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 Drucksache Nr.: 01155-15

öffentlich

Fachbereich Dezernent(in) / Geschäftsführer Datum

61 StR Wilde 29.05.2015

verantwortlich Telefon Dringlichkeit

Andreas Meißner 23727 -

Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit

Bezirksvertretung Innenstadt-Ost 16.06.2015 Beschluss

Tagesordnungspunkt

Bewohnerparkkonzept Joseph-Scherer-Straße Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt die Einführung einer Bewohnerparkzone

„Joseph-Scherer-Straße“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 7.900,00 €.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bewohnerparkzone „Joseph-Scherer-Straße“ zum 01.01.2016 auf der Basis des vorliegenden Parkkonzeptes umzusetzen. Die Grenzen der Bewohnerparkzone „Joseph-Scherer-Straße“ sind in Anlage 3 dargestellt.

Die Vergabe der Sonderparkberechtigungen an die einen Antrag stellenden Bewohner des Quartiers erfolgt in Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift zu §45 StVO Ziffer X in der jeweils gültigen Fassung.

Die Maßnahme führt ab 2016 zu einer jährlichen Entlastung der städtischen Ergebnis- rechnung in Höhe von 558,70 €.

Finanzielle Auswirkungen

Die Investition in Höhe von 7.900,00 € führt zu einer Verbesserung der Ergebnisrechnung mit jährlichen Erträgen in Höhe von -982,40 € und jährlichen Aufwendungen in Höhe von 423,70

€.

Die finanziellen Auswirkungen der Investition sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.

Es finden keine Budgetausweitungen bei den betroffenen Fachbereichen statt.

StA 66:

Die notwendige zusätzliche Beschilderung besteht aus Ergänzungen zu der bereits vorhandenen Beschilderung. Im Rahmen dieses Bewohnerparkkonzeptes werden 13 Stellplätze neu markiert. Die Beschilderungen und Markierungen werden aus der Finanzstelle des Tiefbauamtes 66_01202014497 „Beschilderung Bewohnerparkzonen“ bestritten. Durch diese Investition entsteht bei StA 66 unter dem Produkt 66_0120202 ein jährlicher Aufwand in Höhe von 418,70 € für die Abschreibung der Investition. Dieser ist aus den vorhandenen Ansätzen gedeckt. Ein zusätzlicher Unterhaltungsaufwand entsteht nicht.

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Mit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Handwerker und Gewerbetreibende ist nicht zu rechnen, da es sich bei der Bewohnerparkzone um ein reines Wohngebiet handelt. Es wird auf den Ratsbeschluss, Drucksache-Nr. 10190-13 verwiesen.

StA 33:

Seitens der Bürgerdienste ist unter dem Produkt 33_0021403 mit einem jährlichen Materialaufwand in Höhe von 5,00 € für die Ausstellung der Bewohnerparkausweise zu rechnen (es wird hierbei von 32 auszustellenden Bewohnerparkausweisen ausgegangen/ 75 % von 43 zugelassenen Kfz). Aufgrund der geringen Anzahl maximal auszustellender Bewohnerparkausweise entsteht kein nennenswerter zusätzlicher Personalaufwand, dies kann im Rahmen des lfd. Geschäftsbetriebes von StA 33 abgewickelt werden. Gleichfalls fallen gem. GebOSt Ausstellungsgebühren als Erträge an, so dass bei prognostizierten 32 auszustellenden Bewohnerparkausweisen von einem jährlichen Gesamtertrag in Höhe von 982,40 € auszugehen ist.

StA32

Das Ordnungsamt wird insbesondere in der Anfangsphase die Parksituation in der Bewohnerparkzone zur Hauptauslastungszeit vermehrt kontrollieren. Der Turnus wird nach dieser Phase minimiert. Die Kontrolle der Bewohnerparkzone erfolgt zunächst ohne zusätzliches Personal, indem die Präsenz in anderen Gebieten minimiert wird. Inwieweit eine ausreichende Kontrolle des ruhenden Verkehrs - auch der in dieser Bewohnerparkzone - sichergestellt werden kann, ist Bestandteil derzeitiger Überlegungen im Ordnungsamt und wird in die Gesamtbetrachtung mit einfließen.

