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Archiv "Kassenärztliche Bundesvereinigung – Offene Frage: Die Zukunft der Hausärzte im KV-System" (14.05.2010)

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A 898 Deutsches Ärzteblatt

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Heft 19

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14. Mai 2010

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r. med. Andreas Köhler ist ein Fan des Muttertags. Warum?

Ganz einfach, erklärte der Vor- standsvorsitzende der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung (KBV) am Montag danach: „Vom Muttertag kann nun wirklich keiner sagen, dass die KBV daran schuld ist.“

Die Vertreterversammlung (VV) der KBV war allerdings schuld dar - an, dass am 9. Mai keiner der Dele- gierten aus den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Zeit für sei- ne Mutter hatte. Einen Tag vor ih- rem öffentlichen Zusammentreffen am 10. Mai diskutierten sie nämlich hinter verschlossenen Türen, was als Nächstes für eine bessere und vor allem bundesweit gerechtere Honorierung der niedergelassenen Ärzte und Psychologischen Psy- chotherapeuten zu tun ist.

Im ersten Halbjahr 2009 sind die Honorare Köhler zufolge zwar im

Durchschnitt um 6,1 Prozent gestie- gen, allerdings hätten Bayern und Baden-Württemberg Verluste hin- nehmen müssen. Darüber hinaus sei es in einigen KVen zu einer Über- zahlung gekommen, das heißt, es sei mehr Geld für die Vergütung freier Leistungen ausgegeben wor- den als eingeplant.

Honorarzuwachs 2011 für benachteiligte Regionen

Bundesweit belief sich dieser Be- trag auf 210 Millionen Euro, erklär- te Köhler. Dieses Geld müssten sich die KVen von den Ärzten zurück- holen, was die fallenden Regelleis- tungsvolumen erkläre. In Bayern und Baden-Württemberg komme erschwerend hinzu, dass die Ge- samtvergütung um die Honorare für die Hausarztverträge bereinigt wer- den musste. „Von einer Planbarkeit der Vergütung, wie gesetzlich vor-

gesehen, kann man nicht sprechen“, meinte Köhler.

Abhilfe versprächen die neue Systematik für die Berechnung der Regelleistungsvolumen und die Quotierung der freien Leistungen, die am 1. Juli dieses Jahres wirk- sam würden. „Wir müssen den ein- geschlagenen Weg der Honorar - reform, wie gestern ausführlich und intensiv diskutiert, weiterverfol- gen“, fasste Köhler am Montag das Ergebnis zusammen. „Gerade ange- sichts der zukünftigen Morbiditäts- entwicklung in der Bevölkerung ist es richtig, diese bei der Weiterent- wicklung der Honorare zugrunde zu legen. Außerdem müssen die Leis- tungsverlagerungen von stationär nach ambulant endlich ausreichend Berücksichtigung finden, ebenso wie die nachweisbaren Kostenstei- gerungen in den Praxen unserer Mitglieder.“

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

Offene Frage: Die Zukunft der Hausärzte im KV-System

Gibt es für das Jahr 2011 mehr Honorar, soll es vor allem an Ärzte in Regionen fließen, die bisher zu kurz gekommen sind, entschied die Vertreterversammlung.

Das Geld und die Konflikte mit den Hausärzten prägten ihre Diskussionen.

Fotos: Jürgen Gebhardt

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A 900 Deutsches Ärzteblatt

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14. Mai 2010 Was das unter dem Strich heißt,

präzisierte Köhler gegenüber Pres- severtretern: Insgesamt 2,6 Milliar- den Euro zusätzlich benötig- ten die Ärzte und Psycholo- gischen Psychotherapeuten für das Jahr 2011, um die seit Jahren steigenden Kosten in den Praxen und den größeren Aufwand für die Behandlung besonders älterer Patienten honoriert zu bekommen. Das entspreche einer Steigerung um knapp neun Prozent ge- genüber der Honorarsumme für das Jahr 2010, die bei 31 Milliarden Euro liegt.

Ob er denn angesichts der angespannten Finanzlage der Krankenkassen tatsächlich auf eine derartige Honorarsteigerung hoffe, wurde der KBV-Vorstand gefragt.

