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Archiv "Bundesarbeitsministerium zur „Selbstmedikation“" (14.12.1978)

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Krankenversicherung:

Befreiung möglich

Bisher gesetzlich versicherte An- gestellte mit Monatsbruttogehäl- tern zwischen 2775 und 3000 DM können sich von der zu Beginn nächsten Jahres eintretenden Ver- sicherungspflicht befreien lassen.

Voraussetzung: Noch spätestens bis 31. Januar 1979 muß ein priva- ter Krankenversicherungsvertrag der zuständigen Pflichtkranken- kasse vorgelegt werden, der min- destens eine Krankheitskosten- und Tagegeldversicherung um- faßt. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts reicht be- reits ein vereinbarter Erstattungs- satz von 40 Prozent für die Befrei- ung aus. Privatversicherte erhal- ten wie gesetzlich Versicherte den vergleichbaren Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversiche-

rung.

Bei der Entscheidung und einem eventuellen Wechsel des Versi- cherungsträgers sollte auch ge- prüft werden, ob und zu welchen Bedingungen man sich später als Rentner versichern kann. Derzeit kann man in der gesetzlichen Krankenversicherung als Rentner versichert bleiben, wenn man zu- vor insgesamt die Hälfte einer Er- werbstätigenzeit nach dem 1. Ja- nuar 1950 Mitglied einer gesetzli- chen Krankenkasse war. Die Ren- tenversicherungsträger zahlen zur Zeit für die Krankenversicherung

der Rentner 11 Prozent der Rente.

Ab 1982 wird ein individuell be- rechneter Beitrag zur Rentner- krankenversicherung eingeführt, zu dessen Berechnung die gesam- ten Rentenbezüge zugrunde ge- legt werden sollen. DÄ

Bundesarbeitsministerium zur „Selbstmedikation"

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sieht keine Ge- fahren einer fortschreitenden Selbstbehandlung der Patienten mit nicht verschreibungspflichti- gen Arzneimitteln durch die Er- stellung sogenannter „Negativli- sten" gemäß § 368 p Absatz 8 RVO. Wie der beamtete Staatsse- kretär des Bundesarbeitsministe- riums, Hermann Buschfort, auf ei- ne parlamentarische Anfrage des

CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Stephan Reimers (Hamburg) erklärte, stelle diese Regelung ge- rade sicher, daß der Versicherte den Arzt in Anspruch nehmen kön- ne, da er ja nicht auf die ärztliche Versorgung, sondern lediglich auf die Erstattung der Kosten eines vom Arzt verordneten „Bagatell- Arzneimittels" verzichten müsse.

Die „Arzneimittelrichtlinien", die der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen nach Maßga- be des „Krankenversicherungs-

Kostendämpfungsgesetzes"

(KVKG) erstellt hat, werden in die- sen Tagen veröffentlicht. HC

Monatshöchstbeitrag für die Sozialversicherung 1182 DM

Der Höchstbeitrag zur Sozialversi- cherung (gesetzliche Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversi- cherung) erhöht sich am 1. Januar 1979 für versicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem Brutto- monatsverdienst von 4000 DM auf insgesamt 1182 DM (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag zusam- mengerechnet). Der Höchstbeitrag liegt demnach monatlich um 88,65 DM höher als 1978 (für das ganze Jahr 1979 um 1063,80 DM höher).

Die erhöhten Sozialversicherungs- beiträge resultieren aus den zum 1. Januar steigenden Beitragsbe- messungsgrenzen. Im einzelnen erhöht sich die Beitragsbemes- sungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung von der- zeit 3700 auf 4000 DM. In der ge- setzlichen Krankenversicherung steigt die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze von gegenwärtig 2775 DM auf 3000 DM monatlich. Der Höchst- beitrag in der Rentenversicherung (Beitragssatz: 18 Prozent) steigt von derzeit 666 DM monatlich um 54 auf 720 DM. In der Arbeitslo- senversicherung erhöht er sich um 9 DM auf 120 DM monatlich. In der Krankenversicherung ergibt sich eine Mehrbelastung von insge- samt 25 DM (Tabelle). HC

Höchstbeiträge der Sozialversicherung 1978 und 1979 Arbeitslosenversicherung

%-Satz mtl.

120 111

Beitrag jährl.

300 300 108

1979 1978 Stei- gerung

Rentenversicherung Beitrag

%-Satz

mtl. jährl.

720 8 640 666 7 992

54 648

Gesetzliche Kranken- Versicherung Bemes- %-Satz Beitrag

sungs- Durch-

grenze schnitt mtl. jährl.

4 104,- 3 796,20

25,65

Sozialversicherungs- Beiträge insgesamt

jährl.

14 184,- 13 120,20

1 063,80 Bemes-

sungs- grenze 4 000 3 700

3 3 Bemes-

sungs- grenze 4 000 3 700

18 18

1 440 3 000 1 332 2 775

11,4*) 11,4*)

342,- 316,35

225 307,80

1 182,- 1 093,35

mtl.

88,65

*) Schätzung lt. Sozialbericht 1978, S. 318.

3024 Heft 50 vom 14. Dezember 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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