat sich jedoch als eine für jede Volkswirtschaft tödliche Krankheit erwiesen, die entspre- chend konsequente Therapie und wirksame Prävention erfordert.

Für die deutsche Ärzteschaft hat dabei eine zügige Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung in den fünf neuen Bun- desländern sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich oberste Priorität. Denn trotz des vor- bildlichen engagierten Einsatzes und der bewunderungswürdigen Improvi- sationsgabe vieler Ärzte und Pflege- kräfte sowie anderer im Gesund- heitswesen für die Bevölkerung trotz aller Systemfehler und -mängel oft aufopferungsvoll Tätigen muß das Gesundheitssystem der ehemaligen DDR reformiert und erneuert wer- den, wenn das auch international an- erkannt hohe Leistungsniveau der ärztlichen und medizinischen Ver- sorgung in den alten Bundesländern bald erreicht werden soll. Nach dem Aufbau von ärztlichen Selbstverwal- tungskörperschaften nach demokra- tischen Prinzipien auf der Basis des Föderalismus und gegliederter sozia- ler Sicherungssysteme wird die Ärz- teschaft unter Wahrung der Belange der Allgemeinheit berufliche Unab- hängigkeit und ärztliche Entschei- dungsfreiheit sowie Freiberuflichkeit auf der Basis wirtschaftlicher Sicher- heit und frei von fachfremder staatli- cher und administrativer Gängelung sichern und ausbauen sowie Eigenin- itiative und Eigenverantwortung för- dern, um damit die Voraussetzungen für eine möglichst gute individuelle medizinische Versorgung aller Kran- ken und Hilfsbedürftigen nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft und der Medizintech- nik zu schaffen.

Ohne den Beschlüssen des 94.

Deutschen Ärztetages vorzugreifen, seien als unser Standpunkt und un- sere Vorstellungen zu verschiedenen Problemen, die in nächster Zeit be- wältigt werden müssen, genannt:

Die Sicherstellung der ärztli- chen Versorgung der Bevölkerung erfordert wegen der Differenzierung und Spezialisierung in der Medizin

vermehrte Kooperation in den ver- schiedenen Bereichen unseres Ge- sundheitswesens und verstärkte Zu- sammenarbeit mit anderen Fachbe- rufen. Die Anwendung vieler neuer, auf gesicherten Forschungsergebnis- sen beruhender Erkenntnisse in Dia- gnostik und Therapie ebenso wie in Prävention und Rehabilitation setzt die Erarbeitung wissenschaftlich all- gemein anerkannter Regeln voraus, die jedoch niemals eine individuelle Entscheidung unter Berücksichti- gung der besonderen Umstände und Erfordernisse eines jeden einzelnen Patienten einschließlich seiner psy- chischen Ausgangslage sowie seiner möglichen körperlichen und seeli- schen Belastbarkeit überflüssig ma- chen oder gar ersetzen können.

Klare Analyse nötig!

Die in der laufenden Wahlperi- ode des Deutschen Bundestages nach der Vereinigung der beiden Teile Deutschlands erforderlichen Überlegungen für weitere gesetzli- che Regelungen im Gesundheitswe- sen müssen daher — auch in Anbe- tracht begrenzter Ressourcen — die auf täglicher ärztlicher Erfahrung in Klinik und Praxis beruhenden Er- kenntnisse und Forderungen der Ärzteschaft berücksichtigen. Durch einen weiteren Ausbau administrati- ver, reglementierender und dirigisti- scher Regelungen für alle Bereiche unseres Gesundheitswesens, so vor allem durch

> Festbeträge, D Richtgrößen,

D subtile Wirtschaftlichkeits- prüfungen

> sowie durch umfangreiche Sammlung von der ärztlichen Schweigepflicht unterliegenden Da- ten und deren bürokratische Aus- wertung

werden nämlich mehr neue Pro- bleme geschaffen als alte gelöst.

Nicht nur in den neuen Bundeslän- dern kann sich dadurch der Ein- druck verfestigen, im Gesundheits- wesen habe auf Dauer starre Kosten- dämpfung und eine weiterhin mit Methoden der Planwirtschaft durch- setzte, politisch verordnete Beitrags- satzstabilität oberste Priorität.

