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Archiv "Investitionszulage auch für Freie Berufe: Bedingungen, Formalitäten" (10.09.1982)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

Heft 36

vom 10. September 1982

Die Investitionszulage von zehn Prozent, Ende Mai von Bundestag und Bun- desrat beschlossen, tritt rückwirkend zum 1. Janu- ar 1982 in Kraft ; sie ist bis zum 31. Dezember 1982 befristet. Die Zulage kommt nicht nur Unter- nehmern , sondern auch Freiberuflern zugute.

Lohnt es sich, sie zu bean- tragen? E ine Entschei- dungsgrundlage soll der folgende Beitrag liefern . Er stützt sich auf Erläuterun- gen des Bundesfinanzmi- nisteriums und eine Aus- arbeitung der volkswirt- schaftlichen Abteilung der Commerzbank.

Investitionszulage auch für Freie Berufe

Bedingungen, Formalitäten

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Steuer- pflichtigen im Sinne des Einkommen- und Körper- schaftsteuergesetzes, so- weit sie betriebliche Inve- stitionen im Inland vorneh- men. Die Investitionszulage kommt nur in Betracht bei den Gewinneinkunftsarten, und zwar nicht nur in Land- und Forstwirtschaft, Ge- werbebetrieben, sondern auch bei Selbständigen einschließlich der Freien Berufe.

Begünstigt sind im wesent- lichen die

..,... Anschaffung oder Her- stellung von neuen abnutz- baren beweglichen Wirt- schaftsgütern des Anlage- vermögens, die keine ge- ringwertigen Wirtschafts- güter i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG sind und mindestens drei Jahre nach ihrer An- schaffung oder Herstellung in einem Betrieb/Betrieb- stätte im Inland verbleiben, ..,... nachträglichen Herstel- lungsarbeiten an abnutzba- ren beweglichen Wirt- schaftsgütern des Anlage- vermögens, wenn die vor- genannten Voraussetzun- gen erfüllt sind und die Wirtschaftsgüter nach Be- endigung der nachträgli- chen Herstellungsarbeiten mindestens drei Jahre in ei- nem Betrieb/Betriebstätte im Inland verbleiben, ..,... Herstellung abnutzba- rer unbeweglicher Wirt- schaftsgüter des Anlage- vermögens, soweit sie

nicht Wohnzwecken die- nen, die mindestens drei Jahre nach ihrer Herstel- lung in einem Betrieb/Be- triebstätte im Inland ver- bleiben,

..,... nachträglichen Herstel- lungsarbeiten an abnutzba- ren unbeweglichen Wirt- schaftsgütern des Anlage- vermögens, soweit die Auf- wendungen nicht auf Ge- bäude/Gebäudeteile entfal- len, die Wohnzwecken dienen.

Nicht begünstigt sind Inve- stitionen im Privatvermö- gen (dies gilt auch dann, wenn das Wirtschaftsgut von einem Dritten betrieb- lich genutzt wird), ge- brauchte Wirtschaftsgüter, Wohngebäude, Seeschiffe (die nach der Reederhilfe gefördert werden), gering- wertige Wirtschaftsgüter (im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG), zu mehr als 10 Pro- zent privatgenUtzte Wirt- schaftsgüter. Anschaffung von Gebäuden sowie im- materielle Wirtschaftsgüter (zum Beispiel Patente und Lizenzen).

Voraussetzungen für die Begünstigung Die in Frage kommenden Investitionsgüter (bewegli- che Güter des Anlagever- mögens) müssen in der Zeit vom 1. Januar 1982 bis zum 31. Dezember 1982 be- stellt werden bzw. muß mit deren Herstellung oder den nachträglichen Herstel- lungsarbeiten begonnen

worden sein. Ferner müs- sen die Wirtschaftsgüter bis zum 31. Dezember 1983 geliefert (bzw. bis zu die- sem Zeitpunkt fertigge- stellt) werden; für Gebäude verlängert sich diese Frist bis zum 31. Dezember.

