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 Drucksache Nr.: 04615-11

öffentlich

Fachbereich Dezernent(in) / Geschäftsführer Datum

65 StR Lürwer 28.06.2011

verantwortlich Telefon Dringlichkeit

Siegfried Flenner 22263

Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

06.07.2011 Kenntnisnahme

Hauptausschuss und Ältestenrat 21.07.2011 Kenntnisnahme

Rat der Stadt 21.07.2011 Kenntnisnahme

Tagesordnungspunkt

Organisation der Gebäudereinigung Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den nachfolgenden Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Finanzielle Auswirkungen Entfällt

Ullrich Sierau Oberbürgermeister

Martin Lürwer Stadtrat

(2)

Begründung

Mit dieser Vorlage wird umfassend über die Organisation der Gebäudereinigung informiert.

1. Unterhaltsreinigung

1.1 Tabelle mit den Gebäudearten, den realen und gewichteten Flächen, dem Turnus und den Standards

Gebäudeart Reale Reinigungs- fläche

Anteil

Eigenreinigung

Tägliche Reinigungs- fläche

Anteil

Eigenreinigung

Anzahl der Räume

Turnus/Standards

Grundschulen 217.584,19 69.501,70 123.369,05 38.598,60 6322 Anlage 1 (Schulgebäude) Förderschulen 49.094,71 19.043,11 29.085,96 13.838,24 1493 Anlage 1

(Schulgebäude) Weiterführende

Schulen 583.033,07 499.725,97 329.272,41 285.635,31 12903 Anlage 1

(Schulgebäude) Schulen, hier:

Sport- und Turnhallen

151.720,67 3.599,22 128.456,69 1.644,21 3646 Anlage 2

(Sporthallen, Turnhallen)

Bürogebäude 195.672,81 44.967,56 70.342,14 19.220,33 8091 Anlage 3

(Verwaltungsgebäude) Tageseinrichtungen

für Kinder

76.756,51 0,00 64.854,55 0,00 4038 Anlage 4

(TEK) Jugendpflegerische

Einrichtungen 23.466,02 700,26 16.549,16 624,70 1017 Anlage 5

(JFS) Gebäude der

Kulturbetriebe 57.680,48 20.169,32 27.395,41 10.703,87 1611 Anlage 3

(Verwaltungsgebäude) Gebäude Sport-

und

Freizeitbetriebe (ohne Hallenbäder)

8.711,64 0,00 5.948,91 0,00 421 Anlage 3

(Verwaltungsgebäude) bzw.

Anlage 2 (Sporthallen, Turnhallen) Feuerwehrgebäude 31.059,66 25.631,84 10.520,21 7.703,46 999 Anlage 6

(Feuerwachen, Betriebshöfe)

Betriebshöfe 8.016,72 0,00 4.762,30 0,00 403 Anlage 6

(Feuerwachen, Betriebshöfe) Sozialpflegerische

Gebäude

7.516,52 238,40 6.480,67 223,80 330 Anlage 3

(Verwaltungsgebäude) insgesamt 1.410.313,00 683.577,37 817.037,46 378.192,50 41.274

Für einzelne Gebäude (Institut für Rechtsmedizin, Betriebsrestaurant, Bibliotheken und Museen) bestehen spezielle Turnusse/Standards.

Mit den dargestellten Standards liegt die Stadt Dortmund in Schulen noch leicht über der DIN-Norm 77400 (Schulgebäude - Anforderungen an die Reinigung). Nach diesem Mindeststandard sollen alle Klassenräume insgesamt nur noch 2 x wöchentlich gereinigt werden an Stelle von 2,5 x wöchentlich bei der Stadt Dortmund (1. Woche: Mo, Mi und Fr, 2.

Woche Di und Do).

Weitere Einsparungen in den Verwaltungsgebäuden („Sparen von innen nach außen“) können bei dem beschriebenen Standard (1 x wöchentliche Reinigung der Büroräume) fachlich nicht mehr vertreten werden.

(3)

1.2 Besonderheiten Stadthaus

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch die Unternehmensberatung Dr. Schulz

& Partner zur Umsetzung des Konzeptes einer wettbewerbsfähigen Gebäudereinigung aus dem Jahre 2004 ist der Gedanke entstanden, für leistungsveränderte Reinigungskräfte entsprechende Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Im Jahre 2008 wurden diese Bedingungen im Bauteil A (Südwall) und B (Kleppingstraße) des Stadthauskomplexes geschaffen. Hier sind 10 Reinigungskräfte a´ 4 Stunden täglich und 2 Reinigungskräfte a´ 2 Stunden täglich beschäftigt.

