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Zwischen. - nachstehend Auftraggeber genannt. und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Vertrag über

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(1)

vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst,

vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Herbert Püls, dieser vertreten durch Frau Ministerialrätin Dr. Christine Modesto

Salvatorstraße 2 80333 München

Deutschland

- nachstehend Auftraggeber genannt –

und

- nachstehend Auftragnehmer genannt -

wird folgender Vertrag geschlossen:

Vertrag über

den Druck und Versand von Testheften und -blättern

zu den Vergleichsarbeiten VERA-3 und Orientierungsarbeiten Jgst. 2

an bayerischen Grundschulen im Schuljahr 2015/16

(2)

PRÄAMBEL

In Bayern werden im Schuljahr 2015/2016 die ländergemeinsamen Vergleichsarbei- ten VERA-3 in den Fächern Deutsch und Mathematik in Jahrgangsstufe 3 sowie die Orientierungsarbeiten in Jahrgangsstufe 2 durchgeführt.

Der Inhalt der Testhefte wird zentral entwickelt und den beteiligten Ländern in Datei- form (*.pdf-Format) zur Verfügung gestellt.

Deutschlandweit sollen zum selben Zeitpunkt dieselben Testhefte bearbeitet werden.

Daher ist sowohl eine fristgerechte Abwicklung des Auftrags als auch eine absolut vertrauliche Behandlung der Daten sicherzustellen.

Dies gilt auch für die Orientierungsarbeiten für die Jahrgangsstufe 2.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer ist entsprechend der Leistungsbeschreibung in den Vergabeun- terlagen vom 21.01.2016 und den Bestimmungen dieses Vertrages verpflichtet, die Testhefte und Orientierungsarbeiten zu drucken und nach Maßgabe der vom Auf- traggeber zur Verfügung gestellten Adressdateien zu versenden.

(2) Grundlagen des Vertrags sind:

- die Vergabeunterlagen vom 21.01.2016 samt Anlagen, - das Angebot des Auftragnehmers vom sowie

- Konkretisierungen, die aufgrund von Bieterfragen und Antworten des Auftrag- gebers eingetreten sind, soweit sie entsprechend den Vergabeunterlagen auf der Internetseite des Bayerischen Staatministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) eingestellt waren.

(3)

Die Vergabeunterlagen sowie Bieterfragen und Antworten werden dem Vertrag als Anlage beigefügt.

§ 2 Redaktion der Testhefte/Orientierungsarbeiten

Der Auftraggeber besorgt die Redaktion und trägt die hierfür anfallenden Kosten. Die Verantwortung für den Inhalt der Publikation liegt beim Auftraggeber.

§ 3 Vergütung

(1) Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Maßgabe des Angebotspreises vergütet.

(2) Der Auftragnehmer stellt über die von ihm erbrachten Leistungen eine nachvoll- ziehbare, prüffähige Rechnung und bestätigt den Abschluss der Ausführungen seiner Leistungen gegenüber dem Auftraggeber schriftlich.

(3) Die Vergütung wird erst nach Abschluss der Leistungserbringung, dem Erhalt der schriftlichen Bestätigung nach Abs. 2 sowie dem Zugang der Rechnung gemäß Abs. 2 zur Zahlung fällig.

(4) Der Angebotspreis ist ein Festpreis und umfasst sämtliche Auslagen und Neben- kosten des Auftragnehmers.

(5) Zusätzliche Forderungen, z.B. aufgrund nachträglich gestiegener Personal- und Materialkosten, können vom Auftragnehmer nicht geltend gemacht werden.

(6) Mit der Vergütung gemäß Abs. 1 sind sämtliche unter § 5 geregelten Rechtein- räumungen abgegolten.

(7) Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt durch Anweisung auf das vom Auf- tragnehmer angegebene Bankkonto.

