• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Pro familia — contra legem: : Deutlicher Fortschritt" (25.10.1979)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Pro familia — contra legem: : Deutlicher Fortschritt" (25.10.1979)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

„Pro familia" und der § 218

tritt aus der „Deutschen Gesell- schaft für Sexualberatung und Fa- milienplanung e. V." zu erklären, was ich hiermit tue.

Dr. med. Klaus Franke

Facharzt für innere Krankheiten 7267 Bad Teinach

Dringende Warnung

... Daß menschliches Leben mit der Zeugung beginnt, schafft auch keine bissige, sozialistische Ideologie ab.

„Menschenverachtung, Faschis- mus, Stalinismus, totalitäre Überwa- chung" — wer derartige Dinge in ei- ner Veröffentlichung gegen Herrn Vilmar, die deutsche Ärzteschaft und gegen Schutzbemühungen für menschliches Leben anführt, schei- det als ernstzunehmender Ge- sprächspartner aus. Nur gut, daß in der Bundesrepublik legal gegen die- se Meinungen gestritten werden kann. Als Zuwanderer aus der DDR, der gerade sein erstes Jahr in der Bundesrepublik gelebt hat, möchte man vor Leuten wie in Pro familia/

Bremen dringend warnen. In wel- chem Licht sehen die Unterzeichner des Briefes wohl den Ausbau der Autobahnen in unserem Land? Wur- den die ersten AB nicht auch im Drit- ten Reich gebaut? „Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung" — diese Formulierung als Abschluß des Brie- fes von K. Vilmar spricht mir aus dem Herzen.

Dr. med. 0. Rothenbächer Pommernstraße 2

6252 Diez

Deutlicher Fortschritt

Die Unterzeichnenden, Beschäftigte der Kinderklinik des Rittberg-Kran- kenhauses, drücken hiermit ihre Empörung über Äußerungen des Präsidenten der Bundesärztekam- mer, Prof. Vilmar, in bezug auf die Tätigkeit der Organisation Pro fami- lia aus. Dr. Vilmar warf in einem In- terview mit Radio Bremen der örtli- chen Pro familia vor, daß auf Grund ihrer Beratungspraxis die Schwan- gerschaftsabbrüche nach Notlagen-

indikation zugenommen haben und diese Indikationsstellung in den meisten Fällen nicht gerechtfertigt sei. Dies ist der bislang weitrei- chendste Versuch, die auf dem Ge- biet der Familienfürsorge engagiert arbeitende Pro familia in die Nähe der Illegalität zu rücken.

Wir in der Kindermedizin Arbeitende stellen hierzu fest:

Frage im Jahr des Kindes

Zu wem dringt endlich die Klage

der Ungeborenen, wenn sie

das gnadenlose Stahlrohr trifft?

Übertönt

die Vakuumpumpe wirklich

die Schreie der Wachsenden, wenn sie

aus ihrer Geborgenheit hervorgezerrt,

zerquetscht und in die Kloake geschüttet werden?

Spürt tatsächlich niemand den Hauch der Bitten, wenn das Urteil über die Werdenden gefällt wird, und fürchtet (wirklich) niemand ihren Fluch?

(es waren etwa 40 000 im er- sten Halbjahr)

Dr. med. W. Prinz

Facharzt f. Frauenkrankheiten u. Geburtshilfe

Königsteiner Straße 48 6232 Bad Soden

1. Im Gegensatz zur früheren Fas- sung des § 218 StGB sehen wir in der Hinzunahme der Notlagenindi- kation einen deutlichen Fortschritt.

Unseres Erachtens gilt aber gene- rell, daß die Entscheidung über ei- nen Schwangerschaftsabbruch juri- stisch nicht lösbar ist, sondern der persönlichen Verantwortung einer Schwangeren nach Inanspruchnah- me aller sozialen Hilfen überlassen werden soll.

2. Täglich erfahren wir von sozial schwerst geschädigten und notlei- denden Kindern. Wir können des- halb die Häufigkeit sozialer Notla- gen insbesondere alleinstehender Mütter nur bestätigen und leiten daraus ab, daß bisher offensichtlich viel zuwenig soziale Notlagenindika- tionen bei Antragstellungen auf Schwangerschaftsabbruch erkannt wurden. Wenn jetzt praxisferne und parteipolitisch eingefärbte Ärzte- funktionäre die soziale Notlage vie- ler Schwangerer leugnen, so wider- spricht das kraß unseren täglichen, in der Praxis gewonnenen Erfah- rungen.

3. Da nach bisherigen Erfahrungen in der Bundesrepublik oder West- Berlin abgelehnte Schwanger- schaftsunterbrechungen im Ausland oder illegal mit teilweise bedenkli- chen Praktiken erfolgen, gehen wir von einer heute noch zu eng gefaß- ten Notlagenindikation aus. Wenn eine Organisation wie „Pro familia"

alle legalen Mittel ausnutzt, um in soziale Not geratenen Schwangeren zum Schwangerschaftsabbruch zu verhelfen, so können wir das nur energisch unterstützen.

Als Kindermediziner erkennen wir, daß ein rechtzeitiger Schwanger- schaftsabbruch sozial notleidender Frauen gerade die Vernichtung von werdendem Leben verhindert, in- dem momentane soziale Not der Mütter ihre Kinder nicht zu lebens- langer Benachteiligung zwingt.

Unterschrieben von acht Ärzten und 34 Kinderkrankenschwestern der Rittberg-Kinderklinik

Carstennstraße 58 1000 Berlin 45

2848 Heft 43 vom 25. Oktober 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

„In scharfer Form hat heute (19. Juni ) die Bundesärztekammer die Anschläge gegen Beratungsstel- len der Deutschen Gesellschaft für Sexualberatung und Familienpla- nung ,pro

Neu ist aber immerhin auch, daß ei- ne Frau oder ein Paar, wenn die Frau schwanger geworden ist, sich ganz offiziell mit -dem Wunsch eines Ab- bruchs der Schwangerschaft an Per-

~ daß im Präsidium der "pro fami- lia" eine Gesinnung gepflegt würde, die sich kennzeichnen läßt mit den drei Grundsätzen : Freiheit, Selbst- bestimmung und

verlassen Petersen und Retzlaff in höchst bedenklicher Weise die Prin- zipien jeder Familienplanungsarbeit und damit auch die gemeinsame Ba- sis der Arbeit der Pro familia. Sie

Daß dies von seiten der homöopathischen Ärzte nicht ge- schehen ist, sondern daß statt des- sen in der Mehrzahl der Leserbriefe die gut dokumentierten und um-

Weder Staatsanwaltschaft noch Ärz- tekammer werden verhindern kön- nen, daß im Gespräch die Frau vom Arzt erfährt, daß in ausländischen Kliniken jede Frau, die es wünscht,

Nach dem bisher Gesagten wer- den Sie verstehen , daß die sozialen Hilfen von den Frauen auch nur dann akzeptiert werden können, wenn sie sich innerlich schon zu

a) Die Hypothese trifft nicht zu , daß die von einer unerwünschten Schwangerschaft durch legalen Ab- ort befreiten Frauen später über eine bessere Gesundheit verfügen