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 Drucksache Nr.: 00943-15

öffentlich

Fachbereich Dezernent(in) / Geschäftsführer Datum

11 StD Stüdemann 24.04.2015

verantwortlich Telefon Dringlichkeit

Simone Hülsmann 22017 -

Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit

Ausschuss für Personal und Organisation 27.08.2015 Kenntnisnahme

Tagesordnungspunkt

Ausbildungsplatzoffensive 2015 Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das Konzept zur Ausbildungsplatzoffensive 2015 zur Kenntnis.

Finanzielle Auswirkungen

Die Ausrüstung von weiteren Ausbildungsplätzen in den Fachbereichen (Mobiliar,

Büromaterial) ist wie bisher aus den vorhandenen Fachbereichsbudgets zu finanzieren. Die technische Ausstattung (PC, Telefon) wird wie bisher aus dem Budget des StA 10 zur Verfügung gestellt. Im Bereich der Personalkosten ergeben sich keine Auswirkungen auf die steuerbaren Personalaufwendungen.

Durch die Neuausstattung der Ausbildungsplätze in den Fachbereichen entstehen im StA 10 in den Jahren 2015 und 2016 auf dem Auftrag 100137031110 (Telekommunikation – Festnetz Stadtamt 11) die nachfolgenden Aufwendungen für Telefone in Höhe von insgesamt 3.000,00 Euro.

Zusätzlich wird die Abschreibung ab dem 01.07.2015 gerechnet, da die genauen Beschaffungszeitpunkte noch nicht bekannt sind. Die Mehraufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2016 werden in der Budgetplanung des Dortmunder Systemhauses berücksichtigt.

Ergebniskonten

2015 in Euro

2016 in Euro

2017 in Euro

2018 in Euro

572850 Aufwand für GVG´S 750,00 2.250,00 0,00 0,00

572500 Abschreibung auf Anlagen BGA 460,00 3.680,00 3.680,00 3.680,00

Summe 1.210,00 5.930,00 3.680.00 3.680,00

Für den im StA 10 im Haushaltsjahr 2015 entstehenden Aufwand in Höhe von 1.210 € stehen im Budget des StA 10 voraussichtlich keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung.

Sollte sich diese Prognose im Rahmen der Bewirtschaftung bestätigen, werden diese

Aufwendungen aus dem Budget des Personal und Organisationsamtes entsprechend gedeckt.

(2)

Die investiven Maßnahmen zur Anschaffung der PC´s und Monitore in Höhe von insgesamt 18.400,00 EUR können aus dem geplanten Budget des Dortmunder Systemhauses geleistet werden. Die investiven Maßnahmen ab dem Jahr 2016 werden in der Budgetplanung des Dortmunder Systemhauses berücksichtigt.

Finanzstelle 2015

in Euro 2016

in Euro 2017

in Euro 2018 in Euro 10_00137040002 Investition PC´s 3.550,00 10.650,00 0,00 0,00 10_00137040003 Investition Bildschirme 1.050,00 3.150,00 0,00 0,00

Stüdemann

Stadtdirektor/ Stadtkämmerer

Begründung

Für eine bedarfsgerechte und qualifizierte Ausbildung sowohl im mittleren als auch im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst bedarf es einer erheblichen Aufstockung der Ausbildungsplätze im Verwaltungsbereich. Die folgenden Ausführungen gelten

ausschließlich für den allgemeinen Verwaltungsdienst.

„Erfrischend anders“ – Nutzen von Ausbildung in den Fachbereichen

Die Fachbereiche lernen im Rahmen der Ausbildungstätigkeit verschiedene Nachwuchskräfte kennen. In einem mehrwöchigen bzw. mehrmonatigen Einsatz ist ein sehr viel genaueres Bild der künftigen Kolleginnen und Kollegen möglich als nur durch ein Vorstellungsgespräch im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens.

Es besteht daher grundsätzlich die Möglichkeit, bestimmte Auszubildende nach Abschluss der Prüfung für den Einsatz im Fachbereich anzufordern.

Durch die von den Nachwuchskräften gestellten Fragen nach Hintergründen und

Notwendigkeit erhält der Fachbereich darüber hinaus eine weitere Reflexionsmöglichkeit.

Gestiegene Zahl an Nachwuchskräften

Die Stadt Dortmund steht derzeit und in den kommenden Jahren vor der Herausforderung, den durch den demografischen Wandel entstehenden Personalbedarf qualitativ und quantitativ durch bestmögliche Ausbildung zu decken.