Unbedingt notwendig ist es da- gegen, weit mehr als bisher medizini- sche Orientierungsdaten zu erarbei- ten und zu beachten, um mit deren Hilfe zu erkennen, ob die verfügba- ren Finanzmittel tatsächlich zur Er- haltung oder Wiederherstellung der Gesundheit der Menschen ausrei- chen oder nicht. Darauf hat auch der Sachverständigenrat für die Konzer- tierte Aktion im Gesundheitswesen in seinem Jahresgutachten 1990 zu Recht erneut hingewiesen und fest- gestellt:

„Die Aufmerksamkeit des Rates wird sich in Zukunft immer mehr der Analyse und Fortschreibung des ak- tuellen Leistungsgeschehens zuwen- den. Dem gesetzlichen Auftrag ent- sprechend muß außerdem neben der ökonomischen verstärkt eine medizi- nische Orientierung erarbeitet wer- den".

Gerade angesichts der in den neuen Bundesländern zu lösenden Probleme ist diesen Feststellungen des Sachverständigenrates voll zuzu- stimmen.

Vor der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung hat sich gestern auch Bundes- ministerin Hasselfeldt unter Hinweis auf § 141 des SGB V, wonach Bei- tragssatzerhöhungen möglich seien, wenn „die notwendige medizinische Versorgung auch unter Ausschöpfen von Wirtschaftlichkeitsreserven oh- ne Beitragssatzerhöhungen nicht zu gewährleisten" ist, dafür ausgespro- chen, daß der Staat darauf achten muß, „daß medizinische und ökono- mische Prioritäten aufeinander ab- gestimmt werden".

Ein funktionsfähiges Gesund- heitswesen unter Wahrung der Fi- nanzierbarkeit der Systeme der so- zialen Sicherung in allen Teilen Deutschlands kann nur auf der Grundlage einer klaren, alle Fakto- ren berücksichtigenden Analyse ge- staltet oder erhalten werden. Die Zusammenführung aller gesund- heitsrelevanten Bereiche in einem Bundesministerium seit Januar 1991 bietet dafür gute Voraussetzungen.

Sie kann dazu beitragen, daß die Ge- sundheitspolitik nicht im Schatten von Sozialpolitik und anderen Poli- tikbereichen gleichsam ein „Aschen- brödeldasein" führen muß.

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Der inzwischen mit Bundesge- sundheitsministerin Hasselfeldt be- gonnene Erfahrungsaustausch über die in Deutschland und in der EG zu lösenden Probleme läßt auf eine sachbezogene Arbeit in den kom- menden Jahren hoffen. Die Ärzte- schaft jedenfalls ist dazu bereit — sie erwartet allerdings auch, daß einige von ihr seit Jahren erhobene Forde- rungen dabei berücksichtigt werden.

Das gilt zum Beispiel für

> die Entbürokratisierung des Gesundheitswesens,

1> die zügige Novellierung des nunmehr dreizehn Jahre alten Lei- stungsverzeichnisses der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOA), D die Einführung einer dreijäh- rigen Weiterbildung zum Allgemein- arzt als Zulassungsvoraussetzung für die kassenärztliche Versorgung zur Sicherung der Qualifikation des Kas- senarztes und die Schaffung der da- für notwendigen Stellen,

• leistungsbezogene Personal- anhaltszahlen für die Besetzung des ärztlichen und pflegerischen Dien- stes in Krankenhäusern auf der Grundlage des analytischen Konzep- tes der Deutschen Krankenhausge- sellschaft.

Die in den alten Bundesländern seit zwanzig Jahren nahezu unverän- derten Anhaltszahlen für die Per- sonalbesetzung in Krankenhäusern sind durch die Entwicklung der Me- dizin längst überholt. Diese werden einem erheblich erweiterten und ver- besserten Leistungsspektrum der Medizin von 1991 ebensowenig ge- recht wie eine veraltete Gebühren- ordnung. Neuregelungen sind längst überfällig. Sie müssen die zahlrei- chen neuen Behandlungsverfahren berücksichtigen, die in den letzten zwei Jahrzehnten durch erweiter- te medizinisch-wissenschaftliche Er- kenntnisse und medizintechnische Möglichkeiten entwickelt worden sind. Sie haben zu einer wesentli- chen Verminderung der Behand- lungsrisiken und zugleich zu einer Erhöhung der Chancen für die Le- benserhaltung durch eine erfolgrei- che Behandlung geführt, wenn auch allerdings oft um den Preis der Dau- erbehandlungsbedürftigkeit. Die da- mit verbundene weitere signifikante Erhöhung der Lebenserwartung und

die Zunahme der Zahl älterer Men- schen sind dafür eindrucksvolle Be- weise. Gewonnene Lebensjahre und verbesserte Lebensqualität sind je- doch nicht länger „kostenneutral" zu haben.

