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öffentlich

Fachbereich Dezernent(in) / Geschäftsführer Datum

40 StR'in Bonekamp

verantwortlich Telefon Dringlichkeit

Martina Raddatz-Nowack 5022400

Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit

Schulausschuss 13.06.2012 Kenntnisnahme

Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 21.06.2012 Kenntnisnahme

Hauptausschuss und Ältestenrat 28.06.2012 Kenntnisnahme

Rat der Stadt 28.06.2012 Kenntnisnahme

Ausschuss für Personal und Organisation 25.09.2012 Kenntnisnahme

Tagesordnungspunkt

Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011

- Maßnahmekonzept für Schulen (vs.Vandalismus) und Abschluss von Selbstverpflichtungen an Schulen zur Schadensvermeidung

- Hausmeistervertretungsregelung/Handwerkerpool an Schulen Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt nimmt von der Sachverhaltsdarstellung zu den genannten Prüfaufträgen Kenntnis.

Finanzielle Auswirkungen Keine

Ullrich Sierau Oberbürgermeister

Jörg Stüdemann

Stadtdirektor/Stadtkämmerer

Waltraud Bonekamp Stadträtin

Begründung

Der Rat hat am 15.12.11 zum Haushalt 2012 nachfolgende Prüfaufträge an die Verwaltung erteilt:

I. Maßnahmekonzept für Schulen (vs. Vandalismus) und

Abschluss von Selbstverpflichtungen an Schulen zur Schadensvermeidung Sachstand

(2)

Nach Beschlusslage soll durch die Verwaltung ein „verbessertes und repressives Maßnahmekonzept ausgearbeitet und umgesetzt werden, in dessen Rahmen die durch

Vandalismus an Dortmunder Schulen hervorgerufenen Sachbeschädigungen eingedämmt und dadurch die Aufwendungen zur Schadensbehebung eingespart werden können“.

Es wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Ansätze zur Eindämmung von

Vandalismusschäden erarbeitet, mit denen nachhaltig die Kosten zur Schadensbeseitigung gesenkt werden sollten. Neben der Kostenreduzierung ist auch ein bedeutsamer Effekt nach dem Motto „Wohlfühleffekt-Besser Lernen an einer sauberen Schule“ erstrebenswert.

Die zum aktuellen Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse zu dieser Thematik wurden in einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe (Fachbereich Schule und der

Immobilienwirtschaft) zusammengestellt. Auf die in den Jahren 2008 bis 2011 durchgeführten Auswertungen wird verwiesen (s. Anlage).

Danach konnte im Erfahrungsaustausch des KGST Vergleichsringes „Gebäudewirtschaft“ mit sieben NRW-Städten festgestellt werden, dass bislang in den beteiligten Kommunen keine nachhaltigen Konzepte zur „Vermeidung bzw. Reduzierung von Vandalismusschäden an Schulgebäuden“ vorliegen. In den Diskussionen wird jedoch zusammenfassend die einhellige Meinung vertreten, dass jede Schule/jeder Schulstandort zu den Ursachen von Vandalismus zunächst in einem aufwändigen Prozess analysiert werden muss, bevor Aussagen getroffen werden können, welche präventiven Maßnahmen erforderlich und sinnvoll zur Verhinderung bzw. Minimierung von Vandalismusschäden ergriffen werden können.

Zusammenhänge „Schulhausmeisterwohnung/Vandalismus“

Aktuell befinden sich 74 Schulhausmeisterwohnungen im Bestand der Stadt Dortmund, wovon 60 z. Zt. als Dienstwohnung von städt. Hausmeistern genutzt werden.

Nach Aussagen aller Beteiligten (Schulleitungen, Eltern, Schüler, städt. berührte Fachbereiche (FB) 23, 40, 65 und Personalrat) ist eine Schulhausmeisterwohnung am Schulstandort als positiv im Sinne einer Vandalismusprävention zu bewerten. Das

„Stammhausmeisterprinzip“ wird auf Nachfrage flächendeckend von den an „Schule“

Beteiligten einhellig befürwortet.

Zur Reduzierung der dargestellten Vandalismusschäden sind in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden; u. a. bauliche Maßnahmen wie Einzäunung des Schulgeländes, Rodung von Gehölz auf dem Schulgelände.