Seit dem Jahr 2012 wurden die Ausbildungszahlen auf rd. 200 Auszubildende erhöht. Darüber hinaus wird seit dem Jahr 2013 eine Gruppe von jährlich 30 Auszubildenden für den

künftigen Einsatz im JobCenter ausgebildet.

(3)

EJ 2010 EJ 2011 EJ 2012 EJ 2013 EJ 2014 EJ 2015 -geplant- Verwaltungsberufe

(einschließlich Jobcenter) 66 50 66 99 92 90

Handwerkliche, medizinische

und IT-Berufe 34 9 54 38 33 41

Feuerwehr 27 40 46 45 53 54

Kombi-Ausbildung 0 0 0 12 14 15

Summe Einstellungen 127 99 166 194 192 200

Aufgrund der zu erwartenden Altersfluktuation ist auch in der Zukunft mit einer gleichbleibend hohen Anzahl zu rechnen.

Zu berücksichtigen ist dabei, dass sich für die notwendige Zahl an Ausbildungsplätzen in der Verwaltung i. d. R. drei Ausbildungsjahre aufaddieren (Azubis aus dem Einstellungsjahr 2012 + 2013 + 2014 benötigen Ausbildungsplätze in 2015).

Wegfall bisheriger Ausbildungsplätze

In den letzten 10 Jahren hat die Anzahl der Ausbildungsplätze kontinuierlich abgenommen.

Durch den finanziellen und personalwirtschaftlichen Druck sowie die Anforderungen Raumkapazitäten einzusparen, wurden in den Fachbereichen sukzessiv Ausbildungsplätze eingespart bzw. nicht wieder besetzt. Um dem Rückgang an Plätzen entgegen zu wirken, wurde das „Konzept zur Honorierung der Ausbildungstätigkeit“ entworfen und wird seit dem 01.01.2015 umgesetzt. Die Fachbereiche haben in den letzten Monaten einige neue

Ausbildungsplätze benannt. Der Zuwachs an neuen Ausbildungsplätzen wird jedoch

regelmäßig durch den Wegfall anderer Plätze egalisiert. In der Regel überwiegt die Zahl der Abgänge.

Anforderung an die einzelnen Praxisabschnitte

Im Rahmen ihrer Ausbildung sind die Nachwuchskräfte je nach Ausbildungsberuf

unterschiedlich für einige Wochen bzw. Monate in einem Fachbereich eingesetzt. Für eine qualitativ bestmögliche Ausbildung, aber auch aufgrund der jeweiligen Ausbildungs-/

Studienordnungen sollen die Nachwuchskräfte in ihrer Ausbildung verschiedene Praxismodule kennenlernen:

- Recht/ Sicherheit/ Ordnung bzw. Ordnungsverwaltung, - Finanzverwaltung,

- Personalmanagement, Organisation und Personalrecht und - Sozial- / Leistungsverwaltung.

Hierbei ist herauszustellen, dass insbesondere das Praxismodul Finanzverwaltung oder auch Personalmanagement/Organisation/Personalrecht nicht z.B. nur in den Querschnittsämtern (StÄ 10, 11, 20, 21…), sondern auch in den einzelnen Fachbereichen (z. B. Abt. Zentrale Dienste) sehr gut vermittelt werden kann.

Fachbereiche haben darüber hinaus die Möglichkeit die Art des Praxismoduls offen zu halten.

So können auf einzelnen Ausbildungsplätzen (z. B im FB 1) Personalmanagement ebenso wie Finanzverwaltung vermittelt werden. Welcher Part notwendig ist und damit zum Tragen

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Abstimmung mit dem Fachbereich festgelegt.

Das Personal- und Organisationsamt ist bemüht, für einen möglichst reibungsfreien

Wissenstransfer die Nachwuchskräfte, die kurz vor ihrer Abschlussprüfung stehen, in ihrem letzten Praxisabschnitt der Ausbildung bereits in dem Fachbereich einzusetzen, in den sie übernommen werden sollen, soweit dieser bereits feststeht.

Notwendige Aufstockung

Die zuvor näher beschriebenen Gründe haben zur Verknappung der Ausbildungsplätze in den Fachbereichen der allgemeinen Verwaltung geführt:

 personeller/finanzieller Druck auf die Fachbereiche,

 mangelnde Raumkapazitäten,

 angestiegene Anzahl der Nachwuchskräfte,

 erhöhte Anforderungen an Praxisanleiter/innen mit Umstellung auf den Bachelor- Studiengang.