Problemlösung drängt

NIL

Ein leistungsfähiges, freiheitli- ches Gesundheitssystem erfordert zur Sicherung der Strukturqualität auch eine jeweils der Entwicklung der Medizin entsprechende ärztliche Weiterbildungsordnung. Für die neuen Bundesländer wurde deshalb mit den dort neu gebildeten Ärzte- kammern zunächst eine Ubergangs- weiterbildungsordnung erarbeitet.

Damit wird sowohl im Interesse ei- nes Vertrauensschutzes als auch ei- ner Besitzstandswahrung unter an- derem dadurch Rechtssicherheit hergestellt, daß alle diejenigen Ärz- tinnen und Ärzte, die dort schon mehr als die Hälfte der Weiterbil- dungszeit absolviert haben und die deshalb kurz vor ihrer „Facharztan- erkennung" stehen, die Weiterbil- dung nach den alten Bestimmungen beenden können. Lediglich für dieje- nigen, die noch nicht die Hälfte der Weiterbildungszeit erfüllt haben, gelten die neuen Bestimmungen. Es ist zu begrüßen, daß in den neuen Bundesländern aufgrund einer Ver- einbarung zwischen den Spitzenver- bänden der gesetzlichen Kranken- kassen und der Deutschen Kranken- hausgesellschaft die Kosten für die in den Krankenhäusern tätigen Ärz- te in Weiterbildung über die Pflege- sätze finanziert werden können.

Durch diese Vereinbarung und die vorgesehene Förderung einer Fi- nanzierung für Ärzte zum Abschluß ihrer Weiterbildung in Höhe von 10 Millionen DM aus Mitteln des Ge- meinschaftswerks „Aufschwung Ost"

der Bundesregierung — durch das insgesamt 24 Milliarden DM für die Jahre 1991 und 1992 bereitgestellt werden — werden wichtige Beiträge für eine Zukunftssicherung der ärzt- lichen Versorgung in den neuen Bundesländern geleistet. Diese Fi- nanzmittel dürfen jedoch nicht ledig- lich als Darlehen gewährt werden.

Für die betroffenen Ärzte wäre es

völlig unverständlich, wenn für glei- che ärztliche Arbeit der eine eine Gehaltszahlung erhält, der andere dagegen sich mit einem Darlehen be- gnügen müßte.

Eine rasche Klärung dieser Pro- blematik durch das Bundesministeri- um für Gesundheit ist daher ebenso nötig wie die der Finanzierung der erforderlichen Planstellen für die künftig obligatorische dreijährige Weiterbildung zum Allgemeinarzt als Zulassungsvoraussetzung für den Kassenarzt. Die klare Aussage von Bundesministerin Hasselfeldt vor der Vertreterversammlung der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung,

„auch bei uns die allgemeinmedizini- sche Kassenarztzulassung an eine dreijährige Weiterbildung zu kop- peln", ist deshalb ebenso zu begrü- ßen, wie ihre Bereitschaft zum Dia- log bei der Suche nach dem dazu ge- eigneten Weg.

In den neuen Bundesländern ist darüber hinaus auch eine zufrieden- stellende Regelung zur Sicherung des Abschlusses der Ausbildung für Ärztinnen und Ärzte im Praktikum durch entsprechende Stellenfinan- zierung nötig, die dort derzeit noch große Schwierigkeiten bereitet.