Die Leistungswerte dieser Damen liegen ca. 20% unter den üblichen Werten, zu dem werden die Räumlichkeiten im Intervall anstatt einmal pro Woche gereinigt. Für die beiden

Reinigungskräfte, die nur 2 Stunden pro Tag arbeiten, erhält die Stadt Dortmund Zuschüsse vom Integrationsamt.

1.3 Beschreibung des Vergaberechts (Tarifrecht u.a.)

In Abstimmung mit StA 14 wurde festgelegt, dass die ca. 560 fremdgereinigten Objekte (von insgesamt 772 Objekten) analog der 12 politischen Stadtbezirke gebündelt für 48 Monate ausgeschrieben werden.

Innerhalb der politischen Bezirke werden folgende vier Lose gebildet:

- Los 1 Schulen

- Los 2 Turn- und Sporthallen

- Los 3 Kinder- und jugendpflegerische Einrichtungen - Los 4 Übrige Gebäude

Die Ausschreibungen erfolgen in europaweiten Vergabeverfahren durch StA 19.

Hierbei ist folgender Zeitplan vorgesehen:

Terminplan für die Ausschreibungen Gebäudereinigung

Maßnahme Veröffentlichung Übergabe FB zur Auftragserteilung

Aplerbeck Erledigt Aufträge sind vergeben

Innenstadt-Nord Erledigt Aufträge sind vergeben

Innenstadt-West Erledigt Submission erl. , Auftragsvergabe in Kürze

Innenstadt Ost Erledigt In Submission

Brackel Erledigt Juli 2011

Hörde Juni 2011 August.2011

Huckarde Juni 2011 September.2011

Eving Juni 2011 September.2011

Hombruch Juli 2011 Oktober 2011

Lütgendortmund Juli 2011 November 2011

Scharnhorst August 2011 November 2011

Mengede September 2011 Dezember 2011

In diesen Verfahren werden u. a. die Bestimmungen des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz, AEntG) sowie die Richtlinien der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls Rechnung getragen.

Angebote unter 14,55 € Stundenlohn finden in den Ausschreibungen der Stadt Dortmund keine Berücksichtigung.

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Die Dienstleister werden verpflichtet, sozialversicherungspflichtige

Beschäftigungsverhältnisse zu begründen und Tariflohn nach dem Tarifvertrag für das Gebäudereinigungshandwerk zu zahlen.

2. Grundreinigung

2.1 Schulen Einführungsplan Eigenreinigung

Mit der Organisationsverfügung aus November 2010, durch den Personalrat am 03.02.2011 mitbestimmt, wurden die Grundreinigungszeiten für den Bereich der eigengereinigten Schulen festgelegt:

18.04. - 21.04.2011 (Sekretariate, WC-Anlagen, Eingangsbereiche) 25.07. - 05.08.2011 (Klassenräume, Fachräume)

25.10. - 04.11.2011 (Flurbereiche, Restflächen) 2.2 Schulen Einführungsplan Fremdreinigung

Die Einführung der Grundreinigung an fremdgereinigten Schulen orientiert sich an dem o. a.

Vergabeplan.

In den Ausschreibungen werden die Leistungen und die Preise für die Grundreinigungen abgefragt.

Ziel ist es, im Jahre 2011 an allen Dortmunder Schulen Grundreinigungen durchgeführt zu haben, bzw. mindestens damit begonnen zu haben (Bezirke Lütgendortmund, Scharnhorst, Mengede in den Weihnachtsferien).

2.3 Weitere Grundreinigungen

Weitere Grundreinigungen finden nur in Tageseinrichtungen der Kinder und in jugendpflegerischen Einrichtungen statt.

3. Fensterreinigung 3.1 Standards

Die Durchführung erfolgt durch einen Dienstleister, der im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens in vier Losen für die Dauer von drei Jahren ermittelt wurde.

