Drucksache Nr.: 04615-11
öffentlich
Fachbereich Dezernent(in) / Geschäftsführer Datum
65 StR Lürwer 28.06.2011
verantwortlich Telefon Dringlichkeit
Siegfried Flenner 22263
Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
06.07.2011 Kenntnisnahme
Hauptausschuss und Ältestenrat 21.07.2011 Kenntnisnahme
Rat der Stadt 21.07.2011 Kenntnisnahme
Tagesordnungspunkt
Organisation der Gebäudereinigung Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den nachfolgenden Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen Entfällt
Ullrich Sierau Oberbürgermeister
Martin Lürwer Stadtrat
Begründung
Mit dieser Vorlage wird umfassend über die Organisation der Gebäudereinigung informiert.
1. Unterhaltsreinigung
1.1 Tabelle mit den Gebäudearten, den realen und gewichteten Flächen, dem Turnus und den Standards
Gebäudeart Reale Reinigungs- fläche
Anteil
Eigenreinigung
Tägliche Reinigungs- fläche
Anteil
Eigenreinigung
Anzahl der Räume
Turnus/Standards
Grundschulen 217.584,19 69.501,70 123.369,05 38.598,60 6322 Anlage 1 (Schulgebäude) Förderschulen 49.094,71 19.043,11 29.085,96 13.838,24 1493 Anlage 1
(Schulgebäude) Weiterführende
Schulen 583.033,07 499.725,97 329.272,41 285.635,31 12903 Anlage 1
(Schulgebäude) Schulen, hier:
Sport- und Turnhallen
151.720,67 3.599,22 128.456,69 1.644,21 3646 Anlage 2
(Sporthallen, Turnhallen)
Bürogebäude 195.672,81 44.967,56 70.342,14 19.220,33 8091 Anlage 3
(Verwaltungsgebäude) Tageseinrichtungen
für Kinder
76.756,51 0,00 64.854,55 0,00 4038 Anlage 4
(TEK) Jugendpflegerische
Einrichtungen 23.466,02 700,26 16.549,16 624,70 1017 Anlage 5
(JFS) Gebäude der
Kulturbetriebe 57.680,48 20.169,32 27.395,41 10.703,87 1611 Anlage 3
(Verwaltungsgebäude) Gebäude Sport-
und
Freizeitbetriebe (ohne Hallenbäder)
8.711,64 0,00 5.948,91 0,00 421 Anlage 3
(Verwaltungsgebäude) bzw.
Anlage 2 (Sporthallen, Turnhallen) Feuerwehrgebäude 31.059,66 25.631,84 10.520,21 7.703,46 999 Anlage 6
(Feuerwachen, Betriebshöfe)
Betriebshöfe 8.016,72 0,00 4.762,30 0,00 403 Anlage 6
(Feuerwachen, Betriebshöfe) Sozialpflegerische
Gebäude
7.516,52 238,40 6.480,67 223,80 330 Anlage 3
(Verwaltungsgebäude) insgesamt 1.410.313,00 683.577,37 817.037,46 378.192,50 41.274
Für einzelne Gebäude (Institut für Rechtsmedizin, Betriebsrestaurant, Bibliotheken und Museen) bestehen spezielle Turnusse/Standards.
Mit den dargestellten Standards liegt die Stadt Dortmund in Schulen noch leicht über der DIN-Norm 77400 (Schulgebäude - Anforderungen an die Reinigung). Nach diesem Mindeststandard sollen alle Klassenräume insgesamt nur noch 2 x wöchentlich gereinigt werden an Stelle von 2,5 x wöchentlich bei der Stadt Dortmund (1. Woche: Mo, Mi und Fr, 2.
Woche Di und Do).
Weitere Einsparungen in den Verwaltungsgebäuden („Sparen von innen nach außen“) können bei dem beschriebenen Standard (1 x wöchentliche Reinigung der Büroräume) fachlich nicht mehr vertreten werden.
1.2 Besonderheiten Stadthaus
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch die Unternehmensberatung Dr. Schulz
& Partner zur Umsetzung des Konzeptes einer wettbewerbsfähigen Gebäudereinigung aus dem Jahre 2004 ist der Gedanke entstanden, für leistungsveränderte Reinigungskräfte entsprechende Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Im Jahre 2008 wurden diese Bedingungen im Bauteil A (Südwall) und B (Kleppingstraße) des Stadthauskomplexes geschaffen. Hier sind 10 Reinigungskräfte a´ 4 Stunden täglich und 2 Reinigungskräfte a´ 2 Stunden täglich beschäftigt.
