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Archiv "Freiheit und Verantwortung in „Pro familia"" (29.01.1981)

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Spektrum der Woche Aufsätze -Notizen FORUM

Suggestive Formulierungen

Diese Erwiderung*) will versuchen, auf einige inhaltliche Kritikpunkte einzugehen. Ein solcher Versuch ist erschwert durch den durchgängig polemischen Stil des Beitrags, der beispielsweise gekennzeichnet ist durch die ständige Wiederholung von Vorwürfen wie „Dogmatisie- rung", „Ideologisierung", „Ver- schleierung".

„Wunschkinderideologie"

So ist das Wunschkinderdogma, das uns zugeschrieben wird, eine Erfin- dung von Petersen und Retzlaff.

Was ich in einem früheren Referat als Slogan bezeichnet und in Anfüh- rungszeichen gesetzt hatte, nämlich

„Erwünschte Kinder sind glückliche Kinder", wird unter Vernachlässi- gung des Zusammenhangs als Kern- satz einer Ideologie ausgegeben.

Um dem Leser die Möglichkeit zu geben, selbst entscheiden zu kön- nen, was denn an dem, was Petersen und Retzlaff „Wunschkinderideolo- gie" nennen, so verwerflich ist, sei der Zusammenhang zitiert. Unter der Überschrift „Jedes Kind hat ein Recht erwünscht zu sein" hatte ich im Mai 1979 auf einer Pro-familia- Veranstaltung ein Eingangsreferat gehalten, und zwar durchaus in pro- grammatischer Absicht. Die ersten Absätze lauteten: „Der Titel meines Referats ist traditionell Motto und Legitimation aller organisierten Fa- milienplanungsarbeit. An diesem Grundsatz, der oft durch den Slogan ergänzt wird: Erwünschte Kinder sind glückliche Kinder, lassen sich einige für die Familienplanungsar- beit wichtige Merkmale ablesen:

— Familienplanung begründet sich — nicht nur, aber wesentlich — vom Wohlergehen des Kindes her. Pla- nendes rationales Verhalten in be- zug auf die Zahl der eigenen Kinder und den Zeitpunkt ihrer Geburt ver- bessert die Lebensbedingungen eben dieser Kinder und erhöht damit die Chancen der Selbstverwirkli- chung sowohl der Eltern als auch der Kinder.

— Dieser Grundsatz betont die Ver- knüpfung zwischen den Generatio- nen und die daraus resultierende Verantwortung. Das Erwünschtsein des Kindes besteht im Wunsch der Eltern nach dem Kind. Der Kinder- wunsch selbst ist auf vielfältige und schwer durchschaubare Art und Weise gesellschaftlich bestimmt.

Daher läßt sich die Forderung des Erwünschtseins auch nicht auf das individuelle Eltern-Kind-Verhältnis reduzieren. Erwünschtsein ist ein Anspruch, der sich letztlich an die Gesellschaft richtet.

— Der Grundsatz, den unser Titel formuliert, geht von mehreren Vor- aussetzungen aus: a) Familienpla- nung ist möglich; b) Familienpla- nung ist zulässig; c) Familienpla- nung bedarf keiner weiteren Be- gründung und kann daher nicht durch dem Grundsatz fremde Forde- rungen eingeschränkt werden.

— Das Recht des Kindes, erwünscht zu sein, ist das Recht der — potentiel- len — Eltern auf Familienplanung."

Die Autoren des Beitrags im DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT gehen offen- bar davon aus, es sei nicht nach- weisbar, daß unerwünschte Kinder häufig benachteiligt sind. Um diesen Nachweis führen zu können, haben Gerhard Amendt und Michael

Schwartz mehrere hundert Untersu- chungen ausgewertet, die sich mit dem Problem der „Sozialisation un- erwünschter Kinder" beschäftigen.

Eine erste Zusammenfassung der Ergebnisse ist im „Spiegel" (Nr. 38/

1980) nachzulesen.

