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Archiv "ALTERSGRENZE: Unzureichend" (13.11.1985)

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Mitglied der Schweizerischen Bankier- vereinigung.

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BZZ Bankinstitut Zürich, Münstergasse 2, CH-8022 Zürich, Telefon 0041 1 69 47 71.

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Zusammensetzung: 1 Ampulle enthält: Diclofenac-Natrium 75 mg. Dosierung: Möglichst ein- malige Injektionsbehandlung, Weiterbehandlung oral oder rektal. Tagesdosen 50-150 mg.

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losigkeit, Müdigkeit. Schwindel. Wechselwirkungen:

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Ct-Arzneimittel

Chemische Tempelhof GmbH Postf.420331 • 1000 Berlin 42

ALTERSGRENZE

Zu dem Kommentar von Dr.

Harald Clade: „Mißbrauch", in Heft 41/1985, Seite 2955:

Unzureichend

... Nachdem eingangs in diesem Artikel berichtet wird, daß Krankenkassen, Gesundheitsökonomen und zum wiederholten Ma- le die SPD-Bundestags- fraktion vorgeschlagen ha- ben, Kassenärzte ab 65.

Lebensjahr zwangsweise in den Ruhestand zu ver- setzen, wird dagegen eine dürftige Polemik geführt, die uns Ärzten mehr scha- det als nützt. So wird von Zwangspensionierung der alten Ärzte gesprochen, die hohe Zwangsarbeitslo- sigkeit junger Ärzte in die- sem Zusammenhang — wohl bewußt — überhaupt nicht erwähnt (über 3700 Ärzte im Bundesgebiet im August 1985 ohne Arbeit!).

Ohne Zweifel könnten vie- le dieser arbeitslosen Ärz- te den Überschuß alter noch arbeitender Kollegen ablösen. Zur Ethik unseres Standes gehört doch wohl auch die Verpflichtung, für arbeitslose Mitglieder un- seres Standes alles zu tun, was möglich ist. Wenn Ärz- te keine ausreichende Al- tersversorgung haben, so können sie den Rentenbe- ginn verzögern und die Rente damit erhöhen. Die Zahl der Ärzte, die sowohl über ausreichenden Besitz verfügen als auch über Ärztehonorar und nun zu- sätzlich über Rente, ist oh- ne Zweifel viel höher.

Der einzige im Artikel ge- machte Vorschlag einer Reduzierung der Ärzte, nämlich eine Langzeit- steuerung durch weitere

Zulassungsbeschränkung zum Studium, kann frühe- stens in etwa acht Jahren beginnend wirken, ist also unzureichend. Auch der Hinweis, daß in gewissen Kreisen die Absicht be- steht, die Ärzte-Altersver- sorgung zu Fall zu bringen

— was in naher Zukunft kaum zu realisieren sein wird —, lenkt nur vom ei- gentlichen Thema ab und soll wohl die Angst schü- ren. Nicht ein Vorschlag wird gemacht, die Ärz- teschwemme zu reduzie- ren. Auch nicht zum Bei- spiel auf die Notwendig- keit hingewiesen, in Bal- lungsgebieten die Zulas- sung zu beschränken. So trägt dieser Artikel nicht dazu bei, die Probleme zu lösen.

Dr. med. Justus Weihe Arzt für Urologie und Chirurgie

Ingendorfer Weg 26 5000 Köln-Mengenich

MENSCHENWÜRDE

Zu der anhaltenden Auseinan- dersetzung über den Schutz des (werdenden) mensch- lichen Lebens:

Schwache Position des Kindes

Nicht einmal das Ignorie- ren der gesetzlichen Mel- depflicht von Schwanger- schaftsabbrüchen zieht — wie jedes verbotswidrige Parken — auch nur ein Buß- geld nach sich; von dem Bagatellisieren zahlloser Scheinindikationen oder

Gefälligkeitsdiagnosen ganz abgesehen. Noch einmal erinnerte am 4. Ok- tober 1985 bei der Land- tagsdebatte in Mainz der Rheinland-Pfälzische Mini- sterpräsident Dr. Bernhard Vogel an das Ziel seiner Initiative, nämlich eine Er- gänzung des § 200 f der RVO um drei Sätze:

1. Der die Notlagenindika- tion feststellende Arzt solle diese schriftlich und aus- führlich begründen.

2. Die Qualifikation hierzu solle nicht allein durch die Approbation gegeben sein, sondern von einer be- sonderen Fortbildung ab- hängig gemacht werden.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

cb l

3398 (10) Heft 46 vom 13. November 1985 82. Jahrgang

(2)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

Diagnostica MERCK

MERCK

Medica-Treffpunkt '85

3. Es solle der vom Gesetz vorgeschriebenen Melde- pflicht für jeden Schwan- gerschaftsabbruch ent- sprochen werden.

ABTREIBUNG

Zu dem Seite-eins-Artikel „Ei- genwillig", in Heft 41/1985, Seite 2933:

Ist das alles undiskutabel?

Bangen Politiker um die

„Akzeptanz" um so mehr, je näher ein Wahltermin rückt? — Wenn wir wach- sende Willkür gegenüber gesunden Ungeborenen beliebig lange als Versi- cherungsleistung der Krankenkassen akzeptie- ren, werden Wende und Wandel im Bewußtsein un- serer Gesellschaft immer weniger wahrscheinlich.

Soll die grundgesetzliche

„Garantie", die Würde des Menschen sei unantastbar, zu einer Leerformel dege- nerieren? Ist es nicht be- unruhigend, wenn oft Will- kür und Gewalt gerade ge- genüber Schutzbedürfti- gen im Alltag wie eine Ne- bensächlichkeit — allenfalls am Abend im Fernsehen noch wie eine Attraktion behandelt wird?

Am schwächsten erscheint in unserer Gesellschaft noch immer die Position des Kindes, nicht viel bes- ser die einer Mutter mit zwei kleinen oder gar drei bis vier Kindern. Rücksicht ihnen gegenüber ist fast zu einer wohltuend anmuten- den Ausnahme geworden.

Was aber in unserer wohl- standswunderlichen Welt noch immer weiter ge- deiht, hat die Deutsche Ge- sellschaft für Kinderheil- kunde bei ihrer 81. Tagung zu einem Schwerpunktthe- ma gemacht: Kindesmiß- handlung! Das wirkt wie ei- ne fatale Ergänzung des Abtreibungselends und wie ein Symptom unserer kinderunfreundlichen Ge- sellschaft mit ihrer noch immer recht dürftigen Fa- milienpolitik!

Dr. med.

Hans Gerd Iversen Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt

Am IhIsee 25 b 2360 Bad Segeberg

Paradox - aber wahr

. Es scheint paradox und ist doch wahr: Erst mit der Einführung der Pille klet- terten die Abtreibungszah- len immer höher. Leider haben die meisten von uns trotz der harten Fakten aus den USA und aus unserem Land keine Lehre gezo- gen.

Die Antikonzeption führt unausweichlich zur Abtrei- bung. Das bestätigt sich in allen Ländern, die die Pille eingeführt haben.

Was ist der Grund? Letzt- endlich ist es die mensch- liche Überheblichkeit, die meint, alles machen zu können: Das Kind darf nur ein Wunschkind sein.

Kommt

es dann trotzdem und war nicht geplant, dann muß eben die post- konzeptionelle Verhütung einsetzen. Das bedeutet:

die „Pille danach" oder der Schwangerschaftsab- bruch, also die Tötung menschlichen Lebens.

Es ist bedauerlich, daß die neue Familienministerin Rita Süssmuth diese Zu- sammenhänge noch nicht erkannt hat. Es gibt nur ei- nen Ausweg: Ehrfurcht vor der Schöpfung, vor dem geborenen wie dem unge- borenen menschlichen Le- ben. Außerdem empfehle ich dem Familienministeri- um, sich die Ergebnisse der „Natürlichen Gebur- tenregelung" anzusehen und nicht mehr „Planned Parenthood" und seiner

„Pro Familia"-Organisa- tion in der Bundesrepublik das Feld der Aufklärung zu überlassen.

Dr. med.

Heinrich Schulte-Wintrop Emil-Nolde-Weg 66 4400 Münster

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Stand-Nr. 4A05

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82. Jahrgang Heft 46 vom 13. November 1985 (11) 3399

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