Ebenso müssen wohlerworbene Rechte bei älteren Ärztinnen und Ärzten insbesondere für Renten und Zusatzrenten gewahrt bleiben. Für die Zusatzrenten waren nämlich nicht größere Staats- oder gar Sy- stemnähe maßgeblich, sondern die Absicht, diese unverzichtbaren Lei- stungsträger im Gesundheitswesen zum Bleiben in der damaligen DDR zu bewegen. Es wäre deshalb unge- rechtfertigt, sie jetzt über das Ren- tenanpassungsgesetz mit dem Kains- mal „Stasi- oder Systemnähe" zu kennzeichnen. Die Ärzteschaft er- wartet daher von der Bundesregie- rung, daß die im Gesetz vorgesehene Verordnungsermächtigung voll aus- geschöpft wird, um derartige Versor- gungsansprüche zu erhalten. Das be- deutet, daß das Einkommen nicht nur bis zum Durchschnittseinkom- men, sondern bis zur jeweiligen Bei- tragsbemessungsgrenze angerechnet wird.

Die Delegierten des 94. Deut- schen Ärztetages werden in erster Lesung eine neue ärztliche Weiter- A-1754 (30) Dt. Ärztebl. 88, Heft 20, 16. Mai 1991

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Zahlreiche geladene Gäste, Ärztinnen und Ärzte, Vertreter des öffentlichen Lebens (und, nicht zuletzt, der Medien) bei der Eröffnungsveranstaltung

bildungsordnung für ganz Deutsch- land beraten, in der die Konsequen- zen aus der Entwicklung der Medizin seit der letzten grundlegenden Über- arbeitung 1980 gezogen werden sol- len. Es sind strukturelle Verände- rungen vorgesehen, um so die Wei- terbildung den durch die Entwick- lung der Medizin veränderten Ver- sorgungsbedürfnissen der Bevölke- rung anzupassen. Trotz der damit notwendigen weiteren Differenzie- rung und Verselbständigung von Spezialgebieten muß es — auch im In- teresse der Öffentlichkeit — gemein- sames Anliegen der Ärzteschaft sein, einen notwendigen Zusammenhalt der verschiedenen medizinischen Fachgebiete aufrechtzuerhalten.

Spezialisierung und Differenzierung der Medizin als Voraussetzung für weiteren Fortschritt sollen zwar er- möglicht, eine totale Zersplitterung der Medizin dagegen muß verhindert werden. Sie stünde wirksamem ganz- heitlichem ärztlichen Handeln ent- gegen, das stets auf Soma und Psy- che jedes einzelnen Kranken gerich- tet sein muß.

Neben der Sicherung der Struk- turqualität bemüht sich die Bundes- ärztekammer seit langem auch um die Prozeß- und Ergebnisqualität ärztlicher Tätigkeit. Zur Koordinie- rung der verschiedenen Initiativen wurden schon am 14. Mai 1986 Rah- menempfehlungen mit der Deut- schen Krankenhausgesellschaft ab- geschlossen. Zur Entwicklung geeig- neter Kriterien und Methoden der Qualitätssicherung ist ärztlicher Sachverstand unverzichtbar. Leider ist diesen wichtigen Voraussetzun- gen in den Bestimmungen des Sozi- algesetzbuches V zur Qualitätssiche- rung nicht ausreichend Rechnung getragen worden. Bei einer anste- henden Novellierung sollten daher Bundesärztekammer und Landesärz- tekammern als originäre Vertrags- partner an entscheidender Stelle mit einbezogen werden.

Bundesärztekammer und Kas- senärztliche Bundesvereinigung sind ferner gemeinsam darum bemüht, daß entsprechend der Forderung des Sachverständigenrates für die Kon- zertierte Aktion im Gesundheitswe- sen die „Sicherung der Qualität glei- cher Leistungen in der ambulanten

und stationären Versorgung nicht unterschiedlich erfolgt" (Jahresgut- achten 1989).

Qualitätssicherung wird jedoch nur dann wirksam durchgeführt wer- den können, wenn sie freiwillig er- folgt, weil sonst Umgehungsstrate- gien provoziert werden. Abweichun- gen müssen ferner zunächst analy- siert und die Gründe dafür mit den Betroffenen erörtert werden. Abwei- chende Ergebnisse können nämlich durchaus plausible Gründe haben — sie dürfen deshalb nicht sofort eine Disziplinierung zur Folge haben.