Jörg Stüdemann

Stadtdirektor/Stadtkämmerer Ludger Wilde

Stadtrat Martin Lürwer

Stadtrat

Diane Jägers Stadträtin

(3)

Begründung 1. Anlass

Aufgrund von Hinweisen und Beschwerden von Anwohnern der Joseph-Scherer-Straße und der Brünninghauser Str. über die derzeitige Parksituation in ihrem Wohngebiet, sah sich die Verwaltung veranlasst, die Parksituation in diesem Bereich zu überprüfen.

Nach Beobachtung der Anwohner wird der Straßenraum werktags durch Mitarbeiterfahrzeuge der benachbarten Signal-Iduna Versicherung blockiert. An Wochenenden parken Besucher der nahe gelegenen Veranstaltungsorte (Westfalenhallen, Messehallen, Westfalenpark und Signal-Iduna Park) auf der Suche nach kostenfreien Stellplätzen im Straßenraum.

Da die Parkvorgänge werktags und an Veranstaltungstagen nicht nur auf legalen Stellplätzen abgewickelt werden, sondern auch an unzulässigen Stellen im Straßenraum, wird hierdurch die Zufahrtsmöglichkeit für Versorgungs- und Rettungsdienste z.T. stark eingeschränkt.

Zudem hat die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 04.06.2013 (Drucksache Nr.: 08273-12- E3) beschlossen, im Rahmen der Untersuchung zur Bewohnerparkzone „Markgrafenstraße“

das Quartier „Joseph-Scherer-Straße“ mit in die Untersuchung einzubeziehen. Dies konnte bei den Voruntersuchungen zur Bewohnerparkzone „Markgrafenstraße“ nicht realisiert werden, da der Rheinlanddamm (Bundesstraße1) eine starke Zäsur darstellt. Aufgrund dessen können beide Quartiere nicht in eine Bewohnerparkzone integriert werden, so dass für den Bereich Joseph-Scherer-Straße eine eigene Bewohnerparkzone geschaffen werden soll.

2. Voruntersuchung zum Bewohnerparkkonzept Joseph-Scherer-Straße

2.1 Abgrenzung und Beschreibung des Untersuchungsbereichs sowie des Umfelds

Zur Klärung der Frage, ob die Einrichtung einer Bewohnerparkzone sinnvoll und formal möglich ist, wurde in diesem Untersuchungsbereich eine Parkraumuntersuchung durchgeführt.

Damit Verdrängungseffekte in benachbarte Quartiere ausgeschlossen werden können, wurde der Untersuchungsbereich so ausgewählt, dass er durch städtebauliche Zäsuren begrenzt wird.

Das Untersuchungsgebiet wird im Norden durch den Rheinlanddamm (Bundesstraße 1), im Osten durch die Zufahrt zur B54, im Süden durch die Zufahrt zum P+R Parkplatz D1 und im Westen durch das Gelände der Signal-Iduna Versicherung begrenzt. Es handelt sich hierbei um starke Zäsuren, die für die isolierte Lage des Untersuchungsgebietes verantwortlich sind.

Eine Zufahrt in das Untersuchungsgebiet ist nur über die Joseph-Scherer-Straße möglich.

Das Untersuchungsgebiet selbst ist ein reines Wohngebiet und umfasst mit 1,4 ha die einseitig angebaute Joseph-Scherer-Straße und die als Stichstraße hiervon abgehende Brünninghauser Str.

Die ca. 50 Wohneinheiten im Untersuchungsbereich verteilen sich überwiegend auf Ein- und Zweifamilienhäuser. In diesen wohnen 87 Einwohner auf deren Namen 43 Kfz angemeldet sind. Im Untersuchungsgebiet sind keine Gewerbebetriebe angesiedelt.

In unmittelbarer Nähe des Wohngebietes befinden sich folgende Einrichtungen, die z.T.

erheblichen Verkehr erzeugen:

 der Eingang Ruhrallee des Westfalenparks (ca. 500 mtr.)

 das Veranstaltungs- und Messegelände (ca. 700 mtr.)

 der Signal-Iduna-Park (ca. 1.300 mtr.)

 die Hauptverwaltung Dortmund der Signal-Iduna-Versicherung (direkt westlich angrenzend)

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Der P+R Parkplatz D1, der das Untersuchungsgebiet südlich begrenzt, umfasst etwa 200 Stellplätze auf denen das Parken werktags kostenfrei ist, an Veranstaltungstagen wird eine Parkgebühr von 5 Euro erhoben.