Spontaneität und Verantwortung In ihrem Abschnitt über das „Dogma von der Planbarkeit des Lebens"

verlassen Petersen und Retzlaff in höchst bedenklicher Weise die Prin- zipien jeder Familienplanungsarbeit und damit auch die gemeinsame Ba- sis der Arbeit der Pro familia. Sie fordern, daß Spontaneität im ausge- wogenen Verhältnis zum planenden Kalkül stehen muß. Sie behaupten weiter: Empfängnis, Zeugung und Schwangerschaft sind Prozesse, die in erster Linie spontan und kreativ vor sich gehen.

In ihrer Position gehen sie zwar nicht soweit, die Möglichkeit der Kontrazeption generell abzuweisen.

Immer dann jedoch, wenn eine unerwünschte Schwangerschaft aufgetreten ist, weil vorbeugen- de Schwangerschaftsregelung nicht möglich war oder versagt hat, soll dies der Spontaneität des Lebens geschuldet sein, die nicht „vorsätz- lich planbar" sei. Es ist in dem Bei- trag viel von Verantwortung die Re- de. Von der verantwortlichen Ent- scheidung von Frau und Mann, im Fall einer unerwünschten Schwan- gerschaft diese auszutragen oder abzubrechen, einer Entscheidung, die selbstverständlich die Lebens- perspektiven der Eltern ebenso wie die Lebenschancen des Kindes ab- zuschätzen nötigt, wollen die Auto-

ren nichts wissen. Eine individuelle

*) Der redaktionelle Vorspann im DEUT- SCHEN ARZTEBLATT (Heft 37/1980) er- weckt den Eindruck, als solle durch die Weigerung, den Brief von Prof. Petersen und Frau Dr. Retzlaff in seiner ursprüngli- chen Form in den Pro-familia-Informatio- nen abzudrucken, die Diskussion von Fra- gen grundsätzlicher Bedeutung verhindert werden. Das ist nicht richtig, vielmehr mußte ich mich schon aus presserechtli- chen Gründen dagegen wenden, Unwahr- heiten und persönliche Beleidigungen zu verbreiten. In der vorliegenden Fassung, die mir erst durch diese Veröffentlichung bekannt wurde, sind zumindest einige grö- bere Beleidigungen getilgt worden. (Der Autor)

Freiheit und Verantwortung in „Pro familia"

Zu dem Beitrag von Prof. Dr. med. Peter Petersen

und Dr. med. Ingeborg Retzlaff in Heft 37/1980, Seiten 2192 ff.

194 Heft 5 vom 29. Januar 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

„Pro familia"

und gesellschaftliche Realität wird hier einfach zu einem Dogma er- klärt, das zur Folge habe: „Dem Prinzip Hoffnung ist das Lebenslicht ausgeblasen."

Auch an anderer Stelle finden sich reihenweise solche suggestiven und plakativen Formulierungen, die eine sachliche Erwiderung so schwer machen. Was soll man dagegen sa- gen, wenn gemäß den Autoren („nach unseren Beobachtungen") das Präsidium der Pro familia einem Hedonismus frönt, einem Hedonis- mus, der Leid, Not und Schmerz als Lebensqualität verleugnet?

„Unhaltbare Anschuldigungen"

Auf der Basis solcher Positionen werden alle möglichen Anschuldi- gungen erhoben. So wird behaup- tet: „Im Präsidium der Pro fami- lia bestehen Pläne, die Letzt-Ver- antwortlichkeit des Arztes, der den Schwangerschaftsabbruch vor- nimmt, aufzulösen." Das ist eine Be- hauptung, die ebenso lächerlich wie verleumderisch ist. Selbstverständ- lich ist jeder Arzt für das, was er tut, verantwortlich (nicht „letzt-verant- wortlich", weil das eine unsinnige Wortbildung ist). Hieran will im Prä- sidium der Pro familia niemand et- was ändern. Das objektive Problem, das unter Beteiligung der Autoren innerhalb von der Pro familia disku- tiert wurde, besteht darin, daß der Arzt, der den Abbruch vornimmt, den indikationsstellenden Arzt kon- trollieren, seine Entscheidung also akzeptieren oder verwerfen kann, während das umgekehrt nicht der Fall ist. Für dieses Problem gibt es keine einfache Lösung, und auch ein Rechtsgutachten wird kaum wei- terhelfen. In der Pro familia muß aber ein solches Problem diskutiert werden können, ob das nun den Au- toren paßt oder nicht.