Die Leistungswerte dieser Damen liegen ca. 20% unter den üblichen Werten, zu dem werden die Räumlichkeiten im Intervall anstatt einmal pro Woche gereinigt. Für die beiden
Reinigungskräfte, die nur 2 Stunden pro Tag arbeiten, erhält die Stadt Dortmund Zuschüsse vom Integrationsamt.
1.3 Beschreibung des Vergaberechts (Tarifrecht u.a.)
In Abstimmung mit StA 14 wurde festgelegt, dass die ca. 560 fremdgereinigten Objekte (von insgesamt 772 Objekten) analog der 12 politischen Stadtbezirke gebündelt für 48 Monate ausgeschrieben werden.
Innerhalb der politischen Bezirke werden folgende vier Lose gebildet:
- Los 1 Schulen
- Los 2 Turn- und Sporthallen
- Los 3 Kinder- und jugendpflegerische Einrichtungen - Los 4 Übrige Gebäude
Die Ausschreibungen erfolgen in europaweiten Vergabeverfahren durch StA 19.
Hierbei ist folgender Zeitplan vorgesehen:
Terminplan für die Ausschreibungen Gebäudereinigung
Maßnahme Veröffentlichung Übergabe FB zur Auftragserteilung
Aplerbeck Erledigt Aufträge sind vergeben
Innenstadt-Nord Erledigt Aufträge sind vergeben
Innenstadt-West Erledigt Submission erl. , Auftragsvergabe in Kürze
Innenstadt Ost Erledigt In Submission
Brackel Erledigt Juli 2011
Hörde Juni 2011 August.2011
Huckarde Juni 2011 September.2011
Eving Juni 2011 September.2011
Hombruch Juli 2011 Oktober 2011
Lütgendortmund Juli 2011 November 2011
Scharnhorst August 2011 November 2011
Mengede September 2011 Dezember 2011
In diesen Verfahren werden u. a. die Bestimmungen des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz, AEntG) sowie die Richtlinien der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls Rechnung getragen.
Angebote unter 14,55 € Stundenlohn finden in den Ausschreibungen der Stadt Dortmund keine Berücksichtigung.
Die Dienstleister werden verpflichtet, sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse zu begründen und Tariflohn nach dem Tarifvertrag für das Gebäudereinigungshandwerk zu zahlen.
2. Grundreinigung
2.1 Schulen Einführungsplan Eigenreinigung
Mit der Organisationsverfügung aus November 2010, durch den Personalrat am 03.02.2011 mitbestimmt, wurden die Grundreinigungszeiten für den Bereich der eigengereinigten Schulen festgelegt:
18.04. - 21.04.2011 (Sekretariate, WC-Anlagen, Eingangsbereiche) 25.07. - 05.08.2011 (Klassenräume, Fachräume)
25.10. - 04.11.2011 (Flurbereiche, Restflächen) 2.2 Schulen Einführungsplan Fremdreinigung
Die Einführung der Grundreinigung an fremdgereinigten Schulen orientiert sich an dem o. a.
Vergabeplan.
In den Ausschreibungen werden die Leistungen und die Preise für die Grundreinigungen abgefragt.
Ziel ist es, im Jahre 2011 an allen Dortmunder Schulen Grundreinigungen durchgeführt zu haben, bzw. mindestens damit begonnen zu haben (Bezirke Lütgendortmund, Scharnhorst, Mengede in den Weihnachtsferien).
2.3 Weitere Grundreinigungen
Weitere Grundreinigungen finden nur in Tageseinrichtungen der Kinder und in jugendpflegerischen Einrichtungen statt.
3. Fensterreinigung 3.1 Standards
Die Durchführung erfolgt durch einen Dienstleister, der im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens in vier Losen für die Dauer von drei Jahren ermittelt wurde.
