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 Drucksache Nr.: 13352-14

öffentlich

Fachbereich Dezernent(in) / Geschäftsführer Datum

Dez3 StR'in Jägers 09.09.2014

verantwortlich Telefon Dringlichkeit

Christiane Sticher 26211

Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit

Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 25.09.2014 Empfehlung

Hauptausschuss und Ältestenrat 02.10.2014 Empfehlung

Rat der Stadt 02.10.2014 Beschluss

Tagesordnungspunkt

Finanzierung der Verbraucherberatung Dortmund von 2015 - 2019 Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Jahre 2015 bis 2019 eine Erhöhung des städtischen Zuschusses an die Verbraucherberatung Dortmund von 37.000 Euro auf jährlich 221.227,80 Euro und stimmt der Anmietung von Räumlichkeiten in der Reinoldistraße 7, 44135 Dortmund zu.

Finanzielle Auswirkungen

Nach der Kalkulation der Verbraucherzentrale werden für die Durchführung der Aufgaben

"Allgemeine Verbraucherberatung", "Schuldner- und Insolvenzberatung" und "Abfall- und Umweltberatung" ab dem Jahr 2015 jährlich 271.227,80 Euro benötigt. Bis zum 31.12.2014 wird die allgemeine Verbraucherberatung durch einen jährlichen Zuschuss der Sparkasse Dortmund aus Spendenmitteln in Höhe von 145.000 Euro mitfinanziert. Dieser Zuschuss steht künftig nicht mehr zur Verfügung. Die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) hat eine

Fortsetzung des Zuschusses an die Verbraucherberatung von jährlich 50.000 Euro für die Umweltberatung zugesagt. Da derzeit keine anderen Fördermittel in Aussicht stehen, kann die Weiterführung der Verbraucherberatung nur erfolgen, wenn eine Erhöhung des städtischen Zuschusses von 37.000 Euro um 184.227,80 Euro auf jährlich 221.227,80 Euro erfolgt.

Der Betrag ist im Entwurf des Haushalts 2015 - 2018 im Budget des Dezernatsbüros 3

(Auftrag 930131010002, Konto 531500) veranschlagt. Für das Jahr 2019 muss der Betrag bei der Haushalsplanaufstellung 2016 ff. berücksichtigt werden.

Ullrich Sierau Oberbürgermeister

Jörg Stüdemann

Stadtdirektor/Stadtkämmerer

Diane Jägers Stadträtin

Begründung 1. Grundsätzliches

Seit 1965 unterhält die Verbraucherzentrale NRW e.V. (VZ) in Dortmund eine Beratungsstelle. Das Angebot der Verbraucherberatungsstelle Dortmund umfasst inhaltlich seit dem 01.01.2000 die

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- Verbraucherinsolvenzberatung, - Abfall- und Umweltberatung,

- Energieberatung und weitere Beratungsleistungen (Versicherungsberatung, allgemeine Rechtsberatung, Mietrechtsberatung, Beratung zu Finanzierungsdienstleistungen, Spezialberatungen).

Die Verbraucherberatungsstelle (VB) in Dortmund ist die wichtige Anlaufstelle im Dienstleistungsangebot der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie unterstützt eine aktive Verbraucherarbeit auf lokaler Ebene: Ratsuchende, aber auch Medien, Politik,

Wirtschaftsverbände, Schulen und andere finden hier eine zentrale Anlaufstelle für die vielfältigen Verbraucherthemen. Menschen aus allen sozialen und Altersstufen, mit und ohne Migrationshintergrund, Schulabbrecher und Hochschulabsolventen nehmen die Angebote der Beratungsstelle in Anspruch.

2. Inhaltliche Berührungspunkte zwischen Verbraucherberatung und Stadtverwaltung Darüber hinaus gibt es Verbindungen zwischen Stadt und VB, z.B.:

a) thematisch

- Energieberatung, Energieeinsparungen, Energiearmut, Masterplan Energie, - Schuldnerberatung (SGB II Empfänger),

- Fairer Handel und Faire Messe,

- Ökologisches Bewusstsein, Nachhaltigkeit (Schulen), - Abfallvermeidung, Entsorgung;

b) institutionell

- Kooperationen mit Agenda-Büro, Ordnungs-, Umwelt- und Sozialamt, Volkshochschule, EDG, DEW21 und den Dortmunder Schulen.

Die VB erstattet regelmäßig Bericht im Umweltausschuss und im Seniorenbeirat. Sie ist Mitglied in den Arbeitskreisen Bildung und Kinderunfallprävention und in der AG Schuldnerberatung (mit StA 50). Darüber hinaus gibt es vielfältige Verbindungen zu Netzwerken in der Stadt.

