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 Drucksache Nr.: 08014-12

öffentlich

Fachbereich Dezernent(in) / Geschäftsführer Datum

61 StR Lürwer 11.10.12

verantwortlich Telefon Dringlichkeit

Walter Nickisch 22614

Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit

Bezirksvertretung Aplerbeck 30.10.2012 Empfehlung

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und

Immobilien 31.10.2012 Beschluss

Tagesordnungspunkt

Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) - Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund-

hier: Beschluss zur Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil 1 und Teil 2 sowie Fortführung des Teils 2 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP), Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A

Beschlussvorschlag

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil 1 und Teil 2 sowie die Fortführung des Teils 2 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund-.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zum Bebauungsplan Ap 190 unter Ziffer 11 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den Festsetzungen des Entwurfes des VEP Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet

Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 05.10.2012 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

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Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 BauGB.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A- (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

Finanzielle Auswirkungen

Die durch das Vorhaben entstehenden Kosten werden von der Vorhabenträgerin getragen.

Martin Lürwer Stadtrat

(3)

Begründung

1. Kurzfassung der Vorlage

Auf dem ehemaligen britischen Kasernengelände soll ein neues Filialgebäude der Deutschen Bundesbank errichtet werden, das über die neue Verbindungsstraße von der Anschlussstelle der B 1 / A 40 "Am Gottesacker" zur Marsbruchstraße erschlossen wird. Der heutige Anschluss Marsbruchstraße entfällt, da die B 1 als künftige Bundes- autobahn A 40 dort keine Anschlussstelle vorsieht.

Der zu ergänzende Straßenabschnitt Marsbruchstraße wird direkt südlich angrenzend an die B 1 / A 40 trassiert und im Osten an die bestehende Marsbruchstraße angeschlossen.

Das Gelände der Deutschen Bundesbank erhält zwei Anschlüsse an die verlegte Mars- bruchstraße. Die westliche Zu- und Ausfahrt ist für Großkunden vorgesehen, die über das Satellitengebäude C in den inneren Bankhof gelangen, während die östliche Zu- und Abfahrt den Geschäftsbereich für Kleinkunden im Satellitengebäude B erschließt und zur Anlieferung dient. Zwischen den beiden Zu- und Ausfahrten erstreckt sich der Stellplatzbereich für Mitarbeiter und Kunden.

Das Hauptgebäude A befindet sich im südlichen Grundstücksbereich und ist mit den beiden vorgelagerten Satellitengebäuden über den Bankhof verbunden. Den gesamten Gebäudekomplex umschließt eine Mauer mit einer von außen vorgelagerten Wasser- fläche (Wassergraben).

Der gültige FNP der Stadt Dortmund stellt den Bereich unmittelbar südlich der B 1 / A 40 als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Büro- und Verwaltungsgebäude dar.

Der südliche Teilbereich des Kasernenareals wird als Gewerbegebiet dargestellt.

Die oben dargelegten Nutzungsziele des Bebauungsplanes stehen nicht gänzlich in Übereinstimmung mit den Darstellungen des FNP. Es ist deshalb geplant, den FNP anzupassen (48. Änderung) und den gesamten Geltungsbereich als Gewerbegebiet darzustellen.

2. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immo- bilien ergibt sich aus § 41 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit Ziffer 6 Buchstabe c des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen vom

01.04.2011.

Die Anhörung der Bezirksvertretung erfolgt auf der Grundlage des § 37 Abs. 5 GO NRW in Verbindung mit § 20 Abs. 4 Buchstabe c der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 05.04.2011 in der Fassung der Änderungssatzung vom

06.10.2011.

3. Personal

Keine personellen Auswirkungen.

Weiterer Sachverhalt siehe Folgeseiten.

(4)

Weitere Gliederung der Vorlage:

1. Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 2. Anlass für die Teilung des Plangebietes und die Weiterführung des Teils 2 als

vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 - Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- sowie Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil A- 3. Vorhabenträgerin

4. Bestehendes Planungsrecht / Landesplanerische Anpassung nach § 34 Landesplanungs- gesetz

5. Zielsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 6. Städtebauliches Konzept / Verkehrliche Anbindung 7. Besondere Aspekte der Planung

Entwässerung, Luftreinhaltung, Altlasten und Kampfmittel, Umweltprüfung,

Ökologische Kompensationsmaßnahmen, Artenschutz, Lärmemissionen / Schallschutz 8. Geschlechtergerechte Planung (Gender Mainstreaming / Gender Planning)

9. Behindertengleichstellung / Barrierefreiheit 10. Verfahrensstand

11. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 12. Behördenbeteiligung

13. Sonstiges

Anlagen

○ Übersichtsplan zur vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) – Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund

○ Entwurf der Begründung vom 05.12.2012

○ Entwurf des Umweltberichtes vom 05.10.2012

○ Durchführungsvertrag -Teil A-

(nun folgt der Hauptteil von 1. Räumlicher Geltungsbereich bis 13. Sonstiges)

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Sachverhalt:

1. Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst das Gebiet der ehemaligen britischen Kaserne zwischen der Südseite der B 1 / A 40 im Norden, der Stadtbahntrasse der U 47 im Osten und der Grenze zwischen dem

ehemaligen Kasernengelände und dem Staatlichen Materialprüfungsamt im Süden. Im Westen wird das Gelände vom Schürener Feld begrenzt. Hierbei handelt es sich überwiegend um Flächen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen, die für Eingriffe in den benachbarten Bebauungsplänen Br 197 "Autozentrum nördliche Stadtkrone Ost"

und Ap 202 "Knoten Gottesacker" festgesetzt worden sind (siehe auch Übersichtsplan).

2. Anlass für die Teilung des Plangebietes und die Weiterführung des Teils 2 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 sowie Abschluss des Durchführungs- vertrages -Teil A-

Für die geplante Ansiedlung der Bundesbank soll Planrecht mittels eines

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden. Dies impliziert den Vorteil, dass die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt bereits projektbezogen ermittelt und bewertet sowie entsprechende Maßnahmen festgesetzt werden können. Dies betrifft insbesondere die Auswirkungen auf das angrenzende Klinikum sowie die verkehrliche Abwicklung. Für die Vorhabenträgerin bedeutet das eine höhere Planungssicherheit im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer Teilung des ursprünglichen Bebauungsplanes Ap 190, der ebenfalls die verlegte Marsbruchstraße beinhaltet, in zwei Verfahren, die allerdings nach Möglichkeit zeitgleich fortgeführt werden sollen.

3. Vorhabenträgerin

Die Vorhabenträgerin, die Deutsche Bundesbank, hat einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Das Verfahren dient der Schaffung von Planungsrecht zur Realisierung einer Filiale der Deutschen Bundesbank, der dazugehörigen Stellplatzanlagen und der Anbindung des Grundstücks an das öffentliche Verkehrsnetz.Hierzu wurde ein Vorhaben- und Erschließungsplan, datiert vom 23.01.2012 eingereicht. Die Vorhabenträgerin hat der Verwaltung gegenüber dargelegt, dass sie bereit und in der Lage ist, das Vorhaben zu planen und zu realisieren.

Nach § 12 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn sich die Vorhabenträgerin auf der Grundlage eines von ihr vorgelegten und mit der Gemeinde abgestimmten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer

bestimmten Frist verpflichtet. Dabei sind von dieser die Planungs- und Erschließungskosten entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen im

Durchführungsvertrag zu tragen. Hierzu ist die Vorhabenträgerin bereit und in der Lage.

Die Satzung muss mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein. Sie ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (siehe hierzu Ziffer 4 der Vorlage).

Auch diese Anforderungen werden erfüllt.

(6)

4. Bestehendes Planungsrecht / Landesplanerische Anpassung nach § 34 Landes- planungsgesetz

4.1 Regionalplan

Der Regionalplan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - (Dortmund / Kreis Unna / Hamm), Stand September 2007, stellt das Plangebiet im Bereich des ehemaligen Kasernenareals als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar.

4.2 Flächennutzungsplan (FNP)

Der gültige FNP der Stadt Dortmund stellt den Bereich unmittelbar südlich der B 1 / A 40 als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Büro- und Verwaltungsgebäude dar.

Der südliche Teilbereich des Kasernenareals wird als Gewerbegebiet dargestellt. Die verlegte Marsbruchstraße verläuft mittig durch das dargestellte Sondergebiet.

Die oben dargelegten Nutzungsziele des Bebauungsplanes stehen nicht gänzlich in Übereinstimmung mit den Darstellungen des FNP. Es ist deshalb geplant, den FNP anzupassen (48. Änderung) und den gesamten Geltungsbereich als Gewerbegebiet darzustellen sowie die verlegte Marsbruchstraße entsprechend des Ratsbeschlusses aus 2007 unmittelbar südlich an die künftige A 40 heranzuführen.

4.3 Bebauungspläne

Die Flächen westlich des Plangebietes liegen innerhalb der Geltungsbereiche der Bebauungspläne Br 197 - Autozentrum nördlich Stadtkrone Ost - und Ap 202 - Verkehrsknoten Am Gottesacker-.

4.4 Planfeststellung A 40

Zur planungsrechtlichen Sicherung des geplanten 6-streifigen Ausbaus der A 40 im Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt B 236 / A 40 im Westen und der Anschlussstelle Flughafen / Holzwickede im Osten wird gegenwärtig das Planfeststellungsverfahren nach den Regelungen des Bundesfernstraßengesetzes durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2)

-Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- ist mit dem

Geltungsbereich des Bebauungsplans Ap 190 (Teil 1) - verlegte Marsbruchstraße – und den Grenzen des Planfeststellungsverfahrens abgestimmt. Ein Antrag auf Befreiung von der Veränderungssperre wurde gestellt.