Die Glas- und Rahmenreinigung wird zweimal jährlich nach den folgenden Standards durchgeführt:
Allgemeines
Die Grundlage dieser Leistungsbeschreibung ist das Aufmaß der zu reinigenden Flächen. Die erforderlichen chemischen Hilfsmittel (Reinigungs- u. Pflegemittel) sowie die technischen Hilfsmittel (z. B. Leitern, etc.) stellt der Auftragnehmer. Anfallende Arbeiten, die mit Gerüsten oder Hubsteigern durchgeführt werden müssen, sind vorher mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die entsprechenden Vorschriften der Bau- Berufsgenossenschaft und der Unfallverhütung sind zu beachten.
Fensterbänke, Heizkörper, Klimaanlagen und Einrichtungsgegenstände dürfen nicht als Tretstützen benutzt werden.
Die Fenster sind nach der Reinigung ordnungsgemäß zu verschließen.
Zeitliche Durchführung
Die Bauglas- und Rahmenreinigung ist nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem Nutzer durchzuführen. Sollte eine nicht terminierte Reinigung aus organisatorischen oder sonstigen Gründen nicht durchführbar sein, ist der Nutzer berechtigt, die Durchführung zu untersagen.
In diesem Fall ist ein neuer Durchführungstermin zu vereinbaren.
Glas- und Rahmenreinigungsarbeiten
Zu den normalen Reinigungsarbeiten gehören das Beseitigen aller haftenden
Verschmutzungen ( z. B. Vogelkot, Klebestreifenreste, etc. ) auf Glas- und sichtbaren
Rahmenteilen von außen und innen unabhängig vom Ausmaß bzw. der Anzahl. Fensterbänke sind von außen und innen mitzureinigen.
Verunreinigungen, die durch das Einwaschen und Abziehen der Glasflächen bzw. das Reinigen der Rahmen auf Seitenwangen, Bodenbelägen, Einrichtungsgegenständen, Innen - und Außenfensterbänken oder sonstigen Flächen entstehen, sind sofort zu beseitigen.
Reinigungen, die nach Umbau-, Renovierungs- oder Fassadenarbeiten einen größeren Zeitaufwand erfordern, sind vor der Durchführung mit dem Auftraggeber abzusprechen.
Grund- und Sonderreinigungsarbeiten
Die Grundreinigung bzw. die Sonderreinigung nach Umbau-, Neubau oder
Sanierungsarbeiten umfasst das gründliche Reinigen der Glasflächen, Rahmen, Rahmenteile, Falze, Rollladenabdeckungen (innen und außen), Blenden und Außenfensterbänke. Nach erfolgter Grundreinigung dürfen keine Verschmutzungen auf den Flächen verbleiben. Die Durchführung der Grund- und Sonderreinigungen erfolgt auf Stundenbasis.
5. Abnahme der Reinigungsarbeiten
Nach den Bestimmungen des Reinigungsvertrages werden die erbrachten Reinigungsarbeiten vom Auftraggeber abgenommen, ebenso evtl. erforderlich gewordene Grundreinigungs- und Reinigungsarbeiten nach Umbau-, Renovierungs- und Fassadenarbeiten.
3.2 Flächen der Glasreinigung
Die Aufmaße liegen komplett vor. Die Gesamtfläche ist in vier Lose aufgeteilt:
Los 1: Bereich Innenstadt ca. 120.000 qm
Los 2: Bereich Nord-West ca. 60.000 qm
Los 3: Bereich Nord-Ost ca. 68.000 qm
Los 4: Bereich Süd-Ost ca. 80.000 qm
Gesamt: ca. 328.000 qm
Der Vertrag mit dem Dienstleister endet am 31.03.2012.
4. Qualitätsmanagement
4.1 Ergebnisse der bisherigen Umfragen
Qualitätsunterschiede zwischen der Eigen- und Fremdreinigung waren nach einer Kundenbefragung in 2006 nicht zu verzeichnen. Die Ergebnisse der Kundenbefragung wurden den beteiligten politischen Gremien bekannt gegeben (Drucksache Nr. : 07992-07- E1).
Die Städtische Immobilienwirtschaft hat in den Monaten März 2008 bis Mai 2008 in 107 eigengereinigten Schulgebäuden die Kunden befragt. Die Ergebnisse dieser Kundenbefragung wurden den beteiligten politischen Gremien mit der Vorlage „Gebäudereinigung“
(Drucksache Nr. : 12405-08) bekannt gegeben.
