Zur Wirksamkeit von UN-Waffenembargos in den letzten zehn Jahren
Zusammenfassung der englischsprachigen Studie “UN arms embargoes: an overview of the last ten years” – herausgegeben von amnesty international, Oxfam und dem Internationalen Aktionsnetzwerk zu Kleinwaffen (IANSA), März 2006
Im letzten Jahrzehnt haben die Vereinten Nationen dreizehn Waffenembargos verhängt.
Obwohl jedes einzelne davon systematisch gebrochen wurde, konnte nur eine Handvoll Embargobrecher gefasst und verurteilt werden. Waffenembargos werden in der Regel erst dann verhängt, wenn die humanitäre und menschenrechtliche Situation bereits katastrophal ist. Bei der Verhängung spielen darüber hinaus immer auch politische Aspekte eine Rolle. So zählte das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) zwischen 1990 und 2001 weltweit 57 bewaffnete Konflikte – doch nur für acht von ihnen wurden UN-
Waffenembargos verhängt.
Waffenembargos sind zudem nur begrenzt wirksam, weil sie mangelhaft umgesetzt werden.
Die Sanktionskomitees des UN-Sicherheitsrats müssen sich bei der Überwachung von Embargos in hohem Maße auf die UN-Mitgliederstaaten verlassen. Damit Embargos verbotene Rüstungstransfers tatsächlich verhindern können, müssen zunächst die
nationalen Kontrollen internationaler Waffentransfers verbessert werden. Bislang sind diese jedoch erschreckend mangelhaft. So ist in vielen Staaten die Verletzung eines Embargos keine Straftat. Illegale Waffenhändler gehen also straffrei aus.
Darüber hinaus sind die Sanktionskommitees bei der Aufdeckung von Embargoverstößen auf die Unterstützung von UN-Untersuchungsteams und UN-Friedensmissionen angewiesen.
Den ausführenden Organen mangelt es jedoch in der Regel an Mitteln und Zeit, um diese Aufgabe erfüllen zu können. Auch die Sanktionskommitees sind in der Regel nicht adäquat ausgestattet, um die komplexen Strukturen des internationalen Waffenschmuggels
aufzudecken.
Gegenwärtig sind rechtsverbindliche Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Elfenbeinküste, Liberia und Somalia in Kraft. Darüber hinaus gibt es weitere Embargos, die ausdrücklich auch nicht-staatliche Akteure (z. B. Rebellengruppen und deren Anführer) einschließen. So sind derzeit auch Waffenlieferungen an nicht-staatliche Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo, Liberia, Ruanda, Sierra Leone und Sudan sowie an Organisationen wie Al-Qaida und damit verbundene Personen untersagt.
Im letzten Jahrzehnt waren weitere UN-Waffenembargos gegen bewaffnete Rebellen in Angola (1992 bis 2002), in Äthiopien und Eritrea (2000 bis 2001), im Irak (1990 bis 2003), in Libyen (1992 bis 2003) und im ehemaligen Jugoslawien (1991 bis 1996 und nochmals von 1998 bis 2001) in Kraft. Keines dieser rechtsverbindlichen Embargos konnte den Nachschub an Waffen und Munition für die Konfliktparteien stoppen, sondern hat lediglich die
Beschaffung der gewünschten Rüstungsgüter erschwert und verteuert.
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Wer ist in Embargoverletzungen verwickelt?
Am Embargobruch beteiligen sich Privatpersonen wie zum Beispiel Waffenhändler,
Waffenvermittler, Geldgeber und Waffenschieber genauso wie Unternehmen. All diese sind zumeist in Netzwerken miteinander verbunden. Untersuchungen über die letzten zehn Jahre zeigen, dass Verantwortliche von Embargoverletzungen unter anderem von den folgenden Ländern aus operierten:1
Ägypten, Albanien, Belgien, Britische Jungferninseln, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Kaimaninseln, Gibraltar, Großbritannien, Guinea, Israel, Liberia, Libyen, Moldavien, Nigeria, Rumänien, Russland, Ruanda, Serbien, Südafrika, Togo, Uganda, Vereinigte Arabische Emirate, Simbabwe, Zypern.
Darunter befinden sich Hersteller-, Ausfuhr- und Transitländer, Umwegstationen sowie Länder, in denen Unternehmen registriert sind, die in illegale Waffengeschäfte verwickelt waren. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zeigt aber den globalen Charakter der illegalen Handelsnetzwerke:
Der Ursprung der Rüstungsgüter, die von UN-Personal in Embargoländern sichergestellt wurden, konnte insbesondere zu folgenden Herstellerländern zurückverfolgt werden, darunter:
Ägypten, Belgien, Bulgarien, China, Deutschland, Rumänien, Russland, Serbien, Ukraine2.
Die Rückverfolgung erfolgte anhand von Seriennummern und anderen geeigneten Markierungen. In vielen Fällen gelang es den UN-Komitees jedoch trotz solcher
Auswertungen nicht, die Lieferkette lückenlos aufzuklären. Vermutlich wurden einige der Waffen bereits geliefert, bevor ein Embargo verhängt wurde. In anderen Fällen stammen die Waffen aus Lagerbeständen in Drittländern. Die Identifizierung von Seriennummern lässt deshalb nicht zwangsläufig auf einen Embargobruch seitens der Herstellerländer schließen.
Die Waffen können ebenso auf Umwegen in das Embargoland gelangt sein. Für die Ermittler kommt erschwerend hinzu, dass sie nach Aufzeichnungen und anderen Beweisen in sehr vielen Ländern suchen müssen, wozu schlicht Zeit und Mittel fehlen. Daten aus UN- und anderen Quellen belegen, dass ältere Waffen, gebrauchtes Gerät, Überschussbestände und Munition oft in großen Mengen unbemerkt in Embargoländer eingeführt werden, ohne dass UN-Missionen davon erfahren.3
Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass der UN-Sicherheitsrat dringend die Durchsetzung von Waffenembargos verbessern muss. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen müssen dafür sorgen, dass illegale Waffenhändler nicht länger straflos bleiben. Außerdem müssen die einzelnen UN-Mitgliedstaaten Rüstungstransfers besser kontrollieren. Dabei müssen sie ihr Kontrollsystem auf der Grundlage von weltweit einheitlichen Kriterien für
Rüstungstransfers ausgestalten. Diese sollten in einem völkerrechtlich verbindlichen Übereinkommen zur Kontrolle von internationalen Rüstungstransfers – einem „Arms Trade Treaty“ – verankert werden.
1 Die Autoren der Studie werteten in diesem Zusammenhang exemplarisch Berichte von UN-Expertengruppen über die Embargoländer Angola, Demokratische Republik Kongo, Liberia und Sierra Leone aus.
2 Für mehr Informationen zur Nachverfolgung von Rüstungsgütern siehe die im Rahmen der Kampagne „Control Arms“ („Waffen unter Kontrolle!“) im Juni 2006 erschienene Studien „The Call for Tough Arms Controls: Sierra Leone“ und „The Call for Tough Arms Controls: DR Congo“; im Internet verfügbar über www.controlarms.org
3 Zum Beispiel stammten große Mengen Kleinwaffenmunition, die trotz Waffenembargos an Rebellengruppen im Ostteil der Demokratischen Republik Kongo geliefert wurden, aus albanischen Überflussbeständen – siehe Studie von amnesty international: „Democratic Republic of Congo: arming the east“, Juni 2005
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