Die begünstigten Wirt- schaftsgüter müssen min- destens drei Jahre nach Anschaffung oder Herstel- lung in einem Betrieb oder einer Betriebstätte im ln- land verbleiben.

Als Beginn der Herstellung gilt bei Baumaßnahmen mit notwendiger Baugenehmi- gung der Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Baugeneh- migung gestellt wird.

Berechnung der Bemessungsgrundlage Im Gegensatz zu früheren

Förderungsmaßnahmen (etwa 7,5prozentige Investi- tionsprämie in den Jahren 197 4/75) werden diesmal nur die Investitionsaufwen- dungen begünstigt, die über das durchschnittliche Investitionsvolumen der vorangegangenen drei Jahr (also 1979 bis 1981) hinausgehen. Diese Zulage wird auch dann gewährt, wenn andere Investitions- programme (zum Beispiel Programme zur Förderung der Regionalstruktur, von Forschung und Entwick- lung und zur Energieein- sparung) in Anspruch ge- nommen werden.

Als Bemessungsgrundlage der Investitionszulage dient die Differenz zwi- schen dem "Begünsti- gungsvolumen" und dem

"Vergleichsvolumen".

Das Begünstigungsvolu- men umfaßt die Summe der Anschaffungs- oder/

und Herstellungskosten der im Begünstigungszeit-

Ausgabe B DEUTSCHES ARZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 36 vom 10. September 1982 87

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Leserdienst

Hinweise· Anregungen WIRTSCHAFT

raum getätigten förde- rungswürdigen Investitio- nen. Anzahlungen auf An- schaffungskosten und Teil- herstellungskosten können einbezogen werden.

Das Vergleichsvolumen ist die Summe der Anschaf- fungs- oder/und Herstel- lungskosten der in den drei letzten vor dem -1. Januar 1982 abgelaufenen Wirt- schaftsjahren im Betrieb getätigten Investitionen, geteilt durch die Anzahl dieser Wirtschaftsjahre. Bei der Ermittlung des Ver- gleichsvolumens sind nur Wirtschaftsgüter berück- sichtigungsfähig, die ihrer Art nach auch bei dem Be- günstigungsvolumen ange- setzt werden können. Hier- durch soll bei der Ermitt- lung der begünstigten Mehrinvestitionen eine weitgehende Identität zwi- schen Begünstigungs- und Vergleichsvolumen er- reicht werden (s. Tabelle).

Besteht der Betrieb noch nicht drei Jahre, so ist das Vergleichsvolumen durch die Zahl der erreichten Ka- lenderjahre zu dividieren;

wurde der Betrieb erst 1982 gegründet, so wird - man- gels eines Vergleichsvolu- mens - die volle Investi- tionssumme bezuschußt.

Bleibt das Begünstigungs- volumen für 1982 unter

Tabelle

Beispiel:

dem Vergleichsvolumen aus 1979-81, so entsteht für 1982 keine Bemes- sungsgrundlage; für 1983 wird dann das Vergleichs- volumen nur insoweit be- rücksichtigt, als es für die Ermittlung der Zulage für 1982 noch nicht "ver- braucht" ist.

Beantragt wird die Investi- tionszulage auf einem spe- ziellen amtlichen Formular, das ab Ende 1982 bei den Finanzämtern angefordert werden kann.

Dieser Antrag ist

~ bis spätestens 30. Sep- tember 1983 für die Investi- tionen des Kalenderjahres 1982,

~ bis zum 30. September 1984 für die Investitionen des Jahres 1983,

~ bis zum 30. September 1985 für die Gebäudeinve- stitionen des Jahres 1984 bei dem für die Festset- zung der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu- ständigen Finanzamt zu stellen.