Eine weitere Befragung wurde im Januar 2009 für den Betrachtungszeitraum Oktober – Dezember 2008 durchgeführt. Dieses Mal wurden auch die fremdgereinigten Schulgebäude miteinbezogen. Nennenswerte Unterschiede zwischen der Eigen- und der Fremdreinigung waren nicht zu erkennen. Auffällig war die große Unzufriedenheit über die bestehende Intervallreinigung, die durchgehende Forderung nach der Grundreinigung und die
Unzufriedenheit mit der Reinigungsleistung (ca. 50 %). Diese Verschlechterung gegenüber 2006 ist ggf. auf die fehlende Grundreinigung zurückzuführen. Hier hat StA 65 mit der Wiedereinführung reagiert. Eine weitere Reaktion ist das Projekt der „Ergebnisorientierten Reinigung“, siehe Punkt 5, bei dem eine Verbesserung der Qualität im Vordergrund steht.
Die Städtische Immobilienwirtschaft plant im Lauf dieses Jahres in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Statistik die Durchführung einer weiteren Umfrage an allen Schulen. Grundlage der Abfrage soll der bestehende Reinigungsplan zu jeder Schule sein. Ergebnis der Abfrage sollen zielgenaue und qualifizierte Hinweise auf unzulängliche Reinigung einzelner Räume sein.
Darüber hinaus geht die Städtische Immobilienwirtschaft Hinweisen im laufenden Betrieb nach. So werden beispielsweise zur Zeit Möglichkeiten einer Verbesserung der Qualität der Unterhaltsreinigung von Lehrküchen geprüft und kurzfristig umgesetzt.
4.2 Qualitätssicherung in Fremdreinigung
Die vertraglich vereinbarten Reinigungsleistungen des Auftragnehmers sind dem
Auftraggeber mit hierfür geeigneten Qualitätssicherungssystemen regelmäßig nachzuweisen.
Das objektbezogene Qualitätssicherungssystem beinhaltet folgende vom Auftragnehmer zu erbringende Aufgaben:
1. Einsatz von fachlich geschulten und qualifizierten Objektleiter/innen in allen städtischen Vertragsobjekten. Die Fachlichkeit der Objektleitungen ist dem Auftraggeber auf sein Verlangen hin schriftlich nachzuweisen. Findet ein Personalwechsel im Bereich der Objektleitung statt, werden Fachlichkeit und Qualifizierung unaufgefordert vom Auftragnehmer nachgewiesen.
2. Objekt- und Ergebniskontrollen in Bezug auf die Reinigungsqualität werden
mindestens 3 x pro Leistungsmonat durch den Auftragnehmer bzw. Objektleitungen des Auftragnehmers in den Vertragsobjekten durchgeführt. Bei diesen Objekt- und Ergebniskontrollen werden mindestens 2 Bereiche / Räume einer Raumgruppe kontrolliert und protokolliert. Diese Ergebnisse der Kontrollen sind in geeigneter Weise, schriftlich und regelmäßig dem Auftraggeber nachzuweisen.
3. Stellt der Auftragnehmer Mängel in der Unterhaltsreinigung fest, ist der Auftraggeber umgehend zu informieren und die Gründe für die nicht erbrachte, vertraglich
vereinbarte Leistung sind schriftlich darzulegen. Die Mängel sind umgehend durch den Auftragnehmer zu beseitigen. Weiterhin ist dem Auftraggeber ein
Maßnahmenkatalog vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die Reinigungsqualität kurzfristig verbessert werden soll.
4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das beschriebene objektbezogene
Qualitätssicherungssystem während der gesamten Vertragslaufzeit anzuwenden und einzuhalten.
5. Über die geleistete Arbeit ist der Städtischen Immobilienwirtschaft monatlich eine prüfbare Rechnung in doppelter Ausfertigung einzureichen. Der Rechnung sind ein vom Auftragnehmer oder dem Beauftragten des Auftragnehmers unterschriebener
vorgefertigter Leistungsnachweis sowie ein entsprechender Nachweis der Qualitätssicherung beizufügen.
Erfahrungen mit diesem System werden zur Zeit in dem bereits neu vergebenen Stadtbezirk Aplerbeck gesammelt und ausgewertet.
