öffentlich
Fachbereich Dezernent(in) / Geschäftsführer Datum
Dez3
Dez7 StR'in Jägers
StR Lürwer 17.01.2017
verantwortlich Telefon Dringlichkeit
Dr. Christian Falk
Beate Siekmann 22663
22329 -
Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden 24.01.2017 Empfehlung
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün 31.01.2017 Empfehlung Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde 31.01.2017 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Huckarde 01.02.2017 Empfehlung
Bezirksvertretung Hörde 07.02.2017 Empfehlung
Bezirksvertretung Innenstadt-Nord 08.02.2017 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 09.02.2017 Empfehlung Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit 14.02.2017 Empfehlung
Bezirksvertretung Eving 15.02.2017 Empfehlung
Hauptausschuss und Ältestenrat 16.02.2017 Empfehlung
Rat der Stadt 16.02.2017 Beschluss
Tagesordnungspunkt
PSD-Bank Triathlon 2017 am PHOENIX See Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene
Sportschwimmenim PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.
Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen Personal- und Sachkosten, die üblicherweise im Rahmen der Durchführung einer Veranstaltung solcher Größenordnung anfallen. Hierzu zählen insbesondere Personalkosten durch die Begleitung der Veranstaltung durch das Ordnungsamt, die Feuerwehr, den
Fachbereich Stadtentwässerung und Personal- und Sachkosten bedingt durch
Absperrmaßnahmen durch das Tiefbauamt. Die Aufwendungen sind durch die Budgets der jeweiligen Fachbereiche gedeckt.
Personelle Auswirkungen
Die Aufgabenerledigung bzw. Aufwände können durch vorhandenes Personal abgedeckt werden
Ullrich Sierau Jörg Stüdemann Martin Lürwer
Oberbürgermeister Stadtdirektor/Stadtkämmerer Stadtrat
Diane Jägers Birgit Zoerner Stadträtin Stadträtin
Begründung
1. Ausgangssituation
Der PSD Bank Triathlon, früher Westfalen-Triathlon, findet bereits seit 15 Jahren im
Fredenbaumpark statt und ist fester Bestandteil im Dortmunder Sportkalender. Um aus Sicht des Organisators Tri-Geckos Dortmund e.V. überregional an Relevanz zu gewinnen, möchte dieser das Event im Jahr 2017 erstmalig in Dortmund-Hörde unter Einbeziehung des
PHOENIX Sees durchführen.
Die Veranstaltung soll begleitet werden von einem attraktiven Begleitprogramm, welches Seebesucher und Anwohner gleichermaßen ansprechen soll.
Ausrichter soll wie in den Vorjahren der Tri-Geckos Dortmund e.V. sein. Veranstalter ist der Nordrhein-Westfälische Triathlon-Verband e.V., kurz NRWTV.
2. Veranstaltungsprogramm
Der geplante Veranstaltungstermin ist der02.07.2017. Der Veranstaltungstermin konkurriert nicht mit anderen Veranstaltungen und wurde auf einen verkehrsarmen Sonntag gelegt, so dass Beeinträchtigungen des Triathlons nicht zu erwarten sind.
Der Triathlon soll über zwei Distanzen ausgetragen werden:
Sprint bzw. Staffel: 750 m Schwimmen, 20 km Rad, 5 km Laufen Olympisch: 1,5 km Schwimmen, 40 km Rad, 10 km Laufen
Darüber hinaus sollen eigens für Schüler kürzere Distanzen angeboten werden:
200-400 m Schwimmen, 5-10 km Radfahren, 1-2,5 km Laufen
Die Disziplinen und die zugehörigen Streckenführungen im Einzelnen:
Schwimmen
Bild 1: Luftbild Hafen PHOENIX See mit Schwimmstrecke (Quelle: Tri-Geckos Dortmund e.V.)
Die Schwimmeinheiten sollen im Hafenbereich des PHOENIX See absolviert werden, und zwar auf Dreieckskursen zwischen 300 m und 400 m. Der Start soll direkt aus dem Wasser erfolgen. Die Sportler verlassen den See über die am Hafen gelegene Slipanlage in Richtung der dafür vorbereiteten Wechselzonen.
Bild 2: Luftbild Hörder Burgplatz mit Wechselzonen (Quelle: Tri-Geckos Dortmund e.V.)
Die Entscheidung zum Einsatz eines Neoprenanzugs wird in Abhängigkeit von der Wassertemperatur durch den vom NRWTV bestellten Einsatzleiter getroffen.
Um nachteilige Stoffeinträge in das Gewässer zu minimieren, wird den Sportlern seitens des Veranstalters u.a. ein sparsamer Einsatz von Sonnenschutzmitteln aufgegeben sowie ein ausreichendes Angebot an Sanitäreinrichtungen vorgehalten.
Radfahren
Nach Abschluss der Schwimmeinheit ist ein rund 6,5 km langer Rundkurs aus drei (Sprintdistanz, Staffeln) bzw. sechs Runden (Olympische Distanz) zu absolvieren.
