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Bericht und Meinung NACHRICHTEN
Krankenversicherung:
Befreiung möglich
Bisher gesetzlich versicherte An- gestellte mit Monatsbruttogehäl- tern zwischen 2775 und 3000 DM können sich von der zu Beginn nächsten Jahres eintretenden Ver- sicherungspflicht befreien lassen.
Voraussetzung: Noch spätestens bis 31. Januar 1979 muß ein priva- ter Krankenversicherungsvertrag der zuständigen Pflichtkranken- kasse vorgelegt werden, der min- destens eine Krankheitskosten- und Tagegeldversicherung um- faßt. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts reicht be- reits ein vereinbarter Erstattungs- satz von 40 Prozent für die Befrei- ung aus. Privatversicherte erhal- ten wie gesetzlich Versicherte den vergleichbaren Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversiche-
rung.
Bei der Entscheidung und einem eventuellen Wechsel des Versi- cherungsträgers sollte auch ge- prüft werden, ob und zu welchen Bedingungen man sich später als Rentner versichern kann. Derzeit kann man in der gesetzlichen Krankenversicherung als Rentner versichert bleiben, wenn man zu- vor insgesamt die Hälfte einer Er- werbstätigenzeit nach dem 1. Ja- nuar 1950 Mitglied einer gesetzli- chen Krankenkasse war. Die Ren- tenversicherungsträger zahlen zur Zeit für die Krankenversicherung
der Rentner 11 Prozent der Rente.
Ab 1982 wird ein individuell be- rechneter Beitrag zur Rentner- krankenversicherung eingeführt, zu dessen Berechnung die gesam- ten Rentenbezüge zugrunde ge- legt werden sollen. DÄ
Bundesarbeitsministerium zur „Selbstmedikation"
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sieht keine Ge- fahren einer fortschreitenden Selbstbehandlung der Patienten mit nicht verschreibungspflichti- gen Arzneimitteln durch die Er- stellung sogenannter „Negativli- sten" gemäß § 368 p Absatz 8 RVO. Wie der beamtete Staatsse- kretär des Bundesarbeitsministe- riums, Hermann Buschfort, auf ei- ne parlamentarische Anfrage des
CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Stephan Reimers (Hamburg) erklärte, stelle diese Regelung ge- rade sicher, daß der Versicherte den Arzt in Anspruch nehmen kön- ne, da er ja nicht auf die ärztliche Versorgung, sondern lediglich auf die Erstattung der Kosten eines vom Arzt verordneten „Bagatell- Arzneimittels" verzichten müsse.
Die „Arzneimittelrichtlinien", die der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen nach Maßga- be des „Krankenversicherungs-
Kostendämpfungsgesetzes"
(KVKG) erstellt hat, werden in die- sen Tagen veröffentlicht. HC
Monatshöchstbeitrag für die Sozialversicherung 1182 DM
Der Höchstbeitrag zur Sozialversi- cherung (gesetzliche Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversi- cherung) erhöht sich am 1. Januar 1979 für versicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem Brutto- monatsverdienst von 4000 DM auf insgesamt 1182 DM (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag zusam- mengerechnet). Der Höchstbeitrag liegt demnach monatlich um 88,65 DM höher als 1978 (für das ganze Jahr 1979 um 1063,80 DM höher).
Die erhöhten Sozialversicherungs- beiträge resultieren aus den zum 1. Januar steigenden Beitragsbe- messungsgrenzen. Im einzelnen erhöht sich die Beitragsbemes- sungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung von der- zeit 3700 auf 4000 DM. In der ge- setzlichen Krankenversicherung steigt die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze von gegenwärtig 2775 DM auf 3000 DM monatlich. Der Höchst- beitrag in der Rentenversicherung (Beitragssatz: 18 Prozent) steigt von derzeit 666 DM monatlich um 54 auf 720 DM. In der Arbeitslo- senversicherung erhöht er sich um 9 DM auf 120 DM monatlich. In der Krankenversicherung ergibt sich eine Mehrbelastung von insge- samt 25 DM (Tabelle). HC
Höchstbeiträge der Sozialversicherung 1978 und 1979 Arbeitslosenversicherung
%-Satz mtl.
120 111
Beitrag jährl.
300 300 108
1979 1978 Stei- gerung
Rentenversicherung Beitrag
%-Satz
mtl. jährl.
720 8 640 666 7 992
54 648
Gesetzliche Kranken- Versicherung Bemes- %-Satz Beitrag
sungs- Durch-
grenze schnitt mtl. jährl.
4 104,- 3 796,20
25,65
Sozialversicherungs- Beiträge insgesamt
jährl.
14 184,- 13 120,20
1 063,80 Bemes-
sungs- grenze 4 000 3 700
3 3 Bemes-
sungs- grenze 4 000 3 700
18 18
1 440 3 000 1 332 2 775
11,4*) 11,4*)
342,- 316,35
225 307,80
1 182,- 1 093,35
mtl.
88,65
*) Schätzung lt. Sozialbericht 1978, S. 318.
3024 Heft 50 vom 14. Dezember 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT