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Archiv "Schonender Verschluss von Septumdefekten" (06.08.2007)

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A2162 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 31–32⏐⏐6. August 2007

A K T U E L L

Die Deutsche Gesellschaft für Medi- zinische Rehabilitation (DEGEMED) und der Bundesverband Medizin- technologie (BVMed) haben einen

„Rahmenvertrag über die Etablie- rung eines strukturierten Überlei- tungsmanagements“ abgeschlossen.

Dieser solle auf der Basis eines Qualitätsmanagementsystems einen besseren Übergang von der Reha- klinik in die ambulante Homecare- Versorgung gewährleisten, erklär- ten Vertreter beider Verbände auf einer gemeinsamen Konferenz in

Köln. Mit dem GKV-Wettbewerbs- stärkungsgesetz (GKV-WSG) ha- ben Versicherte einen Anspruch auf Versorgungsmanagement, also ei- nen nahtlosen Übergang zwischen den verschiedenen Behandlungs- sektoren. Akutbehandlung, Rehabi- litation und ambulante Versorgung sollen besser verzahnt werden.

DEGEMED und BVMed zufolge ist ein strukturierter Übergang be- sonders bei Patienten wichtig, die einen hohen Bedarf an spezieller Homecare-Versorgung haben. Der

Begriff Homecare umfasst dabei nach Definition des BVMed die Versorgung mit Hilfsmitteln und Verbandsmaterial durch geschultes Fachpersonal.

Künftig sollen auch die Kranken- kassen eingebunden werden, erklär- ten die Verbände. Nach dem GKV- WSG können nur noch Vertrags- partner von Krankenkassen Patien- ten mit Hilfsmitteln versorgen. Die Zulassung von Leistungserbringern entfällt nach einer Übergangsfrist

bis Ende 2008. BH

SCHONENDER VERSCHLUSS VON SEPTUMDEFEKTEN

Göttinger Kinderkardiologen haben weltweit erstmals bei einem Kind einen Vorhofseptum- defekt (ASD) mit einem fast vollständig resor- bierbaren Implantat verschlossen. Die bislang für Verschlüsse des ASD verwendeten Implan- tate aus Kunststoff können kurz- und mittel- fristig lokale Entzündungs- und Fremdkörper- reaktionen auslösen. Dieses Risiko soll mit den resorbierbaren Implantaten gesenkt werden.

„Die Langzeitrisiken der herkömmlichen Implantate lassen sich schwer ermessen, weil sich histologische Reaktionen erst post mortem feststellen lassen“, erläuterte Prof. Dr. med.

Thomas Paul, Leiter der Kinderkardiologie der Universitätsmedizin Göttingen. Deshalb gebe es dazu wenig gesicherte Daten. Bekannt sei aber, dass herkömmliche Implantate verstärkte Bindegewebsproliferation, Thromboembolien und Perforationen im Implantationsbereich her-

vorrufen könnten. Auch sei ein Zugang zum lin- ken Vorhof, wie er zur späteren Behandlung von Vorhofflimmern notwendig werden könne, bei einem Verschluss mit einem Kunststoffim- plantat nicht mehr möglich.

Platzhalter aus porkinem Kollagen Das vor Kurzem CE-zertifizierte Doppelschirm- system aus resorbierbarer, azellulärer Dünn- darmmukosa porkinen Ursprungs spannt sich nach Einführen über einen Katheter mithilfe dünner, biokompatibler Metallstäbe auf. Bis auf diese Metallstäbe wird das Kollagenimplantat innerhalb von maximal zwei Jahren durch En- zyme und Makrophagen aufgelöst und durch körpereigenes Gewebe ersetzt, so die Ergeb- nisse präklinischer Studien (JACC 2006, 48:

161–9). In einer multizentrischen Studie mit 58 erwachsenen Patienten konnten bei

57 Teilnehmern die Septumdefekte erfolgreich verschlossen werden (Circulation 2006, 114:

1962–7). Vorübergehende, leichte Arrhythmien traten bei fünf Patienten auf, innerhalb von sechs Monaten gab es keine klinisch relevan- ten unerwünschten Effekte.

Inzwischen sind in Deutschland zwei er- wachsene Patienten mit den neuen Implanta- ten versorgt worden. Ihnen und dem Kind ge- he es gut, sagte Paul. Die Patienten erhalten für sechs Monate ASS. Das Monitoring erfolgt über transthorakale und transösophageale Echokardiografie. Das Göttinger Team hofft, dass künftig Patienten mit angeborenen Herzfehlern durch einen gut verträglichen Verschluss von ASD spätere Komplikationen erspart bleiben. Eine Weiterentwicklung des Systems soll in Zukunft komplett resorbierbar sein. Dr. rer. nat. Nicola Siegmund-Schultze Gruppenbild mit Damen:Zum Meinungsaustausch mit

Dr. Angela Merkel war die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Dr. med. Cornelia Goesmann (zweite von rechts), Mitte Juli ins Bun- deskanzleramt geladen. Die Bundeskanzlerin wollte sich über Themen informieren, die Selbstständige und Unternehmerinnen beschäftigen.

Goesmann, die den „Arbeitskreis Chancengleichheit“ beim Bundes- verband der Freien Berufe leitet, war angetan von dem Gespräch:

Merkel sei gut vorbereitet gewesen und kenne die Probleme von Freiberuflern im Gesundheitswesen. Schließlich sei die Schwester der Kanzlerin selbstständige Physiotherapeutin. Goesmann wies darauf hin, dass die gesetzliche Rentenversicherung steuerfinanzierte Beiträ- ge erhalte, wenn Eltern Erziehungsurlaub nehmen. Eine vergleichbare Zahlung gebe es in den berufsständischen Versorgungswerken nicht.

(Foto v. l.: Ursula Jachnik, Bundesverband der Unternehmerfrauen im Handwerk, Dorothea Störr-Ritter, Bundesverband der Selbstständigen, Regina Seidel, Verband deutscher Unternehmerinnen) Rie

Foto:Bundeskanzleramt

VERSORGUNGSMANAGEMENT

Neuer Rahmenvertrag geschlossen

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