Der Leser dieser Anschuldigungen muß den Eindruck gewinnen, als gä- be es auf der einen Seite die ehren- werte, schutzbedürftige Pro familia, insbesondere in Gestalt ihrer Bera- ter, und auf der anderen Seite ein verantwortungsloses Präsidium mit

finsteren Absichten. Dabei wird großzügig von Tatsachen abgese- hen, so beispielsweise davon, daß viele der Delegierten, die das Präsi- dium wählen, selbst Berater sind und daß folglich drei von sieben ge- wählten Mitgliedern des Präsidiums im eigenen Verband beratend tätig sind. Es ist auch sichergestellt, daß die Berater auf Form und Inhalt der verbandseigenen Fortbildung einen entscheidenden Einfluß haben, so etwa über den zuständigen Fach- ausschuß. Es sind allenfalls finan- zielle Restriktionen, die den Ausbau unserer Fortbildung entsprechend den Praxisbedürfnissen behindern.

Daß die Fortbildung jedoch auf- grund einer beraterfeindlichen Poli- tik des Präsidiums einseitig sei und verschleiert, ist ein durch nichts zu begründender Vorwurf. Im Gegen- satz dazu wurde erst jetzt von einer Regierungskommission die Fortbil- dung der Mitarbeiter der Pro familia als beispielhaft bezeichnet.

Geradezu erschreckend ist der Vor- wurf der Juridisierung und Legali- sierung. Wenn Bemühungen, gel- tendes Recht normgerecht anzu- wenden, in dieser Weise lächerlich gemacht werden dürfen („juristi- sche Bürokratisierung", „spitzfindi- ge Definitionen", „formale Gedan- kenspiele", „Eiertanz"), so wird un- serer Rechtsordnung sicherlich kein Dienst erwiesen. Die ausgesproche- ne Mißachtung des positiven Rechts („Farce") macht die Berufung auf Spontaneität und individuelle Ver- antwortung verdächtig. Die für die rechtliche Beurteilung der Notlagen- situation des Schwangerschaftsab- bruchs zentrale Unterscheidung von Notlage und ausreichendem Schwerwiegen einer Notlage wird als „spitzfindig" lächerlich zu ma- chen versucht, obwohl sie mit dem führenden Strafrechtskommentar (Eser, in: Schönke-Schröder) über- einstimmt.

Contra Pro familia?

In ihren Schlußbemerkungen hat die Autoren der spontane und kreative Eifer so übermannt, daß sie ihre Ver- sicherung, sie würden sich nicht ge-

gen Pro familia insgesamt richten, selbst Lügen strafen. In ihrem ersten Punkt wird behauptet, wir ideologi- sierten den Schwangerschaftsab- bruch und verdrängten damit das Konfliktbewußtsein. In etwas krypti- scher Weise wird uns dabei unter- stellt, Mord legalisieren zu wollen:

„ . so sind es zum Schluß geltende Gesetze und Vorschriften, nach de- nen Menschen umgebracht wer- den." Es gibt Unterstellungen, ge- gen die man sich, mit Argumenten jedenfalls, nicht wehren kann.

Im zweiten Punkt wird die Bundesre- gierung unmißverständlich aufge- fordert, Pro familia nicht weiter fi- nanziell zu fördern, weil sie „die Grundlagen von Familienverantwor- tung überhaupt" zerstöre. Wen wun- dert es, daß das DEUTSCHE ÄRZTE- BLATT wenige Wochen vor der Bun- destagswahl eine solche Aufforde- rung veröffentlicht.