Aus der Gegenüberstellung von vorhandenen und notwendigen Ausbildungsplätzen ergibt sich die Notwendigkeit, die Ausbildungsplätze in der allgemeinen Verwaltung um insgesamt rd. 30 im mittleren und 100 Plätze im gehobenen Dienst zu erhöhen.

Der Bedarf geht aus der Tabelle in Anlage 1 hervor.

Notwendigkeit einer Quotierung

In den letzten Jahren wurde bereits mehrfach in zahlreichen Gesprächen versucht, die Anzahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen. Dies hat aber durch den zeitgleichen Wegfall von anderen Plätzen nicht ausreichend zum Erfolg geführt. Daher besteht nun dringender

Handlungsbedarf.

Für den allgemeinen Verwaltungsdienst wird ausgehend von den vorhandenen Verwaltungs- Mitarbeiter/innen eines Fachbereiches und den notwendigen Ausbildungsplätzen eine Quotierung notwendig. Im Rahmen eines Benchmarkvergleichs wurde festgestellt, dass andere Städte (z. B. Stadt Essen) mit dieser Vorgehensweise gute Erfahrungen gemacht haben.

Die Berechnungsgrundlage der Quote stellt sich wie folgt dar:

Quote in % = Anzahl notwendiger Ausbildungsplätze x 100 / Anzahl Plst ohne JobCenter Das Ergebnis wurde der Einfachheit halber gerundet.

Ausgehend von den Planstellen aller FB (ohne JobCenter) im mittleren und gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst ergibt sich eine Quote von 12% im mittleren und 10% im gehobenen Dienst. Diese Quote muss zur Erreichung der notwendigen Ausbildungsplätze dezernatsweise, nicht fachbereichsweise, eingehalten werden, so dass in den einzelnen Fachbereichen immer noch die Möglichkeit besteht, auf bestimmte Anforderungen oder Sonderregelungen reagieren zu können. Bei Anwendung der Quote ergeben sich die folgenden Bedarfe an Ausbildungsplätzen im mittleren und gehobenen Verwaltungsdienst:

(5)

Datenquelle. XLReport "Abgleich Beschäftigtenwürfel"/Laufbahnen

Plst m. D.

(Verw.) Ist Ausbild.-

plätze

Bedarf m.D.

Quote 12%

notwendige Veränderung

Plst g. D.

(Verw.) Ist Ausbild.-

plätze

Bedarf g.D.

Quote 10%

notwendige Veränderung

Dezernent/ Dezernatsbüro 1 0 0 0 0 0 0 0 0

StA 1 5 1 1 0 29 2 3 1

StA 3 2 1 0 0 17 0 2 2

MA Sondervermögen 0 0 0 0 1 0 0 0

StA 14 0 0 0 0 22 0 2 2

80/Wirtschaftsförderung Dortmund (Eigenbetrieb) 6 0 1 1 27 0 3 3

Dezernat 1 - Dezernat des Oberbürgermeisters 13 2 2 1 96 2 10 8

Dezernent / Dezernatsbüro 2 2 0 0 0 9 0 1 1

StA 11 16 6 2 -4 89 9 9 0

18/Studieninstitut Ruhr 0 0 0 0 1 1 0 0

StA 20 3 0 0 0 32 5 3 -2

StA 21 105 5 13 8 121 3 12 9

StA 23 3 0 0 0 55 2 6 4

41/Kulturbetriebe Dortmund (Eigenbetrieb) 58 3 7 4 45 0 5 5

42/Theater Dortmund Z. l. n. v. 1

Dezernat 2 - Finanzen, Liegenschaften, Kultur, Personal und Orga187 14 22 8 352 21 36 16

Dezernentin / Dezernatsbüro 3 2 0 0 0 5 0 1 1

StA 10 4 0 0 0 110 3 11 8

StA 30 8 0 1 1 44 1 4 3

StA 32 156 7 19 12 154 6 15 9

StA 33 146 12 18 6 84 5 8 3

34/99 - AÖR CVUA 0 0 0 0 0 0 0 0

StA 37 12 0 1 1 14 1 1 0

Dezernat 3 - Recht, Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr 328 19 39 20 411 16 41 25