Die Glas- und Rahmenreinigung wird zweimal jährlich nach den folgenden Standards durchgeführt:

Allgemeines

Die Grundlage dieser Leistungsbeschreibung ist das Aufmaß der zu reinigenden Flächen. Die erforderlichen chemischen Hilfsmittel (Reinigungs- u. Pflegemittel) sowie die technischen Hilfsmittel (z. B. Leitern, etc.) stellt der Auftragnehmer. Anfallende Arbeiten, die mit Gerüsten oder Hubsteigern durchgeführt werden müssen, sind vorher mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die entsprechenden Vorschriften der Bau- Berufsgenossenschaft und der Unfallverhütung sind zu beachten.

Fensterbänke, Heizkörper, Klimaanlagen und Einrichtungsgegenstände dürfen nicht als Tretstützen benutzt werden.

Die Fenster sind nach der Reinigung ordnungsgemäß zu verschließen.

Zeitliche Durchführung

Die Bauglas- und Rahmenreinigung ist nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem Nutzer durchzuführen. Sollte eine nicht terminierte Reinigung aus organisatorischen oder sonstigen Gründen nicht durchführbar sein, ist der Nutzer berechtigt, die Durchführung zu untersagen.

In diesem Fall ist ein neuer Durchführungstermin zu vereinbaren.

(5)

Glas- und Rahmenreinigungsarbeiten

Zu den normalen Reinigungsarbeiten gehören das Beseitigen aller haftenden

Verschmutzungen ( z. B. Vogelkot, Klebestreifenreste, etc. ) auf Glas- und sichtbaren

Rahmenteilen von außen und innen unabhängig vom Ausmaß bzw. der Anzahl. Fensterbänke sind von außen und innen mitzureinigen.

Verunreinigungen, die durch das Einwaschen und Abziehen der Glasflächen bzw. das Reinigen der Rahmen auf Seitenwangen, Bodenbelägen, Einrichtungsgegenständen, Innen - und Außenfensterbänken oder sonstigen Flächen entstehen, sind sofort zu beseitigen.

Reinigungen, die nach Umbau-, Renovierungs- oder Fassadenarbeiten einen größeren Zeitaufwand erfordern, sind vor der Durchführung mit dem Auftraggeber abzusprechen.

Grund- und Sonderreinigungsarbeiten

Die Grundreinigung bzw. die Sonderreinigung nach Umbau-, Neubau oder

Sanierungsarbeiten umfasst das gründliche Reinigen der Glasflächen, Rahmen, Rahmenteile, Falze, Rollladenabdeckungen (innen und außen), Blenden und Außenfensterbänke. Nach erfolgter Grundreinigung dürfen keine Verschmutzungen auf den Flächen verbleiben. Die Durchführung der Grund- und Sonderreinigungen erfolgt auf Stundenbasis.

5. Abnahme der Reinigungsarbeiten

Nach den Bestimmungen des Reinigungsvertrages werden die erbrachten Reinigungsarbeiten vom Auftraggeber abgenommen, ebenso evtl. erforderlich gewordene Grundreinigungs- und Reinigungsarbeiten nach Umbau-, Renovierungs- und Fassadenarbeiten.

3.2 Flächen der Glasreinigung

Die Aufmaße liegen komplett vor. Die Gesamtfläche ist in vier Lose aufgeteilt:

Los 1: Bereich Innenstadt ca. 120.000 qm

Los 2: Bereich Nord-West ca. 60.000 qm

Los 3: Bereich Nord-Ost ca. 68.000 qm

Los 4: Bereich Süd-Ost ca. 80.000 qm

Gesamt: ca. 328.000 qm

Der Vertrag mit dem Dienstleister endet am 31.03.2012.

4. Qualitätsmanagement

4.1 Ergebnisse der bisherigen Umfragen

Qualitätsunterschiede zwischen der Eigen- und Fremdreinigung waren nach einer Kundenbefragung in 2006 nicht zu verzeichnen. Die Ergebnisse der Kundenbefragung wurden den beteiligten politischen Gremien bekannt gegeben (Drucksache Nr. : 07992-07- E1).

Die Städtische Immobilienwirtschaft hat in den Monaten März 2008 bis Mai 2008 in 107 eigengereinigten Schulgebäuden die Kunden befragt. Die Ergebnisse dieser Kundenbefragung wurden den beteiligten politischen Gremien mit der Vorlage „Gebäudereinigung“

(Drucksache Nr. : 12405-08) bekannt gegeben.