Es ist jedoch bei den genannten Maßnahmen festzustellen, dass es keine pauschalen und Musterpräventionslösungen geben kann, sondern ausschließlich individuelle, standortgerechte Konzepte für jede Schule erarbeitet werden müssen, die zu einer nachhaltigen Reduzierung von Vandalismusschäden beitragen können.

Nach Aussage der Schulleitungen entsteht jedoch der überaus größte Anteil an

Vandalismusschäden außerhalb der schulischen Betriebszeiten. Dies trifft insbesondere auf Schulzentren zu, bei denen es aufgrund ihrer Lage keine soziale Kontrolle durch die

Nachbarschaft gibt.

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Weitere Vorgehensweise:

In der Schulkoordinierungskonferenz am 02.03.2012, in der jede Schulform durch ihre jeweiligen Sprecher vertreten ist, wurde das Thema „Vandalismus“ diskutiert. Im Ergebnis wurde der Auftrag für alle Schulen „mitgenommen“, Selbstverpflichtungskonzepte zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Vandalismusschäden zu erarbeiten. In der nächsten Konferenz (Oktober 2012) werden erste Ergebnisse vorliegen. Darauf aufbauend wird ein Maßnahmekonzept erarbeitet.

II. Hausmeistervertretungsregelung/Handwerkerpool an Schulen Der Prüfauftrag des Rates beinhaltet vier Ansätze:

1. Einführung einer modifizierten Vertretungsregelung

2. Bereitschaftsdienste an Wochenenden 3. Bildung von Handwerkerpools

4. Prüfung, ob die Personal- und Budgetverantwortung von Fachbereich 40 an den Fachbereich 65 übergeleitet werden soll

Sachstand

Zu den nachfolgenden Prüfaufträgen wurden bereits Arbeitsgruppen mit Vertretern der berührten Fachbereichen, der Personalvertretung und des Personal- und Organisationsamtes gebildet. Die Aufnahme der Projektarbeit wird Anfang Juni erfolgen.

Zu 1. Einführung einer modifizierten Vertretungsregelung

Gem. Landesbezirklichem Tarifvertrag v. 19. Dez. 2006 zum TVöD im Bereich des KAV NW (TVöD-NRW) Nr. 2 § 1 Ziff. (15)wird der dem Schulhausmeister zustehende Erholungsurlaub grundsätzlich während der Ferien gewährt.

Schulhausmeister (SchHM) erhalten – wie alle Tarifbeschäftigten – i.d.R. 6 Wochen Erholungsurlaub, die während der 12-wöchigen Schulferien in Anspruch genommen werden können. Bis 2009 wurden zur Versorgung/Betreuung der Schulen (Stichwort:

Verkehrssicherungspflicht) während des Erholungsurlaubes der SchHM befristet externe Aushilfskräfte eingesetzt. Hierdurch sind jährlich ca. 600.000 €

Personalkosten entstanden.

Mit dem Urlaubsjahr 2010 waren die SchHM erstmals flächendeckend aufgefordert worden, auf der Ebene der Stadtbezirke eine gegenseitige Vertretung für die Zeiten des Dienstes während der Schulferien abzusprechen, um durch Mitbetreuung

benachbarter Schulgebäude auf externe Vertretungen verzichten zu können. Damit die Spielräume für die individuelle Urlaubsplanung nicht weiter eingeengt wurden, war bewusst darauf verzichtet worden, genaue Zeiträume für die Mitbetreuung festzulegen und gegenseitige Vertretungen personenscharf vorzugeben. Im Urlaubsjahr 2010 hat die gegenseitige Vertretung der SchHM zu einer Einsparung im Personalkostenbudget von ca. 438.000 € geführt.

(4)

In Abstimmung zwischen dem Personalrat und der Verwaltungsspitze wurde die verbindliche gegenseitige Vertretung und Mitbetreuung in den Jahren 2010 und 2011 durch die Zusage eines erneuten Aushilfseinsatzes zunächst wieder zurückgestellt.

Die Urlaubsabsprache der SchHM auf freiwilliger Basis erfolgte nur noch teilweise, sodass wieder deutlich mehr externe Vertretungskräfte als 2010 erforderlich wurden.

