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Vermittlungsvertrag. Auftraggeber/in. Auftragnehmer. Zu betreuende Person (nur ausfüllen, falls Auftraggerber/in nicht die zu betreuende Person ist)

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Academic year: 2022

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Altenpflege 24 / A 4600 Wels / Lindenthalstraße 16

Vermittlungsvertrag

Die Altenpflege24 bietet in Österreich die Vermittlung von Personenbetreuung im Sinne des

§159 GewO an und beabsichtigt, selbständige Personenbetreuer/innen zu suchen und an betreuungsbedürftige Personen zu vermitteln.

Auftraggeber/in

Vor und Zuname:………..

Adresse:……….

Tel:………

Mail:………..

(im folgendem kurz „Auftraggeber/in“ genannt) Auftraggeber/in und Vertragspartner/in ist

die Betreuungsbedürftige Person selbst

 der Sachwalter/die Sachwalterin im Namen der zu betreuenden Person (Kopie des gerichtlichen Bestellungsbeschlusses liegt bei)

rechtsgeschäftliche/r Vertreter/in im Namen der zu betreuenden Person (Kopie der Vollmacht liegt bei)

eine dritte Person (Angehörige/r Vertrauensperson), die den gegenständlichen Vertrag mit deren Vollmacht zugunsten der zu betreuenden Person abschließt.

(zutreffendes bitte ankreuzen)

Auftragnehmer

Altenpflege24, Lindenthalstraße 16, 4600 Wels (im folgenden auch kurz „Auftragnehmerin“

genannt)

Zu betreuende Person

(nur ausfüllen, falls Auftraggerber/in nicht die zu betreuende Person ist)

Vor- und Zuname:………

Adresse:………

Geb. am:………..

(2)

Zu diesem Vertrag gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Altenpflge24, Lindenthalstraße 16, 4600 Wels in gültiger Fassung.

Es ist monatlich eine Servicegebühr für die in den AGB angeführten Leistungen in der Höhe von € 197,-mittels SEPA-Lastenschrift (Bankeinzug) zu entrichten, sowie eine einmalige Aufnahmegebühr von € 300,-.

Zahlungsbedingungen lt. AGB

Auf Grund der neuen DSGVO dürfen keine persönlichen Daten bzw. personenbezogene Daten weitergeben werden.

Daher müssen alle Ansuchen „zur Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung der 24h-Betreuung“ vom Antragsteller an das Sozialministerium gesendet werden. Wir werden sie jedoch wie bisher bestmöglich dabei unterstützen.

Für die Gewährung bzw. Auszahlung des Zuschusses durch fehlerhafte oder mangelhafte Ansuchen sind wir weder verantwortlich noch schadenersatzpflichtig.

………..

Unterschrift Auftraggeber/in

……….. ………..

Ort, Datum

Unterschrift Auftragnehmerin

(3)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Altenpflege24

Altenplflege24 ist ein Dienstleistungsunternehmen das die Vermittlung von selbständigen

Betreuungs- und Pflegekräften (Personenbetreuung) an Privatkunden zum Ziel hat. Dabei fungiert Altenpflege24 ausdrücklich als Vermittler zwischen den Auftraggeber (zu pflegende Person oder deren Angehörigen bez. Vertreter) und der Betreuungskraft. Die vermittelten Betreuungskräfte arbeiten auf Basis eines Werkvertrages als selbständige Unternehmer.

2. Geltungsbereich

Folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vermittlungsvertrages zwischen den Kunden und Altenpflege24.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen. Es liegt kein Unterscheid darin, ob diese Dienstleistungen kostenpflichtig oder kostenfrei für den Auftraggeber sind.

3. Vertragsbeginn und Kündigung

Mit dem Tag der Unterfertigung tritt der Vertrag in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Es besteht ein Rücktrittsrecht innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss (Tag der Unterfertigung des Vertrages) ohne angaben von gründen mittels Eingeschriebenen Brief.

Dieser Vertrag kann von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zu jeden 15 des Monats oder Monatsletzten mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.

Dieser Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit sofortiger Wirkung bei Vorliegen auch nur eines der nachstehenden Gründe schriftlich mittels eingeschrieben Briefes gekündigt werden.

 Bei tätlichen Angriffen der zu betreuenden Person oder deren nahen Angehörigen,

Bezugspersonen oder sonstigen mit ihr in einem Naheverhältnis stehenden Person gegen die Betreuungsperson.

 Bei Verletzung der Intimsphäre bez. Privatsphäre der Betreuungsperson durch die zu

betreuende Person oder deren nahen Angehörigen, Bezugspersonen oder sonstigen mit ihr in einem Naheverhältnis stehenden Person.

 Wenn Umstände eintreten, durch die die Betreuungsperson in Zuge ihrer Leistungen sich gesundheitlich oder sonstiger Weise gefährden würde.

 Wenn der/die Auftraggeber/in oder die zu betreuende Person von der Betreuungsperson Leistungen verlangt, zu deren Erbringung die Betreuungsperson nicht berechtigt ist.

 Wenn die zu betreuende Person bei Bedarf an medizinischen oder pflegerischen Leistungen deren Inanspruchnahme trotz schriftlicher Aufforderung unter Hinweis auf die Folgen verweigert oder nicht veranlasst.

 Diebstahl, Veruntreuung oder sonstige Vermögensdelikte der Betreuungsperson gegen die/den Auftraggeber/in oder die zu betreuende Person.

 Mutwillige Sachbeschädigung der Betreuungsperson im Haushalt der zu betreuenden Person oder der/des Auftraggeber/in.