4.5 Planfeststellung Stadtbahnlinie 47

Mit dem Ausbau der A 40 wird gleichzeitig die niveaufreie Führung der Stadtbahnlinie 47 Aplerbeck / Westerfilde im Kreuzungsbereich mit der A 40 erforderlich. Die künftig in Tieflage unter der A 40 verlaufende Stadtbahntrasse ist entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss als östliche Geltungsbereichsgrenze des vorliegenden Bebauungsplans übernommen worden.

(7)

4.6 Landschaftsplan Dortmund-Süd

Der Landschaftsplan Dortmund-Süd trifft weder Darstellungen noch Festsetzungen zum Plangebiet.

4.7 Landesplanerische Anpassung nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Im Zuge des Verfahrens zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde beim Regionalverband Ruhr (RVR) die Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 des Landesplanungsgesetzes abgefragt. Der RVR hat mit Datum vom 13.07.2012 die Übereinstimmung bestätigt. Im Detail hat der RVR festgestellt, dass der dort vorgelegte Bebauungsplanentwurf Ap 190 aus der 48.

Änderung des Flächennutzungsplanes entwickelt worden ist und aus regional- planerischer Sicht keine Bedenken bestehen.

5. Zielsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Anlass für die 2006 beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 190

- Gewerbepark Stadtkrone Ost - (jetzt Teil 1)war - neben einer neuen gewerblichen Nachfolgenutzung für das ehemalige Kasernengelände - die aktuelle Planung des Ausbaus der B 1 zur Autobahn A 40 sowie die Planung der Stadtbahnlinie U 47, die künftig von der Mittellage der B 1 / A 40 unterirdisch Richtung Marsbruchstraße führen wird. Mit dem Ausbau der B 1 zur A 40 wird die heutige Anbindung der

Marsbruchstraße an die B 1 mit der alleinigen Fahrtrichtung Aplerbeck aufgehoben.

Dementsprechend wird eine Neuanbindung der Marsbruchstraße und damit des Ortsteils Aplerbeck an die A 40 erforderlich. Diese Anbindung erfolgt über den bereits

vorhandenen Knoten Gottesacker westlich des Plangebietes als Vollanschluss an die A 40. Neben den dargelegten verkehrsplanerischen Zielsetzungen soll das ehemalige Kasernenareal einer städtebaulichen Wiedernutzung zugeführt werden.

Zwischenzeitlich hat sich für das gesamte ehemalige Kasernengelände eine Vorhaben- trägerin - die Deutsche Bundesbank - gefunden, die eine Planung auf dem Gelände realisieren möchte. Geplant ist, innerhalb eines Gewerbegebietes eine Filiale der Deutschen Bundesbank zu errichten.

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) - Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund - geschaffen werden.

6. Städtebauliches Konzept / Verkehrliche Anbindung

Auf dem ehemaligen britischen Kasernengelände soll ein neues Filialgebäude der Deutschen Bundesbank errichtet werden, das über die neue Verbindungsstraße von der Anschlussstelle der B 1 / A 40 "Am Gottesacker" zur Marsbruchstraße erschlossen wird. Der heutige Anschluss Marsbruchstraße entfällt, da die B 1 als künftige Bundes- autobahn A 40 dort keine Anschlussstelle vorsieht.

(8)

Der zu ergänzende Straßenabschnitt Marsbruchstraße wird direkt südlich angrenzend an die B 1 / A 40 trassiert und im Osten an die bestehende Marsbruchstraße angeschlossen.

Damit kann der nach Bundesfernstraßengesetz einzuhaltende anbaufreie 40 m-Abstand vom Fahrbahnrand der künftigen Bundesautobahn neben der verkehrlichen Anbindung von Aplerbeck auch für die verkehrliche Erschließung der geplanten Bundesbank- niederlassung genutzt werden.

Das Gelände der Deutschen Bundesbank erhält zwei Anschlüsse an die verlegte Marsbruchstraße. Die westliche Zu- und Ausfahrt ist für Großkunden vorgesehen, die über das Satellitengebäude C in den inneren Bankhof gelangen, während die östliche Zu- und Abfahrt den Geschäftsbereich für Kleinkunden im Satellitengebäude B

erschließt und zur Anlieferung dient. Zwischen den beiden Zu- und Ausfahrten erstreckt sich der Stellplatzbereich für Mitarbeiter und Kunden.