Von der Wechselzone (vgl. Bild 2) verläuft der Radparcours zunächst auf der Nordseite des Hafenbeckens zum Emscher-Radweg. Hier geht es sodann über die ehemalige
Werksbahntrasse in Richtung PHOENIX West, von dort über die Hochofenstraße,
Aldinghofer Straße und Seekante wieder zurück in Richtung PHOENIX See. Für die sichere Überquerung der Faßstraße ist eine temporäre Sperrung des fließenden Verkehrs erforderlich.
Bild 3: Luftbild Radfahrstrecke östlicher Teil (Quelle: Tri-Geckos Dortmund e.V.)
Bild 4: Luftbild Radfahrstrecke westlicher Teil (Quelle: Tri-Geckos Dortmund e.V.)
Laufen
Die Laufstrecke führt von der Wechselzone im Bereich des Hörder Burgplatzes (vgl. Bild 2) auf einer 1.200 m langen Strecke entlang des Südufers des PHOENIX Sees mit einem Wendepunkt nahe der B 236. Das Ziel soll auf der Kaipromenade auf Höhe der Kulturinsel sein.
Bild 5: Luftbild Laufstrecke Südufer PHOENIX See(Quelle: Tri-Geckos Dortmund e.V.)
Für die Durchführung der Veranstaltung sind durch die Verwaltung zwei Genehmigungen zu erteilen:
1. Genehmigung für die Benutzung der Wege rund um den PHOENIX See sowie das Sportschwimmen im PHOENIX See auf Grundlage § 17 der Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung)
2. Erlaubnis nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Inanspruchnahme der öffentlichen Straßen und Wege außerhalb der Naherholungsanlage PHOENIX See Die Streckenführung, sowohl für den Lauf als auch für das Radrennen, wurde zwischen den Beteiligten (Veranstalter, Eigenbetrieb Stadtentwässerung, Ordnungsamt, Tiefbauamt und Polizei) einvernehmlich so wie beschrieben ausgewählt. Grundsätzlich bestehen zur Durchführung der Veranstaltung keine Bedenken. Der Koordinierungskreis für
Großveranstaltungen wird sich zeitnah mit dem noch vom Veranstalter einzureichenden Sicherheitskonzept und Detailfragen befassen.
Für das mit der Veranstaltung verknüpfte Sportschwimmen im PHOENIX See ist in diesem Kontext durch die Verwaltung eine Ausnahmegenehmigung zu § 12 (Badeverbot) zu erteilen.
Aufgrund der vom Veranstalter vorgegebenen Rahmenbedingungen (u.a. Maßgabe zu
sparsamen Einsatz von Sonnenschutzmitteln, ausreichendes Angebot an Sanitäreinrichtungen) und der vergleichsweise kurzen Verweildauer der Sportler im Seewasser werden nachteilige Auswirkungen bezogen auf die Wasserqualität nicht erwartet. Das allgemein geltende Badeverbot für den PHOENIX See (§ 12 Seesatzung) bleibt allerdings von der Erteilung der hier in Rede stehenden Ausnahmegenehmigung zur Durchführung einer Sportveranstaltung mit Sportschwimmen unberührt.
4. Konzept für die Folgejahre
Der Veranstalter beabsichtigt, für den Fall eines positiven Verlaufs des ersten Triathlon- Wettkampfs in 2017 in Dortmund-Hörde, die Veranstaltung in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark mit Dortmund-Ems-Kanal
durchzuführen. Somit soll die Einbeziehung des Stadtteils Hörde bei der Durchführung des PSD-Bank Triathlons ausdrücklich keine Schwächung, sondern vielmehr eine
frequenzsteigende Ergänzung zu dem bisherigen Austragungsort darstellen.
Bezogen auf den PHOENIX See ergibt sich mit der Triathlon-Veranstaltung eine publi- kumswirksame Erweiterung zu den bereits etablierten Wassersportveranstaltungen wie dem Ruder-Cup der Schulen, den ca. 5 Segelveranstaltungen der ansässigen Segelvereine sowie dem Drachenboot-Festival. Hiermit bewegt sich der PHOENIX See „auf Augenhöhe“ mit anderen urbanen Gewässern wie dem Baldeneysee (Drachenboot-Festival Baldeneysee, diverse Veranstaltungen der ansässigen Ruder- und Kanuclubs) oder der Binnenalster in Hamburg (ITU World Triathlon, Alster&Vergnügen, Drachenboot-Festival „Enter the Dragon“).
Wie anlässlich der Bürgerinformationsversammlung am 12.01.2017 in der
Bezirksverwaltungsstelle Hörde zugesagt, wird die Verwaltung im 3. Quartal 2017 zusammen
Entscheidung über eine Wiederholung eines Triathlons in Dortmund-Hörde treffen.
5. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich auf Grundlage der besonderen Bedeutung (§ 41 GO NRW).