Dezernentin / Dezernatsbüro 4 0 0 0 0 0 0 0 0

StA 40 (ohne Schulsekretariate) 21 3 3 0 36 0 4 4

StA 51 34 2 4 2 129 6 13 7

57/FABIDO (Eigenbetrieb) 5 0 1 1 26 3 3 0

Dezernat 4 - Kultur, Sport und Freizeit (bis 12/2010) 0 0 0 0 0 0 0 0

Dezernat 4 - Schule, Jugend und Familie 60 5 7 2 191 9 19 10

Dezernentin / Dezernatsbüro 5 0 0 0 0 7 0 1 1

StA 50 62 10 7 -3 266 7 27 20

52/Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (Eigenbetrieb) 7 3 1 -2 24 0 2 2

StA 53 13 1 2 1 8 0 1 1

Beamte Seniorenheim gGmbH 0 0 0 0 1 0 0 0

Dezernat 5 - Arbeit, Gesundheit, Soziales, Sport und Freizeit 82 14 10 -4 306 7 31 24

Dezernent / Dezernatsbüro 6 2 0 0 0 2 0 0 0

StA 60 6 0 1 1 22 0 2 2

StA 61 14 1 2 1 46 1 5 4

StA 62 3 0 0 0 7 0 1 1

StA 64 19 0 2 2 56 0 6 6

Dezernat 6 - Umwelt, Planen und Wohnen 44 1 5 4 133 1 13 12

Dezernent / Dezernatsbüro 7 1 0 0 0 4 0 0 0

StA 19 10 0 1 1 29 3 3 0

StA 65 27 2 3 1 49 2 5 3

StA 66 17 2 2 0 77 3 8 5

68/Friedhöfe Dortmund (Eigenbetrieb) 7 1 1 0 10 0 1 1

70/Stadtentwässerung (Eigenbetrieb) 2 1 0 -1 12 0 1 1

Dezernat 7 - Schule, Jugend und Familie 64 6 8 2 181 8 18 10

59/Jobcenter 101 269

Summe 8 101 269

Personalrat/ VdS 2 1 0 -1 8 0 1 1

00/99 (üplm. MA PR und Dezernat-Büros) 0 0 0 0 0 0 0 0

Summe PR/VdS 2 1 0 -1 8 0 1 1

Beamte Klinikum Do gGmbH (bis 12/2002 und ab

01/2006) 0 0 0 0 2 0 0 0

Summe 9 0 0 0 0 2 0 0 0

Stadtverwaltung gesamt 881 62 94 33 1.949 64 169 106

Stadtverwaltung (ohne Jobcenter) 780 62 94 33 1.682 64 169 106

Berechnung der Quote: = 94*100 / 780 = 12,05% = 169*100 / 1682 = 9,99%

mittlerer Dienst gehobener Dienst

Mitarbeiter/-innen in der allg. Verwaltung im mittleren und gehobenen Dienst Planmäßiges Personal, Stand 02/2015

außen vor außen vor

Zahlen liegen nicht vor Z l. n. v.

Abgrenzung Ausbildungsplätze und Praxisanleiter/innen

Es ist zu berücksichtigen, dass die Anzahl der Praxisanleiter/innen deutlich über der Anzahl der Ausbildungsplätze liegen sollte, da durch verschiedene Gründe, wie z. B. Urlaub, Arbeitsunfähigkeit oder Abwesenheitsvertretungen, immer eine bestimmte Anzahl von Praxisanleiter(inne)n zeitlich befristet nicht zur Verfügung steht. Die Anzahl der

Praxisanleiter/innen sollte daher um mind. 30% höher als die Zahl der Ausbildungsplätze liegen.

(6)

In die Überlegungen der Fachbereiche sollte einfließen, dass die Praxiseinsätze der Auszubildenden dazu dienen, das Ausbildungsziel zu erreichen. Das in der Berufs- oder Fachhochschule erlangte Wissen soll in die Praxis transferiert werden, so dass die städtischen Nachwuchskräfte gut auf die Verwaltungspraxis vorbereitet sind. Dazu gehört eine

Arbeitsplatzausstattung, die der anderer Beschäftigten des Fachbereiches gleichkommt. Die Ausstattung mit PC’s und Telefonen an einem üblichen Schreibtisch wird als

selbstverständlich angesehen. Berücksichtigt werden muss außerdem, dass der Einsatz von Nachwuchskräften ausdrücklich nicht dazu dient, originäre Stellenvakanzen zu ersetzen.

