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Archiv "Krankenhäuser/Privatisierung: Pflichtaufgaben" (14.08.1998)

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nen ferner mit Schulen, Jugendtreffs und Vereinen zusammenarbeiten.

Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesverei- nigung haben das Thema für die Ärzt- lichen Präventionstage 1998 aufge- griffen. Sie finden zwischen dem 28.

September und 4. Oktober 1998 statt.

Den Landesärztekammern und Kas- senärztlichen Vereinigungen der Län- der wurden jetzt Materialmappen zum Thema „Sucht“ zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig bieten die BÄK und die Fortbildungsakademien der Landesärztekammern Fortbildungen zur Gesprächsführung mit Jugendli- chen an. Die Mappe „Sucht“ enthält Informationen für Ärzte: Regeln zur Früherkennung, Gesprächsführung und zur ambulant/stationären Ver-

sorgung, Hinweise und Bezugs- modalitäten zu Medien für Jugendli- che und ihre Familien, Kurzdarstel- lungen von Programmen und nützli- che Adressen. Die Unterlagen wur- den zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugend- psychiatrie und Psychotherapie sowie der Bundeszentrale für gesundheitli- che Aufklärung entwickelt.

Ärztinnen und Ärzte, die an den Ärztlichen Präventionstagen 1998 mitwirken möchten oder an Unterla- gen interessiert sind, wenden sich an den Präventionsbeauftragten der Landesärztekammer oder Kassen- ärztlichen Vereinigung. Im September wird zudem ein moderiertes Forum im Deutschen Gesundheitsnetz einge- richtet, in dem ein Austausch mit Präventionsexperten stattfindet.

Dr. med. Frank Lehmann Dr. med. Justina Engelbrecht

A-1949

P O L I T I K AKTUELL/KOMMENTAR

Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 33, 14. August 1998 (17) ine der wesentlichen Aufgaben

der Länder ist es, darüber zu wachen, daß die Sicherstellung mit stationären Krankenhaus- leistungen flächendeckend gewährlei- stet bleibt. Die Gesunderhaltung der Bevölkerung und die stationäre Kran- kenhausversorgung sind Ausdruck der öffentlichen Daseinsfürsorge.

Dieser öffentliche Auftrag muß durch den Krankenhausplan des Landes ebenso erfüllt werden wie die Versor- gungsverpflichtungen in der jeweili- gen Versorgungsstufe der Kranken- häuser. Dies

gilt unab- hängig vom Klinikträ- gerwechsel und von Pri- vatisierungs- absichten kommuna- ler Kranken- hausträger.

Zudem ist es ein konstitu-

tives Element des Krankenhauswe- sens in Deutschland, daß das Prinzip der Pluralität und der Gliederung ge- währleistet sein muß. Dabei müssen öffentlich-rechtliche Krankenhäuser ebenso wie freigemeinnützige und private Klinikträger ihren ihnen zu- kommenden Platz erhalten und be- halten.

Diese hehren Grundsätze gera- ten ins Wanken in dem Maße, wie öf- fentliche (städtische und von Land- kreisen getragene) Krankenhäuser

„privatisiert“ werden und meistens gegen eine geringe „Übernahmege- bühr“ in private Trägerschaft überge- hen. Während in den alten Bundes- ländern die noch vor zehn Jahren zu verzeichnende Privatisierungswelle und die Neugründung von Privatklini- ken – mangels Masse – abgeebbt sind, scheint sich in den neuen Ländern eher eine „Marktlücke“ für erwerbs- wirtschaftliche Investoren (oftmals Klinikketten) aufzutun – zumeist zum Leidwesen der Betroffenen, vor allem der Klinikmitarbeiter und der Ärzte- kammern. Aktuelles Beispiel: die Pri- vatisierungsaktionen und konkreten Verkaufsabsichten von bisher kom- munalen Krankenhäusern in den neu- en Bundesländern. Offenbar auch er- muntert durch die Fürsprache von

Gesundheitspolitikern aus den alten Bundesländern, insbesondere aus Kreisen der Wirtschaftsliberalen, ha- ben private Klinikbetreiber (häufige Rechtsform: AG und GmbH) ihre Akquisitionen begonnen und machen es mit verlockenden Übernahmean- geboten den Kommunen und den Politikern leicht, Klinikregiebetriebe oder mißliebige Häuser „abzusto- ßen“. Die Kommunen wähnen sich auf der sicheren Seite und glauben, auf diese Weise öffentliche Gelder zu sparen, zugleich die Häuser in die Hände von

„Profis“

und „guten Sachwal- tern“ zu geben. Da- bei kommt es nicht sel- ten zu har- ten Aus- einander- setzungen und von den bisherigen Klinikbetreibern nicht gewünschten negativen Entwicklun- gen.

Zwar argumentieren die Vertre- ter der Gesundheitsministerien, der Versorgungsauftrag werde bündig fortgeführt, und bei einer Privatisie- rung würde noch mehr Personal dau- erhaft beschäftigt, doch dies ist in der Regel nur die halbe Wahrheit. Schon relativ kurze Zeit nach der Privatisie- rung schlagen kommerzielle, erwerbs- wirtschaftliche Überlegungen durch.

Weniger qualifiziertes, weil preiswer- teres Personal, weniger Fachärzte in Lebensstellung werden eingestellt, um Rendite zu machen. Wenn auch das Prinzip „Hire and Fire“ nicht re- gelmäßig praktiziert wird, so läßt sich doch feststellen, daß sowohl arbeits- rechtliche als auch tarifrechtliche und angestammte „Besitzstände“ sowie Mitspracherechte in Gefahr geraten, wenn private Klinikbetreiber ohne aufsichtsrechtliche Durchgriffsrechte das Sagen haben. Der Erfüllungsauf- trag des Landeskrankenhausplanes steht dann meist nur noch auf dem Papier – einmal davon abgesehen, daß die versorgungsnotwendigen (und aufwendigen) Weiter- und Fortbil- dungspflichten zumeist zum Erliegen kommen. Dr. Harald Clade

E

Krankenhäuser/Privatisierung

Pflichtaufgaben

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