3. Jährlicher Bedarf für die Verbraucherberatung Dortmund ab 2015

Von den Angeboten der Beratungsstelle werden die allgemeine Verbraucherberatung, Schuldner- und Insolvenz- sowie Umweltberatung städtischerseits mitfinanziert.

Entsprechend der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen wurde in den Jahren 2009 bis 2014 ein kommunaler Zuschuss in Höhe von 232.000 € pro Jahr gezahlt. Nun hat die VZ eine Kalkulation für die Jahre 2015 bis 2019 vorgelegt. Danach werden für allgemeine

Verbraucherberatung, Schuldner- und Insolvenzberatung und Umweltberatung jährlich

271.227,80 Euro als kommunaler Zuschuss (bei komplementärer Landesbeteiligung) benötigt.

Die Erhöhung resultiert aus tarif-vertraglich bedingten Personalkostensteigerungen, der allgemeinen Energiepreissteigerung sowie erhöhter Miete auf Grund des geplanten Umzuges der Beratungsstelle in geeignetere Räumlichkeiten.

Die EDG hat 50.000 Euro für die Abfall- und Umweltberatung zugesagt. Bislang hat die Stadt einen Zuschuss von 37.000 Euro jährlich gezahlt und die allgemeine Verbraucherberatung wurde in Höhe von 145.000 Euro aus Spendenmitteln der Sparkasse finanziert. Da dieser Zuschuss künftig nicht mehr zur Verfügung steht, soll die Finanzierung ab 2015 aus dem städtischen Haushalt erfolgen.

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Im einzelnen:

a) Allgemeine Verbraucherberatung

Sie umfasst als Kernangebot eine Vielzahl von Beratungsleistungen im Hinblick auf Produkte und Dienstleistungen, Information und Vertretung von Verbraucherinteressen.

Die Finanzierung der allgemeinen Verbraucherberatung erfolgt zu je 50% aus Mitteln des Landes NRW und der Stadt Dortmund. Die Übernahme des kommunalen Finanzierungsan- teils ist Voraussetzung für die Landesförderung.

Der kommunale Finanzierungsanteil soll aus Gründen der haushaltsrechtlichen

Planungssicherheit als Festbetrag geleistet werden. Der Festbetrag ist für die nächsten 5 Jahre auf 174.398 Euro (bisher 145.000 Euro) festgelegt.

b) Schuldner- und Insolvenzberatung

Die Schuldner- und Insolvenzberatung der VB ist seit Mitte der 1980er Jahre als besonders niederschwellige Anlaufstelle bei ver- und überschuldeten Dortmunder Bürgerinnen und Bürgern etabliert, insbesondere zur Unterstützung bei Durchführung des gesetzlich geregelten Verbraucherinsolvenzverfahrens. Wegen des großen Bedarfs gibt es in Dortmund mehrere Stellen, die dieses Angebot vorhalten. Dennoch bleibt die Schuldner- und Insolvenzberatung unverzichtbarer Bestandteil des Beratungsangebots.

Für die Verbraucherinsolvenzberatung leistet die Stadt Dortmund einen ergänzenden Zuschuss zu den Personal-, Sach- und Gemeinkosten. Dieser ergänzende Zuschuss wird nur für den Fall gewährt, dass das Land NRW die anteilige Förderung der Verbraucherinsolvenz- beratung in ausreichendem Umfang (zur Zeit 50.000 Euro) bereithält. Für die Jahre 2015 – 2019 ergibt die Kostenkalkulation der VZ einen ergänzenden Zuschuss der Stadt zu den Personal-, Sach- und Gemeinkosten der Verbraucherinsolvenzberatung von 35.600 Euro (bisher 27.000 Euro) jährlich, wobei nicht verausgabte Komplementärmittel ins Folgejahr übertragen werden.

c) Die Abfall- und Umweltberatung

Dem gewachsenen Umweltbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger entspricht ein großer Beratungsbedarf in Abfall- und Umweltfragen. Da die Abfallberatung darüber hinaus eine Aufgabe im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgung ist, kann die EDG diese in Auftrag geben. Den Anteil an der im Rahmen der städtischen Agenda bedeutsamen Umweltberatung übernimmt die Stadt. Die Abfall- und Umweltberatung wird auf der Grundlage eines Vertra- ges zwischen der VZ und der EDG von der Beratungsstelle Dortmund geleistet und in dem Maße von der EDG finanziert, wie dies über Abfallgebühren zulässig ist. Ein ergänzender Zuschuss für die Umweltberatung erfolgt durch die Stadt. Die Kosten werden zu 1/3 vom Land getragen.