Ferner kann nicht oft genug betont werden, daß Qualitätssicherung pri- mär keine Kostendämpfungsmaß- nahme ist. Im Gegenteil: program- mierte Qualitätssicherungsmaßnah- men erfordern eine Regelfinanzie- rung, die nicht von den Ärzten getra- gen werden kann. Entsprechend den Bestimmungen des Sozialgesetzbu- ches V sind also auch die Kranken- kassen gefordert, aus der Qualitätssi- cherung in der Praxis wie in der Kli- nik entstehende Kosten zu erstatten.

Bei den Überlegungen zur Si- cherung von Struktur-, Prozeß- und Ergebnisqualität darf ferner nicht vergessen werden, welchen Einfluß auch die Politik darauf hat — vor al- lem bei der Gestaltung qualifizierter Ausbildungsbedingungen. Trotz der

seit mehr als einem Jahrzehnt vorge- tragenen Forderungen der Ärzte- schaft, die Zahl der Medizinstuden- ten endlich an der Zahl qualifizierter Hochschullehrer und der Zahl der zur Ausbildung geeigneten und be-

reiten Patienten und deren Belast- barkeit zu orientieren und die Ka- pazitätsverordnungen entsprechend anzupassen, sind Ergebnisse solcher Bemühungen immer noch nicht spürbar. Auch der Ständige Aus- schuß der Ärzte der EG hat wieder- holt eine Senkung der Studentenzah- len und eine Anpassung an die tat- sächlich vorhandenen Ausbildungs- kapazitäten gefordert, weil sonst in den Mitgliedsstaaten der EG eine Minderung der Qualität der ärztli- chen Versorgung befürchtet wird.

Die kürzlich im Europäischen Parla- ment geäußerten Überlegungen der Kommission der Europäischen Ge- meinschaften zur Anerkennung der Arztausbildung in Nicht-EG-Staaten sind ebenso problematisch. Sie könn- ten eine weitere Gefahr für die Qua- lität der ärztlichen Versorgung her- aufbeschwören und sollten deshalb abgelehnt werden.

Auf scharfen Widerspruch muß der Vorschlag der EG-Kommission zur Harmonisierung einer Haftung für Personen- und Sachschäden bei Dienstleistungen stoßen. Dieses, alle noch so unterschiedlichen Dienstlei- stungen — also auch die ärztliche Tä- tigkeit —, erfassende Konzept stellt einen nachhaltigen Eingriff in die Berufsausübung der Ärzte dar. Die Richtlinie definiert den Begriff

„Schaden" unter anderem als „den unmittelbaren Schaden, der durch den Tod oder irgendeine Beein- trächtigung der Gesundheit oder körperlichen Uversehrtheit von Per- sonen verursacht worden ist." Im

(5)

Lebenserwartung 1988 Frauen Männer

alte Bundesländer 78,7 72,2 neue Bundesländer 76,0 70,0

UdSSR 74,0 64,0

Gegensatz zu Dienstleistungen vie- ler anderer Berufe, bei denen ein Gesundheitsschaden nur selten in kausalem Zusammenhang mit der Dienstleistung stehen dürfte, bemü- hen sich Ärzte — und die Heilberufe insgesamt — doch gerade direkt um die Wiederherstellung oder Erhal- tung der Gesundheit. Mit der Tatsa- che, daß ein Arzt einen bereits kran- ken Patienten behandelt und dafür natürlich keine Erfolgsgarantie über- nehmen kann, sind die vorgesehenen Regelungen dieser Richtlinie unver- einbar. Sie führen praktisch zur Be- weislastumkehr.

Die deutsche Ärzteschaft be- grüßt deshalb, daß auch Bundesre- gierung und Bundesrat ihre erhebli- chen Bedenken gegen diese Richtli- nie vortragen und die Regierungen der anderen Mitgliedsstaaten auffor- dern werden, ebenfalls eine solche, die Vertrauensbasis zwischen Pa- tient und Arzt zerstörende Regelung in der Richtlinie abzulehnen. Weil seit Inkrafttreten der Europäischen Akte im Jahr 1986 EG-Richtlinien mit qualifizierten Mehrheiten be- schlossen werden können, wird sich die Ärzteschaft über den Ständigen Ausschuß der Ärzte der EG darum bemühen, auch andere Regierungen zur Ablehnung zu veranlassen.