Der dritte Punkt zeigt deutlich, daß die Autoren nicht für eine Verbesse- rung der präventiven Schwanger- schaftsregelung eintreten, denn sie wenden sich gegen die Finanzie- rung eines von der Pro familia vorgeschlagenen Modellprogramms für zielgruppenorientierte Familien- planungsberatung. Dabei benutzen sie Argumente, die sie — vielleicht unbewußt — Äußerungen des Präsi- denten entlehnen. Es sei hierzu auf einen Beitrag in Sexualmedizin (Nr.

6, 1977) verwiesen und aus dem ein- gangs angeführten Referat der letzte Absatz zitiert: „Zugang zu Informa- tionen und Methoden der Familien- planung für alle Teile der Bevölke- rung ist nicht am besten dadurch gewährleistet, daß eine spezielle Be- ratungsorganisation vorhanden und möglichst groß und optimal ausge- stattet ist. Das könnte immer nur al- lenfalls die zweitbeste Lösung sein.

Hingegen würde Familienplanung, die wirklich in allen Bereichen ak- zeptiert und in die schulische Aus- bildung in die medizinische Versor- gung, in die sozialen und beraten- den Dienste aller Art integriert ist, eine spezielle Beratungsorganisa- tion ersetzen und tendenziell über- flüssig machen."

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 5 vom 29. Januar 1981 195

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

„Pro familia"

Obwohl wir von einer solchen Ideal- situation noch weit entfernt sind, wollen wir uns ihr auch mit dem neu- en Modellkonzept schrittweise nä- hern, was wohl die Autoren überle- sen haben. Ziel in diesem Konzept ist keineswegs die Schaffung neuer spezialisierter Einrichtungen, es geht vielmehr um Integration, bei- spielsweise um die Anreicherung vorhandener Einrichtungen zur Aus- länderberatung oder ländlicher So- zialstationen mit Familienplanungs- beratung.

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre werden wir fürderhin nur die- jenigen noch als Gesprächspartner akzeptieren, die bereit sind, unsere zentrale Forderung nach Verbesse- rung der präventiven Schwanger- schaftsregelung zur Vermeidung un- gewollter Schwangerschaften und damit zur Vermeidung von Schwan- gerschaftsabbrüchen zu unterstüt- zen. Hierin sehen wir unseren zen- tralen Beitrag zum Schutz des wer- denden Lebens.

Dr. phil. Jürgen Heinrichs Präsident der Pro familia Deutsche Gesellschaft für Sexualberatung und Familienplanung e. V.

Feichtetstraße 41

8134 Pöcking-Possenhofen

Lebensrecht für Ungeborene

. Die Autoren haben beherzigens- werte Sachargumente zum Schwan- gerschaftsabbruch vorgetragen, die nicht nur Angelegenheit der bekann- ten Beraterorganisation sind. Die in der Praxis immer wieder auftau- chende Behauptung „der Bauch ge- hört mir", obwohl eine Schwanger- schaft im Gange ist, d. h. ein Dritter (der werdende Mensch) im Spiele ist, wird hier mit wohldurchdachten Argumenten widerlegt. Die Praxis des heutigen § 218 hat gezeigt, daß entgegen den m. E. scheinheiligen Voraussagen durch dessen Neufas- sung de facto im Bewußtsein der Betroffenen ein „Recht auf Abtrei- bung" eingeführt worden ist. Die

„sozialen Indikationen" sind wohl- feil und eine Schande für unsere Wohlstandsgesellschaft. Was sollen die Mütter in den sogenannten Ent- wicklungsländern da sagen, denen es oft tatsächlich am Notwendigsten fehlt? Wir sollten unsere ärztliche Ethik nicht vergessen .und darauf dringen, daß allen Kindern, die schon unterwegs sind, ihr Lebens- recht erhalten bleibt. Für tatsächlich unerwünschte Kinder gibt es hierzu- lande Adoptiveltern und für Notfälle öffentliche und private Hilfe. Und medizinisch gesehen gibt es keine stichhaltigen Gründe für eine Fri- stenlösung.

