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Archiv "Krankenstand innerhalb zehn Jahren verdoppelt" (10.09.1981)

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Academic year: 2022

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Die Information:

Bericht und Meinung Kostendämpfungsgesetz Nr. 2

der Arbeitsgemeinschaft der baye- rischen Krankenkassenverbände wies das Paket aus Bonn unmiß- verständlich zurück: Es würde al- les in allem die Kosten nicht dämpfen, sondern allenfalls verla- gern und außerdem zu weiterer Reglementierung der Selbstver- waltung führen. Ziegler erinnerte auch daran, daß bereits 1977 das

„Kostendämpfungsgesetz" nur deshalb gemacht werden „muß- te", weil die Rentenversicherung mit Hilfe der Krankenkassen sa- niert werden mußte. Würden die Rentenversicherung und der Bund für die Krankenversicherung der Rentner so eintreten wie vor 1977, dann betrüge der Beitragssatz der bayerischen Kassen nicht wie heu- te 11,2 Prozent, sondern lediglich 8,8 Prozent!

Die Verantwortung liegt bei den Politikern

Ein gut Teil Schuld an der so be- klagten Kostenbelastung tragen also die Politiker, die die Kranken- versicherung derart überbelastet haben (die jetzt jemanden suchen, dem sie die Schuld aufbürden können — diesen Jemand beque- merweise in den Ärzten „gefun- den" haben).

Auch Vilmar erinnerte in Grado er- neut an die Verantwortung der Po- litiker: Wer, wie das Haus Ehren- berg, heckenschnittartig die Ko- sten begrenzen wolle, der möge gefälligst auch eingestehen, daß damit letztlich die Leistungen ebenfalls eingeschränkt werden müssen. Die Ansprüche, die der Patient geltend mache, so betonte Dr. Vilmar, seien vom Gesetzgeber einmal per Gesetz geweckt und garantiert worden.

Die Ärzte werden sich dagegen wehren, wenn Konflikte über Lei- stungsbegrenzungen in das Arzt- Patient-Verhältnis getragen wer- den. Der Präsident der Bundesärz- tekammer wörtlich: „Das muß po- litisch verantwortet werden,und das sollten wir gegenüber jeder- mann verdeutlichen!" NJ

Zahlen sprechen gegen Kostendämpfungsgesetz

In der Ende August, kurz vor der erwarteten Verabschiedung eines Kabinettsentwurfs, hochgeheizten öffentlichen Auseinandersetzung über ein zweites Krankenversiche- ru ngs-Kostendämpfungsgesetz wurde als Argument für dessen Notwendigkeit die angeblich un- vertretbare Kostenentwicklung auch auf dem Gebiet der ambulan- ten ärztlichen Versorgung im 1.

Vierteljahr 1981 insbesondere im Ersatzkassenbereich angeführt:

Die Kostensteigerung soll nach Angaben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung 7,9 Pro- zent betragen haben.

D Demgegenüber stellt die Kas- senärztliche Bundesvereinigung nach Vorliegen von mehr als ei- nem Drittel der Gesamtabrech- nungen der Ersatzkrankenkassen fest, daß die Steigerungsrate vom 1. Vierteljahr 1981 auf das 2. Vier- teljahr 1981 von 6,78 Prozent je Mitglied auf 4,3 Prozent zurückge- gangen ist. Damit kann mit einer Ausgabensteigerung bei den Er- satzkassen gerechnet werden, die für das erste Halbjahr deutlich un- ter 6 Prozent liegt. Bei den RVO- Krankenkassen liegt bisher nur das Ergebnis des 1. Vierteljahrs mit einer Steigerung von 6,5 Pro- zent je Mitglied vor. Da erfah- rungsgemäß die Entwicklung hier in etwa gleichförmig zu der bei den Ersatzkassen verläuft, kann angenommen werden, daß diese Zuwachsrate ebenfalls im 2. Vier- teljahr abgesunken ist.

Die Kassenärztliche Bundesver- einigung hält auch angesichts die- ser Zahlen einen erneuten Eingriff des Gesetzgebers in die Selbstver- waltungs- und Vertragshoheit der Partner in der sozialen Kranken- versicherung für überflüssig. Sie hat am 28. August in einer Pres- seerklärung Regierung und Ge- setzgeber erneut dringend davor gewarnt, einem Gesetzentwurf zur Novellierung des Krankenversi-

cheru ngs-Kostendämpfu ngsge-

NACHRICHTEN

setzes zuzustimmen, der nicht der Kostendämpfung, sondern einer Systemänderung mit Vorbereitung einer Einheitskrankenversiche- rung dient.

Eine Verwirklichung des veröffent- lichten Referenten-Entwurfs aus dem Bundesarbeitsministerium bedeute für den Versicherten we- der Beitragsstabilität noch eine Garantie für den Fortbestand der guten ambulanten medizinischen Versorgung. Die vorgesehenen di- rigistischen Eingriffe in die Selbst- verwaltung würden Beitragsstei- gerungen und eine Minderung des medizinischen Leistungsangebots bewirken. PdÄ

Krankenstand innerhalb zehn Jahren verdoppelt

Der Krankenstand der gewerbli- chen Arbeitnehmer der Eisen, Blech und Metall verarbeitenden Industrie ist von gut 4,5 Prozent im Jahr 1969 auf rund 9 Prozent im Jahre 1979 gestiegen. Am 1. Januar 1970 ist das Lohnfortzahlungsge- setz in Kraft getreten.

Einem Bericht im „Mittelstands- magazin" zufolge liegt der Kran- kenstand bei den weiblichen und männlichen ausländischen Arbeit- nehmern jeweils um ein Drittel hö- her als bei den deutschen. Das Magazin beruft sich auf eine Un- tersuchung des Institutes zur För- derung industrieller Klein- und Mittelbetriebe. Danach klagen vie- le Betriebe darüber, daß Ärzte zu schnell eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigten, aber auch über ei- ne systematische Ausnutzung des Lohnfortzahlungsgesetzes.

Eine „kleine Gruppe von Arbeit- nehmern, die fast professionell krank feiert", habe sich spezifi- sche medizinische Kenntnisse an- geeignet, um Ärzte durch kurzfri- stig schwer diagnostizierbare Krankheiten zur Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bewegen, heißt es im Bericht des „Mittelstandsmagazins". NJ DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 37 vom 10. September 1981 1711

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