(4)

(8) Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers aus dem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

§ 4 Ausführung durch Subunternehmer

(1) Der Einsatz von Subunternehmern – soweit nicht schon im Angebotsschreiben benannt – ist nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ge- stattet. Der Auftragnehmer hat die Eignung der Subunternehmer entsprechend den zur Eignung geforderten Erklärungen dieser Vergabe (Formblatt „Eignungs- prüfung“ = Anlage 1 zum Angebotsschreiben) zu prüfen und ggf. auf Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.

(2) Sofern der Auftragnehmer die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise Sub- unternehmern überträgt, hat er deren Einsatz und Leistungserbringung selbstän- dig und eigenverantwortlich zu koordinieren. Der Auftragnehmer wird Subunter- nehmer selbständig und eigenverantwortlich ordnungsgemäß überwachen und deren Leistungserbringung ordnungsgemäß kontrollieren.

(3) Bei der Auswahl der Subunternehmer wird der Auftragnehmer mittelständische Interessen berücksichtigen. Der Auftragnehmer wird sich daher bemühen, Unter- aufträge an kleine und mittlere Unternehmen zu erteilen, wie er dies mit seiner vertragsgemäßen Leistung vereinbaren kann. Dieses Bemühen ist dem Auftrag- geber auf Verlangen nachzuweisen.

(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem Subunternehmer – insbesondere hinsichtlich Sach- und Rechtsmängelhaftung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – keine ungünstigeren Bedingungen als nach dem vorlie- genden Vertragsverhältnis zu vereinbaren sowie die VOL/B zum Vertragsbe- standteil zu machen. Die Beachtung dieser Verpflichtungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.

(5)

§ 5 Gewerbliche Schutzrechte, Rechtseinräumung

(1) Dem Auftraggeber stehen die erforderlichen Urheberrechte am Inhalt der dem Auftragnehmer zur Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Vorlagen zu.

Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer an den diesem zur Verfügung ge- stellten Vorlagen die zum Zwecke der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ausschließlich für die Dauer der Leistungserbringung ein.

(2) Soweit bei der Leistungserbringung des Auftragnehmers Arbeitsergebnisse ent- stehen, an denen dem Auftragnehmer gewerbliche Schutzechte oder Urheber- rechte zustehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an diesen Arbeits- ergebnissen zum Zeitpunkt der jeweiligen Entstehung die ausschließlichen, in- haltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungs- und Verwertungsrechte ein. Der Auftraggeber ist daher insbesondere zur umfassenden körperlichen und unkörperlichen Nutzung und Verwertung die- ser Arbeitsergebnisse für alle beliebigen Zwecke und in allen denkbaren, derzeit bekannten und unbekannten Nutzungsarten berechtigt, vor allem zur unbegrenz- ten Vervielfältigung und Verbreitung sowie zur Bearbeitung und Umgestaltung.

Dieses Recht steht auch vom Auftraggeber ggf. beauftragten Dritten zu.

(3) Die Anmeldung von Schutzrechten an etwaigen Bild- und Wortmarken bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, insbesondere die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Der Auftragnehmer hat alles zu unterlassen, was einem solchen Schutz hinderlich sein könnte.

§ 6 Verzug und Vertragsstrafe

(1) Die in den Vergabeunterlagen genannten Termine sind absolut fix. Eine verspäte- te Leistung stellt keine Erfüllung mehr dar.

(6)

(2) Für den Fall, dass der Auftragnehmer die im Rahmen dieses Vertrags durch ihn zu erbringenden Leistungen mit der Folge nicht erfüllt, dass der vollständige Ein- gang der Testhefte bei den Adressaten bis 13.04.2016 nicht erfolgt, verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5% der Auf- tragssumme zuzüglich Umsatzsteuer an den Auftraggeber.

§ 7 Vertraulichkeitszusage

(1) Der Auftragnehmer hat alle ihm bei der Durchführung des Vertrags bekannt ge- wordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse, insbesondere auch den Inhalt der Tests, Dritten gegenüber geheim zu halten, soweit ihn der Auftrag- geber nicht in schriftlicher Form hiervon entbindet. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur die für die Erfüllung des ihm erteilten Auf- trags notwendigen Personen sowie die gemäß § 4 dieses Vertrages beauftragten Dritten und nur im erforderlichen Umfang über die bei der Durchführung des Auf- trags bekannt gewordenen Inhalte, Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergeb- nisse zu unterrichten.