Der bestehende Vertrag zwischen der VZ und der EDG mbH über die Abfall- und Umweltbe- ratung läuft am 31.12.2014 aus. Die EDG mbH beabsichtigt, die VB erneut für 5 Jahre mit der Beratung zu beauftragen. Dies soll in einem eigenständigen Vertrag geregelt werden, der jedoch in den Laufzeiten der Finanzierung der VB durch die Stadt angepasst ist. Die EDG soll danach einen Festbetrag von 50.000 Euro zahlen. Die Stadt übernimmt die Finanzierung eines zusätzlichen Betrages von 11.230 Euro jährlich (bisher 10.000 Euro) für die Umweltberatung für die nächsten fünf Jahre.

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d) Miete neuer Räumlichkeiten

Die Kalkulation beinhaltet auch gestiegene Kosten für die Miete an einem neuen Standort.

Reinoldistraße 7 (Räume der Handwerkskammer). Für eine Aufgabe der jetzigen Räume, Am Gnadenort, spricht:

- unzureichende Raumausstattung, - umfangreichere Beratungsangebote, - fehlende Diskretion,

- keine Barrierefreiheit,

- keine Lagerungsmöglichkeiten für Dokumente und Material wegen feuchter Kellerräume.

Zugunsten des neuen, favorisierten Standorts fällt ins Gewicht:

- der für die Beratung erforderliche Raumbedarf ist gedeckt, - Barrierefreiheit,

- zentrale Lage (im selben Stadtviertel) mit Anschluss an den ÖPNV, - trockene Keller- und Lagerräume,

- lediglich moderate Mietpreissteigerung im Vergleich zum jetzigen Standort.

Die Steigerung der Mietkosten ergibt sich nicht aus dem Quadratmeterpreis. Dieser ist sogar niedriger als am jetzigen Standort. Aber es gibt ein größeres Raumangebot. Die derzeitige räumliche Situation entspricht nicht mehr den Erfordernissen: teilweise fanden Beratungen in den Büroräumen der Mitarbeiter statt.

Eine vergleichbare städtische Immobilie steht nicht zur Verfügung.

e) Die Energieberatung wird mit Bundesmitteln finanziert, die weiteren Beratungsleistungen sind entgeltfinanziert.

4. Finanzierung

Die Kostenkalkulation der VZ, aus der sich die neuen Bedarfe ergeben, ist geprüft und sachlich und rechnerisch richtig.

Laut der Kalkulation der Verbraucherzentrale (s. Anlagen 1-3) werden für die Durchführung der Aufgaben "Allgemeine Verbraucherberatung", "Schuldner- und Insolvenzberatung" und

"Umweltberatung" ab dem Jahr 2015 jährlich 271.227,80 Euro benötigt. Die EDG hat einen Zuschuss an die Verbraucherberatung von jährlich 50.000 € für die Umweltberatung

zugesagt. Bis zum Jahr 2014 wurde die Verbraucherberatung durch einen jährlichen Zuschuss der Sparkasse Dortmund aus Spendenmitteln in Höhe von 145.000 Euro mitfinanziert. Dieser Zuschuss steht künftig nicht mehr zur Verfügung. Da derzeit auch keine anderen Fördermittel in Aussicht stehen, kann die Weiterführung der Verbraucherberatung nur erfolgen, wenn eine Erhöhung des städtischen Zuschusses von 37.000 Euro um 184.227,80 Euro auf jährlich 221.227,80 Euro erfolgt (s. Anlage 4).

Der Betrag ist im Entwurf des Haushalts 2015 - 2018 im Budget des Dezernatsbüros 3 veranschlagt. Für das Jahr 2019 muss der Betrag bei der Haushalsplanaufstellung 2016 ff.

berücksichtigt werden.

5. Rechtliche Grundlagen

Der seit 2010 bestehende Vertrag zwischen der Stadt und der VZ über die Finanzierung der Beratungsstelle für Verbraucher läuft zum Ende des Jahres aus. Der Betrieb der Verbraucher-

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beratung Dortmund soll für weitere fünf Jahre sichergestellt werden, sofern das Land seine Zuschüsse weiterhin zahlt. Die rechtstechnische Umsetzung erfolgt mittels Zuwendungs- bescheid.

Die Zuständigkeit des Rates folgt aus § 41 Abs. 1 Satz 1 GO NRW.

Referenzen

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