2.2 Derzeitige Parksituation

Das vorhandene Parkraumangebot setzt sich zusammen aus 52 Pkw-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum und 25 privaten Stellplätzen. Die zum Parken geeigneten Grundstückszufahrten bleiben hierbei unberücksichtigt. Stellplätze für Schwerverkehr sind nicht vorhanden.

Bezogen auf die 43 im Untersuchungsraum gemeldeten Kfz ergibt sich eine theoretische Auslastung der 52 legalen, öffentlichen Stellplätze durch Bewohnerfahrzeuge von 83%, werden die 25 privaten Stellplätze mitberücksichtigt, so errechnet sich eine theoretische Auslastung von 56%.

2.3 Parkraumerhebung

Die Stellplatzsituation im Untersuchungsgebiet wurde durch eine Parkraumuntersuchung erfasst. Hierzu wurden an einem normalen Werktag mittels Kennzeichenerfassung alle Fahrzeuge registriert, die im Straßenraum legal oder illegal abgestellt waren. Durch eine Zählung der Fahrzeuge an drei Zählzeiträumen (10 Uhr, 16 Uhr, 22 Uhr) kann die Auslastung vormittags, nachmittags und abends bestimmt werden.

An Werktagen parken vormittags die Nutzergruppen Bewohner, Beschäftigte der Signal Iduna und deren Besucher im Straßenraum. An Werktagen nachmittags verlassen die Beschäftigten der Signal Iduna das Quartier und die ersten Bewohner kommen wieder von der Arbeit nach Hause. An Werktagen abends parken nur noch Bewohner im Quartier.

An Veranstaltungstagen wird der Parkraum zusätzlich zu den Bewohnern von Veranstaltungsbesuchern belegt, zu welchem Zeitpunkt dies ist (vormittags, nachmittags, abends), hängt von der Veranstaltung ab.

Zudem kann über die Kennzeichenerfassung die Parkdauer der Fahrzeuge bestimmt werden, wodurch wiederum Rückschlüsse auf die Nutzergruppen gezogen werden können:

 Dauerparker

Wird ein Fahrzeug an allen drei Zählzeiträumen im Untersuchungsgebiet angetroffen (10 bis 22 Uhr), handelt es sich um das Fahrzeug eines Bewohners. Dies trifft auch auf diejenigen Fahrzeuge zu, die nur in den letzten zwei Zählzeiträumen registriert werden (16 bis 22 Uhr).

 Langzeitparker

Wird ein Fahrzeug nur in den ersten zwei Zählzeiträumen angetroffen (10 bis 16 Uhr), lässt dies den Rückschluss zu, dass es sich hierbei um ein Mitarbeiterfahrzeug der Signal-Iduna handelt.

 Kurzzeitparker

Fahrzeuge, die nur in einem der drei Zählzeiträume erfasst wurden, sind Fahrzeuge von Besuchern des Quartiers oder der Signal-Iduna.

Die Parkraumerhebung wurde an drei unterschiedlichen Tagen durchgeführt, an einem Werktag zur Beurteilung der werktäglichen Parkraumsituation, an einem Wochenende zur Beurteilung der Parksituation an Veranstaltungstagen am Wochenende und an einem werktäglichen Veranstaltungstag (BVB-Heimspiel):

 Dienstag, 21.10.14, Werktag, Zählzeiträume 10, 16, 22 Uhr

 Sonntag, 26.10.14, Veranstaltung Wochenende, Zählzeitraum 11 Uhr

 Dienstag, 04.11.14, Veranstaltung Werktags (BVB-Heimspiel), Zählung 21 Uhr

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2.4 Ergebnisse der Parkraumerhebung - werktags

Damit im Bedarfsfall detaillierte Aussagen zur Parkraumauslastung möglich sind, wurde der Untersuchungsraum in 5 Abschnitte unterteilt. Dargestellt werden hier die Ergebnisse für die Parkraumerhebung am Dienstag, 21.10.14 (werktags):