Das Hauptgebäude A befindet sich im südlichen Grundstücksbereich und ist mit den beiden vorgelagerten Satellitengebäuden über den Bankhof verbunden. Den gesamten Gebäudekomplex umschließt eine Mauer mit einer von außen vorgelagerten Wasser- fläche (Wassergraben).

Das Plangebiet wird zu allen Seiten mittels Hecken- und Baumanpflanzungen eingegrünt.

Zusätzlich ist von der Marsbruchstraße aus in südlicher Richtung parallel zum zukünftigen Bundesbankgelände eine private Erschließungsstraße zum Gelände des Materialprüfungsamtes vorgesehen. In zwei leerstehenden Hallen des

Materialprüfungsamtes soll das „Regionale Trainingszentrum Ost“ (RTZ) der Polizei untergebracht werden, das die Privatstraße als Zweitanschluss an das öffentliche Straßennetz – neben dem Anschluss an die Marsbruchstraße im Osten – nutzen wird.

Dieser Anschluss wird ebenfalls wie die verlegte Marsbruchstraße im Ap 190 (Teil 1) geregelt.

7. Besondere Aspekte der Planung

Entwässerung

Die Vorhabenträgerin wird bis zum Satzungsbeschluss ein eigenständiges Entwässerungskonzept erarbeiten lassen. Dabei sollen möglichst viele Rückhaltemaßnahmen auf eigenem Grundstück wie z.B. Dachbegrünung,

Wassergraben durchgeführt werden. Optional wird in dem Bebauungsplan Teil 1 eine Ableitungstrasse für anfallendes Niederschlagswasser in das südlich gelegene Gewässer „Schnaukskuhle“ gesichert.

Luftreinhaltung

Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens der B 1 / A 40 ergeben sich im Nahbereich dieser Verkehrstrasse hohe Luftschadstoffbelastungen. Das

Fachgutachten zu den Luftschadstoffimmissionen kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

(9)

Die von der verkehrlich stark belasteten Bundesstraße 1 freigesetzten Emissionen führen in Verbindung mit der hohen Hintergrundbelastung im Untersuchungsgebiet zu flächenhaften Überschreitungen des Grenzwertes zum NO2-Jahresmittel von 40 µg/m³ entlang der Fahrbahn der B 1 sowohl im Analysefall (2011) als auch im Prognosenullfall (2015 ohne Bundesbankfiliale) und Planfall (2015 mit Bundes- bankfiliale).

Entlang der Fassade der geplanten Bundesbankgebäude liegen die berechneten NO2-Immissionen weitestgehend unterhalb des in der 39. BImSchV festgelegten Grenzwertes. Grenzwertüberschreitungen treten nur räumlich eng begrenzt an den Gebäudekanten auf und werden durch sogenannte Leewirbel verursacht, die den Abtransport von Luftschadstoffen behindern. Die Nähe der im Einfahrtsbereich der Bundesbank platzierten Schleusengebäude / Pförtnerhäuschen (P11 und P12) zur stark belasteten Bundesstraße führt zu deutlichen Grenzwertüberschreitungen in diesem Bereich.

Simulationen haben gezeigt, dass die Schadstoffkonzentration mit zunehmender Höhe rasch abnimmt. So werden in dem Bereich, in dem die Pförtnerhäuschen platziert sind, in einer Höhe von ca. 9 Metern über Grund die Grenzwerte zum NO2-Jahresmittel und zur zulässigen PM10-Überschreitungshäufigkeit eingehalten.

Es wird daher die Realisierung einer mechanischen Lüftung, welche die

Frischluftzufuhr aus weniger stark belasteten Bereichen sicherstellt, empfohlen.

In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB eine entsprechende Festsetzung aufgenommen.

Altlasten und Kampfmittel

Als Teil der ehemaligen Kasernenanlagen der britischen Rheinarmee ist das Camp 8 im Jahr 1994 erstmalig umfassend untersucht worden (Gefährdungsabschätzung BRG Rummel, Gröblinghoff & Patner mbH, Bericht vom 19.10.1994). In den Folgejahren erfolgte sukzessive der Abbruch der Gebäudesubstanz, der Rückbau der Flächenbefestigungen, die Entfernung von unterirdischen sowie die Beseitigung von Bodenkontaminationen. Alle in der Vergangenheit durchgeführten

Untersuchungs- und Rückbau- / Flächenaufbereitungsmaßnahmen wurden hinsichtlich der bodenschutzrechtlichen Belange von der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Dortmund begleitet und überwacht. Insbesondere die in 2011 entdeckten unterirdischen Kraftstofftanks und die in ursächlichem Zusammenhang stehenden Bodenkontaminationen sind unter Einhaltung der behördlichen Vorgaben saniert worden.

Aus bodenschutzrechtlicher Sicht können mit Vorlage des umfassenden Berichts die Maßnahmen zum Rückbau, zur Sanierung und Baureifmachung des militä- rischen Altstandortes für erfolgreich abgeschlossen erklärt werden.