Dr. med. Gottfried Büttner Feldbergstraße 6

3500 Kassel-Wilhelmshöhe

Leben gegen Leben

Endlich wird hier Raum gegeben für eine kritische Auseinandersetzung mit bisher einseitig publizierten ideologischen Aussagen einer leider bislang die Pro familia allein öffent- lich repräsentierenden Funktionärs- gruppe. Als ehemaliges langjähriges Mitglied in den Führungsgremien der „Evangelischen Konferenz für Familien- und Lebensberatung" und des „Deutschen Arbeitskreises für Jugend- und Eheberatung" habe ich früher gerne regional und auf Bun- desebene mit den kritischen Vertre- tern der Pro familia zusammengear- beitet. Ich hoffe, daß dieses in Zu- kunft all denen wieder möglich wird, die, ähnlich wie die Autoren des ge- nannten Artikels, sich kritisch mit der Konflikt- und Problemsituati- on des Schwangerschaftsabbruches auseinandersetzen.

Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland haben seit jeher dar- auf aufmerksam gemacht, daß bei jedem Schwangerschaftsabbruch der „ethische Konflikt" entsteht durch die Notwendigkeit, bei einer Entscheidung für oder gegen ei- nen Schwangerschaftsabbruch zwi- schen zwei jeweils in gleicher Weise zu schützenden Lebensbereichen abzuwägen: dem Leben des zwar noch ungeborenen, jedoch in seiner

menschlichen Individualität bereits nach der Verschmelzung der Keim- zellen existierenden neuen Men- schen (des Kindes) und dem in sei- ner Individualität weiter entwickel ten und ausgeprägten Leben eines anderen Menschen, der Mutter, die zudem noch in ein soziokulturell er- kennbares und in seinen Auswirkun- gen bereits erlebtes Kommunika- tions- und Interaktions-System ein- bezogen ist. Es geht deshalb immer wieder um die Entscheidung: Leben gegen Leben, und um nichts ande- res. Keine menschliche Regelung, weder ein grundsätzliches Verbot jedweden Schwangerschaftsabbru- ches und auch keine Regelung nach einem Indikationskatalog oder eine nach einem Fristen-Katalog kann aus dieser ethischen Konfliktsitua- tion befreien. Alle Rechtfertigungs- und Begründungsversuche für die eine oder andere der genannten drei oder andere Lösungsmöglichkeiten täuschen über die Notwendigkeit, diesen Konflikt zu bewältigen, hin- weg. Dennoch ist der Mensch auf- grund der Endlichkeit und Begrenzt- heit seiner Natur aufgerufen, sich zu entscheiden, und um diesen Entscheidungsprozeß geht es in der Schwangerschafts-Konflikt-Be- ratung. Vor diesem Hintergrund braucht die Frau, deren Empfängnis für sie zu einem Konflikt geworden ist, Beratung und Hilfe in Abwägung ihrer Gesamtlebensumstände. Sie kann aus dieser menschlich unauf- lösbaren Antinomie letztlich nicht durch eine ideologische Vorent- scheidung befreit werden und steht immer, ob bewußt oder unbewußt, vor der Notwendigkeit, selbst zu ent- scheiden, woran sie letzten Endes im ethischen Sinne „schuldig" wer- den will. Kein menschliches Gesetz kann sie davon befreien.

Ich hoffe, daß die Auseinanderset- zung in der Pro familia, die nun ein öffentliches Forum gefunden hat, dazu führt, daß auch die Berater der Pro .familia, ideologisch befreit, sich diesem Konflikt zusammen mit ihren Klientinnen stellen können; denn die Schwangerschafts-Konfl i ktsituation ist genauso eine humane und huma- nistische, wie sie andererseits eine ihrer Wurzeln sicher in der christli- 196 Heft 5 vom 29. Januar 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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