Über die Festsetzung der Investitionszulage ergeht ein schriftlicher Bescheid;

innerhalb eines Monats

nach Bekanntgabe dieses

Anschaffungs- und Herstellungskosten

im Jahr 1979 120000DM

im Jahr 1980 180 000 DM

im Jahr 1981 30 000 DM

Investitionsvolumen insgesamt 330 000 DM 3 Vergleichsvolumen 110 000 DM

Bescheides ist der Förde- rungsbetrag auszuzahlen. Mit der Auszahlung der Zu- lage (anstatt eines Abzugs von der Steuerschuld wie bei der Investitionsprämie 1974/75) soll sichergestellt werden, daß auch Unter- nehmen in einer Verlust- phase in den Genuß der Förderung kommen. Nicht zu lange warten!

.,Nach den Erfahrungen mit früheren Förderungs- programmen ist damit zu rechnen, daß die Investo- ren sich erst relativ spät, d. h. in den letzten Mona- ten vor Ablauf der Frist, zur Auftragsvergabe entsch I ie- ßen. Bei einem solchen Or- derschub könnten sich dann die Lieferfristen für spezielle Ausrüstungsgüter erheblich verlängern; glei- ches gilt für das Genehmi- gungsverfahren bei ge- werblichen Bauprojekten. Da aber die Lieferung bis zum 31. Dezember 1983 (bzw. die Fertigstellung bei Bauten bis zum 31. Dezem- ber 1984) erfolgen muß, an- dernfalls die Zulage gänz- lich entfällt, geht der Inve- stor bei später Bestellung das Risiko ein, seine Auf- träge nicht mehr zeitge- recht und bei den ge- wünschten Lieferfirmen plazieren zu können.

Die Einführung wirtschaft- licher Tatbestände, die von der bisherigen Besteue- rungspraxis abweichen, insbesondere die Abgren- zung der begünstigten von den nichtbegünstigten In- vestitionen und ihre Be- rücksichtigung bei der Be- rechnung von Bemes- sungsgrundlage und Ver- gleichsvolumen, legen es nahe, bereits bei der Inve- stitionsplanung den fachli- chen Rat des Steuerexper- ten einzuholen. Nur so las- sen sich spätere Auseinan- dersetzungen mit der Fi- nanzverwaltung möglichst

vermeiden.

es

Aus der

pharmazeutischen Industrie

Umsatzzuwachs bei Merck -Die Merck-Gruppe, zu der alle Gesellschaften im ln- und Ausland zählen, an de- nen die offene Handelsge- sellschaft E. Merck Darm- stadt oder ihre Gesellschaf- ter mit mindestens 50 Pro- zent mittelbar oder unmit- telbar beteiligt sind, er- reichte 1981 einen konsoli- dierten Weltumsatz mit Dritten in Höhe von 2,4 Mil- liarden DM. Das bedeutet einen beträchtlichen Zu- wachs von 19,6 Prozent.

Dieses Wachstum ist we- gen der Abwertung der Mark jedoch nur zum Teil als reale Steigerung anzu- sehen. Innerhalb der Bun- desrepublik Deutschland hat der Umsatz der Gruppe mit 7,1 Prozent erneut weit weniger zugenommen als im Ausland (25,1 Prozent). Das Pharmageschäft allein weitete sich um 14,9 Pro- zent auf insgesamt 965,6 Millionen DM aus. Die Merck-Gruppe investierte 1981 weltweit 166,5 Millio- nen DM, über die Hälfte da- von in der Bundesrepublik. Die Gesamtzahl der in der Merck-Gruppe Beschäftig- ten hat 1981 leicht zuge- nommen auf 19 290. ln der Bundesrepublik stieg die Mitarbeiterzahl geringfügig um 89 auf 8676. Mit For-

schungsaufwendungen von 138,9 Millionen DM wurde ein neuer Höchst- stand der laufenden Auf- wendungen erreicht. Nach wie vor wird der größte Teil der Forschungsausgaben in der Bundesrepublik Deutschland und dort wie- derum in Darmstadt getä- tigt. Spezielle Forschungs- felder werden auch bei an- deren deutschen Gesell- schaften und im Ausland bearbeitet. Insgesamt sind in der Merck-Gruppe 1800 Mitarbeiter mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben

beschäftigt. Kl

88 Heft 36 vom 10. September 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe 8

Referenzen

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