(6)

Eine weitere Befragung wurde im Januar 2009 für den Betrachtungszeitraum Oktober – Dezember 2008 durchgeführt. Dieses Mal wurden auch die fremdgereinigten Schulgebäude miteinbezogen. Nennenswerte Unterschiede zwischen der Eigen- und der Fremdreinigung waren nicht zu erkennen. Auffällig war die große Unzufriedenheit über die bestehende Intervallreinigung, die durchgehende Forderung nach der Grundreinigung und die

Unzufriedenheit mit der Reinigungsleistung (ca. 50 %). Diese Verschlechterung gegenüber 2006 ist ggf. auf die fehlende Grundreinigung zurückzuführen. Hier hat StA 65 mit der Wiedereinführung reagiert. Eine weitere Reaktion ist das Projekt der „Ergebnisorientierten Reinigung“, siehe Punkt 5, bei dem eine Verbesserung der Qualität im Vordergrund steht.

Die Städtische Immobilienwirtschaft plant im Lauf dieses Jahres in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Statistik die Durchführung einer weiteren Umfrage an allen Schulen. Grundlage der Abfrage soll der bestehende Reinigungsplan zu jeder Schule sein. Ergebnis der Abfrage sollen zielgenaue und qualifizierte Hinweise auf unzulängliche Reinigung einzelner Räume sein.

Darüber hinaus geht die Städtische Immobilienwirtschaft Hinweisen im laufenden Betrieb nach. So werden beispielsweise zur Zeit Möglichkeiten einer Verbesserung der Qualität der Unterhaltsreinigung von Lehrküchen geprüft und kurzfristig umgesetzt.

4.2 Qualitätssicherung in Fremdreinigung

Die vertraglich vereinbarten Reinigungsleistungen des Auftragnehmers sind dem

Auftraggeber mit hierfür geeigneten Qualitätssicherungssystemen regelmäßig nachzuweisen.

Das objektbezogene Qualitätssicherungssystem beinhaltet folgende vom Auftragnehmer zu erbringende Aufgaben:

1. Einsatz von fachlich geschulten und qualifizierten Objektleiter/innen in allen städtischen Vertragsobjekten. Die Fachlichkeit der Objektleitungen ist dem Auftraggeber auf sein Verlangen hin schriftlich nachzuweisen. Findet ein Personalwechsel im Bereich der Objektleitung statt, werden Fachlichkeit und Qualifizierung unaufgefordert vom Auftragnehmer nachgewiesen.

2. Objekt- und Ergebniskontrollen in Bezug auf die Reinigungsqualität werden

mindestens 3 x pro Leistungsmonat durch den Auftragnehmer bzw. Objektleitungen des Auftragnehmers in den Vertragsobjekten durchgeführt. Bei diesen Objekt- und Ergebniskontrollen werden mindestens 2 Bereiche / Räume einer Raumgruppe kontrolliert und protokolliert. Diese Ergebnisse der Kontrollen sind in geeigneter Weise, schriftlich und regelmäßig dem Auftraggeber nachzuweisen.

3. Stellt der Auftragnehmer Mängel in der Unterhaltsreinigung fest, ist der Auftraggeber umgehend zu informieren und die Gründe für die nicht erbrachte, vertraglich

vereinbarte Leistung sind schriftlich darzulegen. Die Mängel sind umgehend durch den Auftragnehmer zu beseitigen. Weiterhin ist dem Auftraggeber ein

Maßnahmenkatalog vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die Reinigungsqualität kurzfristig verbessert werden soll.

4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das beschriebene objektbezogene

Qualitätssicherungssystem während der gesamten Vertragslaufzeit anzuwenden und einzuhalten.

5. Über die geleistete Arbeit ist der Städtischen Immobilienwirtschaft monatlich eine prüfbare Rechnung in doppelter Ausfertigung einzureichen. Der Rechnung sind ein vom Auftragnehmer oder dem Beauftragten des Auftragnehmers unterschriebener

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vorgefertigter Leistungsnachweis sowie ein entsprechender Nachweis der Qualitätssicherung beizufügen.

Erfahrungen mit diesem System werden zur Zeit in dem bereits neu vergebenen Stadtbezirk Aplerbeck gesammelt und ausgewertet.