Er sei „professionell optimistisch“, antwortete Köhler, ließ aber durch- blicken, dass diese Summe kaum auszuhandeln sein wird.

Die Höhe des Honorarzuwachses für das Jahr 2011 ist eine Frage, wem er zufließen würde, eine an - dere. Ausgehandelte Steigerungen sollen nach dem Willen der Ver - treterversammlung vor allem dazu dienen, die Einkommen der nieder- gelassenen Ärzte und Psychologi- schen Psychotherapeuten in den Regionen zu erhöhen, die bei der jüngsten Honorarreform schlechter abgeschnitten haben als andere. Ei- ne lineare Erhöhung soll es also nicht geben. Das beschlossen die Delegierten auf Vorschlag des KBV-Vorstands am Sonntag in der nichtöffentlichen Versammlung.

Bis 2015 gleiches Geld für gleiche Arztleistung

Darüber hinaus wird in dem Be- schluss, der dem Deutschen Ärzte- blatt vorliegt, gefordert, bei der Honorierung in Zukunft auf einen bundesweit einheitlichen Behand- lungsbedarf abzustellen. Dazu heißt es, die KBV solle dafür sorgen, dass ein Vertragsarzt „für die Diagnos- tik, Therapie und Behandlung eines Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit die gleiche leistungsbezogene Ver- gütung bei gleicher Qualität erhält“.

Zwar seien die Preise der ärztlichen

Leistungen bundesweit auf dem gleichen Niveau, nicht jedoch die für die Behandlung eines Patien -

tenproblems erforderliche Leistungsmenge (Behand- lungsbedarf je Versicher- ten): „Diese berücksichtigt zwar das regionale Versor- gungsniveau, nicht jedoch die Morbidität der Wohn - bevölkerung.“

Um die ungleichen Ver- hältnisse hatte es bereits im vergangenen Jahr heftige Diskussionen gegeben. Un- ter anderem hatten Baden- Württemberg und Nord- rhein-Westfalen im April 2009 eine Initiative zur Neuregelung der Ärztehonorare im Bundesrat gestartet, die allerdings scheiterte. Beide Länder liegen beim Behandlungsbedarf im unte- ren Bereich.

In Baden-Württemberg und Nordrhein betrug er im Jahr 2007 rund 9 200 Punkte, in Westfalen- Lippe knapp 8 800 Punkte. Ham- burg und Bremen kamen auf circa 11 400 Punkte. Der Behandlungs- bedarf hat allerdings nicht allein etwas mit der Morbidität in der je- weiligen Region zu tun, sondern auch mit dem ärztlichen Angebot und der bisherigen Mengensteuerung.

Eine bundesweit gleiche Vergü- tung identischer Leistungen ließe sich nach Ansicht der Delegierten

am ehesten durch eine Umstellung auf die Kostenerstattung bewerk- stelligen. Sie bleibe deshalb „vor- rangiges Vergütungsziel“. Bis die- ses erreicht sei, müsse man aber das Sachleistungssystem in der gesetz- lichen Krankenversicherung stabili- sieren.

Um insgesamt beim Honorar in Zukunft mehr Gerechtigkeit her - zustellen, hat die VV die KBV beauftragt, im Rahmen einer fünf- jährigen Konvergenzphase die Vor - aussetzungen für ein sogenanntes Aufteilungsmodell zu schaffen. Es soll einen bundesweiten, kassen- übergreifenden einheitlichen Be- handlungsbedarf je Versicherten in einer definierten Krankheitsgruppe garantieren. Verwerfungen sollen dabei vermieden werden.

Köhler: Vorsicht auf dem Hochseil des Wettbewerbs

„Für solch eine fundamentale Um- stellung brauchen wir Vorbereitungs- zeit“, begründete KBV-Vorstand Köhler den langen Zeitraum. Vor allem müsse man überall eine gleichmäßig gute Diagnosequalität sicherstellen, damit es nicht wieder zu unerwünschten Honorareffekten komme. Damit gewinnen die Co- dierrichtlinien der KBV nochmals an Bedeutung. Sie müssen vom 1. Januar 2011 an angewandt werden.