Ebenso fragwürdig sind Richtli- nienvorschläge der Kommission zur künftigen gemeinschaftsrechtlichen Arzneimittelzulassung und für soge- nannte Medizinalprodukte. Es muß bezweifelt werden, daß ein zentrales Zulassungssystem und die Schaffung einer europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln als neuer Gemeinschaftsbehörde not- wendig sind. Die Bundesregierung sollte daher bei den weiteren Ver- handlungen darauf dringen, daß in den Beratungsgremien der vorgese- henen Agentur ausreichend ärztli- cher Sachverstand vertreten ist und das bewährte System der 'Überwa- chung von Arzneimitteln auf uner- wünschte Wirkungen durch die seit 80 Jahren bestehende Arzneimittel- kommission der deutschen Ärzte- schaft erhalten bleibt.

Der begrüßenswerte Einigungs- prozeß in Europa und die dafür zweifellos notwendige Harmonisie- rung vieler nationaler Regelungen

erfordern keineswegs für alles und jedes einheitliche Vorschriften; sie hätten für einige EG-Länder sogar erhebliche Nachteile. Die Verein- heitlichung des Sozialrechts hätte zum Beispiel für die Bürger der Bun- desrepublik Deutschland eine starke Absenkung der Leistungen der sozia-

len Sicherung zur Folge. Ein Anhe- ben der sozialen Sicherung in allen Mitgliedsstaaten der EG wäre ande- rerseits aus wirtschaftlichen Grün- den auf absehbare Zeit überhaupt nicht zu finanzieren. Zentralistische Einheitsstrukturen sind deshalb kein geeigneter Weg zur Harmonisierung in Europa.

Verstärkte Bemühungen müssen der Erhaltung der Gesundheit und der Verbesserung der Prävention gelten. Risikofaktoren müssen er- kannt und gemieden werden, doch auch ungünstige Gesellschafts- und Umweltbedingungen gefährden die Gesundheit und begünstigen die Entstehung von Krankheiten. Neben den Unterschieden in der medizini- schen Versorgung dürfte dies mit ein Grund dafür sein, daß in den fünf neuen Bundesländern die ursprüng- lich ebenso lange Lebenserwartung wie in der Bundesrepublik Deutsch- land zwar seit 1970 gestiegen, jedoch heute mehr als zwei Jahre geringer ist als in den alten Ländern der Bun- desrepublik. In ähnlichem Maße un- terscheiden sich west- und osteuro- päische Länder, wobei die geringste Lebenserwartung für Männer und Frauen in der UdSSR festzustellen ist — eine wahrlich makabre „Errun- genschaft" nach sieben Jahrzehnten Sozialismus.

Von besonderer Bedeutung für die Gesundheitsförderung und eine verbesserte Prävention sind aussa- gekräftige epidemiologische Daten.

Neue Erkenntnisse über mögliche Zusammenhänge zwischen ungesun- den Lebensweisen und Lebensum- ständen und der Entstehung von Krankheiten sind unter Nutzung der Möglichkeiten elektronischer Daten-

verarbeitung zu gewinnen. Die For- schung darf deshalb nicht durch überzogenen Datenschutz behindert oder unmöglich gemacht werden — selbstverständlich bei Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht. Abge- lehnt werden müssen neugeplante

„Superbehörden" zur umfassenden Sammlung und Überwachung perso- nenbezogener Patientendaten. Er- folge sind jedoch auch bei der Prä- vention nicht mit irrationalen Heils- lehren erreichbar, sondern nur auf der Grundlage wissenschaftlich gesi- cherter Erkentnisse. Wo diese bis- lang fehlen, ist daher zunächst die Forschung zu fördern.

Viele Menschen wissen heute um Gefahren für ihre Gesundheit.