Im Hinblick auf eine mögliche Kampfmittelbelastung im Geltungsbereich des Bebauungsplans gilt, dass die eigentliche Baufläche liegt in keinem Bomben- abwurfgebiet liegt, während sich die Ersatzaufforstungsfläche jedoch in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet befindet. Entsprechende Hinweise sind in den Bebauungsplan aufgenommen worden.

(10)

Umweltprüfung

Die im Bebauungsplanverfahren zu erfassenden Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden als Abwägungsmaterial im Rahmen einer Umweltprüfung ermittelt und bewertet. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan (Teil B). Bereits frühzeitig wurden Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping) mit den relevanten Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.

Nachfolgend wird eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse des Umweltberichts vorgenommen. Detaillierte Ausführungen können dem

Umweltbericht selbst entnommen werden.

Das ehemalige Kasernengelände (Camp 8) weist nach dem Abbruch des Gebäude- bestandes überwiegend offene Bodenflächen mit großflächigen Kraut- und

Ruderalfluren auf. Zu den besonders wertvollen Vegetationsbeständen gehören die im Norden und Osten des Gebiets vorhandenen alten Baumbestände.

Mit dem durch den Bebauungsplan vorbereiteten Vorhaben „Gewerbegebiet Marsbruchstraße“ sind geringe, aber nicht erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch (Verkehrslärmimmissionen, Luftschadstoffe), Klima und Luft (Verlust von Gehölzbeständen mit klimatischer Ausgleichsfunktion in geringem Umfang), Boden und Wasser (Versiegelung, Reduzierung der Niederschlagsver- sickerung), Orts- und Landschaftsbild (Verlust von prägendem Gehölzbestand) sowie Pflanzen und Tiere (Verlust von Biotopstrukturen) verbunden. Zur Ver- meidung und Minderung der mit den Vorhaben verbundenen Auswirkungen auf die Schutzgüter sind im Bebauungsplan verschiedene umweltrelevante Festsetzungen vorgesehen (z.B. Dachbegrünung und Eingrünungsmaßnahmen, Rückhaltung und Einleitung des Niederschlagswassers in den Vorfluter).

Der Umweltbericht stellt Maßnahmen für die sog. Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen (Monitoring) dar.

Ökologische Kompensationsmaßnahmen

Das Bebauungsplangebiet ist bauordnungsrechtlich als ehemaliger Kasernenbereich nach § 34 BauGB als "innerhalb des im Zusammenhang liegenden Ortsteiles" zu beurteilen. Der bis zum Frühjahr 2011 erfolgte Freizug und Abriss des gesamten Gebäudebestandes wurde im Hinblick auf die Umsetzung des Vorhabens

durchgeführt, daher wird das Plangebiet weiterhin nach § 34 BauGB eingestuft. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung greift nicht. Im Planverfahren ist die

Dortmunder Baumschutzsatzung anzuwenden.

Baumschutz

Im Bereich des ehemaligen Kasernengeländes gehen infolge der Entwicklung des Gewerbegebietes voraussichtlich insgesamt 87 nach Baumschutzsatzung geschützte Bäume verloren, für die eine Ersatzpflanzung durchzuführen bzw. ein Ersatzgeld zu zahlen ist.

(11)

Es ist geplant, einige der erforderlichen Ersatzbäume im Plangebiet anzupflanzen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Ap 190 Teil 2 setzt hierzu Pflanzstreifen entlang der nördlichen, westlichen und östlichen Grundstücks-grenzen fest, in denen Laubbäume mit einem Stammumfang von 20/25 cm anzu-pflanzen sind, was dem erforderlichen Baumschulmaß für Ersatzbäume entspricht.

Waldersatz

Am südöstlichen Rand des Plangebiets an der Marsbruchstraße liegt eine dicht mit Bäumen bestandene Fläche, die überwiegend aus Weiden, Birken, Eschen und Erlen mit Stangenholz bis geringem Baumholz besteht. Die Fläche wird von der Unteren Forstbehörde als Wald eingestuft und der erforderliche Waldersatz mit 1:2

festgelegt.

Da am Ort des Eingriffs keine Flächen zur Umsetzung von Ersatzaufforstungen zur Verfügung stehen, wird der Ersatz auf einer externen Fläche in Dortmund-Eving umgesetzt. Die festgesetzte Waldfläche liegt in der Gemarkung Kemminghausen, Flur 1, Flurstück 33 teilw. und umfasst eine Gesamtfläche von 6.300 m².

Durch die festgesetzte Waldfläche in Dortmund-Eving kann die im Rahmen der Waldumwandlung erforderliche Ersatzaufforstung vollständig innerhalb des

Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nachgewiesen werden.