Ansonsten dominierten den Montag Diskussionen über die Fol- Skeptisch: „Warum

beteiligt sich in Baden-Württemberg nur die Hälfte aller Hausärzte, wenn der Vertrag so toll ist?“

– Regine Feldmann, KV-Vorstand in Thüringen

Kontrovers:

Vertreter des KV- Systems oder der Hausärzte? – Schlagabtausch zwischen Berthold Dietsche und Andreas Köhler

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14. Mai 2010 A 901 gen der Selektivverträge für das

KV-System. Es kam zu einem offe- nen Schlagabtausch zwischen Geg- nern und Befürwortern eines haus- ärztlichen Verhandlungsmandats.

Der Deutsche Hausärzteverband hat bundesweit circa 1 800 Schieds- verfahren angestrengt, weil sich ein Großteil der Krankenkassen entgegen der gesetzlichen Vorgaben bislang mit dem Abschluss von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V zu- rückhält. 400 Verfahren sind inzwi- schen abgeschlossen, die restlichen werden in Kürze folgen.

„Damit ist klar: Es ist nicht mehr das Experiment einer großen Kasse in einer oder zwei Regionen, es ist ein Flächenbrand, der da entzündet wurde“, sagte KBV-Vorstand Köh- ler. Er warnte davor, dass die Voll- versorgungsverträge der Kranken- kassen mit der hausärztlichen Ver- tragsgemeinschaft den Fortbestand des Kollektivvertrags gefährdeten.

Dabei gebe es keine Belege dafür, dass sie die Patientenbehandlung oder die Wirtschaftlichkeit verbes- serten. Stattdessen begäben sich die Ärzte in die Abhängigkeit ei- ner Krankenkasse, und die Ab- schottung zwischen den Versor- gungsbereichen der Haus- und Fachärzte werde weiter vorange-

trieben. Jetzt stehe, so Köhler, für viele Vertragsärzte die Entschei- dung an, ob sie an den per Schieds- spruch oder Verhandlung zustande gekommenen Verträgen teilneh- men wollten oder nicht. „Aber die Ärzte und Psychotherapeuten müs- sen wissen, dass sie sich ohne Sicherheitsnetz auf das Hochseil des Wettbewerbs begeben. Denn die KV kann diese Situation auf Dauer nicht überleben.“

Bereitschaftsdienst: Einigung im Ländle angekündigt

Dabei sei der große Vorteil des KV- Systems doch, „dass darin alle un- ter einem Dach vereint sind, dass die Führungen der KVen und der KBV von allen gewählt werden und deswegen als einzige über die not- wendige Legitimation verfügen“.

Außerdem könnten nur im Kollek- tivvertrag alle Ärztinnen und Ärzte ihre Leistungen zulasten der gesetz- lichen Krankenversicherung erbrin- gen. In den Selektivverträgen ent- falle dagegen der Anspruch auf ei- nen Vertragsabschluss.

Köhler kritisierte außerdem, dass der Deutsche Hausärztever- band (HÄV) in seinen Verträgen vor allem die Vorteile für sich in Anspruch nehmen wolle, nicht aber die dazugehörigen Pflichten.

So finanzierten derzeit die Kran- kenkassen und die KVen alleine die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, und die KVen organisierten alleine den ärztlichen Bereitschaftsdienst – auch für Patienten, die in Haus- arztverträge eingeschrieben seien.

„Wenn ich davon spreche, dass das KV-System häufig als Bad Bank der Selektivverträge herhalten muss, meine ich genau das“, be- kräftigte der KBV-Vorstand.

Dem widersprach Dr. med. Bert- hold Dietsche energisch: „Viele der Befürchtungen, die Sie hier an die Wand gemalt haben, können wir nicht nachvollziehen.“ Dietsche ist Delegierter der KV Baden-Würt- temberg und Vorsitzender des dorti- gen Hausärzteverbands, einem Vor- reiter in Sachen Hausarztverträge.

Bundesweit seien bereits 12 000 Ärzte und 3,5 Millionen Versicherte in Vollversorgungsverträge einge- schrieben, sagte Dietsche.