Weitere Vorgehensweise

Das Personal- und Organisationsamt wird sich für weitere Erläuterungen und Vereinbarungen mit den Dezernatscontroller(inne)n, Büroleitungen und Fachbereichsleitungen in Verbindung setzen.

Für einen fristgerechten Einsatz der Nachwuchskräfte in den Sommermonaten sollten die Fachbereiche die zusätzlich möglichen Ausbildungsplätze bis zum 15.06.2015an den Bereich Personalentwicklung und Ausbildung im Personal- und Organisationsamt melden. Die

Personalentwicklungs- und Ausbildungsbeauftragten im Bereich 11/2 werden die

Fachbereiche in der weiteren Organisation und Technikausstattung unterstützen sowie für ggf.

notwendige Qualifizierungsmaßnahmen sorgen.

Neue Ausbildungsplätze sind insbesondere für den Sommereinsatz der Nachwuchskräfte im Sommer 2016 erforderlich. Leider häufen sich hier, parallel zur Urlaubszeit der übrigen Beschäftigten der Fachbereiche, die Praxiseinsätze quer über die verschiedenen

Ausbildungsberufe hinweg, da die Stadt Dortmund keinen Einfluss auf die Studienpläne z. B.

der Fachhochschule hat (Vorgabe vom Land NRW zu studienfreien Zeiten). Das zweite Halbjahr 2015 soll zur weiteren Organisation und technischen Ausstattung der noch fehlenden Ausbildungsplätze genutzt werden. Ebenfalls werden noch erforderliche

Qualifizierungsmaßnahmen der Praxisanleiter/innen durchgeführt, so dass eine komplette Nutzung der Ausbildungsplätze ab 2016 möglich wird.

Freiwerden von Planstellen, PuOE-Konzepte

Die Beibehaltung und Einrichtung weiterer Ausbildungsplätze ist bei der künftigen

Raumplanung, der strukturierten Personalentwicklung und bei der Aufstellung der Personal- und Organisationsentwicklungskonzepte der Fachbereiche künftig zu berücksichtigen. Ebenso ist beim Freiwerden von Planstellen der Praxisanleiter/innen festzulegen, welche/r

Mitarbeiter/in die Funktion im Rahmen der Ausbildung künftig übernimmt bzw. bei

verwaltungsinternen Ausschreibungen als Aufgabeninhalt mit auszuschreiben, wie schon im Konzept zur „Honorierung der Ausbildungstätigkeit bei der Stadt Dortmund“ beschrieben wurde.

Voraussetzung für Praxisanleiter/innen

Neben der fachlichen Eignung sind Motivation und Engagement sowie die Begeisterung für den Wissenstransfer, Spaß an der Arbeit mit jungen Menschen aber auch Geduld erforderlich.

Die Übernahme der Funktion der Praxisanleitung sollte mit der jeweiligen Führungskraft vereinbart werden. In einem Gespräch zwischen dem Bereich Personalentwicklung und

(7)

Ausbildung des Personal- und Organisationsamtes werden die Praxisanleiter/innen umfassend über die wahrzunehmenden Anforderungen, Aufgaben, Zuständigkeiten und Pflichten

informiert und die weitere Vorgehensweise (z. B. notwendige Qualifikationen im Rahmen der Personalentwicklung) besprochen.

Den Praxisanleiter(inne)n wird künftig eine vom Bereich Personalentwicklung/Ausbildung erarbeitete Checklistezur Vorbereitung, Einarbeitung und zum Abschluss der Praxiseinsätze zur Verfügung gestellt.

Formell müssen weiterhin folgende Voraussetzungenerfüllt werden:

Voraussetzungen für Praxisanleiter/innen im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst:

- Tätigkeit im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst, - fachliche und persönliche Eignung,

- berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse.

Voraussetzung für Praxisanleiter/innen im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst:

- Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst bzw.

- erfolgreicher Abschluss der Angestelltenlehrganges II i. V. m. einer mind. einjährigen Berufserfahrung oder

- (Fach-)Hochschulabschluss mit entsprechender Entgeltgruppe von mind. E9/A9 i. V.

m. einer mind. dreijährigen Berufserfahrung,

- Besuch des Seminars „Qualifizierung - Aktenarbeit, Akten- oder Themenvortrag für Praxisanleiter/innen“.

Referenzen

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