Artenschutz

Das ehemalige Kasernengelände wird von den im Planungsgebiet potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten als Nahrungshabitat und Jagdgebiet genutzt. Für die vom Eingriff betroffenen Arten wurde im Einzelnen nachgewiesen, dass unter der Voraussetzung einer Rodung außerhalb der Brutzeiten die

Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz nicht erfüllt sind und das Vorhaben aus Sicht des Artenschutzrechts als zulässig eingestuft werden kann.

Lärmemissionen / Schallschutz Einwirkung auf das Plangebiet

Auf das Plangebiet wirken der Verkehrslärm der Bundesstraße 1 / Autobahn A 40, der Marsbruchstraße und des Schienenverkehrs ein. Zur Beurteilung der

Schallimmissionssituation wurde eine lärmtechnische Untersuchung erstellt.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die durch den umliegenden Verkehrslärm am stärksten belasteten Bereiche im Norden des Plangebietes liegen. Die

Beurteilungspegel an den geplanten Gebäuden betragen unter Berücksichtigung der entlang der A 40 vorgesehenen Lärmschutzwand tags bis zu 65 dB(A) und nachts bis zu 61 dB(A). An der geplanten Bebauung (nördliche Schleusengebäude) werden die Orientierungswerte demnach tags eingehalten und nachts um bis zu 6 dB(A) überschritten.

Städtebauliche Zielsetzung ist die Schaffung eines „grünen offenen Stadttores“ für Dortmund. Deshalb ist auf der Nordseite des Plangebietes eine intensive

Begrünungsmaßnahme vorgesehen und die Baukörper werden deutlich nach Süden positioniert.

(12)

Die Erschließung kann zudem ausschließlich nur von Norden her erfolgen. Vor diesem Hintergrund wird aus städtebaulichen Gründen kein aktiver Schallschutz in Erwägung gezogen. Dieser steht auch im Hinblick auf den baulichen Aufwand und der damit verbundenen finanziellen Kosten in keinem Verhältnis zu dem

betroffenen Schutzgut einer gewerblichen Nutzung.

In den Bebauungsplan wird daher eine textliche Festsetzung zu Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)

aufgenommen (passiver Schallschutz).

Einwirkungen auf die Umgebung

Die Immissionen durch den Fahrverkehr im öffentlichen Straßenraum, bedingt durch den Parkierungsverkehr und Anlieferungsverkehr, sind ebenfalls zu betrachten und nach den Grenzwerten der 16. BImSchV zu beurteilen.

Durch die neue Filiale der Bundesbank und durch die neue Zufahrt der Polizeinutzung werden insgesamt ca. 2000 Fahrten erzeugt. Laut den Verkehrsdaten erfolgt der Großteil der Fahrten nach Westen, dort ist keine schützenswerte Bebauung vorhanden. Auf der Marsbruchstraße in bzw. aus

Richtung Aplerbeck kommt es tags zu einer Verkehrserhöhung von rd. 180 Fahrten und zu keiner messbaren Zunahme nachts. Nach dem Bau des Anschlusses der Marsbruchstraße an den Knoten Gottesacker kommt es auf der Marsbruchstraße durch die dann entstehende Verkehrsbelastung und die dort verkehrende Stadtbahn, wie Berechnungen im Bebauungsplanverfahren Ap 190 Teil 1 "Verlegte

Marsbruchstraße" gezeigt haben, an einigen Gebäuden an der Marsbruchstraße zu Beurteilungspegeln von mehr als 70 dB(A) tags und 60 dB(A)nachts. Der

zusätzliche Verkehr aus diesem Bebauungsplanverfahren führt jedoch zu keinen relevanten Pegelerhöhungen an den Gebäuden der Marsbruchstraße - sie liegen unterhalb von 0,1 dB(A). Eine detaillierte Untersuchung der Verkehrslärmsituation auf der Marsbruchstraße erfolgt in dem Bebauungsplanverfahren Ap 190 (Teil 1) - Verlegte Marsbruchstraße-.

Fluglärm des Flughafens Dortmund

Das Plangebiet befindet sich in 6,0 km Entfernung zum Flughafen Dortmund und ca. 1.300 m nördlich der Anfluggrundlinie (‚Centerline‘) der Start- und Landebahn des Flughafens Dortmund-Wickede. Der Bebauungsplanbereich liegt außerhalb der Lärmzone C des Flughafens Dortmund und außerhalb des äquivalenten

Dauerschallpegels von 62 dB(A). Selbst durch Einzelschallereignisse

(Maximalpegel) sind keine relevanten Beeinträchtigungen der vorgesehenen gewerblichen Nutzung zu erwarten.

Insgesamt sind keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich.