Wenn es auch für manche Krankhei- ten zweifellos genetische Prädisposi- tionen gibt, die möglicherweise erst zusammen mit anderen Faktoren und nach langen Einwirkungszeiten spätere Krankheiten manifest wer- den lassen, sind dennoch längst Zu- sammenhänge zwischen bestimmten Verhaltensweisen und späteren Er- krankungen erwiesen, die jedoch im- mer noch verkannt oder verdrängt werden. Rauchen, besonders von Zi- garetten, ebenso Alkoholmißbrauch und Fehlernährung sowie die im häuslichen Bereich und in der Frei- zeit steigenden Unfallzahlen sind da- für eindrucksvolle Beweise. Allein in den alten Ländern der Bundesrepu- blik Deutschland sind jährlich etwa 140 000 Todesfälle auf Tabakmiß- brauch zurückzuführen. Da alle Ap- pelle an die Vernunft offensichtlich nicht ausreichen, sollte durch staatli- che Maßnahmen die Werbung für derartige Produkte weiter einge- schränkt oder gar verboten werden.

Die „Entlastung des Bundeshaushal- tes„ durch völlig freiwillig zusätzlich gezahlte Steuern für den Konsum von Tabakwaren und alkoholischen Getränken in Höhe von fast 25 Milli- arden DM allein im Jahre 1990 ist kein überzeugendes Gegenargu- ment. Auch der Hinweis auf Zigaret- tenpackungen, „Der Bundesgesund- heitsminister: Rauchen gefährdet Ih- re Gesundheit!" ist leider weit weni- ger abschreckend als die sehr aus- führliche Schilderung von möglichen Nebenwirkungen auf den Beipack- zetteln von Arzneimitteln.

A-1758 (34) Dt. Ärztebl. 88, Heft 20, 16. Mai 1991

(6)

Gesundheitspolitik hat selbstver- ständlich die Freiheit zur individuel- len Entscheidung und Selbstbestim- mung zu respektieren, denn gesund- heitsbewußtes Verhalten der Bürger kann nicht erzwungen werden. Man kann jedoch stets an das Verantwor- tungsgefühl appellieren und darüber hinaus falsch verstandener Selbstver- wirklichung entgegenwirken.

Der Deutsche Bundestagwird bis Ende 1992 auch gesetzliche Regelun- gen für den Schutz des ungeborenen Lebens und die verfassungskonforme Bewältigung von Konfliktsituationen schwangerer Frauen treffen müssen.

Um wegen der unterschiedlichen ge- setzlichen Vorgaben für den Schwan- gerschaftsabbruch in den alten Län- dern der Bundesrepublik Deutsch- land und im Gebiet der ehemaligen DDR aus ärztlicher Sicht Grundlagen für eine kompatible gesetzliche Rege- lung zu erarbeiten, hatte der 93. Deut- sche Ärztetag in Würzburg einen Aus- schuß eingesetzt. Dieser hat sich seit- dem in mehreren Sitzungen mit der- auch im Zusammenhang mit den Eini- gungsverhandlungen - außerordent- lich emotional diskutierten Proble- matik und dem sozialen Umfeld be- faßt. Als Ergebnis der Ausschußüber-

legung~n werden diesem 94. Deut- schen Arztetag Alternativ-Voten vor- gelegt.

Wegen der gegenwärtig uner- träglich hohen Zahl von rund 200 000 bis 250 000 Schwanger- schaftsabbrüchen in den alten Bun- desländern und weiteren etwa 80 000 in den neuen Bundesländern ist der Ausschuß jedoch übereinstimmend zu der Feststellung gelangt, daß die deutsche Ärzteschaft diese Situation als alarmierend ansieht und der Auf- fassung ist, daß alles getan werden muß, um diese Zahlen zu senken. Ei- ne rasche gesetzliche Neuordnung zum Schutz des ungeborenen Lebens und zur Minderung der heute beste- henden Konfliktlagen schwangerer Frauen ist deshalb unbedingt nötig.

Unterschiedlich wird allerdings der Wert der Strafandrohung gese- hen - dennoch sehen beide Vor- schläge keine Fristef!:lösung vor, siele- gen vielmehr die Uberlegungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.

Februar 1975 auch für künftige Re- gelungen zugrunde. Die Delegierten

des 94. Deutschen Ärztetages wer- den mit großem Ernst die Vorschlä- ge diskutieren und eine Gewissens- entscheidung zu treffen haben, die geprägt sein muß von der hippokrati- schen Verpflichtung des Arztes, die Gesundheit zu schützen und Leben zu erhalten.