4.2.1 Sanktionen einer fehlerhaften Qualitätssicherung
Legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nicht mindestens monatlich und / oder zusammen mit der Objektrechnung einen entsprechenden zusammengefassten
Qualitätssicherungskontrollbericht vor, wird dieses Verschulden dem Auftragnehmer zugerechnet. Es erfolgt für diesen Monat ein Rechnungsabzug in Höhe von 5 % der Rechnungssumme.
Nach Bekanntwerden von Reinigungsmängeln erfolgt nach Ablauf von 5 Werktagen eine gemeinsame Reinigungskontrolle des Auftragnehmers und des Auftraggebers. Werden in dem Reinigungsobjekt weiterhin Reinigungsmängel festgestellt, wird der Rechnungsbetrag für diesen mangelhaften Monat um 10 % gekürzt und der Auftraggeber spricht dem
Auftragnehmer gegenüber eine erste Abmahnung wegen Schlechtleistung aus.
Nach weiteren 5 Werktagen erfolgt die zweite gemeinsame Reinigungskontrolle durch Auftragnehmer und Auftraggeber. Bestehen weiterhin Reinigungsmängel wird der Rechnungsbetrag für diesen mangelhaften Monat um 20 % gekürzt und der Auftraggeber spricht dem Auftragnehmer gegenüber eine zweite und letzte Abmahnung wegen
Schlechtleistung aus.
Die dritte gemeinsame Reinigungskontrolle erfolgt nach weiteren 3 Werktagen. Werden wiederum Reinigungsmängel festgestellt, wird der Rechnungsbetrag für diesen mangelhaften Monat um 30% gekürzt und das Vertragsverhältnis fristlos durch den Auftraggeber gekündigt.
4.3 Qualitätssicherung in der Eigenreinigung
Im Bereich der Eigenreinigung führen fünf Objektleiterinnen regelmäßige Objektkontrollen durch. Die Feststellungen vor Ort werden dort protokolliert und systemtechnisch
weiterverarbeitet, d. h. Wiedervorlagetermine gesetzt oder Regelkontrollen terminiert.
Darüber hinaus quittiert der Nutzer am Monatsende, die Richtigkeit der ausgeführten Arbeiten auf dem „Tagesleistungsbeleg“ der Reinigungskraft.
Werden in einem Reinigungsrevier Mängel festgestellt, wird die Reinigungskraft darüber entsprechend durch die Objektleiterin unterrichtet. Sollten die Mängel nach einer
angemessenen Beseitigungsfrist (ca. 5 Arbeitstage) weiterhin bestehen (Kontrolle durch die Objektleiterin), erfolgt ein Gespräch mit der Reinigungskraft durch die Bezirksleitung.
Abhängig vom weiteren Verhalten der Reinigungskraft sind arbeitsrechtliche Maßnahmen nicht ausgeschlossen.
4.4 Bauliche Standards
In der Datenbank „Qualitätsmanagement“ des StA 65 ist ein aktuelles Dokument mit den
„Anforderungen aus Sicht der Gebäudereinigung an Planung, Bauausführung und Instandhaltung“ hinterlegt und damit verbindlich vorgeschrieben.
5. Projekt „Ergebnisorientierte Reinigung“ (EOR)
Nach einem Vergabeverfahren wurde die Dortmunder Unternehmensberatung Fa. Basic mit der Erprobung / Pilotierung der EOR beauftragt. Basic wird für die Schulgebäude der Harkort-Grundschule und der Minister-Stein-Schule ein Vergabeverfahren zur EOR durchführen und die Einführung begleiten. Der Projektstart mit dem Dienstleister ist für Anfang August geplant.
Während der Dienstleister nach der herkömmlichen Leistungsbeschreibung die Erfüllung der beschriebenen Reinigungstätigkeiten schuldet, schuldet der Dienstleister dem Auftraggeber in der EOR das vereinbarte Ergebnis. Wie der Dienstleister dieses Ergebnis erbringt, bleibt seiner fachlichen Qualifikation und Einschätzung überlassen.
Mit diesem Projekt betritt die Stadt Dortmund Neuland. Vorrangig wird das Ziel der Erhöhung der Reinigungsqualität verfolgt. Vorreiter ist die Stadt Köln, hier konnten zusätzlich die Kosten in den Verwaltungsgebäuden gesenkt werden, nicht jedoch in den Schulen.
