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Archiv "Krankenstand -Verwaltung liegt vorn" (10.02.1995)

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Krankenstand -Verwaltung liegtvorn

Je 100 Pflichtmitgliederwegen Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Tage*

Verwaltung Verkehrsbetriebe Dienstbetriebe Bund Nahrung

Bauwesen Leder/Bekleidung Steine/Erden Hüttenwesen Metallverarbeitung Chemie/Mineralöl Handel/Kredit Druck/Papier Energie/Wasser

Cgruml

9501KR1

/750,8 Tage 2.636,6

.1360;6' 2.203,2

.929, [827,1:

1:806;lj 1:802,8'

T8TE

* Stand 1993 Quelle: BKK-Bundesverband

Das alte Klischee, daß Arbeitnehmer, die auf Baustellen oder in der Produktion arbeiten, am häufigsten krank seien, ist falsch. Wie der Bundesverband der Be- triebskrankenkassen, Essen, ermittelte, führen Verwaltung, Verkehrsbetriebe und die Dienstbereiche des Bundes hinsichtlich der Ausfalltage durch Arbeitsun- fähigkeit. Geradezu verblüffend ist, daß die durch Arbeitsplatzbedingungen, aber auch durch die Witterung am stärksten geforderten Arbeitnehmer (insbe- sondere im Bereich Steine/Erden) einen um 34 Prozent niedrigeren Kran- kenstand aufweisen als die in Verwaltungen arbeitenden Personen. Insgesamt fiel der Krankenstand im Bereich der Betriebskrankenkassen auf Werte, wie sie zuletzt 1983 ermittelt wurden: 21 Tage je Pflichtmitglied.

POLIT1 NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Ambulante Versorgung:

Mehr Patienten gehen direkt zum Facharzt

KÖLN. Im zweiten Quar- tal 1994 ist die Zahl der Di- rektinanspruchnahmen von niedergelassenen Fachärzten im Vergleich zum Vorjahres- zeitraum um 16,2 Prozent ge- stiegen. Zugleich nahm die Zahl der Überweisungen um insgesamt 5,6 Prozent ab.

Dies geht aus der neue- sten Fallzahlanalyse des Zen- tralinstituts für die kas- senärztliche Versorgung (ZI) und des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hervor. Die Untersuchung basiert auf einer erweiterten Stichprobe der abgerechne- ten Primärkassenfälle.

Im selben Zeitraum ist der Studie zufolge die Zahl der Fachärzte um 7,8 Prozent und die der Allgemeinärzte um 7 Prozent gestiegen. Danach hat sich der Anteil der spezia- listisch tätigen Fachärzte an allen Vertragsärzten Mitte vergangenen Jahres von 59,1 auf 59,3 Prozent erhöht. In- folge der Arztzahlentwick- lung sind bei den meisten Arztgruppen rückläufige Fallzahlen zu verzeichnen.

Allein die Augenärzte und Urologen konnten leichte Zuwächse verbuchen. JM

BÄK-Vorstand für bessere Qualität im Rettungsdienst

KÖLN. Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat die vom Ausschuß „Not- fall- und Katastrophenmedi- zin" der BÄK erarbeitete Empfehlung zur Einführung eines „Ärztlichen Leiters Rettungsdienst" angenom- men (vgl. Deutsches Ärzte- blatt, Heft 6/1994). Außer- dem wurde der Novelle des Fortbildungscurriculums zu- gestimmt, das die Lehr- und Lerninhalte für den Erwerb des Fachkundenachweises

„Rettungsdienst" festlegt.

Als „Ärztlicher Leiter Rettungsdienst" soll dem Be-

schluß nach ein im Rettungs- dienst tätiger Arzt eingesetzt werden, der auf regionaler beziehungsweise überregio- naler Ebene die medizinische Leitung und Kontrolle über den Rettungsdienst wahr- nimmt Darüber hinaus soll er die Verantwortung für Ef- fektivität und Effizienz der präklinischen notfallmedizi- nischen Patientenversorgung sowie -betreuung überneh- men. Sp

Finanzhilfen des Bundes für Kranken- hausinvestitionen

SCHWERIN/ERFURT.

Der Bundesminister für Ge- sundheit, Horst Seehofer, und die Gesundheitsminister der neuen Bundesländer und Berlins haben vor kurzem in Schwerin eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Finanzhil- fen des Bundes für Kranken- hausinvestitionen der neuen Länder unterzeichnet.

Damit wurde dem Eini- gungsvertrag entsprochen,

wonach das Niveau der sta- tionären medizinischen Ver- sorgung in den neuen Ländern rasch an das in den alten Län- dern angeglichen werden soll.

Zu diesem Zweck gewährt der Bund gemäß Artikel 14 des Gesundheitsstrukturgesetzes den neuen Ländern in der Zeit von 1995 bis zum Jahre 2004 eine Finanzhilfe in Höhe von jährlich 700 Millionen DM.

Als Verteilerschlüssel dient die Einwohnerzahl der jeweiligen Länder. So erhält beispielsweise Thüringen in den nächsten zehn Jahren jährlich 112 Millionen DM vom Bund. Diese Zuwendun- gen sind gebunden an die jährliche Bereitstellung von Landesmitteln in mindestens derselben Höhe und an die durch die Benutzer der Kran- kenhäuser (in der Regel die Krankenversicherungsträ- ger) zu zahlende Investitions- pauschale in Höhe von acht DM pro Behandlungstag. Für Thüringen ergibt sich somit ein jährliches Investitionsvo- lumen von mindestens 270 Millionen DM für die Kran- kenhäuser. Wiehl

„Villa Kunterbunt"

eröffnet

KÖLN. „Modernste medi- zinische Betreuung und thera- piefreundliche Atmosphäre"

— das sind nach den Worten von Anke Brunn die „Bau- steine" des neuen Therapie- hauses für die Kinder- und Ju- gendpsychiatrie der Univer- sität zu Köln. Die nordrhein- westfälische Ministerin für Wissenschaft und Forschung gab Ende Dezember den Startschuß zum Baubeginn.

Mit der „Villa Kunter- bunt" wird das therapeutische Angebot für die Kinder- und Jugendpsychiatrie verbessert.

Die neuen Räume lassen mehr Platz für Sport- und Be- wegungstherapie. EB

Prä-/Post-Behandlung:

Vergütungsempfehlung

DÜSSELDORF. Ende 1994 einigten sich die Deut- sche Krankenhausgesellschaft und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversi- cherung über Eckpunkte ei- ner Empfehlung über die Ver- gütung der vor- und nachsta- tionären Behandlung ab 1995.

Die Empfehlung soll für 1995 befristet werden. Die bisheri- gen Pauschalregelungen gel- ten weiter. Für Krankenhäu- ser, die ab 1995 das neue Pfle- gesatzrecht anwenden, soll ei- ne modifizierte Pauschalrege- lung gelten.

Krankenhäuser müssen ab 1. April vor- und nachstationä- re Leistungen detailliert nach- weisen. Um sie zu erfassen, sollen die Leistungsnummern des DKG-Nebenkostentarifs, Band I/BG/T, verwendet werden. 1995 werden — ausge- hend von den vorliegenden Leistungsnachweisen — lei- stungsorientierte Vergütun- gen nach betriebswirtschaftli- chen Grundsätzen in pauscha- lierter Form angestrebt.

Rechtsgrundlage für die jetzt getroffene Vereinba- rung ist § 115a, Abs. 3 SGB V. Die KBV hat die Vergü:

tungsempfehlung am 17. Ja- nuar zur Kenntnis genom- men. EB A-338 (24) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 6, 10. Februar 1995

Referenzen

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