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Ergänzungserklärung für angestellte Ärzte

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Academic year: 2022

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Anlage 4, Teil 2

zum Vertrag ab 01.10.2018 zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach

§ 137 f SGB V zur Verbesserung der Versorgungssituation von Brustkrebs-Patientinnen

DMP/Brustkrebs/RLP/KV/Anlagen/Anlage 4 TE-Ärzte Teil 2

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DMP Brustkrebs

Ergänzungserklärung für angestellte Ärzte

zur Einreichung bei der KV Rheinland-Pfalz

Nachfolgend genannter angestellter Arzt erbringt Leistungen im Rahmen des Vertrages zur Um- setzung des DMP-Programms Brustkrebs zwischen der KV RLP und den beteiligten Kranken- kassen:

Der Arzt wurde umfassend über die Ziele und Inhalte des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) Brustkrebs informiert. Die hierbei vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Koopera- tions- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieziele sind transparent dargelegt worden. Der Arzt hat die schriftlichen Informations- und Schulungsmaterialien „Gemeinsamer Wegweiser durch die strukturierte Behandlungs- programme“ erhalten und kennt ihren Inhalt.

Mit dieser Teilnahmeerklärung wird die ausdrückliche Verpflichtung erklärt, die Bestimmungen des DMP-Vertrages, insbesondere die Regelungen zu den Versorgungsinhalten und Koopera- tionsregeln nach § 9 in Verbindung mit der Anlage 6, die zu übernehmenden Aufgaben im Rahmen der Dokumentation sowie der Qualitätssicherung einzuhalten.

Der angestellte Arzt hat erklärt, dass er

- mit der Veröffentlichung der im gesonderten „Leistungserbringerverzeichnis“ gemäß den An- lage 10 des DMP-Vertrages enthaltenen Angaben zu seiner Person,

- mit der Weitergabe dieses gesonderten „Leistungserbringerverzeichnisses“ an die teilnehmenden Leistungserbringer, an die Kassen, das Bundesversicherungsamt (BVA), den Landesprüfdienst und an die teilnehmenden bzw. teilnahmewilligen Versicherten,

- mit der Evaluation der Dokumentationsdaten und Verwendung derselben für die Qualitätssicherung gemäß §§ 10 und 11 des Vertrags unter Beachtung der Datenschutz- bestimmungen

einverstanden ist.

Es ist bekannt, dass die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig ist; die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende des Kalendervierteljahres.

___________________________________________________________________________

Name, Vorname (in Blockschrift) LANR

(2)

DMP/Brustkrebs/RLP/KV/Anlagen/Anlage 4 TE-Ärzte Teil

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Nachweise über die Erfüllung der jeweils geltenden Anforderungen an die Strukturqualität

sind beigefügt

liegen der KV RLP bereits vor.

Datenstellenbeauftragung:

Hiermit wird der im Namen des Arztes mit der Datenstelle für Disease Management Programme Trier geschlossene Vertrag über die Bearbeitung von Dokumentationsdaten in der jeweils aktuellen Fassung, genehmigt.

Darin wird die die Datenstelle beauftragt,

1. die im Rahmen des Disease-Management-Programm erstellten Dokumentationen auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen und

2. die Dokumentationsdaten der Anlage 4 der DMP-A-RL i. S. d. § 28f Abs. 2 RSAV an die Krankenkasse oder die von der Krankenkasse beauftrage Stelle weiterzuleiten.

Der von mir angestellte Arzt hat die Möglichkeit, sich bei der KV RLP über den genauen Vertragsinhalt zu informieren.

Für den Fall, dass die Arbeitsgemeinschaft die Datenstelle wechseln möchte, wird diese schon jetzt bevollmächtigt, in meinem Namen einen Vertrag gleichen Inhalts mit der neuen Datenstelle zu schließen. Die Information über den jeweiligen Vertragsinhalt wird sodann unverzüglich ermöglicht.

Die Beendigung des Angestelltenverhältnisses sowie eine Änderung desselben, die sich auf die Teilnahmevoraussetzungen des DMP bezieht, wird der KV RLP umgehend schriftlich mitgeteilt.

____________________________

Ort, Datum

_____________________________

Unterschrift des anstellenden Arztes

Arztstempel

Der angestellte Arzt erbringt Leistungen in folgender Betriebstätte, für die hiermit die Teilnahme erklärt wird:

………...…... (BSNR)

Der angestellte Arzt erbringt Leistungen in folgenden Nebenbetriebstätten, für die hiermit die Teilnahme erklärt wird:

………... (NBSNR)

………... (NBSNR)

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