Die Personalmehrkosten betrugen 376.340 €.

Der Weg einer freiwilligen Absprache hat zu keiner nachhaltigen Einsparung geführt.

Für das laufende Jahr 2012 hat der Oberbürgermeister letztmalig die Zustimmung zur Einstellung von externen Vertretungskräften verfügt. Diese Zusage wurde jedoch mit dem Auftrag an den FB 40 versehen, gemeinsam mit dem Personal- und

Organisationsamt „eine noch zu entwickelnde modifizierte Vertretungsregelung ab dem Jahr 2013 und ff. auszuarbeiten“.

Um dauerhaft und verlässlich Personalkosten für externe Aushilfskräfte einsparen zu können muss eine modifizierte Regelung zur Planung des Erholungsurlaubes unter Beachtung einer Mitbetreuung benachbarter Schulen während der Schulferien mit verbindlichen Eckpunkten eingeführt werden. Ziel ist es, während der Schulferien weitgehend keine externen Aushilfskräfte mehr einstellen zu müssen.

Der Fachbereich Schule (FB 40) wird entsprechende Regelungen bis zum Beginn der Urlaubsplanung für das Jahr 2013 entwickeln.

Allerdings ist zunächst der grundsätzliche Organisationsprozess (OE-Prozess) zur Frage der Zuordnung der Schulhausmeister gem. Ziff. 4 der Vorlage abzuwarten. Die Verlagerung der Personal- und Budgetverantwortung für Schulhausmeister in den Bereich der Städt. Immobilienwirtschaft (FB 65) würde eine modifizierte

Vertretungsregelung nachhaltig beeinflussen. Vor diesem Hintergrund ruht der Prozess zunächst und wird nach der Entscheidung der künftigen organisatorischen Zuordnung aufgenommen.

Zu 2. Bereitschaftsdienste an Wochenenden

Schulhausmeister sind gem. Arbeitsvertrag auf Anordnung des Arbeitgebers

verpflichtet, in den Fällen der Benutzung von Schulräumen, Turnhallen oder sonstigen Einrichtungen für schulische und nichtschulische Zwecke Bereitschaftsdienst zu verrichten. Bereitschaftsdienste fallen regelmäßig sowohl in der Woche als auch an den Wochenenden an.

Der Bereitschaftseinsatz des städt. Personals gewährleistet den Schließ- und Objektdienst für die Gebäude und stellt die Verkehrssicherungspflicht des

Eigentümers sicher. Diese Regelung legt fest, dass der Kommunale Schadensausgleich die Abgeltung von Haftungsansprüchen gegen die Stadt Dortmund übernimmt, soweit die Stadt kein Verschulden trifft. Wird die Verkehrssicherungspflicht nicht durch städt. Personal übernommen, sondern z.B. durch Übergabe der sog. Schlüsselgewalt an Vereine, muss durch vertragliche Regelung die Freistellung der Stadt Dortmund von der Haftungsfrage vereinbart werden.

(5)

Die derzeit anfallenden Bereitschaftsdienste an den Schulen werden ausschließlich durch die zuständigen Schulhausmeister oder durch die zur Vertretung der

Schulhausmeister eingesetzten Aushilfskräfte abgeleistet. Hierfür erhalten

Schulhausmeister eine tarifliche Sonderzahlung. Der Tarifvertrag TVöD-NRW lässt die Pauschalierung der durch Bereitschaftsdienst anfallenden Sonderzahlungen zu. Für die den Schulen zugeordneten Schulhausmeister (Stammhausmeister) wurden seit 1993 durch Nebenabreden zum Arbeitsvertrag schulscharf und nutzungsabhängig Bereitschaftspauschalen festgesetzt. In den Nebenabreden ist vereinbart, dass innerhalb der Bereitschaftszeiten Pausen im Umfang von 15 % der Dienstzeiten angerechnet werden, die nicht bezahlt werden. Hierdurch konnte ein

Konsolidierungsbeitrag erbracht werden.

Die Nebenabreden können erstmals zum 31.12.2013 mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsschluss beiderseits gekündigt werden.