Neue Herausforderungen

Eine weitere gesundheits- wie sozialpolitisch wichtige Entschei- dung wird nach den Koalitionsver- einbarungen der Deutsche Bundes- tag bis zum 1. Juni 1992 zur Absiche- rung bei Pflegebedürftigkeit zu tref- fen haben. Zur Regelung dieser au- ßerordentlich schwierigen Fragen hat die Bundesärztekammer gemein- sam mit anderen Partnern im De- zember 1990 ein Konzept vorgelegt, das eine Aufteilung der die Lei- stungsfähigkeit des einzelnen oft weit übersteigenden Kosten vorsieht.

Um zu einer für die Pflegebedürfti- gen erträglichen und der Allgemein- heit zurnutbaren Kostenverteilung zu kommen, wird deshalb folgendes vorgeschlagen:

~ die Investitionskosten für die Errichtung und die Erhaltung statio- närer und ambulanter Pflegeeinrich- tungen (Vorhaltekosten) soll in Ana- logie zur Krankenhausfinanzierung der Staat tragen;

~ die Kosten der allgemeinen Lebenshaltung soll der Pflegebedürf- tige aus seinem Einkommen bestrei- ten; bei stationärer Pflege sind somit die Kosten für Unterbringung und Verpflegung ("Hotelkosten") von den Pflegebedürftigen aufzubringen, soweit sie dazu mit ihrem Einkom- men in der Lage sind;

~ der pflegebedingte Mehrauf- wand (Kosten der Grundpflege) soll - abgestuft nach dem Grad der Pfle- gebedürftigkeit und abhängig von der Einkommenshöhe - durch ein entsprechend differenziertes Pflege- geld auf der Grundlage eines Pfle- gefinanzierungsgesetzes abgedeckt werden;

~ die Kosten für die medizini- sche Versorgung (ärztliche Leistun- gen, Behandlungspflege und Pflege- hilfsmittel) sollen wie bisher die Krankenkassen übernehmen.

Allein in den vergangeneu 32 Jah- ren ist bei der Zahl der Sechzig- bis Neunundsechzigjährigen eine Zu- nahme von 30 Prozent, bei den Sieb- zig- bis Neunundsiebzigjährigen sogar eine Zuanhme von 1500 Prozent zu verzeichnen. Hinzu kommen gesell- schaftliche Veränderungen mit Auf- lösung von Familienstrukturen und zunehmender Vereinzelungund Ver- einsamung. Die daraus entstehenden Probleme drängen auf Regelung. Da- bei sollte der Grundsatz "Rehabilita- tion vor Pflege" im Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversiche- rung und bei konkreten Vorsorgean- geboten berücksichtigt werden.

Die in allen Bereichen unseres gemeinsamen Staates und damit auch im Gesundheitswesen und den ande- ren Bereichen der sozialen Sicherung zu lösenden Aufgaben stehen unter enormem Zeitdruck. Dennoch oder gerade deshalb sollten und müssen sie in ihren Konsequenzen sorgfältig_be- dachtwerden. Das stellt auch die Arz- teschaft und ihre Selbstverwaltung vor eine Fülle neuartiger Aufgaben, für die es in der Geschichte kein Vor- bild gibt. Es müssen nicht nur in Deutschland, sondern in Europa so rasch wie möglich gleiche Arbeits- und Lebensbedingungen hergestellt werden, wenn nicht riesige Wande- rungsbewegungen ausgelöst oder gar die Grenzen wieder geschlossen wer- den sollen, um dies mit Gewalt zu ver- hindern- was nicht nur freiheitlichen demokratischen Grundsätzen wider- spräche, sondern auch zutiefst inhu- man wäre.

Nutzen wir also die großen Chancen, die sich durch den Zerfall sozialistischer Systeme und die Überwindung der Grenzen für die Menschen in Deutschland und in ganz Europa eröffnen. Nutzen wir die Chancen, um den Menschen ein Leben in Frieden und Freiheit zu er- möglichen und dazu beizutragen, un- ter Wahrung unverbrüchlich ethi- scher Grundsätze die Fundamente ärztlicher Tätigkeit zu erhalten, zu erweitern und zu festigen und damit die ärztliche Versorgung der Patien- ten weiter zu verbessern. Aber nur, wenn wir es gemeinsam wollen - mit ganzem Herzen und kühlem Ver- stand - werden wir es auch gemein-

sam schaffen. 0

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