4.2.1 Sanktionen einer fehlerhaften Qualitätssicherung

Legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nicht mindestens monatlich und / oder zusammen mit der Objektrechnung einen entsprechenden zusammengefassten

Qualitätssicherungskontrollbericht vor, wird dieses Verschulden dem Auftragnehmer zugerechnet. Es erfolgt für diesen Monat ein Rechnungsabzug in Höhe von 5 % der Rechnungssumme.

Nach Bekanntwerden von Reinigungsmängeln erfolgt nach Ablauf von 5 Werktagen eine gemeinsame Reinigungskontrolle des Auftragnehmers und des Auftraggebers. Werden in dem Reinigungsobjekt weiterhin Reinigungsmängel festgestellt, wird der Rechnungsbetrag für diesen mangelhaften Monat um 10 % gekürzt und der Auftraggeber spricht dem

Auftragnehmer gegenüber eine erste Abmahnung wegen Schlechtleistung aus.

Nach weiteren 5 Werktagen erfolgt die zweite gemeinsame Reinigungskontrolle durch Auftragnehmer und Auftraggeber. Bestehen weiterhin Reinigungsmängel wird der Rechnungsbetrag für diesen mangelhaften Monat um 20 % gekürzt und der Auftraggeber spricht dem Auftragnehmer gegenüber eine zweite und letzte Abmahnung wegen

Schlechtleistung aus.

Die dritte gemeinsame Reinigungskontrolle erfolgt nach weiteren 3 Werktagen. Werden wiederum Reinigungsmängel festgestellt, wird der Rechnungsbetrag für diesen mangelhaften Monat um 30% gekürzt und das Vertragsverhältnis fristlos durch den Auftraggeber gekündigt.

4.3 Qualitätssicherung in der Eigenreinigung

Im Bereich der Eigenreinigung führen fünf Objektleiterinnen regelmäßige Objektkontrollen durch. Die Feststellungen vor Ort werden dort protokolliert und systemtechnisch

weiterverarbeitet, d. h. Wiedervorlagetermine gesetzt oder Regelkontrollen terminiert.

Darüber hinaus quittiert der Nutzer am Monatsende, die Richtigkeit der ausgeführten Arbeiten auf dem „Tagesleistungsbeleg“ der Reinigungskraft.

Werden in einem Reinigungsrevier Mängel festgestellt, wird die Reinigungskraft darüber entsprechend durch die Objektleiterin unterrichtet. Sollten die Mängel nach einer

angemessenen Beseitigungsfrist (ca. 5 Arbeitstage) weiterhin bestehen (Kontrolle durch die Objektleiterin), erfolgt ein Gespräch mit der Reinigungskraft durch die Bezirksleitung.

Abhängig vom weiteren Verhalten der Reinigungskraft sind arbeitsrechtliche Maßnahmen nicht ausgeschlossen.

4.4 Bauliche Standards

In der Datenbank „Qualitätsmanagement“ des StA 65 ist ein aktuelles Dokument mit den

„Anforderungen aus Sicht der Gebäudereinigung an Planung, Bauausführung und Instandhaltung“ hinterlegt und damit verbindlich vorgeschrieben.

5. Projekt „Ergebnisorientierte Reinigung“ (EOR)

Nach einem Vergabeverfahren wurde die Dortmunder Unternehmensberatung Fa. Basic mit der Erprobung / Pilotierung der EOR beauftragt. Basic wird für die Schulgebäude der Harkort-Grundschule und der Minister-Stein-Schule ein Vergabeverfahren zur EOR durchführen und die Einführung begleiten. Der Projektstart mit dem Dienstleister ist für Anfang August geplant.

(8)

Während der Dienstleister nach der herkömmlichen Leistungsbeschreibung die Erfüllung der beschriebenen Reinigungstätigkeiten schuldet, schuldet der Dienstleister dem Auftraggeber in der EOR das vereinbarte Ergebnis. Wie der Dienstleister dieses Ergebnis erbringt, bleibt seiner fachlichen Qualifikation und Einschätzung überlassen.

Mit diesem Projekt betritt die Stadt Dortmund Neuland. Vorrangig wird das Ziel der Erhöhung der Reinigungsqualität verfolgt. Vorreiter ist die Stadt Köln, hier konnten zusätzlich die Kosten in den Verwaltungsgebäuden gesenkt werden, nicht jedoch in den Schulen.

