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Archiv "Bundesgesundheitsamt (BGA) Arzneimittel-Schnellinformation Ibuprofen und intrakranieller Hochdruck (Pseudotumor cerebri, PTC)" (04.06.1993)

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BUNDESÄRZTEKAMMER

Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft

Bundesgesundheitsamt (BGA)

Arzneimittel-Schnellinformation

Ibuprofen und intrakranieller Hochdruck (Pseudotumor cerebri, PTC)

BEKANNTGABEN

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft gibt nachfolgend eine Arzneimittel-Schnellinformation (ASI) des Bundesgesundheitsamtes (5/93) wieder:

„Ibuprofen wird wegen seiner anti- phlogistischen, analgetischen und antipy- retischen Wirkungen bei der Therapie rheumatischer Erkrankungen eingesetzt und bedarf in dieser Gruppe von Indika- tionen in der Regel höherer Dosen (bis 2,4 g/Tag). Zur Behandlung leichter bis mittelschwerer Schmerzzustände sowie zur Fiebersenkung genügen geringere Einzel- und Tagesdosen (bis zu 800 mg).

Insgesamt liegt eine breite Anwen- dungserfahrung mit Ibuprofen vor. Seit Ibuprofen für die zuletzt genannten Indi- kationen nicht mehr verschreibungs- pflichtig ist (1. 1. 1989), hat die Verord- nung Ibuprofen-haltiger Arzneimittel zur innerlichen Anwendung in allen Indika- tionen stark zugenommen. Bezogen auf die DDD (defined daily dose) wurden im Jahre 1991 57,2 Mio DDD zu Lasten der GKV verordnet, das war die 2,5fache Menge gegenüber 1988 (1). Darüber hin- aus werden Ibuprofen-haltige Arzneimit- tel im Rahmen der Selbstmedikation an- gewendet.

Von einem pharmazeutischen Unter- nehmer sind dem Bundesgesundheitsamt 9 Berichte aus dem Ausland über Ver- dachtsfälle eines intrakraniellen Hoch- drucks (Pseudotumor cerebri) im Zusam- menhang mit der Anwendung von Ibu- profen mitgeteilt worden. In diesen Fäl- len wurde Ibuprofen zur Behandlung von Muskel- und Skelettschmerzen in den empfohlenen Dosierungen eingenom- men, in einigen Fällen nur für einige Ta- ge, in anderen über längere Zeiträume.

Es traten die für einen Pseudotumor ce- rebri charakteristischen Symptome wie Kopfschmerzen, Papillenödeme mit Seh- störungen, Übelkeit und Erbrechen auf.

Raumfordernde Prozesse und Infektio- nen des Liquor als mögliche Ursachen für die Auslösung dieser Symptome lagen nicht vor. Der intrakranielle Druck wur- de bei sieben Patienten gemessen und war grenzwertig bis deutlich erhöht. Für vier Fälle wird angegeben, daß bei com- putertomographischer Untersuchung des

Kopfes sich ein pathologischer Befund nicht ergab. Angaben über bereits früher aufgetretene Symptome dieser Art und den weiteren Verlauf der beobachteten Nebenwirkungen liegen für die berichte- ten Fälle nicht vor. Eine Aussage über ei- nen ursächlichen Zusammenhang ist er- schwert, weil in einigen Fällen weitere Arzneimittel eingenommen wurden, als deren Nebenwirkungen die beschriebe- nen Symptome ebenfalls angesehen wer- den können.

Ein Pseudotumor cerebri ist eine sel- tene Erkrankung, deren Ursache oft nicht erkannt wird. Die Symptome verschwin- den im allgemeinen spontan, länger be- stehende Papillenödeme können jedoch zu dauernder Sehbeeinträchtigung oder zu Sehverlust führen. In der medizini- schen Literatur ist ein Zusammenhang mit der Anwendung von einer Reihe von Wirkstoffen (z. B. Tetracycline, Isotreti- noin, Nalidixinsäure, Cotrimoxazol, Glu- cocorticoide) beschrieben worden, der als Verdacht aus Berichten der interna- tionalen Spontanerfassung abgeleitet wird (2, 3); Ibuprofen ist jedoch in die-

sem Zusammenhang bisher nicht ge- nannt worden. Aus der Bundesrepublik Deutschland liegen dem BGA keine Be- richte über Pseudotumor cerebri im Zu- sammenhang mit der Anwendung von Ibuprofen vor."

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft und das Bundes- gesundheitsamt sind zur weiteren Ergän- zung des Kenntnisstandes an dokumen- tierten Berichten über Fälle interessiert, in denen der Verdacht auf einen Zu- sammmenhang zwischen Arzneimittelan- wendung und dem Auftreten von Zei- chen eines Pseudotumor cerebri besteht.

Von besonderer Bedeutung sind in die- sen Fällen die Ergebnisse weitergehen- der diagnostischer Untersuchungen (CT, Mesung des intrakraniellen Drucks, ophthalmologische Untersuchung). Pa- tienten, die über entsprechende Sympto- me klagen und nicht in ärztlicher Be- handlung stehen, sollte eine weitere dia- gnostische Klärung empfohlen werden.

Erfahrungen und Beobachtungen können Sie auf dem im Deutschen Ärzteblatt ab- gedruckten Berichtsbogen oder auch formlos mitteilen.

Literatur

1. Schwabe/Paffrath: Arzneiverordnungs-Report (Ausgaben 1988 bis 1992), Gustav Fischer Verlag 2. Griffin, J. P., Adverse Drug React, Toxicol. Rev.

(1992) 11, 41-58 (Übersicht)

3. Askmark, H., Headache (1989), 29, 441-444

Arzneimittelkommission der Deut- schen Ärzteschaft, Aachener Straße 233-237, W-5000 Köln 41, Tel:

02 21/40 04-5 20, Fax: 02 21/40 04-5 39. ❑

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gen!

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 22, 4. Juni 1993 (59) Al-1681

Referenzen

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