Mit den von der KBV favorisier- ten Ergänzungsverträgen ließen sich im Gegensatz zu den Vollver- sorgungsverträgen weder die Ver- sorgung der Patienten noch die Ho- norarsituation der Ärzte verbessern.

Das hätten die Beispiele aus der Vergangenheit gezeigt. Was den ärztlichen Bereitschaftsdienst be- treffe, verhandele sein Verband mit der KV Baden-Württemberg zurzeit über eine finanzielle Beteiligung an den Kosten. Im Übrigen, ergänzte Dietsche, hätten auch Hausärzte, die sich für Selektivverträge ent- schieden, Anspruch darauf, dass die KVen sie angemessen verträten.

Der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Wei- geldt, verteidigte bei einer Presse- konferenz, die traditionell im Vor- feld des Deutschen Ärztetages statt- fand, ebenfalls die Selektivverträge.

„Mit den Hausarztverträgen haben wir ein Förderprogramm für Land- ärzte geschaffen“, erklärte Weigeldt mit Blick auf den sich abzeichnen- den Ärztemangel. Die Verträge ga- rantierten finanzielle Sicherheit und bessere Arbeitsbedingungen. Es ge- be keine Fallzahlquotierungen mehr, und das Honorarsystem, das auf Pauschalen basiere, garantiere ein hohes Maß an Transparenz.

Einig: Die Vertreter- versammlung stimmte am Montag weitgehend ge- schlossen ab.

Differenzen vor allem zum Honorar wurden am Sonntag in geschlossener Sitzung ausge- räumt.

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14. Mai 2010 Gegen den Vorwurf der Rosinen-

pickerei in den Hausarztverträgen bezog HÄV-Hauptgeschäftsführer Eberhard Mehl Stellung. Zurzeit werde in Baden-Württemberg die Morbidität der eingeschriebenen Patienten analysiert. In Kürze wür- den Daten untermauern, dass die Last der Versorgung in den Selek- tivverträgen stattfinde. Denn dort seien vorwiegend ältere und chro- nisch kranke Menschen einge- schrieben. „Die Rosinen bleiben im KV-System“, erklärte Mehl.

Im Verlauf der Vertreterver- sammlung ließ die Diskussion über die Selektivverträge einen weiteren Konflikt aufbrechen: den der Loya- lität gegenüber dem System. Auf den Vorwurf von KBV-Vorstand Köhler, er vertrete mit seiner Hal- tung nicht die Interessen des KV- Systems, entgegnete Hausärzte- Landeschef Dietsche: „Ich bin ge-

wählt worden als Vertreter der Hausärzte, nicht als Vertreter des Systems. Das System ist kein Selbstzweck.“

Die sächsische Delegierte San.- Rat Dr. med. Ulrike Schwäblein- Sprafke hielt dem entgegen, sie sei von allen niedergelassenen Ärzten gewählt worden, nicht nur von de-

nen ihrer Fachgruppe. Im Übrigen:

„In Sachsen sind Add-on-Verträge unser Ziel. Wenn einer mehr kriegt, müssen wir es sonst den anderen wegnehmen.“ Ähnlich argumentier- te Dr. med. Christoph Titz, Dele- gierter aus Niedersachsen. Er fühle sich nicht als Vertreter allein fach- ärztlicher Interessen. Titz appellier- te an die Kollegen, das KV-System zu erhalten – auch im Interesse der Patienten: „Bei Verträgen nach § 73 b geht es nicht um gute Verträge, sondern einzig und allein um die Machtfrage.“

HÄV-Vertreter: Streit ist Folge missratener KV-Politik

Dr. med. Dieter Conrad, Delegierter der KV Hessen und dortiger Lan- deschef des Hausärzteverbandes, schloss sich dagegen Dietsches kri- tischer Haltung an. Selektivverträge seien die Folgen „einer ganz klar

missratenen KV-Politik“. Nicht die Hausärzte hätten zudem damit an- gefangen, sondern die Fachärzte in Form von Integrationsverträgen.