6. Verhältnis Eigenreinigung/Fremdreinigung
Das bestehende 50 : 50 Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenreinigung geht auf mehrere Ratsbeschlüsse zurück (zuletzt Beschluss des Rates vom 26.11.2009 zum Nachtragshaushalt).
Auf eine umfassende vergleichende Darstellung wird daher an dieser Stelle verzichtet.
An dieser Stelle wird lediglich die Entwicklung der Reinigungsfläche und der Kosten pro qm im Vergleich der Jahre 2009 und 2010 aufgezeigt:
real gewichtet real gewichtet
Eigenreinigung 673.082 375.578 670.323 371.184
Fremdreinigung 725.205 459.351 739.990 445.853
gesamt 1.398.286 834.928 1.410.313 817.037
real gewichtet real gewichtet
Eigenreinigung 12,96 € 23,22 € 12,01 € 21,69 €
Fremdreinigung 10,52 € 16,62 € 10,66 € 17,69 €
durchschnittlich 11,70 € 19,59 € 11,30 € 19,51 € Reinigungs-
flächen
Kosten pro Quadratmeter
2009 2010
2009 2010
Die Kosten pro qm gewichteter Reinigungsfläche sind 2010 im Vergleich zu 2009 insgesamt um 8 Cent gesunken. Dabei ist die Eigenreinigung in 2010 um 4,00 € pro qm teurer gewesen als die Fremdreinigung, im Vorjahr waren es allerdings noch 6,60 €. Würde die gesamte Reinigungsleistung (gewichtete Reinigungsfläche) fremd vergeben, so wäre auf Basis dieser Zahlen eine Einsparung von 1.484.736,- € für den städtischen Haushalt möglich
(Berechnung: Gewichtete Reinigungsfläche in der Eigenreinigung 371.184 x 4,- € = 1.484.736,- €).
Folgende aktuelle Entwicklungen sind in diesem Jahr zu verzeichnen:
Durch die Einstellung von Reinigungskräften ist inzwischen das Verhältnis 50:50 gegeben.
Nach den Ergebnissen der Ausschreibung in den ersten Stadtbezirken sind die
angebotenen Leistungswerte in der Fremdreinigung erheblich höher als bisher, so dass die Kosten der Fremdreinigung je qm sinken werden.
7. Nachrichtlich: Beschreibung des Essener Modells
Die Stadt Essen beschäftigte bis vor einigen Jahren städt. Reinigungskräfte. Auf Grund des hohen Kostendrucks hat die Stadt Essen die RGE Servicegesellschaft Essen gegründet. In diese Gesellschaft wurden die „jüngeren, leistungsfähigen“ Reinigungskräfte überführt. Die älteren - und leistungsveränderten und teureren Reinigungskräfte wurden noch in einigen Objekten der Stadt Essen gebündelt eingesetzt.
Nach deren Ausscheiden wurden die Stellen nicht wieder besetzt. Die Eigenreinigung wurde auf diese Weise abgeschafft. Zunächst bestand für die RGE ein Bestandsschutz, d. h. die Stadt Essen kaufte und kauft die Reinigungsdienstleistungen dort ein.
Mittlerweile bietet die RGE neben den Reinigungsdienstleistungen auch
Wachdienstleistungen und Cateringservice an. Zu den Kunden der RGE gehören neben der Stadt Essen auch die Tochtergesellschaften und andere Kommunen.
Bei der europaweiten Vergabe der Stadt Dortmund für die Unterhaltsreinigung im Innenstadtbereich hat die RGE sich auch beworben. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
8. Nachrichtlich: Projektvorschlag der Fa. Dr. Heuser AG
Über die Wirtschaftsförderung kam ein Kontakt zwischen der Fa. Dr. Heuser AG und der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Stande. Die Fa. Dr. Heuser AG unterbreitete der
Städtischen Immobilienwirtschaft einen Projektvorschlag, der als Neuerung die Zeiterfassung je Raum (siehe Anlage 7) vorsieht. Der Vorschlag wird seitens der Städtischen
Immobilienwirtschaft nicht weiter verfolgt, da Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis stehen und bei einer Anwendung in der Eigenreinigung keine Zustimmung des Personalrates zu erwarten ist.