Zählung Normalwerktag

Abschnitt

legale Stellplätze

Zählzeitraum 10 Uhr

Zählzeitraum 16 Uhr

Zählzeitraum 22 Uhr

Parkvorgänge im gesamten Zählzeitraum von

legal illegal legal illegal legal illegal Dauer- parkern

Langzeit- parkern

Kurzzeit- parkern

1

östliche Straßenseite der Joseph-Scherer-Str.,

südlich Brünninghauser Str. 13

Kfz gezählt 13 0 9 0 2 0 1 4 16

Auslastung 100% 69% 15% 5% 19% 76%

2 Brünninghauser Straße 4 Kfz gezählt 4 5 4 5 4 5 7 2 2

Auslastung 225% 225% 225% 64% 18% 18%

3

östliche Straßenseite der Joseph-Scherer-Str.,

nördlich Brünninghauser Str. 8

Kfz gezählt 8 1 4 1 4 1 4 1 9

Auslastung 113% 63% 63% 29% 7% 64%

4 Joseph-Scherer-Str., parallel

zur B1 6 Kfz gezählt 6 2 6 0 5 0 5 2 3

Auslastung 133% 100% 83% 50% 20% 30%

5 westliche Straßenseite

der Joseph-Scherer-Str. 21 Kfz gezählt 19 1 13 0 7 1 7 7 11

Auslastung 95% 62% 38% 28% 28% 44%

6 Zusammenfassung

gesamtes Untersuchungsgebiet 52 Kfz gezählt 50 9 36 6 22 7 24 16 41

Auslastung 113% 81% 56% 30% 20% 50%

Die durchschnittliche Auslastung der legalen, öffentlichen Stellplätze über die drei Zählzeiträume beträgt werktags 83%. Gemäß der Empfehlung für Verkehrserhebungen (EVE) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2012 handelt es sich bei diesem Wert (Auslastung von 80-90%) um hohen Parkdruck.

Die Auslastung des Parkraumes ist morgens (Zählung 10 Uhr) mit durchschnittlich 113% am höchsten (sehr hoher Parkdruck nach EVE) und bedeutet eine hohe Anzahl von Falschparkern. Zu diesem Zeitpunkt parken neben den Quartiersbewohnern vermehrt Beschäftigte der Signal-Iduna Versicherung oder deren Besucher im Straßenraum.

Nachmittags (Zählung 16 Uhr), wenn ein Großteil der Beschäftigten der Signal-Iduna Versicherung das Quartier verlassen hat, sinkt die Auslastung der Stellplätze auf 81% (hoher Parkdruck nach EVE).

Während der Zählung nachts (Zählung um 22 Uhr) haben alle Fremdparker das Quartier verlassen und es werden nur noch Anwohner angetroffen. Die Auslastung der Stellplätze erreicht den niedrigsten Tageswert von 56%, gemäß EVE besteht kein Parkdruck. Dieser Wert entspricht der theoretischen Parkraumauslastung, d.h. alle 25 Privatstellplätze sind belegt, die restlichen der 43 zugelassenen Fahrzeuge parken im Straßenraum.

(6)

2.5 Ergebnisse der Parkraumerhebung – Veranstaltungstage

An Veranstaltungstagen war der Parkraum zu mehr als 100% ausgelastet. Durch illegal abgestellte Fahrzeuge stieg die Auslastung bei einem BVB-Heimspiel abends auf 135%, bei sonntäglichen Veranstaltungen betrug die Auslastung mittags 148%.

Da der P+R Parkplatz D1 südlich des Untersuchungsgebietes im Regelfall an Veranstaltungstagen bewirtschaftet wird (5 € je Fahrzeug), stehen diese 200 Stellplätze den Besuchern an Veranstaltungstagen nicht mehr kostenfrei zur Verfügung.

Die Überlastung durch illegal abgestellt Fahrzeuge wurde durch Veranstaltungsbesucher hervorgerufen, die kostenfreie und nahe dem Veranstaltungsort gelegene Parkmöglichkeiten suchen. Diese Feststellung wird durch die hohe Anzahl von Kfz mit auswärtigen Kennzeichen unterstützt (36%), die an Veranstaltungstagen beobachtet wurde.

Zählung Veranstaltungswerktag

BVB-Heimspiel

Abschnitt

legale Stellplätze

Zählzeitraum 22 Uhr

legal illegal

6 gesamtes Untersuchungsgebiet 52

Kfz gezählt 52 18

Auslastung 135%

Zählung Veranstaltungssonntag

Abschnitt

legale Stellplätze

Zählzeitraum 11 Uhr

legal illegal

6 gesamtes Untersuchungsgebiet 52

Kfz gezählt 52 25

Auslastung 148%

3. Bewohnerparkkonzept Joseph-Scherer-Straße

3.1 Voraussetzungen zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone nach VwV StVO zu §45 und allgemeine Regelungen

Durch die Parkraumuntersuchung ist im Tagesdurchschnitt hoher Parkdruck festgestellt worden, zu einzelnen Tageszeiten auch sehr hoher Parkdruck.