Die Prüfung der Bereitschaftsdienste an Wochenenden und eine evtl. Schlüsselvergabe an Vereine (Prüfauftrag Schul-Sporthallen) korrespondieren miteinander. Die Prüfung einer Neuregelung der Bereitschaftsdienste an Wochenenden wird erst nach Abschluss des Prüfauftrags des Rates:

„Es soll geprüft werden, ob in Anlehnung an das „Wuppertaler Modell“ die Schlüsselgewalt der Sporthallen an Wochenenden an die Sportvereine übertragen werden kann“

erfolgen.

Zu 3. Bildung von Handwerkerpools

Schulhausmeister sind zur Durchführung kleinerer Wartungs- und

Instandhaltungsarbeiten verpflichtet. In der Dienstanweisung für Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen der Stadt Dortmund vom 01.01.1997 heißt es unter:

4.2 Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten:

Grundsätzlich führt der/die Schulhausmeister/in kleinere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten selbst aus. Art und Umfang der zu übernehmenden Arbeiten richten sich jedoch u. a. nach den

handwerklichen Vorkenntnissen und der handwerklichen Eignung des Schulhausmeisters/der Schulhausmeisterin.

Kleinere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, die der/die Schulhausmeister/in selbst ausführt, sind die Tätigkeiten und Aufgaben des beiliegenden „Basis-Aufgabenkataloges“ (Anlage I). Der „Basis- Aufgabenkatalog“ ist Bestandteil dieser Dienstanweisung

Basis-Aufgabenkatalog

zu Ziffer 4.2 der Dienstanweisung für Schulhausmeister/innen der Stadt Dortmund

Bereich Aufgabe/Tätigkeit

Dachdeckerarbeiten

>>> An 1-geschossigen Gebäuden;

>>> mit Ausnahme von Turn- u. Sporthallen

> Inspektion und Sichtkontrolle von Dächern und Rinnen

> Reinigung der Dacheinläufe

> Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung durch Verwendung von Bitumenspachtel bei sichtbaren Rissen

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Schlosserarbeiten die mit vorhandenen Arbeitsmitteln durchgeführt werden können

Sanitärinstallations-arbeiten

> Auswechseln/Erneuern von:

WC-Sitzen, Spülrohren, Duschköpfen, Papierhandtuch u. Toilettenpapierhaltern, Perlatoren

Spiegel sowie Spiegelbefestigungsklammern

> Beseitigung von Verstopfungen im Syphonbereich Elektroarbeiten >>> bis 3 m Raumhöhe

> Auswechseln von Startern, Leuchtstoffröhren, Leuchtmitteln

> Absicherung von Schadensstellen

> Ausschalten von Sicherungen bei defekten Stromkreisen

Arbeiten an Heizungs-/

Lüftungsanlagen

> außerhalb der turnusmäßigen Wartung ist eine allgemeine Wartungskontrolle (Sichtkontrolle) an den Heizungs- u. Lüftungsanlagen durchzuführen Sonstiges > Beaufsichtigung von Selbsthilfegruppen

> Führen v. Stundenkontrollbüchern zur Handwerkerkontrolle

> Unterstützung des Objektbearbeiters bei Turnusinspektionen

> Montieren von Raum-/Hinweisschildern

> Ersatz/Reparatur von - Rosten

- Garderobenhaken und

>>> bis 3 m Raumhöhe

- Vorhängen, Sonnenschutz, Verdunkelungsanlagen, Röllchen

Nicht mehr gebrauchsfähige Bänke, Tische, Stühle, Turn- und Sportgeräte hat der/die

Schulhausmeister/in aus den Schulräumen bzw. aus den Turn- und Sporthallen zu entfernen und – sofern er/sie diese nicht selbst instand setzen kann – für die Reparatur bereitzustellen.

Neue Schulgebäude oder aktuell grundsanierte Gebäude sind technisch wesentlich komplexer ausgestattet, sodass der o.g. Katalog nicht mehr zeitgemäß ist.

Die Bildung wirkungsvoller Handwerkerpools erfordert besondere organisatorische Maßnahmen. Da mehrere Gewerbe (Elektro-, Sanitär-, Maurer-, Maler-, Schreiner-, Dachdeckerhandwerk usw.) abzudecken sind, erscheint eine flächendeckende Versorgung aller Schulen problematisch zu sein.