Gewerbelärmimmissionen

Im Rahmen der Aufstellung des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurden die durch die Entwicklung der Fläche zu einem Gewerbegebiet zu

erwartenden Lärmimmissionen einer umfassenden Betrachtung unterzogen.

(13)

Zunächst wurde für das gesamte Baugebiet eine Geräuschkontingentierung erstellt.

Für die zu kontingentierende Fläche wurde die maximal mögliche

Schallabstrahlung ermittelt, die – unter Berücksichtigung der Vorbelastung

(pauschal) – abgestrahlt werden darf, um die Anforderung der TA Lärm zu erfüllen sowie um mögliche Konflikte zwischen Wohnen, Klinikgelände und Gewerbe zu vermeiden.

Die Gewerbelärmkontingentierung wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB zeichnerisch und textlich festgesetzt.

Im nächsten Schritt wurde auch bereits das konkrete Vorhaben der Errichtung einer Bundesbankfiliale im Plangebiet im Hinblick auf die Einhaltung der

Lärmkontingente untersucht, um Planungssicherheit für den Vorhabenträger zu erhalten. Dabei wurde auch ein Nachtbetrieb zugrunde gelegt.

Die zulässigen Pegel aus der Kontingentierung zum vorhabenbezogenen

Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) „Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund“ werden eingehalten und die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden an der umliegenden Bebauung außerhalb des Bebauungsplangebiets damit tags und nachts um mindestens 6 dB(A) unterschritten.

Außerhalb des Bebauungsplangebiets betragen einzelne kurzzeitige

Geräuschspitzen tags bis 59 dB(A) und nachts bis 50 dB(A). Die Forderung der TA Lärm hinsichtlich des Spitzenpegelkriteriums wird erfüllt. Eine Umsetzung des Vorhabens ist daher im Rahmen der zugewiesenen Geräuschkontingente möglich.

8. Geschlechtergerechte Planung (Gender Mainstreaming / Gender Planning) Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße/ Bundesbank Dortmund- werden die Grundsätze des Leitfadens zu „Gender Planning“ beachtet (Integration von Gender Planning in die Stadtplanung mit dem Ziel, den Geschlechteraspekt in den unterschiedlichen Planungsstufen zu berücksichtigen).

9. Behindertengleichstellung / Barrierefreiheit

Das Behindertengleichstellungsgesetz NRW verpflichtet die Gemeinden, die Benach- teiligung von Menschen mit Behinderung (Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, Sinnesbeeinträchtigungen, psychisch und chronisch kranke Menschen und Menschen mit anderen Lerngewohnheiten) zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleich- berechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Unter dem Leitthema Barrierefreiheit soll die Bauleitplanung dazu beitragen, die gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen zugänglich und nutzbar zu machen. Zu den

gestalteten Lebensbereichen gehören u. a. bauliche Anlagen, Verkehrsanlagen und Infrastruktureinrichtungen.

Die Bauleitplanung gibt für die Stadtgestaltung im genannten Sinne einen Ordnungs- rahmen vor und berücksichtigt die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes.

(14)

Dabei erfolgt die konkrete Ausgestaltung der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr in den weiteren Genehmigungsverfahren entsprechend den bauordnungsrecht- lichen Vorschriften.

10. Verfahrensstand

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 05.07.2010 bis zum 23.07.2010 einschließlich in Form eines zweiwöchigen Planaushanges im Stadt- planungs- und Bauordnungsamt sowie in der Bezirksverwaltungsstelle Dortmund- Aplerbeck stattgefunden.

11. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Während des Planaushanges ist eine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahme wird nachfolgend im Originalwortlaut wiedergegeben. Sie liegt auch während der Sitzungen der Beschlussgremien zur Einsicht bereit.

Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B1-Initiative Dortmund e. V.,

vertreten durch die Vorsitzende, Frau Kathrin Böllert, Droste-Hülshoff-Str. 8, 44141 Dortmund

Als Anwohner der B1 erhebt die Schutzgemeinschaft Einspruch gegen die intensive Nutzung des genannten Gebietes als Sondergebiet für Büros und Verwaltung und als ein Gewerbegebiet.

Begründung:

Solange der Neubau der A 40 in Tunnellage in Dortmund nicht vorankomme, seien Nutzungen an der B1 / A 40, die zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führten, eine grenzwertüberschreitende weitere Belastung der Anwohner an der B1 durch Lärm und Abgase. Die derzeitigen Belastungswerte seien hinreichend bekannt.

Stellungnahme der Verwaltung

Insgesamt wird durch die Vorhaben (Bundesbank + Polizei auf dem Gelände des Materialprüfungsamtes) an Werktagen ein Verkehrsaufkommen von max. 2.000 Kfz/24 h. erzeugt. Bei der Verkehrsverteilung ist unterstellt, dass 58,5% der Fahrten in

Richtung Westen auf die B1 erfolgen. Wird berücksichtigt, dass eine weitere Verteilung am Knoten B 1 / B 236 in Richtung Lünen bzw. Schwerte erfolgt und somit nur max.