 Nichtzahlung des Honorars oder Vermittlungsgebühr

Dieser Vertrag verliert seine sofortige Wirkung bei Tod oder dauernden Einweisung in ein Pflegeheim oder Seniorenheim der zu betreuenden Person.

4. Auswahl der Betreuungskraft

Altenpflege24 sucht unter Berücksichtigung der Anforderung laut Bedarfsanalyse eine/en geeigneten selbständige Betreuungsperson aus und weist diese der/dem Auftragnehmer zu. Der/die

Auftraggeber/in nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die Leistungen der Personenbetreuung von einer oder mehreren Betreuungspersonen erbracht werden kann. Weiters erklärt er/sie sich ausdrücklich damit einverstanden, nicht auf eine bestimmte Betreuungsperson Anspruch zu haben. Altenpflege24 ist verpflichtet, noch vor der Unterfertigung des

Vermittlungsvertrages ein Aufklärungsgespräch durchzuführen die/den Auftraggeber/in umfassend

(4)

über die Rahmenbedingungen der 24-Stunden Personenbetreuung, gesetzlichen Grundlagen, mögliche Förderungen und Kosten aufzuklären.

5. Leistungen

Die Altenpflege24 nimmt nach Unterfertigung des Vermittlungsvertrages und ausfüllen des Erhebungsbogen die Suche nach einer geeigneten Betreuungsperson auf.

Altenpflege24 übernimmt die Koordination für den Wechsel, sowie An- und Abreise der Betreuungspersonen.

Altenpflege24 ist durch die selbständigen Betreuungspersonen bevollmächtigt sie in allen Vertragsangelegenheiten, gewerberechtlichen Belangen und Verfahren, (insbesondere

Gewerberückmeldung, Ruhend- und Wiederaufnahmemeldung, Anmeldung), Geldangelegenheiten, Sozialversicherungsangelegenheiten sowie Finanzamtsgelegenheiten zu vertreten.

Weiters ist Altenpflege24 berechtigt die Betreuungsleistung die mit der selbständigen

Betreuungsperson (Werkvertrag) vereinbart wurden in ihren Namen in Rechnung zu stellen, samt aller Nebengebühren wie Reisekosten.

6. Kosten

Für die in Punkt 4 und 5 angeführten Leistungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Vermittlung der Betreuungsperson ist eine monatliche Servicegebühr lt.

Vermittlungsvertrag fällig, die mittels Bankeinzug eingehoben werden darf. Kann die Servicegebühr aus irgendeinem Gründen nicht eingehoben werden, ist die Altenpflege24 berechtigt die Leistung zu verweigern bzw. die Betreuungsperson abzuziehen. Kunden und deren Angehörigen haben kein Mitspracherecht über die Bezahlmodalitäten der Altenpflege24 an die selbständigen Pflege- bzw.

Betreuungskraft. Die Altenpflege24 wird berechtigt den Sozialversicherungsbeitrag € 346,- am dafür eigens eingerichteten Konto (nur für die SVA-Beträge) der Pflegekräfte mittels Bankeinzug

einzuheben, zu Sammeln und an die Sozialversicherung zu bezahlen.

Sollte ein Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss erfolgen, ist auf jeden Fall die Hälfte der Servicegebühr zu leisten. Ist das Pflege- bzw. Betreuungspersonal schon am Weg zu der betreuenden Person sind die Reisekosten sowie die gesamte Servicegebühr zu bezahlen.

Sollte eine Betreuungsperson, die den Auftraggeber durch „Altenpflege24“ bekannt geworden ist, in irgendeiner Art und Weise vom Auftraggeber oder deren Dritten beschäftigt werden, wird sofort eine Vertragsstrafe in der Höhe von € 900,- fällig.

7. Haftung

Altenpflege24 übernimmt keinerlei Haftungen über das Verhalten (z. B. Pflegefehler, Sachschäden....) der Betreuungskraft. Der /die Auftragnehmer/in nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, das die

Betreuungskraft die Leistungen als selbstständige Unternehmer/in erbringe und das Gewerbe der Personenbetreuung gemäß 159 GEWO 1994 ausübt.

Altenpflege24 übernimmt keinen Kostenersatz nach einer erfolgreichen Vermittlung einer

Betreuungskraft das diese innerhalb einer bestimmten Zeit vor Ort ist, oder wenn es zu Verzögerung oder Ausfall der Betreuungskraft kommt.

Der Auftragnehmer versichert die vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben auf den Erhebungsbogen zur Ermittlung der Betreuungskraft.

8. Datenspeicherung

Altenpflege24 ist berechtigt, kundenspezifische erhobene Daten schriftlich und auf EDV- Datenträgern zu speichern und im Rahmen der zur Vermittlung notwendigen Tätigkeiten und Datenaustauschvorgängen zu verwenden. Weitere Verwendungsarten oder gar Weitergabe an Dritte außerhalb der eigentlichen Tätigkeit sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftraggebers nicht gestattet. Die Daten bleiben für die Dauer des Vermittlungsvorganges und darüber hinaus für die Dauer eines entstehenden Vertragsverhältnisses gespeichert. Weiter Speicherungen erfolgen zu

Buchungszwecken in notwendigen Umfang. Der Auftraggeber versichert, ihm zur Kenntnis gelangte Daten von Betreuungspersonal nicht an Dritte weiterzuleiten.

(5)

9. Sonstiges

Sollten Bestimmungen dieser AGB und /oder der Vermittlungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Abweichungen oder Ergänzungen zum Vertrag oder der AGB sind in schriftlich zu vereinbaren, mündliche Vereinbarungen oder absprachen haben keine Gültigkeit.

Der Gerichtsstand von Altenpflege24 ist Wels. Es gilt österreichisches Recht.

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