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Archiv "Gebührenordnung: Blüm spielt „Schwarzer Peter“" (03.05.1990)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

D

ie eigentliche Erbkrank- heit der sozialistischen Gesellschaft war der dik- tatorische Zentralismus", stellte DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizire in seiner Regie- rungserklärung fest. Folglich schwört er jeglichem Zentralis- mus ab und beschwört statt des- sen Vielfalt und Selbstbestim- mung.

Um so auffallender ist es, daß die neue DDR-Regierung für die Krankenversicherung Vielfalt nicht gelten läßt, son- dern — fürs erste jedenfalls — ei- ne Einheitskrankenversicherung ins Auge faßt.

Eine Einheitskasse wäre, selbst wenn sie regional geglie- dert wäre, ein Monopolunter- nehmen. Monopole aber sind leistungsfeindlich und konsu- mentenunfreundlich. Das gilt allgemein für die Wirtschaft und

DDR

Einheitskasse

auch für eine Versicherung.

Deshalb haben sich die Freunde der Einheitsversicherung im Bundesgebiet bisher nicht durchsetzen können. Doch es gibt sie immer noch, namentlich im DGB, in der SPD und auch bei den Ortskrankenkassen. Die mögen jetzt in der DDR die Chance wittern, ihre Ideen Ge- stalt werden zu lassen.

Die Frage ist, was aus einer Einheitskrankenversicherung der DDR nach der Vereinigung werden würde? Die DDR-Re- gierung strebt lange Übergangs- fristen auch für das Sozialrechts- system an. Mithin würden für

lange Zeit im Bundesgebiet und in der DDR nach der Vereini- gung zwei unterschiedliche Sy- steme parallel laufen. Erfahrun- gen mit Übergangsregelungen und Provisorien lassen befürch- ten, daß sich das Modell der Einheitskasse in der DDR sehr lange halten könnte. Die Freun- de der Einheitsversicherung hier und drüben werden vermutlich sogar darauf spekulieren, daß ein solches DDR-Modell der- einst modellhaft für das gesamte Deutschland sein werde.

Das alles kann doch wohl nicht im Sinne dieser christlich- liberalen Bundesregierung und eigentlich auch nicht im Sinne einer pluralistisch gesonnenen DDR-Regierung sein. Beide Re- gierungen sollten sich in ihren Verhandlungen das Einheitsmo- dell noch einmal vornehmen — und zerschlagen. NJ

M

it der Vierten Novelle zur Amtlichen Gebüh- . renordnung für Ärzte (GOA) ist es ein Kreuz: Hatte der für das Gebührenordnungs- recht zuständige Abteilungslei- ter im Bundesarbeitsministeri- um, Ministerialdirektor Karl Jung, noch vor Jahresfrist öf- fentlich angekündigt, die drin- gend notwendige Überarbeitung und Ergänzung des Leistungs- verzeichnisses zur GOA bis spä- testens Ende 1990 unter Dach und Fach zu bringen, so soll das ganze Projekt jetzt plötzlich in den Wind geschrieben werden:

Am 19. April 1990 ließ Bundes- arbeitsminister Dr. Norbert Blüm den Präsidenten der Bun- desärztekammer, Dr. Karsten Vilmar, wissen, daß das Novel- lierungsvorhaben kurzfristig platzen könnte: „Sollten Ihnen eine kurzfristige Überarbeitung und Reduzierung Ihrer Vorschlä- ge nicht möglich sein, halte ich eine Novellierung der GOA noch in dieser Legislaturperiode nicht mehr für zweckmäßig . . ."

Was der Minister jetzt der Ärzteschaft vorhält: die vom Bundesarbeitsminister als „ge-

Gebührenordnung

Bltim spielt

„Schwarzer Peter"

meinsam angestrebtes Ziel" aus- erkorene „kostenneutrale Lö- sung", die die Ärzteschaft an- geblich nicht einhalten will.

Dr. Vilmar reagierte prompt

— mit einer Demarche an Blüm.

Der Konsensus, nämlich das Leistungsverzeichnis zur Gebüh- renordnung zu aktualisieren und auch die Grundleistungen, die stationären und ambulanten chirurgischen Leistungen, die Laborleistungen, die Strahlen- diagnostik u. a. an den Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik anzupassen, kann jetzt nicht, weil es politisch opportun erscheint, in ein Zugeständnis der Ärzteschaft zur absoluten, politisch herbeigesehnten Ko- stenneutralität umgedeutet wer- den.

Bereits in einem Gespräch bei Blüm (Oktober 1989) stellte die Bundesärztekammer klar:

Der Grundsatz einer verabsolu- tierten Kostenneutralität kann nicht als Maßstab für die Wei- terentwicklung eines zwölf Jahre alten, weitgehend überholten Leistungsverzeichnisses aner- kannt werden. Dieses Postulat kann allenfalls für den Punkt- wert und nur für solche Leistun- gen des Gebührenverzeichnisses bejaht werden, bei denen seit 1978 ein medizinisch-wissen- schaftlicher Fortschritt nicht stattgefunden hat. Dagegen müssen selbstverständlich solche Leistungen, die infolge der me- dizinischen Entwicklung die Lei- stungserbringung verteuert ha- ben und den Patienten unver- züglich zugute kommen (von der Privatversicherung lauthals so propagiert), entsprechend hono- riert werden.

Wenn Blüm den „Schwar- zen Peter" der Ärzteschaft zu- schieben oder das GOÄ-Projekt wegen Unannehmlichkeiten und anderer Multiprobleme (DDR!) kurzfristig aus dem Verkehr zie- hen will, hat die Ärzteschaft da- für überhaupt kein Verständnis.

Gut, zu wissen, daß 1990 ein Multi-Wahljahr ist! HC

Dt. Ärztebl. 87, Heft 18, 3. Mai 1990 (1) A-1401

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