Insbesondere durch die im Straßenraum parkenden Beschäftigten der Signal-Iduna Versicherung wird werktags in den Vormittagsstunden sehr hoher Parkdruck erzeugt.

An sonn- und werktäglichen Veranstaltungstagen erzeugen Besucher dieser Veranstaltungen, die ihr Fahrzeug legal und illegal im Straßenraum abstellen, sehr hohen Parkdruck.

Da die im Quartier vorhandenen, öffentlichen Parkplätze ausreichen, den Parkraumbedarf der Bewohner und deren Besucher abzudecken, wird Parkraummangel für die ansässige Wohnbevölkerung ausschließlich durch nichtquartiersansässige Besucher und Pendler verursacht.

(7)

Die Ausdehnung des Gebietes liegt mit 170 mtr. deutlich unterhalb der maximal möglichen Ausdehnung von 1.000 mtr.

Da öffentliche Straßen dem Gemeingebrauch gewidmet sind, müssen die Belange aller auftretenden Nutzergruppen (Bewohner, Besucher, Beschäftigte) angemessen berücksichtigt werden. Deshalb können tagsüber maximal 50% der öffentlichen Stellplätze für Bewohner reserviert werden (VwV StVO).

Alle öffentlichen Stellplätze in der Bewohnerparkzone „Joseph-Scherer-Str.“ werden einer der zwei Stellplatzarten zugeordnet:

Unbewirtschaftete Stellplätze

Hier können Bewohner, Gebietsfremde und Besucher ohne zeitliche Einschränkung parken.

Bewohnerstellplätze

Hier dürfen ausschließlich Bewohner mit Bewohnerparkausweis „Joseph-Scherer-Straße“

ganztägig parken.Diese Regelung gilt ganztägig und an allen Tagen des Jahres.

3.2 Darstellung des endgültigen Bewohnerparkkonzeptes

Beim Erstellen des Bewohnerparkkonzeptes wurden die spezifischen Gegebenheiten des Quartiers berücksichtigt, zudem soll das Parken in den Wendeanlagen Brünninghauser Straße, Joseph-Scherer-Straße und der Nordseite der Joseph-Scherer-Straße geregelt werden, damit die Zufahrtsmöglichkeit für Versorgungs- und Rettungsdienste gewährleistet bleibt.

Im Verlauf der Parkraumuntersuchung wurde festgestellt, dass der Bedarf an Stellplätzen für Dauerparker (=Bewohner) südlich der Hausnummer 10 der Joseph-Scherer-Straße gering ist.

Aus diesem Grund werden diese 15 Stellplätze nicht in eine Bewohnerparkzone integriert und bleiben weiterhin unbewirtschaftet.

Die Bewohnerparkzone wird nunmehr begrenzt

 im Norden durch den Rheinlanddamm (Bundesstraße1),

 im Osten durch die Zufahrt zur B54,

 im Süden durch die Bebauungsgrenze, die an den P+R Parkplatz D1 angrenzt und

 im Westen durch das Gelände der Signal-Iduna Versicherung.

Details sind in dem Plan zum Bewohnerparkkonzept dargestellt (Anlage 3).

Die 40 insgesamt in der Bewohnerparkzone verbliebenen, öffentlichen Stellplätze teilen sich wie folgt auf:

20 Bewohnerstellplätze = 50 % (Maximum nach VwV StVO)

davon 11 Stpl. an der Ostseite Joseph-Scherer-Str. zwischen Hausnummern 10 und 2f davon 5 Stpl. in der Wendeanlage der Brünninghauser Str.

davon 4 Stpl. auf dem Platz am östlichen Ende der Joseph-Scherer-Str.

20 unbewirtschaftete, freie Stellplätze = 50 %

davon 16 Stpl. Westseite Joseph-Scherer-Str. zwischen Hausnummern 10 und 2f davon 2 Stpl. in der Wendeanlage der Joseph-Scherer-Str.

davon 2 Stpl. in der Wendeanlage der Brünninghauser Str.

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 Bewohnerstellplätze

An der östlichen Straßenseite der Joseph-Scherer-Str., in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung werden 11 Bewohnerstellplätze angeordnet.

In der Wendeanlage Brünninghauser Straße ist derzeit bei StVO-konformem Parken am rechten Fahrbahnrand Platz für 4 Fahrzeuge in Längsaufstellung. Vor Ort wurde beobachtet, dass an beiden Seiten der Wendeanlage je 5 Fahrzeuge senkrecht zum Fahrbahnrand parken.