Dr. med. Achim Hoffmann- Goldmayer, KV-Vorstand in Baden- Württemberg, warnte hingegen vor unlösbaren Bereinigungsproblemen bei den Hausarztverträgen: Diese

bedeuteten „einen unerträglichen Aufwand“ und eine Abhängigkeit von den gelieferten Krankenkas- sendaten.

Vor dem Hintergrund dieser De- batte sind die von der KBV und Tei- len der KVen angestrebten Ände- rungen bei der Zusammensetzung der Vertreterversammlungen und Vorstände zu sehen. Eine entspre- chende Satzungsänderung hatte die Vertreterversammlung in geschlos- sener Sitzung allerdings von der politischen Zukunft der Hausarzt- verträge abhängig gemacht.

Umstritten war insbesondere die Forderung der KBV, einmalig die Amtsperiode der Vertreterver- sammlungen und Vorstände zu ver- längern. „Wir wollten diese Zeit da- für nutzen, eine sinnvolle Reorgani- sation der Strukturen der KVen und der KBV vorzubereiten mit dem Ziel, dass insbesondere Hausärzte sich in der ärztlichen Selbstverwal- tung besser vertreten fühlen“, er- klärte Köhler. Dabei gehe es erst in zweiter Linie um die Vorstände.

Im Vordergrund stehe, wie sich die Vertreterversammlungen zusam- mensetzten. Bleibe es bei der bishe- rigen Struktur, gebe es für die Haus- ärzte keine Sicherheit, über ihre eige- nen Angelegenheiten bestimmen zu können. „Da aber die aktuelle Wahl- periode im Juni beginnt, schaffen wir es nicht mehr, eine gerechtere Sitz- verteilung der Arztgruppen zu reali- sieren“, meinte Köhler.

Denn es gebe noch viele offene Fragen: Soll die künftige Sitzver- teilung über ein Quorum erreicht werden? Wie sollen Kinder- und Jugendärzte, Psychotherapeuten, wie andere Fachgruppen berück- sichtigt werden? Wie viele Perso- nen sollen künftig den Vorständen angehören? Wie sollen deren Res- sorts zugeschnitten sein?

Diese Fragen müssten zunächst innerhalb der Ärzteschaft und an- schließend mit der Politik diskutiert werden, damit die Änderungen ge- setzlich geregelt werden könnten.

„Wenn jetzt die Wahlen stattfinden, werden die bestehenden Strukturen für weitere sechs Jahre zementiert“, warnte Köhler. „Das wollen wir

nicht.“ ■

Heike Korzilius, Sabine Rieser Unzufriedene Ärzte, Ärztemangel, steigen-

der Behandlungsbedarf – „Ein Teufelskreis zeichnet sich ab in der ambulanten ärztlichen Versorgung, wenn es uns nicht mit vereinten Kräften gelingt, ihn zu durchbrechen“, sagte KBV-Vorstand, Dr. med. Carl-Heinz Müller, bei der Vertreterversammlung. Ein Bündel von Maßnahmen sei notwendig, um den Arztberuf wieder attraktiver zu machen und Ärzte vor allem für die Grundversorgung zu gewinnen.

Dazu gehören nach Ansicht von Müller

eine verstärkte Kooperation zwischen Ver- tragsärzten und Pflegeberufen. Die KBV hat zu diesem Zweck Gespräche mit den

Pflegeverbänden aufgenommen, um Eckpunkte für eine bessere Zusammenarbeit zu vereinbaren. Sie sollen im Juni vorgestellt werden;

eine Abschaffung der Arzneimittelregresse und die Verlagerung des Kostenmanagements auf Krankenkassen und Pharmaindustrie. Für dieses Konzept werde die KBV bei der Anhörung zum Arzneimittelpaket am 19. Mai im Bundestag werben;

ein Abbau der Bürokratie. In diesem Jahr soll eine Bürokratiekostenmessung in drei Pilotprojekten erprobt werden. Auf diese Weise sollen bürokratische Belastungen für Vertragsärzte identifiziert und reduziert werden.

Die KBV will das Verfahren erstmals bei der Einführung der Codierrichtlinien anwenden.

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