(3) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des Ver- trags befassten Personen an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind.

Für Verletzungen der Vorschriften haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auf- traggeber.

§ 8 Datenschutz, Datenverarbeitung im Auftrag

(1) Betrifft der Auftrag die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezoge- ner Daten für den Auftraggeber, so gilt mit Auftragserteilung eine Vereinbarung

(7)

über die Datenverarbeitung im Auftrag zwischen Auftraggeber und Auftragneh- mer als abgeschlossen, deren Inhalt sich nach den Absätzen 2 bis 13 richtet.

(2) Der Auftraggeber bleibt für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Er wird dabei vom Auftragnehmer auf Verlangen unterstützt.

(3) Der Auftraggeber bleibt hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen Daten Alleinberechtigter, sodass der Auftraggeber berechtigt ist, jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten zu verlangen. Für die- sen Fall steht dem Auftragnehmer kein Zurückbehaltungsrecht zu. Ob und inwie- weit Dritte auf Daten zugreifen, bleibt allein in der Disposition des Auftraggebers.

(4) Der Auftraggeber ist hinsichtlich der Daten stets und umfassend weisungsbefugt und kann die Einhaltung durch den Auftragnehmer jederzeit überprüfen.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses er- langten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnah- men des Auftragsnehmers vertraulich zu behandeln.

(7) Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschrif- ten. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber auf dessen Wunsch hin die Kon- trolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ermöglichen.

(8) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen der Auftragsdatenvereinba- rung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers im Sin- ne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Bayerischen Datenschutz- gesetzes (BayDSG) geheim zu halten.

(9) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach den IT-Grundschutzkatalogen des BSI erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicher- stellung des Datenschutzes zu ergreifen und aufrechtzuerhalten sowie dem Auf- traggeber auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann diesbezüglich besondere Vorgaben machen.

(8)

(10) Eine Berechtigung zum Abschluss von Unterauftragsverhältnissen besteht nur, soweit dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung oder den Vergabeunterla- gen vorgesehen ist.

(11) Die Erhebung Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Sinne des BDSG und BayDSG für den Auftraggeber, darf seitens des Auftrag- nehmers ausschließlich zum Zweck der Erfüllung des Vertrages erfolgen. Eine weitergehende Verwendung oder Nutzung ist nicht gestattet, insbesondere ist ei- ne Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet.

(12) Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorgaben verstößt.

(13) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses gleich aus welchem Grund ist der Auftragnehmer nicht weiter berechtigt, die Daten zu verarbeiten und zu nutzen. Er wird sie unaufgefordert in einer mit aktuell marktüblichen Programmen lesbaren elektronischen Form dem Auftraggeber oder einem von ihm benannten Dritten herausgeben. Der Auftragnehmer wird die Daten auf seinem System löschen, es sei denn, eine Speicherung ist zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Ver- pflichtungen erforderlich.

(14) Für nicht personenbezogene Daten gelten die Absätze 3, 4, 8, 9 und 11 bis 13 entsprechend.

(9)

§ 9 Gewährleistung / Haftung

Soweit in diesem Vertrag keine anderen Regelungen enthalten sind, gelten die ge- setzlichen Bestimmungen.

§ 10 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.

(3) Für das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien und für die Durchführung des Vertrages gelten im Übrigen die allgemeinen Rechtsvorschriften.

(4) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sind Bestandteil dieses Vertrages.

(5) Vertrags- und Projektsprache ist Deutsch.

(6) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht.

(7) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

(8) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder un- durchführbar sein oder werden oder nach Vertragsschluss ganz oder teilweise undurchführbar werden, so wird die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Be- stimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen angemessen sind und der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirk-

(10)

samen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

(9) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine An- wendung.

______________, den __________ München, den

_________________________________ ______________________________

MRin Dr. Modesto

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