Die Eingliederung eines Teils der Schulhausmeister in einen Handwerkerpool stellt zudem teilweise die Abkehr vom bisher in Dortmund praktizierten

„Schulhausmeister-Stammprinzip“ dar. Da zu unterstellen ist, dass ein

Handwerkerpool häufig im aktiven Einsatz ist, würde dieses Personal als unmittelbarer Ansprechpartner der abordnenden Schule vor Ort fehlen.

Es ist davon auszugehen, dass eine oder mehrere mobile Handwerkergruppe/n zudem deutlich höhere Mobilitätskostenverursachen. Es muss geprüft werden, ob erheblich höhere Lagerhaltungskosten für Verbrauchsmaterial zu erwarten sind.

Wegen der tarifvertraglich geregelten Faktorisierung der Arbeitszeit/

Arbeitsbereitschaft stehen Schulhausmeister im Rahmen eines Handwerkerpools nur

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Zeit anfallenden Stunden der sog. Arbeitsbereitschaft können an den Einsatzschulen nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werden.

Die Übernahme handwerklicher Tätigkeiten löst veränderte Auswirkungen in Bezug auf Verantwortlichkeit und Haftung der Stadt als Unternehmerin aus. Hier muss sichergestellt werden, dass eine sach- und gewerkgerechte Fachaufsicht gewährleistet wird. Fachaufsicht kann nur von entsprechend ausgebildeten Kräften wahrgenommen werden.

Schließlich ist es erforderlich, die im Handwerkerpool eingesetzten Schulhausmeister auf dem Stand der Technik zu schulen, damit die ausgeführten Arbeiten mit der jeweiligen aktuellen Sach- und Fachkunde ausgeführt werden können.

Im Hinblick auf die engen Verflechtungen mit den durch die Städt.

Immobilienwirtschaft wahrgenommenen Aufgaben der Gebäudeinstandhaltung soll die weitere Prüfung zur Bildung von Handwerkerpools erst nach Abschluss des grundsätzlichen Prüfauftrages (s.u. Ziffer 4) erfolgen. Die Verlagerung der Personal- und Budgetverantwortung für Schulhausmeister in den Bereich der Städt.

Immobilienwirtschaft (FB 65) würde die Bildung von Handwerkerpools nachhaltig beeinflussen.

Zu 4. Prüfung, ob die Personal- und Budgetverantwortung des Fachbereichs 40 auf den FB 65 übergeleitet werden soll

Die Prüfung, ob Synergieeffekte bei einer Überleitung der Personal- und

Budgetverantwortung für die Schulhausmeister vom Schulverwaltungsamt (FB 40) zur Städt. Immobilienwirtschaft (FB 65) entstehen, erfolgt im Rahmen eines OE-

Projektes. Die Projektlenkung setzt sich aus den Leitungen der betroffenen FB 40 und 65, sowie dem Personalrat und der Bereichsleitung von 11/2-Personal- und

Organisationsentwicklung zusammen. Für die Erarbeitung der Prüfergebnisse wird eine Projektgruppe, bestehend aus Mitarbeiter/innen der FB 40 und 65, Vertreter/innen der Schulhausmeister/innen sowie aus Vertreter/innen der Schulleitungen gebildet. Die Moderation erfolgt durch 11/2-Organisationsentwicklung.

Die Prüfung beinhaltet zunächst eine Klassifizierung der Aufgaben in schul- und gebäudebezogene Aufgaben und die Schnittstellenbetrachtung zu den Schulleitungen und zum Fachbereich 65. Anschließend werden mögliche Synergieeffekte sowohl im Bereich der Zentralen Dienste (Personalsachbearbeitung) als auch bei den

gebäudebewirtschaftenden Bereichen ermittelt. Abschließend werden die Vor- und Nachteile bei der derzeitigen Anbindung der Schulhausmeister/innen an den FB 40 und bei einer Verlagerung zur Immobilienwirtschaft dargestellt und von der

Projektlenkung bewertet. Der Rat der Stadt wird über das Prüfungsergebnis in einer gesonderten Vorlage informiert.

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