Hierdurch verringern sich die Rangierflächen, die zwischen beiden Parkreihen verbleiben auf ein unzulässiges Maß von weniger als 6 mtr.

Zukünftig werden auf der Südseite der Wendeanlage für 5 Fahrzeuge Senkrechtparkstände markiert. Auf der Nordseite der Wendeanlage können noch 2 unbewirtschaftete Stellplätze in Längsaufstellung markiert werden, damit die notwendige Fahrbahnbreite von 6 mtr, eingehalten werden kann. Die 7 legalen, öffentlichen Stellplätze, die durch diese Maßnahme zur Verfügung stehen, bedeuten ein Zuwachs von 3 legalen Stellplätzen. Bewohner können alle Stellplätze ganztägig beparken, die 2 unbewirtschafteten Stellplätze stehen darüber hinaus den Besuchern des Quartiers zur Verfügung.

Auf dem Platz am östlichen Ende der Joseph-Scherer-Str. können 4 Fahrzeuge in Senkrechtaufstellung parken. Da dort nach StVO nicht mehr Stellplätze möglich sind, sollen Markierungen das Parken dort regulieren.

Durch diese Zuordnung der Stellplätze für Bewohner haben gebietsfremde Parker keinen Grund mehr, auf der Parkplatzsuche in diesen Straßenabschnitt der Joseph-Scherer-Str.

einzufahren, der Parksuchverkehr dort wird minimiert. Hierdurch wird ein weiteres Ziel der Bewohnerparkbevorrechtigung erreicht, nämlich Minimieren des Parksuchverkehrs und der damit einhergehenden Belästigung der ansässigen Wohnbevölkerung durch Lärm und Abgas.

 Unbewirtschaftete Stellplätze

Die 16 Stellplätze an der westlichen Straßenseite der Joseph-Scherer-Str., die der Signal- Iduna zugewandt ist, bleiben unbewirtschaftet.

Die Wendeanlage Joseph-Scherer-Str. bietet bei StVO-konformem Parken Platz für 2 Fahrzeuge in Längsaufstellung. Vor Ort wurde beobachtet, dass dort mehr als 2 Fahrzeuge geparkt werden, wodurch die Zufahrt zur nördlichen Joseph-Scherer-Str. behindert wird. Die Markierung von 2 Stellplätzen soll das Parken dort regulieren.

Auf der Nordseite der Wendeanlage Brünninghauser Straße werden 2 Stellplätze in Längsaufstellung geschaffen (s.o.).

An der nördlichen Straßenseite der Joseph-Scherer-Str., parallel zur B1 ist und bleibt das Parken untersagt, da die verbleibende Restbreite der Straße für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge zu gering ist.

3.3 Ausgabebedingungen für Bewohnerparkausweise

Mit Ratsbeschluss vom 14.02.2013 sind die Ausgabebedingungen für Bewohnerparkausweise für Dortmund vereinheitlicht worden. Bewohner können den Bewohnerparkausweis für 6 oder 12 Monate bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund beantragen. Die Bedingungen zur Ausgabe von Bewohnerparkausweisen sind in der Verwaltungsvorschrift zu §45 StVO Ziffer X geregelt. Hiernach hat ein Bewohner Anspruch auf die Erteilung eines Bewohner- parkausweises, wenn er in dem Quartier mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Er erhält einen Bewohnerparkausweis für ein (1) auf ihn als Halter zugelassenes, oder nachweislich von ihm genutztes Fahrzeug. Für Sonderfälle (z.B. Car-Sharing, wechselnde Kennzeichen) gelten in der o.g. Verwaltungsvorschrift definierte Sondervorschriften.

(9)

Die Gebühren für einen Bewohnerparkausweis richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und betragen z.Zt. für 12 Monate 30,70 € jährlich.

Die Bewohnerparkausweise gelten nur innerhalb der jeweiligen Bewohnerparkzone, für die sie ausgestellt wurden.

4. Zuständigkeit

Da es sich bei dieser Bewohnerparkzone um eine Maßnahme handelt, die über die bezirkliche Bedeutung nicht hinausgeht, ist gem. §37 Abs 1 GO NRW in Verbindung mit §20 Abs.1 und 2 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 05.04.2011 die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost für die Beschlussfassung zuständig.

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