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Archiv "Schwarzer-Peter-Spiel" (16.12.2005)

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haltendem demonstrativem Beifall.

Das Thema „bayerische Hausärzte versus KV Bayerns“ war damit erle- digt, ohne auch nur ein einziges Mal di- rekt angesprochen worden zu sein.

Beifall auch für Köhlers Worte: „Eine gespaltene Ärzteschaft ist schwach, eine gespaltene Ärzteschaft wird der Verlierer bei den kommenden Refor- men sein! Deshalb lege ich hier und heute ein ganz klares Bekenntnis zur haus- und facharztübergreifenden KV

und KBV als Körperschaft des öffent- lichen Rechts ab.“

Der KBV-Vorsitzende machte aller- dings deutlich, dass es auch für die ärztli- chen Körperschaften eine Schmerzgren- ze gibt: „Die KVen sind per Gesetz zum Mangelverwalter geworden. Sie sind ebenfalls per Gesetz Kontroll- und Prüf- organe. Die KVen werden von ihren Mit- gliedern häufig für ihre schwierige Lage verantwortlich gemacht. Deshalb müs- sen verantwortliche KV-Vorstände auch

darüber nachdenken, inwieweit der Kör- perschaftsstatus einer guten Interessen- vertretung entgegensteht.“ Die KBV müsse als Interessenwahrer der Ver- tragsärzte handlungs- und politikfähig bleiben. „Deshalb können wir uns auch nicht an die Spitze der ärztlichen Pro- testbewegungen setzen, obwohl wir in- haltlich dahinterstehen.“

Andererseits, argumentierte Köhler, gebe es ohne den Körperschaftsstatus auch nicht den Sicherstellungsauftrag für die KVen. Den Krankenkassen traut der KBV-Vorsitzende nicht zu, die flächen- deckende Versorgung zu gewährleisten.

Aber: „Wenn die Politik versucht, über das KV-System die Unterfinanzierung zu zementieren, wenn die Knebelung der Vertragsärzte noch weiter zunimmt, wenn weiterhin Rationierungsentscheidungen auf einzelne Ärzte abgeschoben werden, dann werde ich selbst derjenige sein, der die Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft, die Abschaffung des Sicherstellungsauf- trags und die Entbindung von allen ho- heitlichen Aufgaben fordert.“

Die Unzufriedenheit der Ärzte mit den Rahmenbedingungen ihrer Arbeit ist überall spürbar. Sie gehen auf die P O L I T I K

A

A3472 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 50⏐⏐16. Dezember 2005

Einstimmiges Votum: Die Vertreterversammlung unterstützt ausdrücklich die Motive und Ziele der Ärzteproteste und fordert die Übernahme des Morbiditätsrisikos durch die Krankenkassen.

Zwar verzeichnet die Gesetzliche Krankenver- sicherung (GKV) nach den ersten drei Quarta- len 2005 einen Überschuss von gut 880 Millio- nen Euro. Ein Grund, sich zurückzulehnen, ist das für Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt jedoch nicht, denn die Arzneimittelaus- gaben laufen aus dem Ruder. Mit einer Aus- gabensteigerung von etwa 16 Prozent ge- genüber dem Vorjahr rechnet das Ministerium.

Der Anstieg liege damit in etwa doppelt so hoch wie von Ärzten und Krankenkassen ver- einbart, heißt es. Der Selbstverwaltung warf Ministerin Schmidt Versagen sowie eine Ge- fährdung der Beitragssatzstabilität vor und ließ den deutlichen Worten erste Taten folgen.

Der Entwurf eines Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetzes, den die Ministerin Ende November vorlegte, sieht Einsparungen von jährlich rund zwei Milliarden Euro vor. Ein- schnitte sind insbesondere bei der Pharmain- dustrie und bei den Apotheken geplant. So sol- len unter anderem die Preise für Medikamente bis Ende 2008 eingefroren werden, auch die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer darf

dem Entwurf zufolge nicht weitergegeben werden. Die Naturalrabatte, die insbesondere die Hersteller von Nachahmerpräparaten den Apotheken gewähren, werden verboten. Da- mit dieses Geld den Krankenkassen zugute kommen kann, ist bei Generika ein Preisab- schlag von fünf Prozent zugunsten der GKV vorgesehen.

Der Gesetzentwurf, der offenbar mit dem Koalitionspartner nicht in allen Einzelheiten abgestimmt war und inzwischen nur noch als

„Formulierungshilfe“ bezeichnet wird, hält al- lerdings auch wieder einige unliebsame Über- raschungen für die Ärzte bereit. Von einem Schwarzer-Peter-Spiel, das den Vertragsärzten die alleinige Verantwortung für die Ausgaben- entwicklung zuspielt, sprach Ulrich Weigeldt, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung (KBV) anlässlich der KBV-Ver- treterversammlung am 9. Dezember in Berlin.

Der Entwurf sieht vor, dass Ärzte für Über- schreitungen festgelegter Tagestherapieko- sten in bestimmten Indikationsgebieten mit ihrem Honorar haften. Bei einer Überschrei- tung um fünf bis zehn Prozent muss der Arzt 30 Prozent der Mehrkosten gegenüber der Krankenkasse ausgleichen. Liegt der Über-

schreitungsbetrag höher, muss er die Hälfte der Kosten tragen. Bleibt der Arzt mit seinen Verordnungskosten unterhalb der vereinbar- ten Grenzwerte, kann mit der Krankenkasse ein Bonus vereinbart werden.

Weigeldt erteilte solchen Bonus-Malus-Rege- lungen eine deutliche Absage. Ein Bonus für ge- ringe Verordnungszahlen führe schnell in eine ethische Zwickmühle. Ein Malus entfalte – wie die Vergangenheit gezeigt habe – kaum Steue- rungswirkung. Außerdem treffe er vor allem die Hausärzte. Sie seien es, die vorwiegend chro- nisch Kranke und Multimorbide behandelten und rund 80 Prozent der Verordnungen vornäh- men. Dazu komme die mangelhafte Qualität und Zielgenauigkeit der derzeitigen Arzneimittel- informationssysteme. „Es kann nicht sein, dass von dem einzelnen Arzt in der Praxis verlangt wird, einen kompletten Überblick über Medika- mente einschließlich der aktuellen Preise zu ha- ben, wenn ihm die entsprechenden und zeitna- hen Informationen dazu nicht zur Verfügung ge- stellt werden“, kritisierte Weigeldt. Zusammen- gefasst sei dieser Gesetzentwurf weder als For- mulierungshilfe noch als ein wirklicher Meilen- stein in der Verbesserung der Arzneimittelsteue- rung zu sehen. Heike Korzilius

Schwarzer-Peter-Spiel

Fotos:Georg J.Lopata

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