6. Verhältnis Eigenreinigung/Fremdreinigung

Das bestehende 50 : 50 Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenreinigung geht auf mehrere Ratsbeschlüsse zurück (zuletzt Beschluss des Rates vom 26.11.2009 zum Nachtragshaushalt).

Auf eine umfassende vergleichende Darstellung wird daher an dieser Stelle verzichtet.

An dieser Stelle wird lediglich die Entwicklung der Reinigungsfläche und der Kosten pro qm im Vergleich der Jahre 2009 und 2010 aufgezeigt:

real gewichtet real gewichtet

Eigenreinigung 673.082 375.578 670.323 371.184

Fremdreinigung 725.205 459.351 739.990 445.853

gesamt 1.398.286 834.928 1.410.313 817.037

real gewichtet real gewichtet

Eigenreinigung 12,96 € 23,22 € 12,01 € 21,69 €

Fremdreinigung 10,52 € 16,62 € 10,66 € 17,69 €

durchschnittlich 11,70 € 19,59 € 11,30 € 19,51 € Reinigungs-

flächen

Kosten pro Quadratmeter

2009 2010

2009 2010

Die Kosten pro qm gewichteter Reinigungsfläche sind 2010 im Vergleich zu 2009 insgesamt um 8 Cent gesunken. Dabei ist die Eigenreinigung in 2010 um 4,00 € pro qm teurer gewesen als die Fremdreinigung, im Vorjahr waren es allerdings noch 6,60 €. Würde die gesamte Reinigungsleistung (gewichtete Reinigungsfläche) fremd vergeben, so wäre auf Basis dieser Zahlen eine Einsparung von 1.484.736,- € für den städtischen Haushalt möglich

(Berechnung: Gewichtete Reinigungsfläche in der Eigenreinigung 371.184 x 4,- € = 1.484.736,- €).

Folgende aktuelle Entwicklungen sind in diesem Jahr zu verzeichnen:

 Durch die Einstellung von Reinigungskräften ist inzwischen das Verhältnis 50:50 gegeben.

 Nach den Ergebnissen der Ausschreibung in den ersten Stadtbezirken sind die

angebotenen Leistungswerte in der Fremdreinigung erheblich höher als bisher, so dass die Kosten der Fremdreinigung je qm sinken werden.

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7. Nachrichtlich: Beschreibung des Essener Modells

Die Stadt Essen beschäftigte bis vor einigen Jahren städt. Reinigungskräfte. Auf Grund des hohen Kostendrucks hat die Stadt Essen die RGE Servicegesellschaft Essen gegründet. In diese Gesellschaft wurden die „jüngeren, leistungsfähigen“ Reinigungskräfte überführt. Die älteren - und leistungsveränderten und teureren Reinigungskräfte wurden noch in einigen Objekten der Stadt Essen gebündelt eingesetzt.

Nach deren Ausscheiden wurden die Stellen nicht wieder besetzt. Die Eigenreinigung wurde auf diese Weise abgeschafft. Zunächst bestand für die RGE ein Bestandsschutz, d. h. die Stadt Essen kaufte und kauft die Reinigungsdienstleistungen dort ein.

Mittlerweile bietet die RGE neben den Reinigungsdienstleistungen auch

Wachdienstleistungen und Cateringservice an. Zu den Kunden der RGE gehören neben der Stadt Essen auch die Tochtergesellschaften und andere Kommunen.

Bei der europaweiten Vergabe der Stadt Dortmund für die Unterhaltsreinigung im Innenstadtbereich hat die RGE sich auch beworben. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

8. Nachrichtlich: Projektvorschlag der Fa. Dr. Heuser AG

Über die Wirtschaftsförderung kam ein Kontakt zwischen der Fa. Dr. Heuser AG und der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Stande. Die Fa. Dr. Heuser AG unterbreitete der

Städtischen Immobilienwirtschaft einen Projektvorschlag, der als Neuerung die Zeiterfassung je Raum (siehe Anlage 7) vorsieht. Der Vorschlag wird seitens der Städtischen

Immobilienwirtschaft nicht weiter verfolgt, da Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis stehen und bei einer Anwendung in der Eigenreinigung keine Zustimmung des Personalrates zu erwarten ist.

Referenzen

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