40% aller Fahrten weiter in Richtung Westen erfolgen, wird der Abschnitt der B 1 zwischen B 236 und Märkische Straße mit weniger als 800 Kfz/24 h zusätzlich belastet.

Dies ist eine Zunahme auf diesem Abschnitt der B 1 von unter 1% und liegt damit innerhalb der täglichen Schwankungsbreite.

Hinzu kommt, dass aufgrund der Flächengröße bei einer intensiveren Nutzung als der Bundesbank (z.B. reiner Bürostandort, wie im bisherigen Flächennutzungsplan

vorgesehen) eine deutlich höhere Verkehrsmenge entstehen würde. Die Verkehrsmenge bleibt somit deutlich hinter den früheren Planungen zurück.

Es wird empfohlen, dem Einspruch der Schutzgemeinschaft nicht zu folgen, sondern das Planverfahren weiter zu betreiben.

(15)

12. Behördenbeteiligung

Im Zeitraum vom 29.05.2012 bis zum 06.07.2012 einschließlich erfolgte die

Abstimmung der geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ap 190 (jetzt Teil 1 und Teil 2) mit allen zu beteiligenden Stadtämtern sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden ausgewertet.

13. Sonstiges

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- mit dem Entwurf der Begründung vom 05.10.2012 und der Entwurf des Umweltberichtes vom 05.10.2012 als Teil B der Begründung sind nun für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während dieses Zeitraumes erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich im Rahmen der Offenlegung zu informieren, die Planung zu erörtern und Stellungnahmen

vorzutragen.

Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört ein Durchführungsvertrag.

Folgende Gutachten liegen während der Sitzungen der einzelnen Beschlussgremien zur Einsichtnahme aus und können zu den jeweiligen Fraktionssitzungen zur Einsichtnahme angefordert werden:

 Herbstreit Landschaftsarchitekten: Bebauungsplan Ap 190 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Bochum, Oktober 2011

 simuPLAN: B-Plan Ap 190 Teil 1 und Teil 2 – Fachgutachten zu den Luftschadstoffimmissionen, Dorsten, September 2012

 Grünplan Büro für Landschaftsplanung: Baumliste für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) – Ermittlung der Ersatzpflanzungen für den Verlust geschützter Bäume gemäß Dortmunder Baumschutzsatzung, Stand: 07.03.2012, Dortmund, März 2012

 Geologische Beratung Horst Rummel: Abschlussbericht – Rückbau und

Baureifmachung des ehemaligen Camps 8 (Redesdale Barracks), Westfalendamm in Dortmund, Fröndenberg, März 2012

 Generalplaner Infrastruktur Dr. Leßmann GmbH: Verkehrsuntersuchung Teil 1:

Kapazitätsüberprüfung an der Zufahrt Bundesbank West / Ost und Teil 2:

Kapazitätsüberprüfung der signalgeregelten Knotenpunkte Am Gottesacker / südlich und nördlich Anschluss B 1, Dortmund, März 2012

 Generalplaner Infrastruktur Dr. Leßmann GmbH, Schalltechnische Berechnungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) „Gewerbegebiet

Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund“, Dortmund, September 2012.

(16)

Soweit in diesem Planverfahren auf DIN-Vorschriften Bezug genommen worden ist, können diese DIN-Vorschriften bei Bedarf im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt eingesehen werden.

Der Entwurf der Begründung vom 05.10.2012 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) und der Durchführungsvertrag -Teil A- sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Umweltbericht vom 05.10.2012 (Teil B der Begründung) sind aus Kostengründen und Gründen der Lesbarkeit nicht der Beschlussvorlage beigefügt. Sie werden jedoch der

Beschlussvorlage angehängt und stehen wie bisher während der Sitzungen der politischen Gremien zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Darüber hinaus erhält jede Fraktion ein aktuelles Druckexemplar des Entwurfes des Umweltberichtes. Der Umweltbericht kann in den Fraktionsgeschäftsstellen der SPD, der CDU, dem Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke und während der Sitzung eingesehen werden. Auf Nachfrage kann im

Einzelfall ein Exemplar des Umweltberichtes in Papierform von den Mandatsträgern bei der Planungsverwaltung angefordert werden.

Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet auf der Seite der Stadt Dortmund unter

http://www.dortmund.de/de/rathaus_und_buergerservice/lokalpolotik/sitzungsunterlage n/index.html eingesehen werden.

Ferner können die Planunterlagen während der öffentlichen Auslegung im Internet auf der Seite des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes unter

www.stadtplanungsamt.dortmund.de eingesehen werden.

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